Mir kommen die 1,8 Millionen, die Gustl Mollath von Bayern einfordert nicht mal viel vor. Ich möchte nicht wissen welche Summen da in den USA gefordert würden, wenn jemand 7 1/2 Jahre in einer Psychiatrischen Anstalt festgehalten wird.
Vorausschicken möchte ich was Anwalt Braun zu dieser Geschichte sagt:
„Ich hätte gedacht, dass die ein Interesse daran haben, dass eine Geschichte, die peinlich war ohne Ende, nicht wieder aufgekocht wird“, sagte Mollaths Anwalt Braun. „Aber wenn die das alles noch einmal in der Öffentlichkeit durchkauen wollen: bitte sehr.“
Ja, peinlich war die Geschichte für den Freistaat Bayern und die Justiz wohl, das kann man laut sagen. Da gab es Versagen auf mehreren Ebenen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob es nur Versagen war.
Aus augsburger-allgemeine.de
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Gustl Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer in Deutschland.
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Der Fall ist einer der größten Justizskandale in Deutschland: Mehr als sieben Jahre saß Gustl Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie. Dafür will er nun Geld sehen.
Der Fall Gustl Mollath geht in eine neue Runde: Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert knapp 1,8 Millionen Euro vom Freistaat Bayern – für mehr als sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie. Am kommenden Mittwoch (20. März) startet am Landgericht München I ein Zivilprozess um Amtshaftungsansprüche. Der heute 62 Jahre alte Mollath will Schadenersatz für 2747 verlorene Tage. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hat der Freistaat bereits 70.000 Euro gezahlt.
„Ich hätte es im Interesse meines Mandanten und auch des Freistaates richtig gefunden, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen“, sagte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben uns bemüht, zu einer vergleichsweisen Lösung zu kommen. Diese Bemühungen sind leider gescheitert. Ich glaubte, es wäre im Interesse einer Befriedung, dass man die Geschichte in anderer Form löst – aber wenn der Freistaat das anders haben will …“
Gustl Mollath gehört zu den bekanntesten Justizopfern in Deutschland
Gustl Mollath, der wegen unzähliger Mahnbriefe an Behörden und sogar den Papst im Ruf steht, ein Querulant zu sein, gehört zu den bekanntesten Justizopfern in Deutschland. 2006 wies ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth in die Psychiatrie ein.
Zuvor hatte seine damalige und inzwischen gestorbene Ehefrau ihm vorgeworfen, er habe sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt. Gutachter attestierten ihm dann eine psychische Störung. Ein Grund dafür: Er selbst hatte Strafanzeige gestellt gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter sowie Kunden der HypoVereinsbank wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige ab.
Sechs Jahre nach dem Verfahren, im Jahr 2012, wurde dann ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank öffentlich, der einen Teil von Mollaths Vorwürfen bestätigte. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete daraufhin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an. Im August 2014 wurde er vom Landgericht Regensburg freigesprochen.
Mollath wurden 170.000 Euro angeboten
Nach Angaben des Justizministeriums wurden Mollath insgesamt 170.000 Euro angeboten. Das Ministerium sei „weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert“, sagte eine Sprecherin. „Diese muss aber auch rechtlich vertretbar sein.“ Im vergangenen Jahr hatte ein Sprecher betont, mit dem Angebot sei man an die Grenze des rechtlich möglichen gegangen. Entschädigungszahlungen könnten nicht nach freiem Ermessen gewährt werden – auch im Interesse des Steuerzahlers.
Und so kommt es nun zu einem weiteren Prozess in diesem Fall, der schon das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Landgericht Regensburg beschäftigt hat – und einen Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags. „Es ist natürlich eine ganz schwierige Situation für mich – ich habe keinen Spaß daran, Gerichtsverfahren bestreiten zu müssen“, sagte Mollath, als er seine Klage gegen den Freistaat im März 2018 ankündigte. Aber er habe alles verloren, sei ruiniert. „Da kann man nicht erwarten, dass man sich mit einem Butterbrot abspeisen lässt.“
„Ich hätte gedacht, dass die ein Interesse daran haben, dass eine Geschichte, die peinlich war ohne Ende, nicht wieder aufgekocht wird“, sagte Mollaths Anwalt Braun. „Aber wenn die das alles noch einmal in der Öffentlichkeit durchkauen wollen: bitte sehr.“
Auch politisch hatte der Fall übrigens Folgen: Es gab eine Gesetzesänderung bei der Einweisung psychisch kranker Straftäter. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag wurde eingerichtet, die Opposition aus SPD, Grünen und Freien Wählern sah gravierende Fehler unter anderem bei den Ermittlern. (dpa)
Mir drängt sich da schon ein Verdacht auf, dass das die Begründung für die Abschiebung von Gustl Mollath in einer Psychiatrischen Anstalt war. Die ehemalige Justizministerin Beate Merk (jetzt Europaministerin, von der man nichts mehr hört), dieses L…. wird heute übrigens 60.
Chronologie 10/24 (siehe im Link)
März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.
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Der Fall: Gustl Mollath-Neues aus der Anstalt vom (25/6/13) Erwin Pelzig -Analyse über Fall Mollath
Es ist erfreulich, wenn der „Mollath-Paragraph“ endlich geändert wurde und es höhere Hürden für eine Zwangseinweisung gibt. Das ging früher viel zu einfach und zu schnell.
Aus Report Mainz
„Mollath-Paragraph“ geändert. Bundestag beschließt höhere Hürden für Unterbringung in der Psychiatrie.
