Archiv für 26. November 2017

Der österreichische Rechtsstaat hat ein Problem, wenn es um Tierschützer geht   3 comments

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Auf Facebook kommentierte eine Frau xy einen Kommentar von mir:
„Ich denke, dass allein schon „die erwartete bzw. im Voraus Kauf genommene Kulanz“ von Seiten Polizei, Staatsanwälten und Richtern gegenüber „Unrechtmäßigkeiten von Lokalgrößen“ von Grund auf falsch (sei). Mit dieser inneren Haltung legitimieren und festigen wir so ein Verhalten.“

Ich: Ich muss Ihnen da schon eine gewisse Blauäugigkeit vorhalten, wenn Sie so tun als ob das Recht so zu hundert Prozent für alle gleich wäre (das steht in italienische Gerichtssälen: das Recht ist für alle gleich – übersetzt). Die Lebenserfahrung lehrt einem etwas anderes. Logisch muss man Straftaten anzeigen, so wie sie Herr Mayr Melnhof und seine Schergen gegen Tierschützer begangen hat, was VgT.at auch getan hat. (Ende).

 

Vorausgeht dem eine längere Kampagne des Tierschutzvereines Vgt.at gegen die Gatterjagd des Salzburger Jägers Maximilian Mayr-Melnhof.

 

drohnenaufnahmen

Das Hin&Her zwischen Balluch und Mayr-Melnhof begann mit dem „Wildschweinmassaker“. – © VGT

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http://www.salzburg24.at/obmann-des-vereins-gegen-tierfabriken-wegen-hasspostings-verurteilt/5096066

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Mittelloser Tierschützer soll reichem Großgrundbesitzer € 38.000 Kränkung zahlen.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170925_OTS0097/urteil-mittelloser-tierschuetzer-soll-reichem-grossgrundbesitzer-38000-kraenkung-zahlen

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Die Prozessführung gegen den Tierschutzverein VgT.at unter der Führung von DDr. Martin Balluch spricht jedem Rechtsstaat Hohn. Verantwortliche im Justizwesen die Balluch belasteten wurden befördert, die Richterin Sonja Arleth, die die Freisprüche für die Tierschützer aussprach wurde herab „degradiert“ und „strafversetzt“, wie die SPÖ und überregionale Medien feststellten und politische Motive vermuteten.

Erinnert sei an den Tierschützerprozess von 2010 (März 2010 – Mai 2011) gegen Martin Balluch und andere Tierschützer. Martin Balluch wurde dabei fast die existenzielle Grundlage entzogen. Es wurde ein Paragraf angewendet (§ 278a), der terroristische Betätigung besagte, was natürlich vollkommener Unsinn war und nur dazu diente Balluch und seinen Tierschutzverein einzuschüchtern und fertig zu machen.

Aus Wikipedia.

Wiener Neustädter Tierschützerprozess

Als Wiener Neustädter Tierschützerprozess oder Tierschutzcausa wird ein von März 2010 bis Mai 2011 geführter Strafprozess gegen mehrere Tierschutzaktivisten vor dem Landesgericht Wiener Neustadt bezeichnet. Die Anklage beruhte auf dem Vorwurf, die Tierschützer hätten eine kriminelle Organisation nach § 278a des Österreichischen Strafgesetzbuchs gebildet, die für mehr als 200 Straftaten über einen Zeitraum von zwölf Jahren verantwortlich gewesen sei. Die Ermittlungen seit 2007, die Verhaftungen 2008 und die Verfahrensführung verursachten österreichweit anhaltende Proteste. Zudem wurde im Zuge des Verfahrens grundsätzliche Kritik am § 278a StGB laut. Am 2. Mai 2011 wurden die Angeklagten in erster Instanz in sämtlichen Anklagepunkten, auch dem der Bildung einer kriminellen Organisation, freigesprochen. Trotz teilweiser Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen dieses Urteil wurde auch in der letzten verbleibenden Teilanklage am 27. Mai 2014 der FREISPRUCH in allen Punkten bestätigt. Eine Folge des Verfahrens war eine Reform des § 278a StGB.

