.
Für die bayrische Justiz, vor allem für die Justizministerin Beate Merk wird es langsam heiß unterm …..
Jetzt schaltet sich auch Karlsruhe im Fall Mollath ein. Ist wohl ein klares Zeichen wie sehr da allerhand im Argen liegt. Jedenfalls ist das ein ganz großes Signal für Mollath und ein großer Hoffnungsschimmer. Und welche Blamage für Bayerns Justiz, Psychiatrie und Politik, wenn sie ihn freilassen müssen. Nur Herrn Mollath wurden 7 Jahre (bis jetzt) gestohlen. Das war dann ja Freiheitsberaubung und schlimmer als Gefängnis. Hat Mollath ja selbst gesagt, wenn er schon sitzen muss, dann wenigstens im Gefängnis und nicht in dieser Psychiatrie mit dem Dr. Klaus Leipziger als Chef.
Hier ein Artikel aus der Süddeutschen
Post aus Karlsruhe für Justizministerin Merk
Bundesverfassungsgericht will Auskunft zum Fall Mollath
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Anwalt, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, wertet das als Hinweis, dass Karlsruhe „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ will.
Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium sowie den Generalbundesanwalt um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Karlsruher Gerichts bestätigte entsprechende Informationen der Süddeutschen Zeitung. Zuständig als Berichterstatter ist der Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands. Das bayerische Justizministerium sowie Bundesanwaltschaft haben nun bis zum 23. Juli Zeit, Stellung zu nehmen.
Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte bereits am 11. Januar 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Licht der neuen Erkenntnisse hatte er seine Beschwerde zuletzt erweitert. Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen auf Landes- und Bundesebene bittet, wertet der Anwalt als Hinweis, dass das Verfassungsgericht „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ wolle.
Mit einer raschen Entscheidung des Landgerichts Regensburg, ob den beiden seit März vorliegenden Anträgen auf Wiederaufnahme stattgegeben wird, ist derweil nicht zu rechnen. Das Gericht teilte am Freitag mit, die 7. Große Strafkammer werde „innerhalb der kommenden zwei Monate“ über eine mögliche Annahme des Antrags entscheiden.
Verzögerung habe nichts mit Mutwillen zu tun
Da das Regensburger Gericht am Freitag eines technischen Defekts wegen weder telefonisch noch per Mail erreichbar war, übernahm ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg die Begründung für den Aufschub der Entscheidung. (Anmerkung: nicht mal das funktioniert dort). Das hochkomplexe Verfahren müsse – sowohl bei Ablehnung als auch bei Annahme der Anträge – „juristisch wasserdicht“ sein. Die Verzögerung habe insofern nichts mit Mutwillen oder dem Mangel an Arbeitseifer zu tun.
Über eine Beschwerde des Hamburger Anwalts Gerhard Strate, der dem Regensburger Landgericht angesichts der Verzögerung „Arbeitsverweigerung der Kammermitglieder“ vorwirft, will das OLG Nürnberg am Montag entscheiden.
Die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ist begründet mit mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths. Was die unterstellte Körperverletzung seiner Frau betreffe, so scheide eine Wiederholungsgefahr aus – Mollath ist zwischenzeitlich geschieden. Unterstellte Sachbeschädigungen – die Mollath zu Last gelegten Reifenstechereien an Autos – als Anlass für eine Unterbringung seien „erst recht nicht“ verhältnismäßig.
Post-aus-Karlsruhe-fuer-Justizministerin-Merk
Chronologie aus der Süddeutschen:
http://www.sueddeutsche.de/thema/Gerhard_Strate
Auch die „Zeit“ berichtet unter anderen Zeitschriften darüber.
Auszug aus der Zeit.
Der Fall Mollath sorgt seit Monaten für bundesweites Aufsehen. Er war 2006 als paranoid und gemeingefährlich eingestuft und zwangsweise in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Seine Frau hatte behauptet, dass er sie misshandele, was Mollath bestreitet. Als paranoid wurde er auf Veranlassung seiner Frau von einem Psychiater beurteilt, weil er auf ein Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank hingewiesen hatte, an dem seine inzwischen von ihm geschiedene Frau beteiligt gewesen war.
Ein im vergangenen Jahr bekannt gewordener interner Bericht der Bank bestätigte seine Vorwürfe zum Teil. Recherchen des Fernsehsenders ARD belegten, dass außerdem, dass Mollaths Strafanzeigen gegen die Bank ignoriert worden waren und dass der Richter, der ihn in die Psychiatrie einwies, womöglich befangen war.
[…]
Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie eingereicht und diese Beschwerde im Licht der neuen Erkenntnisse kürzlich erweitert. Er argumentiert, dass eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht verhältnismäßig ist, da Mollath inzwischen von seiner Frau geschieden sei. Eine Wiederholung der unterstellten Misshandlungen sei unwahrscheinlich.
Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen bittet, wertet der Anwalt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung als Hinweis,
dass das Verfassungsgericht „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ wolle.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-06/verfassungsgericht-mollath
Gruß Hubert