Der Fall Mollath, den REPORT MAINZ aufgedeckt hat, hat jetzt auch politische Folgen. Zwei Jahre nach dem Gustl Mollath frei gelassen wurde hat der Bundestag eine Änderung des Paragraphen 63 (StGB) beschlossen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz hat aufgrund des Anstiegs der Zahl an Personen, die laut dem Paragraphen 63 des Strafgesetzbuches (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind und der Diskussion aktueller Fälle, hierunter auch der Fall um Gustl Mollath, eine Prüfung dieses Paragraphen angeordnet. Hierzu wurde bereits im Februar 2014 eine interdisziplinär besetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. 2015 lagen die Ergebnisse vor. In einer Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Neuauflage des Paragraphen 63 heißt es: „Ziel ist es, dass Betroffene besser vor unverhältnismäßigen und unverhältnismäßig langen Unterbringungen geschützt sind, ohne dass wir das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit aus den Augen verlieren. Lebenslange Unterbringungen sollen zwar nach wie vor möglich sein, aber nur noch in wirklich schweren Fällen.“ Weiterhin sieht das Gesetzt nun vor, dass Personen, bei denen von einem geringen Risiko auszugehen ist nicht im Maßregelvollzug untergebracht werden. Auch Gutachten sollen künftig statt alle fünf Jahre im Abstand von drei Jahre erstellt werden und intensiver darauf geprüft werden, ob eine Unterbringung notwendig ist.
Für die bayerische Justiz war Gustl Mollath über viele Jahre ein krimineller Irrer. In dem Wahn seine Frau sei Teil eines riesigen Schwarzgeldskandals, habe er diese schwer misshandelt. 2010 wendet sich Gustl Mollath an die Redaktion Report Mainz, beteuert seine Unschuld und bittet um Hilfe. Wir recherchieren über Jahre, bringen immer neue brisante Details ans Tageslicht.
2012 wird der Redaktion dann ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank zugespielt. Dieses Dokument zeigt: Die Angaben Gustl Mollaths zu den Schwarzgeldgeschäften seiner Ex-Frau und weiterer Mitarbeiter der Bank waren kein Wahn, sondern die Wahrheit. Diese Veröffentlichung ist ein Wendepunkt im Leben von Gustl Mollath. Einige Monate später wird sein Fall neu aufgerollt, er kommt frei.
Anmerkung: ex-Justizministerin Beate Merk hat wissentlich gelogen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth unterstellte ihm ein „paranoides Gedankensystem“. Grundlage war ein fragwürdiges Gutachten. Doch ein von REPORT MAINZ öffentlich gemachter Sonderrevisionsbericht der Hypovereinsbank vom März 2003 entlarvte: Alle nachprüfbaren Aussagen Mollaths haben sich als zutreffend herausgestellt.
Monate zuvor hörte sich das bei der bayerischen Justizministerin Beate Merk im Rechtsausschuss des bayerischen Landtages anders an: Obwohl sie damals schon von dem Sonderrevisionsbericht wusste, sagte sie, dass die Anschuldigungen Mollaths nicht zutreffen würden. Beate Merk behauptete auch noch später in einer Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums weiterhin, „dass die bankinternen Untersuchungen die Vorwürfe Mollaths gerade nicht bestätigt haben.“
Was soll das blöde, neoliberale Gequatsche von Hoeneß, wenn er im Video sagt, was der Staat nicht leisten könne, müssen Privatleute über Spenden finanzieren? Sollen Bedürftige auf Almosen angewiesen sein von Superreichen und ob diese immer in Spendierlaune sind? Dass die Reichen so spendierfreudig wären, ist ja ganz was neues. Da gibt es ja ganz viele extra Geizige, denn wenn sie immer großzügig gewesen wären, wären sie auch nicht reich geworden. Der Vatikan wäre ja auch nicht mehr reich, wenn er immer Almosen verteilt hätte (der gehört sowieso zu den extra-Geizigen). Wenn, dann machen sie es nur bei einer Aktion das ihrer PR und ihren Image dient. Reiche sagen auch, dass das Kapital sei ein scheues Reh sei. Wenn ihnen der Staat also zu sehr auf die Zehen steige, könnten sie ganz in Ausland gehen, zum Beispiel in die Schweiz (was Herr Hoeneß zu jener Zeit schon getan hatte), und der Fiskus habe dann gar nichts mehr. Das heißt übersetzt man solle sie schwindeln und den Staat, sprich die Allgemeinheit, betrügen lassen, oder sie kehren dem „Heimatland“ den Rücken. Das ist nichts anderes als eine Erpressung.
Hier ein Artikel von pro-iure-animalis.de
Hoeneß, eigentlich mag man diesen Namen nicht mehr hören, das Gesicht nicht mehr sehen, es sei denn, man ist ein eingefleischter Bayern-Fan und zusätzlich für die Realität in dieser Welt nicht empfänglich. Wir sprechen von diesem Herrn Hoeneß, der sich für mehrere Millionen Euros feiern ließ, die er großherzig für soziale Projekte spendete und der im Gegenzug die Allgemeinheit um ca. 28 Millionen Euro hinterging, als er vergaß die Steuern zu bezahlen. Aber was soll´s. Als er erwischt und verurteilt wurde, sprach ihm sogar die Bundeskanzlerin ihren Respekt aus, dass er seine wohlverdiente Strafe angenommen hat. Übrigens wurde den anderen Steuerzahlern, die regelmäßig und ohne Betrügereien ihre Steuern entrichten, unseres Wissens nach noch kein Respekt gezollt.
Aber Herr Hoeneß hat noch eine zweite Seite,
eine Seite die uns als Tierschützer interessiert. Die ZEIT schrieb hierzu: „Schon in jüngeren Jahren baute Uli Hoeneß gerne vor und sicherte sich ab – ganz der sorgsame schwäbische Selbstständige. Mit 33 Jahren schien ihm die Managerkarriere beim FC Bayern München noch zu wenig gefestigt zu sein. Also gründete er 1985 gemeinsam mit seinem Bekannten Werner Weiß, einem Metzger, die Nürnberger HoWe-Wurstwaren KG. Der Name setzt sich aus den ersten beiden Buchstaben der Nachnamen von Hoeneß und Weiß zusammen.“ Diese Fabrik, heute mit ca. 350 Beschäftigten, produziert ca. 4 Millionen Würstchen pro Tag und beliefert den Discounter Aldi-Süd sowie weitere Discounter in Europa und den USA. Hierfür werden bis zu 50 Tonnen = 50.000 Kilo Fleischmasse täglich verarbeitet. Wer halbwegs mit den Gegebenheiten der Preisgestaltung im Discountergeschäft vertraut ist, weiß auch, wie Billigpreise entstehen, nämlich über Massentierhaltung und somit über Tierqual ohne Ende. Von den Millionen Tieren, die bisher für das Vermögen und das Zockerverhalten dieses „ehrenwerten Herren“ ihr Leben lassen mussten, war keine Zeile zu lesen. Es interessiert die Menschen nicht mehr in ihrer Vergröberung der moralischen Auffassung, ob andere Lebewesen grausamst gequält und zu Tode gebracht werden, entscheidend ist, dass es diesem Herrn im Gefängnis an nichts mangelt, diesem Herrn Hoeneß, der für das Gemetzel an Millionen von Tieren verantwortlich zeichnet.