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Juristische Folgen

Gleich nach Ende des Verfahrens wurden diverse Strafanzeigen gegen Personen gestellt, die direkt oder indirekt an der Anklage beteiligt waren. Erich Zwettler, Leiter der Sonderkommission, wurde gemeinsam mit drei weiteren Beamten von Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, wegen Amtsmissbrauchs, falscher Beweisaussage, Freiheitsentziehung und Urkundenunterdrückung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Begründet wurde dies mit der Manipulation von Beweisen, der Vertuschung entlastender Ermittlungsergebnisse, Falschaussagen bezüglich des Einsatzes der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand vor Gericht sowie der weiterhin verweigerten Akteneinsicht. Der Vorwurf der Freiheitsentziehung wurde damit begründet, dass die Polizei Sachverhalte bewusst falsch dargestellt hatte, um die Untersuchungshaft der Beschuldigten aufrechtzuerhalten.[87] Die Verfahren wurden von der Korruptionsstaatsanwaltschaft im September 2011 eingestellt.

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Zudem wurde von VGT-Mitgliedern Anzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wegen Verleumdung, übler Nachrede und Amtsmissbrauchs gestellt.[92] Hintergrund ist, dass in den Verfassungsschutzberichten des BVT trotz der Freisprüche weiterhin von „militanten Tierrechtsgruppen“ die Rede ist, denen die aus der Anklage bekannte „Doppelstrategie“ aus legalen und illegalen Aktionen angelastet wird. Nach Ansicht der Betroffenen ist aus den Berichten klar ersichtlich, dass hiermit der VGT gemeint ist; die Anschuldigungen, die sich im Prozess als haltlos herausgestellt hätten, würden hier einfach weiter erhoben. Eine analoge Anzeige wurde aufgrund des 2012 erschienenen Verfassungsschutzberichtes gestellt.[93]

Martin Balluch stellte Strafanzeige gegen Wolfgang Schweiger wegen falscher Beweisaussage aufgrund seines heftig kritisierten Sprachgutachtens. Die Staatsanwaltschaft Wien gab im Januar 2012 die Einstellung des Verfahrens bekannt, da nicht nachgewiesen sei, dass Schweiger wissentlich ein falsches Gutachten erstellt hatte.[88] Daraufhin strengte Balluch gegen Schweiger eine Zivilklage auf Schadenersatz in Höhe von 35.000 Euro an; Balluch und Schweiger einigten sich im Oktober 2012 außergerichtlich auf die Zahlung des vollen Betrages, Balluch zog dafür die Klage zurück.

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Ein unbeteiligter Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde am Tag der Urteilsverkündung von einer ORF-Kamera dabei gefilmt, wie er aus einem Fenster des Gerichtsgebäudes mit den Händen einen Schuss in die vor dem Gericht feiernde Menge andeutete.[97] Nachdem die Aufnahmen im August 2012 publik wurden, musste er sein Amt als stellvertretender Mediensprecher der Staatsanwaltschaft abgeben. Das Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung wurde eingestellt, der Staatsanwalt muss sich jedoch disziplinarrechtlich verantworten.