Vor dem Hintergrund der Verurteilung von Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe bekommt dieser ältere Videoausschnitt einen seltsamen Beigeschmack. Eine kurze Anmerkung.
Vor noch nicht allzu langer Zeit, in der Polit-Talkshow „Günther Jauch” vom 23. Septemper 2012, polemisierte Hoeneß gegen die von der Linkspartei geforderte Reichensteuer. Sein Argument, dass er damals mit verve Katja Kipping entgegenschleuderte: Die Reichen leisteten mehr für das Bruttosozialprodukt, eine Reichensteuer sei also ungerecht.
Interessant war aber auch eine weitere Ausführung ganz im Sinne des neuen Selbstverständnisses der hiesigen Geldelite: Hoeneß bevorzuge nicht nur ein Gesellschaftsmodell, in dem Staat und Länder wie Unternehmen geführt werden sollen; was der Staat darüberhinaus nicht leisten könne, müssten eben Privatleute über Spenden finanzieren. Er selbst sei glücklich, anderen mit seinem Geld helfen zu können.
Damit sprach er – en vogue – der Abkehr des Wohlfahrtsstaates zugunsten einer von privatinitiative abhängigen Almosengesellschaft das Wort. Denn wenn die Reichen geschröpft werden, anstatt freiwillig und von der Steuer absetzbar Spenden zu können, so das Credo, würde das Geld eben in der Schweiz geparkt.
Heute klingt das nach vorausschauender Absolution in eigener Sache.Peter Sloterdijk lässt grüßen. Der meinte einst, da der Staat von den „Leistungsträgern“ im Lande stark überhöhte Steuern erpresse, um sie den „Leistungsfernen“ in den Rachen zu werfen, sei ein Bürger-Aufstand gegen den demokratischen Zwangsstaat geboten.
Der Philosoph, nur ganz am Rande bemerkt, kam einst nahe an nationalsozialistische Auffassungen von Volkshygiene, als er die Sozialschmarotzer, jene „Leistungsfernen“, die von den staatlichen Transferleistungen lebten, dabei in die Nähe von Krebsgeschwüre rückte, die man aus dem kranken Volkskörper herausschneiden müsse, damit dieser wieder gesunden könne.
Mit Hoeneß hat Sloterdijk nun seinen herbeigesehnten Bürgeraufstand. Ob der nun vom einem wohltätigem Leistungsträger oder einem Sozialschmarotzer kommt, liegt ganz im Auge des Betrachters. Wie die Angestellten von Hoeneß‘ Wurstfabrik Howe KG, die ohne Betriebsrat sowie mit Löhnen unter Tarif, Leiharbeit und Befristungen abgespeist werden, diesbezüglich urteilen, bleibt erstmal Spekulation.
So oder so ist Hoeneß‘ Steuerhinterziehung im großen Stil nur konsequent – ganz im Sinne des Volkskörpers. Noch aber betrachtet ihn die deutsche Rechtsprechung im Sinne des Volkes als „Krebsgeschwür” – wenn auch als Kleines.
Zu den Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz passen auch die Erklärungen von Gustl Mollath, dem es deswegen ja sehr schlecht erging – nämlich weil er die Machenschaften seiner Frau und der Bank, bei der sie beschäftigt war, ans Tageslicht bringen wollte.
Es ist schon erstaunlich wie sehr sich Gustl Mollath psychologisches Wissen in der Psychiatrie angeeignet hat. Erstaunlich ist auch, dass ihn die 7 1/2 Jahre in der Psychiatrie nicht brechen und in die Resignation treiben konnten. Möglich war das wohl nur, weil er sich stets geweigert hatte Psychopharmaka zu schlucken. Für was auch hätte er sie nehmen sollen? Ihm fehlte ja nichts – er war nur einigen zu unbequem geworden. In Bayern kann man anscheinend solche Leute immer noch wegsperren. Justitz, Staatskanzlei und Psychiatrien arbeiten wundersam nach Anweisung von oben zusammen.
Einige Autoren nahmen sich des Themas an und brachten das Buch „Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss“ heraus.
Was in unserem Land in der Justiz, Politik, Bankenwirtschaft und der Psychiatrie abläuft, muss öffentlich werden. Wir dürfen darüber nicht länger schweigen. Hinter der Fassade unseres demokratischen Rechtstaates herrschen Zustände, die ihresgleichen suchen und die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte gemahnen.
Ich weiß, ich hatte Glück. Großes Glück. Nur durch den Einsatz und die Unterstützung vieler Menschen, die mein Schicksal nicht kalt gelassen hat und die sich auf eine unglaubliche Art für mich eingesetzt haben, bin ich nun in Freiheit. Nur durch die in meinem Fall zustande gekommene Öffentlichkeit waren die Institutionen regelrecht dazu gezwungen, mich vor die Tür zu setzen. Aber: Meine nun wieder gewonnene Freiheit bedeutet für mich noch lange nicht, so frei zu sein, wie es alle anderen Mitbürger sind. An mir hängt ein großer Makel. Diesen Makel kann ich nur loswerden durch ein ordentliches Wiederaufnahmeverfahren, das jetzt immerhin wahrscheinlich geworden ist. Von Gustl Mollath.
Der Text ist ein exklusiver Auszug aus dem Buch „Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss“ (Westend Verlag, 208 Seiten, 12,99 Euro), das heute erschienen ist. Die Autoren, Experten aus Justiz, Psychiatrie, Politik, Medizin und Medien, nehmen sich der Affäre Mollath an, denken aber über den Einzelfall hinaus und verdeutlichen: Die Missstände in Justiz und Psychiatrie sind groß. Kann es wirklich jedem passieren, plötzlich weggesperrt zu werden?
Verstehen Sie mich nicht falsch: Die Gesetze in Deutschland sind mitnichten schlecht. Sie sind sogar überwiegend dazu angetan, für ein friedliches Gemeinwesen zu sorgen und vor Übergriffen zu schützen. Nur: Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden und wenn es keinerlei tatsächlich wirksame Kontrolle gibt, nur Pseudokontrollen?
In vielerlei Hinsicht gelten wir Deutsche als Vorbildnation. Auf unser Land setzen viele Menschen in der Welt ihre Hoffnung. Da darf es doch nicht sein, dass es unter unserem Sofa tatsächlich ganz anders aussieht.
Ich habe immer erwartet und erwarte weiterhin, dass die Institutionen so arbeiten, wie es theoretisch die Gesetze vorgeben. Aber in meinem Fall fand genau das Gegenteil statt.
Ich erinnere mich noch genau daran, wie damals eine Ärztin empfohlen hat, mich auf meinen Geisteszustand zu überprüfen. Schon war ein Richter vom Amtsgericht Nürnberg zur Stelle, der den entsprechenden Beschluss gefasst hat, gerade so, als wäre es vorher schon abgesprochen gewesen.
Damals war mir klar: Nun geht es um alles, nun geht es um mein Leben. Ich konnte mir damals schon vorstellen: Wenn Sie erst einmal in dieses Räderwerk aus Justiz und Psychiatrie hineingeraten, kommen Sie nie mehr raus. Und das, was die Psychiatrie aus Ihnen möglicherweise macht, was sie aus Ihnen machen kann, ist grausam. Am Ende ist nicht ausgeschlossen, dass Ihre eigene Mutter Sie nicht mehr wieder erkennt.
Wie Sie alle wissen: Ich war in der forensischen Psychiatrie. Dort kommen die Menschen hin, die angeblich Straftaten begangen haben, aber aufgrund einer angeblich psychischen Störung nicht schuldfähig sind.
Die jüngsten Mitgefangenen, die ich während meiner zwangsweisen Unterbringung gesehen habe, waren fast noch Kinder, erst vierzehn Jahre alt. Was ich da mitbekommen musste, was mit diesen »Patienten« gemacht wurde, darüber kann ich nicht schweigen. Diese jungen Patienten wurden missbraucht, misshandelt – und das unter den Augen des Personals und der Ärzteschaft. Wenn diesen Zuständen in der Psychiatrie nicht Einhalt geboten wird, dann handeln wir uns psychische Bomben ein. Die Jugendlichen, die in den Psychiatrien untergebracht sind, kommen teilweise aus diesem völlig destruktiven Kreislauf nicht mehr heraus. Ich habe Mitgefangene, junge Mädchen gesehen, die nicht zuletzt durch diese unsägliche Medikamentengabe zu regelrechten körperlichen und geistigen Monstern aufgedunsen sind, obwohl sie tief im Inneren ganz liebe, verletzliche, gefühlvolle Menschen sind. Wie mit denen über Jahre und Jahrzehnte umgegangen wird, es ist unsäglich.
Oft fängt die Leidensgeschichte der jungen Menschen mit problematischen familiären Umständen an. Zuerst kommen sie zwangsweise in ein Kinderheim, unter Umständen durchs Jugendamt getrennt von der Mutter, von den Eltern, von der ganzen Familie. Je nachdem dauert es nicht lange, bis sie im Alter von zwölf oder vierzehn Jahren kriminalisiert sind und in der Forensik landen. Sie haben dann ein ganz schweres Schicksal, das sich häufig über Jahre hinzieht. Um diese jungen Menschen kümmert sich schließlich niemand mehr.
Sie stecken in einem System, einem geschlossenen System, das über die Deutungshoheit verfügt. Das System bestimmt die Wahrheit. Das System bestimmt, ob die hier Eingeschlossenen gesund oder krank sind. Dieses System ist kein imaginäres Etwas. Dieses System besteht aus vielen Personen, die es durch ihre Zusammenarbeit erst ermöglichen. Systeme der Unterdrückung, Systeme, in denen Menschen über andere herrschen, gab es schon immer. Macht braucht Kontrolle – und zwar wirksame Kontrolle.
Ich will damit nicht sagen, dass man einfach die Anstalten abschaffen soll. Kein Zweifel besteht doch darin, dass es Menschen gibt, die wirklich sehr gefährlich sind, für sich und auch für die Allgemeinheit. Aber auch in diesen Fällen bekleckert sich die Psychiatrie nicht gerade mit Ruhm. Immer wieder passiert es, dass gefährliche Straftäter freigelassen werden und dann schlimme Straftaten begehen. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass ganz viele Fehldiagnosen gestellt werden. Einerseits werden Menschen, die eigentlich gesund sind, als krank diagnostiziert, andererseits werden Menschen, die tatsächlich gestört sind, als gesund diagnostiziert. Fast hat man das Gefühl, dass die betreffenden Ärzte, wenn ihre Diagnose dann doch mal passt, einen Glückstreffer gelandet haben.
Wenngleich ich nicht über das Wissen eines studierten Psychiaters verfüge, so habe ich mir mittlerweile aber durchaus Kenntnisse angelesen. Innerhalb der Psychologie und Psychiatrie gibt es einen bekannten Problempunkt. Ich spreche hier vom sogenannten Bestätigungsfehler. Um diesen Bestätigungsfehler mit meinen eigenen Worten zu beschreiben: Sie haben als psychiatrischer Arzt, der eine Diagnose stellen soll, einen »Ersteindruck« vom Patienten. Dieser Ersteindruck mag auf einem Vorurteil beruhen. Aber das Problem ist, dass Sie, wenn auch nur unbewusst, dazu neigen werden, sich im Laufe der weiteren Diagnose und Behandlung Ihren Ersteindruck immer wieder zu bestätigen. Damit will ich sagen: Es ist sehr schwierig für einen Arzt, sich selbst und seine Diagnose kritisch zu hinterfragen.
Dabei ist es doch genau die Fähigkeit zur selbstkritischen Hinterfragung, die einen seriösen Wissenschaftler auszeichnet. Er muss bereit sein, seine eigenen Erkenntnisse, seine eigenen Überzeugungen und seine eigenen Maßstäbe selbst immer wieder kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls auch neu zu bewerten. Gerade in der Psychiatrie ist das aber kaum der Fall. Am einfachsten kann man sich wohl in der Psychiatrie bewegen, wenn man seine eigenen Diagnosen erst gar nicht kritisch analysiert.