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Die meisten der Angeklagten hatten mit dem Verlust der Arbeitsstelle, Verdienstausfall oder Verzögerungen von Bildungsabschlüssen persönliche und finanzielle Folgen zu tragen. Die mediale Berichterstattung hob vor allem Chris Moser hervor, der jede Woche 700 km aus Tirol zum Prozess nach Wiener Neustadt anreisen musste und deswegen seine Arbeitsstelle als Restaurator verlor. Da er regelmäßig vor Gericht erscheinen musste, galt er zudem für das Arbeitsamt nicht als jobsuchend und erhielt kein Arbeitslosengeld. Um die Betreuung seiner drei Kinder zu gewährleisten, kündigte seine Frau ihre Stelle. Die Familie ernährte sich während des Prozesses von Spenden, die unter anderem über eine Unterstützergruppe auf Facebook gesammelt wurden. Auch andere Angeklagte waren auf private Spenden und Unterstützung durch Benefizveranstaltungen angewiesen.[99] Der Physiker Elmar Völkl und der Volkswirt Felix Hnat mussten die Arbeit an ihren Dissertationen unterbrechen, letzterer musste im Alter von 28 Jahren wieder bei seinen Eltern einziehen und erhielt kein Arbeitslosengeld. Da die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Hnats Berufung eingelegt hat und ihm weiterhin versuchte schwere Nötigung wegen der Teilnahme an Anti-Pelz-Demonstrationen vorwirft, berichtete Hnat im Oktober 2012, weiterhin von Sozialhilfe zu leben und keine Arbeit zu finden, weil er wegen des noch ausstehenden Verfahrens keinem Arbeitgeber versprechen könne, regelmäßig zur Arbeit zu erscheinen.[102] Auch der Angeklagten Sabine Koch wurde das Arbeitslosengeld gestrichen, weil sie aufgrund des Prozesses einen Weiterbildungskurs nicht besuchen konnte.[103] Martin Balluch stellte die psychischen Belastungen und seinen persönlichen finanziellen Ruin in einem nach Prozessende erschienenen Buch dar.[104] (Martin Balluch: Tierschützer. Staatsfeind: In den Fängen von Polizei und Justiz)

Die direkten Verteidigungskosten für die Beschuldigten belaufen sich auf 5,2 Millionen Euro, im Durchschnitt also 400.000 Euro pro Person.[83] Diese Kosten sind auch nach den rechtskräftigen Freisprüchen von den Angeklagten zu tragen. Grund ist, dass in Österreich ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 1.250 Euro für Verfahrenskosten gilt, wobei die Höhe der Verteidigungskosten nicht relevant ist.[83] Zudem gibt es pro Tag ungerechtfertigter Untersuchungshaft 25 Euro Entschädigung. Insgesamt steht daher den Freigesprochenen eine Zahlung von maximal 11.650 Euro zu.

Bereits im Mai 2011 kündigten die Freigesprochenen an, die Republik Österreich auf eine deutlich höhere Entschädigung zu verklagen. Im Oktober 2012 schließlich forderten die Anwälte der acht in allen Punkten freigesprochenen Tierschützer die Finanzprokuratur auf, jedem Betroffenen 100.000 Euro für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft, für den Verdienstausfall und als Schmerzensgeld zu zahlen. Die fünf weiteren Angeklagten konnten sich der Forderung nicht anschließen, weil die Staatsanwaltschaft in einigen Punkten Berufung gegen den Freispruch eingelegt hat.

Staatsanwalt Wolfgang Handler wurde nach den Freisprüchen im November 2011 zum Ersten Staatsanwalt in Wiener Neustadt befördert, inzwischen ist er Oberstaatsanwalt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.[107] Zuvor war bereits Erich Zwettler, ehemals Leiter der ermittelnden Sonderkommission, im Januar 2010 zum Leiter des Wiener Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung befördert worden. Richterin Sonja Arleth hingegen wechselte im Januar 2012 in die Abteilung HaftrichterInnen. Seitdem leitet sie keine Hauptverhandlungen mehr, sondern entscheidet nur noch über die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft und über Auslieferungen.

Die Entscheidung wurde vom Gericht nicht begründet oder kommentiert.

Von Seiten der SPÖ und Kommentatoren überregionaler Medien wurden für Arleths Versetzung politische Motive vermutet, da die zentralen Figuren der Anklage befördert, die Richterin, welche die Tierschützer freigesprochen hatte, hingegen „strafversetzt“ werde. [109] Dem steht jedoch ein Interview im Standard entgegen, in dem der neue OGH-Präsident Eckart Ratz unter anderem mögliche Schritte gegen „Richter, die negativ auffallen“ in Aussicht stellt und als Beispiel der Tierschützerprozess genannt wird.