Wissen Sie, ein psychiatrischer Gutachter verdient recht viel Geld, wenn er weiß, was die, die bei ihm Gutachten in Auftrag geben, von ihm erwarten und möchten. Einer dieser Gutachter, der auch in meinem Fall eine Rolle spielt, sagte vor einiger Zeit in eine Fernsehkamera: »Ein Gutachter muss die Sprache der Richter verstehen.« Das können Sie jetzt interpretieren, wie Sie wollen.
Es gibt Gutachter, die verfügen wirklich nur über sehr unzureichende fachliche Fähigkeiten. Wenn sich solch ein Gutachter dann auch noch nicht weiter um Recht und Gesetz schert, wenn ihm der Proband letztlich auch noch als Mensch egal ist und er vor allem darauf erpicht ist, dem Richter nach dem Mund zu schreiben, dann kommt das heraus, was als Gefälligkeitsgutachten bekannt ist.
In meinem Fall gehe ich schon davon aus, dass ich Opfer von Gefälligkeitsgutachten geworden bin. Und ich will Ihnen sagen, wie es ist: In der Psychiatrie gibt es Scharlatane!
Es ist zwingend notwendig, gründlich hinter die Kulissen zu blicken. Man muss die Wahrheit verlangen, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu erreichen. Geschieht dies nicht, geht es auf unser aller Kosten. Im Moment ist es so, dass jeder Bürger Opfer des psychiatrischen Systems werden kann.
Mit unverantwortbarer Leichtfertigkeit haben Richter und Psychiater im Verbund Mollath in der Psychiatrie untergebracht.
Für die bayerische Justizministerin Beate Merk ist es eine schallende Ohrfeige. Die Entlassung von Beate Merk müsste eigentlich die logische Konsequenz aus dem Debakel mit Mollath sein. Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe von Mollath war erfolgreich.
Hier ein Artikel der FAZ
Gustl Mollath gewinnt auch in Karlsruhe
05.09.2013 · Ein weiterer juristischer Erfolg für Gustl Mollath: Sieben Jahre saß er zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie. Nun ist er auf freiem Fuß und war nun auch mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolgreich.
Es ist eine Watschn für die bayerische Justiz: Die Verfassungsbeschwerde des jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath war erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt.
Die Karlsruher Richter werfen ihren Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Beschlüsse hätten Mollath in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die Sache wurde deshalb zur abermaligen Entscheidung ans Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.
Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht – „denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person“. Womöglich hat die Entscheidung auch Einfluss auf die Höhe möglicher Schadenersatzansprüche.
Mollath war 2006 nach von ihm bestrittenen Angriffen auf seine frühere Frau in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. In dem Verfahren hatte er auch über Schwarzgeldgeschäfte seiner bei der Hypo-Vereinsbank als Bankberaterin arbeitenden Frau in Millionenhöhe berichtet, was das Gericht als paranoid bewertete. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen im Kern stimmten.
2011 hatte dann das Landgericht Bayreuth die Verlängerung der Unterbringung mit der Begründung angeordnet, es sei zu erwarten, dass Mollath in Freiheit weitere Straftaten begehen werde. Das Oberlandesgericht Bamberg schloss sich dieser Einschätzung an.
Opposition: Eine „Klatsche“ für Justizministerin Merk
Nach Mollaths erfolgreicher Verfassungsbeschwerde hat die Landtags-Opposition Justizministern Beate Merk (CSU) scharf angegriffen. SPD, Freie Wähler und Grüne sprachen am Donnerstag von einer „schallenden Ohrfeige“ oder „Klatsche“ für die Ministerin. „Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten“, kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Inge Aures. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hätte ihrer Ansicht nach die Ministerin längst entlassen müssen.
Florian Streibl (Freie Wähler) sagte: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Klatsche für die bayerische Justizministerin. Es rückt den Skandal in Bayern wieder zurecht, aber es ist traurig, dass es eines Karlsruher Urteils dazu bedurfte.“Grünen-Fraktionschef Martin Runge sagte: „Das ist eine Ohrfeige für bayerische Gerichte und Staatsanwaltschaften und eine Schande für die Ministerin.“ Mollath sei in seinen Grundrechten verletzt worden.
„Stupender Starrsinn der Richter“
Auch Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack übte harte Kritik an Ministerin Merk und der Justiz in Bayern. Die Richter hätten Mollath mit „unverantwortlicher Leichtfertigkeit“ in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit „stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten“. Der Beschluss aus Karlsruhe sei auch eine „Ohrfeige“ für Merk. Sie habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. „Sie hatte verfassungsblind, inhuman und „hasenherzig“ die neuen Erkenntnisse und Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert“, sagte Kleine-Cosack.
Das Justizministerium bewertete die Entscheidung des Verfassungsgerichts als Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats und verwies auf die anstehende Reform des Unterbringungsrechts. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erläuterte mit Blick auf den Status quo: „Das Risiko, zu lange zu Unrecht in der psychiatrischen Unterbringung zu landen, ist zu hoch.“
Es ist schon seltsam wie es in Bayern in der Justiz zugeht. Der Fall Mollath zeigt wieder mal eindringlich, dass man sich nicht mit Banken und Politikern anlegen soll. Sonst findet sich schon der passende Psychiater der demjenigen ein paranoides Gedankensystem attestiert. Bis gestern galt Mollath ja noch als gemeingefährlich. Die bayerische Justizministerin behauptete bis vor kurzem auch noch Mollath sei gemeingefährlich und dürfe deswegen nicht freigelassen werden.
Mit der Entscheidung vom 6. August 2013 des Oberlandesgerichtes Nürnberg ist Mollath nicht mehr gemeingefährlich. Das OLG Nürnbergt ordnete ein neues Wiederaufnahmeverfahren an. Gleichzeitig ordnete das Gericht die sofortige Freilassung Mollaths an.