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Auch von Kommentatoren der überregionalen Medien wurde der Prozess zunehmend kritisiert, unter anderem als „groteske Show“ (Die Presse),[173] „gerichtlicher Albtraum“ (Der Standard)[174] „Farce“ (Kronen Zeitung),[175] „fast wie bei Kafka“ (Die Zeit),[33] und „nach der Logik müsste das halbe Land vor Gericht stehen“ (Süddeutsche Zeitung).[32]

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Neust%C3%A4dter_Tiersch%C3%BCtzerprozess

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Von VgT.at

 

Der Tierschutzprozess

Dass es die Schergen des Staates auf den VGT abgesehen hatten, war bald klar. Die Polizei weigerte sich, die beschlagnahmten Daten und Computer zurück zu geben. Die Ausrede war mehr als lächerlich: es könnte Kinderpornographie darunter sein. 10 Monate lang musste der VGT prozessieren, um zu seinem Recht zu kommen. 10 Monate, in denen er keinen Kontakt zu seinen Mitgliedern gehabt haben und keine Mitgliedsbeiträge einziehen hätte können – wären die Menschen nicht von sich aus besorgt mit dem VGT in Kontakt getreten. Kaum war die Buchhaltung zurück, wurde sie für eine neue Steuerüberprüfung wieder entfernt, auch diesmal vom Amt für Terrorbekämpfung ausgelöst. Der damalige Finanzminister, der heutige nö Landesjägermeister Josef Pröll, hatte die Fahnder in einem Brief beauftragt, dem VGT die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wer für die Abschaffung der Jagd sei, so der Tenor, könne nicht gemeinnützig sein.

Als immer größere Teile des Aktes bekannt wurden, zeigte sich das Ausmaß dieser Polizeioperation. Allein im Jahr 2008 waren 267 TierschützerInnen optisch und akustisch überwacht worden. Die SOKO sprach von 150 Verdächtigen und erstellte für 46 Personen Abschlussberichte. Nach ihrer Fantasie solle es eine große kriminelle Organisation im Tierschutz geben, die seit 1988 (!) sämtliche Tierschutzkampagnen Österreichs durchgeführt hätte. Eine Absurdität, die zum Glück von der zuständigen Richterin letztlich nicht geglaubt wurde. Am 2. Mai 2011 kam es zum völligen Freispruch in allen Punkten gegen sämtliche 13 Angeklagten – darunter alle KampagnenleiterInnen des VGT.

http://www.martinballuch.com/25-jahre-vgt/

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Aus ots.at

Urteil: Mittelloser Tierschützer soll reichem Großgrundbesitzer € 38.000 Kränkung zahlen
Auf Facebook Fan-Seite für Martin Balluch seien beleidigende Kommentare Unbekannter gegen Gatterjäger Mayr-Melnhof zu lange online gewesen

Wien (OTS) – Erinnerungen an den Tierschutzprozess 2010 in Wiener Neustadt werden wach. Damals wurde Tierschützer Martin Balluch als Hauptangeklagter verfolgt, weil er eine kriminelle Organisation im Tierschutz leiten würde. Trotz erwiesener Unschuld musste er 105 Tage in U-Haft verbringen, saß 14 Monate auf der Anklagebank und blieb schließlich auf € 600.000 Verteidigungskosten sitzen.

Das Wiener Oberlandesgericht fügte kürzlich € 57.000 Gerichtskosten hinzu, weil Balluch es gewagt hatte, den Staat aufzufordern, den durch den Tierschutzprozess angerichteten Schaden zu bezahlen. In Salzburg wurde der Prozess von einem ähnlich fanatischen Ankläger geführt, diesmal von Privatankläger Mayr-Melnhof. Wie damals war ein Spitzel im VGT im Einsatz, wie damals wurde im Privatleben von Balluch gewühlt, sein Haus observiert und Fotos davon gemacht, seine private Emailkorrespondenz, seine Bücher und seine Vorträge als „radikal“ dem Gericht vorgelegt.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170925_OTS0097/urteil-mittelloser-tierschuetzer-soll-reichem-grossgrundbesitzer-38000-kraenkung-zahlen

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Gruß Hubert