Die SZ schreibt (Auszug): Das OLG wiederum kippte nun die Entscheidung des Regensburger Landgerichts.Dabei stützt sich der 1. Strafsenat vor allem auf ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. In dem wurden angebliche Verletzungen attestiert, die Mollath seiner damaligen Ehefrau zugefügt haben soll. Das Attest erweckt den Eindruck, dass es von einer Ärztin unterschrieben wurde, tatsächlich aber stammt es von deren Sohn.
[…] Wohin Mollath nach seiner Freilassung ziehen wird, war zunächst noch unklar. Sein ehemaliges Wohnhaus ist zwangsversteigert; wo seine persönliche Habe geblieben ist, weiß niemand. Es ist davon auszugehen, dass sich Freunde und Unterstützer um Mollath kümmern werden.
Mit seinem Beschluss hob das OLG Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli auf, die erhebliche Proteste ausgelöst hatte. Die Regensburger Richter hatten weder im Antrag Mollaths, noch in dem der Staatsanwaltschaft ausreichende Gründe für eine Wiederaufnahme des Falls anerkannt. Daraufhin hatten sowohl Mollath-Verteidiger Strate als auch die Staatsanwaltschaft das OLG als nächste Instanz angerufen.
Nach sieben Jahren Psychiatrie kommt Gustl Mollath umgehend frei. Sein Fall gilt schon seit langem als Justizskandal. Nun hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, das Strafverfahren gegen ihn neu aufzurollen.
Gustl Mollath hasst sein Leben in der Psychiatrie. Lieber wäre er in einem „ordentlichen Gefängnis“, sagt er. Er hasst die nächtlichen Kontrollen, die ihm den Schlaf rauben. Er hasst das Essen, spricht dabei von „Körperverletzung“. Seit sieben Jahren sitzt Mollath in der psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Bayreuth. Jedes Jahr prüft das zuständige Landgericht, ob die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie nötig ist. Bisher lautete die Antwort jedes Mal: ja. Bis heute (6. August 2013). Das Oberlandesgericht Nürnberg verfügte nun seine sofortige Freilassung.
Viele Menschen sehen Mollath als Opfer der Justiz oder sogar als Opfer einer noch mächtigeren Verschwörung, weil der frühere Oldtimer-Restaurator einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte. Im Internet gibt es einen gewaltigen Hype um den Fall. Die Leute bloggen, kommentieren, stimmen darüber ab, ob der heute 56-Jährige freikommen soll. Die Petition „Gerechtigkeit und Freiheit für Gustl Mollath“ haben mittlerweile mehr als 44.000 Menschen im Netz unterzeichnet.
Ehepaar Mollath im Scheidungskrieg
Man muss weit zurückgehen, um den Fall Mollath verstehen zu können: 2006 sieht es das Landgericht Nürnberg als erwiesen an, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau schwer misshandelt hat. Außerdem soll er die Autoreifen verschiedener Personen zerstochen haben, die sich im Scheidungskrieg des Ehepaars auf die Seite seiner Frau geschlagen hatten. Weil ein Nervenarzt ihm damals paranoide Wahnvorstellungen attestiert, gilt er als schuldunfähig, aber als gefährlich. Mollath kommt in die Psychiatrie. Als Beweis für einen gefährlichen Wahn Mollaths führt das Gericht an, dass dieser fast alle Personen aus seinem Umfeld „völlig undifferenziert“ in einen Schwarzgeldskandal verstrickt sähe.
Das Thema Schwarzgeld – und der Umgang der Justiz damit – macht die besondere Brisanz des Falles Mollath aus. Während des gesamten Gerichtsverfahrens hatte Gustl Mollath auf dubiose Geldgeschäfte hingewiesen, in die auch seine geschiedene Frau verwickelt sei. Darüber hatte er bereits in mehreren Briefen die „HypoVereinsbank“ informiert, bei der Petra Mollath arbeitet. Während seines Gerichtsprozesses legt Mollath dann eine 106-seitige Verteidigungsschrift vor: einen Schnellhefter voller wirrer Ausführungen über den Putsch des ugandischen Diktators Idi Amin, die Mondlandung, den Krebstod seines Vaters. Dazwischen verborgen sind jedoch konkrete Anschuldigungen: Angestellte der „HypoVereinsbank“ sollen illegal Geld in die Schweiz transferiert haben. Später erstattet er Anzeige.
Während die „HypoVereinsbank“ ihre Revisoren auf die Vorwürfe ansetzt, bleibt die Justiz untätig. Der Richter liest Mollaths Schnellhefter nicht einmal durch, laut Zeugen verbietet er ihm sogar den Mund, wenn dieser über das Schwarzgeldthema sprechen will. Die Staatsanwaltschaft wiederum ermittelt nicht: Zu unkonkret sei Mollaths Anzeige gewesen – ohne Kontonummern, Beträge, Handlungsabläufe. Für den Journalisten Uwe Ritzer steht dagegen fest: „Sie ist so präzise, dass man hätte ermitteln können, wenn man gewollt hätte.“ Schließlich könne die Aufdeckung eines Schwarzgeldskandals nicht Sache von Privatpersonen sein.
Mollaths Behauptungen stimmen
Sechs Jahre lang sitzt Gustl Mollath weitgehend vergessen in der Psychiatrie. 2012 passiert dann etwas, was den Fall endgültig in den Fokus der Öffentlichkeit rückt: Der interne Revisionsbericht der „HypoVereinsbank“ wird öffentlich, jahrelang lag er schon bei der Bank unter Verschluss. Der Bericht kommt „relativ schnell zu dem Ergebnis, dass alle nachprüfbaren Behauptungen stimmen und Mollath über Insiderwissen verfügt“, sagt Journalist Ritzer.
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Kaum zu glauben, aber das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge abgelehnt. Trotz der schweren Fehler (man kann das auch anders sehen), die in seinem Verfahren passiert sind und eines unechten Attests. Oft wurde bei ihm aufgrund von sehr fragwürdigen Gutachten (ein paranoides Gedankensystem wurde ihm unterstellt bzw. attestiert) entschieden ohne dass er persönlich untersucht oder mit ihm gesprochen wurde. Entlastende Dokumente wurden nicht beachtet oder nicht mal durchgelesen (angeblich wegen Zeitmangel…).
Vor so einer Politik, Justiz und Psychiatrie muss man berechtigterweise Angst haben. Das Vertrauen in diese Institutionen in Bayern (aber nicht nur dort) ist nachhaltig gestört.
Zum besagten Attest schreibt die SZ:
2002 stellt eine Arztpraxis ein Attest über angebliche Verletzungen aus, die Mollath 2001 – mehr als ein Dreivierteljahr zuvor – seiner Frau zugefügt haben soll.
Im Urteil des Landgerichts 2006 wird eine Ärztin als diejenige benannt, die das Attest ausgestellt habe. Das Attest sei im Verfahren – laut Urteil – lediglich „verlesen worden“. Laut Spiegel online soll nicht die Ärztin das Attest ausgestellt haben, wie im Urteil behauptet, sondern deren Sohn, der zu der Zeit als Assistentarzt in der Praxis gearbeitet habe.
[…]
Ende 2002 und Anfang 2003 schreibt Mollath mehrere Briefe an die HVB. Diese setzt ihre internen Revisoren auf den Fall an. Sie legen am 17. März 2003 ihren Prüfbericht vor. Zentraler Satz darin: „Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths, die Redaktion) haben sich als zutreffend herausgestellt.“
Warum ging die Staatanwaltschaft und das Gericht nicht diesen Anschuldigungen von Mollath nach, die sich nachher im Prüfbericht der HVB als zutreffend herausgestellt haben?
Aufgrund dieser Anschuldigungen von Mollath wurde ihm vom Psychiater Leipziger ein „paranoides Gedankensystem“ attestiert, auf Grund dessen Mollath zusammen mit einer angeblichen „Gemeingefährlichkeit“ in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth einsitzt.
Hier ein Artikel aus der SZ wegen des abgelehnten Wiederaufnahmeverfahrens.
Gustl Mollath (hier bei einer Buchvorstellung während eines Freigangs am Dienstag) muss in der Psychiatrie bleiben
(Foto: dpa)
Kein neues Verfahren für Gustl Mollath: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge verworfen. Demnach erkennt das Gericht weder im Antrag Mollaths noch in dem der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Grund für eine Wiederaufnahme. Mollaths Anwalt und die bayerische Justizministerin kündigen sofortige Beschwerde an.
Es ist ein schwerer Rückschlag für Gustl Mollath: Das Verfahren gegen den seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Nürnberger wird nicht neu aufgerollt. Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen, wie ein Sprecher mitteilte: „Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.“ Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten sofort Beschwerde an.
Das Landgericht erklärte auf seiner Internetseite, dass das Gesetz nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils erlaube. „Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“ Die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Nürnberg enthalte zwar Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergäben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.
Es sei ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Verfahren gegen Mollath, das durch das Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen sei, erklärte das Gericht. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit seien bei der Prüfung außer Betracht geblieben.
Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth habe zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen immer noch vorliegen und ob der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung für die Allgemeinheit gefährlich sei.
„Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren“
Mollaths Anwalt Strate reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: „Ich habe von dieser Strafkammer nichts anderes erwartet.“ Wäre die Kammer seinem Mandanten gewogen, hätte sie ihn schon lange freilassen können. Strate kündigte unverzüglich Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an.
Auch Justizminister Beate Merk (CSU), die im November bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag veranlasst hatte, kündigte eine Beschwerde an. „Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht“, erklärte sie.
Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Justizopfer.
Die Zweifel beginnen schon beim psychiatrischen Gutachten im Jahr 2006 von Dr. Klaus Leipziger, dem Bayreuther Klinikarzt. Damals bescheinigte er Mollath – ohne mit ihm jemals persönlich zu sprechen – ein paranoides Gedankensystem
(Anmerkung Hubert: das sieht aus wie ein bestelltes Gutachten). Schwargeldgeschäfte seiner damaligen Ehegattin Petra seien Wahnvorstellungen. Doch ein Prüfbericht der Hypovereinsbank belegt mittlerweile Mollath hatte Recht.Mit dem psychiatrischen Gutachten fällt aber auch der Grund für sein Wegsperren in eine geschlossene Anstalt. Ich möchte jedenfalls nicht die Verantwortung eines Klaus Leipziger oder eines Otto Brixner (Richter) haben.
Man braucht sich nur die Aussage seines Freundes Edward Braun anhören, dem die EX sagte, der Mollath sei doch irre, dem hänge ich was an und lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Wollte sie ihn loswerden? Auch das ärztliche Attest wegen angeblicher Körperverletzung an seiner EX erscheint in einem sehr zweifelhaften Licht und ist für mich jedenfalls unglaubwürdig. Wenn man die Kriterien von Wahnvorstellungen und einem paranoidem Gedankensystem an „Patientin Beate M.“ (siehe im Video ca. an der Position 8:00 Min.) anwenden würde, dann müsste sie umgehend in einen geschlossene Anstalt eingewiesen werden. Der Psychiater Dr. Klaus Leipziger scheint sie wohl nicht zu kennen – oder zu gut?
Ihr (Beate M.) hermetisches Gedankengebäude ist vernünftigen Argumenten nicht zugänglich.
Hier ein Video vom BR – Quer Meines Erachtens ein hervorragendes Video, das sehr zur Aufklärung und zur Erhellung des Falles Mollath beiträgt. Ich kann dem BR und dem Autor von „Quer“ dazu nur gratulieren und danken.
Gustl Mollath vor Untersuchungsausschuss: Die Abrechnung
Angeblich ist er wahnsinnig und gemeingefährlich: Gustl Mollath wird von der bayerischen Justiz seit Jahren in der Psychiatrie festgehalten – und gilt längst als Opfer eines Skandals. Vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags rechnete er jetzt mit den Behörden ab.
Auf dem Flur des Bayerischen Landtags ist es an diesem Dienstag für einen Moment so, als würde ein Popstar erwartet. Oder als gäbe es ein exotisches Tier zu begaffen, das sich verrannt hat: Nicht nur die Medien drängen sich vor dem Konferenzsaal, auch Abgeordnete, Besucher und Sicherheitspersonal wollen ihn zumindest kurz sehen – Gustl Ferdinand Mollath aus Nürnberg, 56, den Mann, der von der bayerischen Justiz seit sieben Jahren in der forensischen Abteilung verschiedener Bezirkskrankenhäuser festgehalten wird. Weil er wahnsinnig sein soll und gemeingefährlich.
Zu Unrecht, sagen Mollath und sein Unterstützerkreis. Zu Unrecht, glauben die Grünen, die SPD und die Freien Wähler. Und die Öffentlichkeit. Zu Recht, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk, CSU, wiederholt. Sagen vor allem Mollaths Richter und Sachverständige. Mollath ist ein Symbol geworden. Ein Märtyrer für die, die schon lange auf Gerechtigkeit warten.
Eine Bedrohung für die Staatsregierung, denn es fehlt nicht viel, und der Fall könnte sich als einer der größten Justizirrtümer der Nachkriegszeit entpuppen.
Ein Mensch wird weggesperrt, weil er 2003 – zwar mit wirren Thesen und Papieren – aber dennoch in Teilen zutreffend auf ein Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank ( HVB ) hinweist. Auch seine Frau soll daran beteiligt sein. Man glaubt ihm nicht, er gilt deshalb als wahnsinnig und gefährlich. (Anmerkung Hubert: so selten ist es nun auch wieder nicht, dass eine Bank in illegale Schwarzgeldgeschäfte verwickelt ist…) Seine Frau soll er gewürgt, 129 Autoreifen angestochen haben. Geldverschiebungen der Bank sind inzwischen bewiesen. Ein Gericht stellt die Gewalttaten Mollaths fest, aber Kritiker überzeugen die Beweise nicht.
„Das ist keine Talkshow hier“
Für ein paar Stunden lässt ihn der Landtag aus seiner Zelle in der Bezirksklinik Bayreuth, ohne Hand- und Fußfesseln, die er sonst bei Transporten tragen muss, das war Bedingung. Mollath trägt eine zerknitterte helle Baumwollhose, einen blauen Pullover und ein rotes Polohemd, Freizeitschuhe mit dicker Sohle. Das Haar altmodisch gescheitelt, in der Hand eine abgegriffene Stofftasche mit seinem einzigen Aktenordner. Die Knie knicken kurz ein bisschen ein, dann brandet Applaus auf. Die Zuschauer feiern ihren Helden. Bis der Ausschussvorsitzende eingreift. Das sei hier keine Talkshow, sagt Florian Herrmann, man habe ernste Dinge zu klären. Jetzt also soll Mollath aussagen. Nach sieben Jahren will man ihm endlich zuhören.
Er sei gegen seinen Willen im Bezirksklinikum Bayreuth untergebracht, so leitet Mollath seine Erklärungen ein. Und dann berichtet er, dass weder Staatsanwälte, Steuerfahnder noch Richter bei ihm nachgefragt hätten, was hinter seinen Schwarzgeldvorwürfen stecke. Niemals habe jemand Beweise sehen wollen, andere Namen und Banken erfragt, als die, die Mollath in seiner Anzeige genannt hatte. Die HVB lud ihn ein und wollte hören, welche Kenntnisse er über die Geschäfte hatte. Das war’s. „Hätte man sich das damals angesehen, dann hätte sich rasch ein Ermittlungsergebnis gezeigt“, sagt Mollath. Warum er nicht mehr Beweise geliefert habe? Nicht nachgelegt?, fragen die Abgeordneten. „Ich hätte doch nennen können was ich will, es hätte nichts bewirkt“ , lautet die Antwort.
Koffer mit Beweismitteln im Ausland verschollen
Angeblich sind Akten verschwunden. Mollath erzählt, er habe vor seiner Haft sicherheitshalber Koffer mit Beweismitteln ins Ausland gebracht, nach Paris und in die Schweiz. „Man weiß ja nicht, was in Bayern alles möglich ist.“ Ob die jetzt noch verfügbar seien? Ungewiss.
[…] Rund zweieinhalb Stunden redet Mollath höflich, sachlich und überlegt. „Bei mir liegt keine psychische Krankheit vor“, sagt er. Er rechne nach seinen Erfahrungen mit der Justiz trotzdem sehr wohl damit, dass er nie mehr in Freiheit leben werde. Doch sein Leben in der Forensik sei schon jetzt unerträglich. Mollath berichtet von nächtlichen Zimmerkontrollen, regelmäßig wache er auf und leide immer wieder unter einem Schlafdefizit. Er habe einen Wunsch an die Abgeordneten: Wenn er schon fälschlicherweise untergebracht werde, „dann bitte ich um ein ordentliches Gefängnis“. Nur nicht mehr „diese Anstalt“.
Der Sachverständige (ich nehme an Herr Dr. K. Leipziger), sah sich nicht in der Lage noch einmal etwas zu seinem Gutachten zu Herrn Mollath zu sagen, wegen der vielen negativen Reaktionen (in den Medien), die er ertragen musste und die für ihn zu einer zu großen Belastung wurden (wie könnte man denn mangelnde Belastbarkeit diagnostizieren?… das wüsste ja Herr K.L. am besten). Frage: und dann gibt es keinen anderen Sachverständigen? Deswegen muss Herr Gustl Mollath mindestens noch ein Jahr in der Geschlossenen ertragen? Hmmm, seltsame Geschichten und Usancen gibt es in Bayern. Da bin ich sehr froh in einem anderem Land zu leben.
Am Fall Mollath kann man musterhaft sehen wie zumm Beispiel die Berufsgruppen Richter und Psychiater Narrenfreiheit haben, wenn sie wollen und jemand fertig machen wollen. Bei Mollath ging es um einen Ehestreit und seine ex-Frau, die erstklassige Beziehungen hatte, wie Mollath später leidvoll am eigenen Leib erfahren musste.
Gestern, am 03. Juni war eine Dokumentation im ARD vom SWR, mit den Autoren Monika Anthes und Eric Beres.
Die angeblichen Wahnvorstellungen des Gustl Mollath bezüglich Geldtransfer vonseiten seiner Ex-Ehefrau Petra Mollath in die Schweiz haben sich als wahr herausgestellt. Siehe auch unten das Video „Prantl: Gustl Mollath und Beate Merk in der Sendung BR quer.“
Man muss wirklich Angst haben in so eine „Mühle“ zu geraten wie Herr Mollath. Es ist erschreckend wie schnell und wie leicht man in die Psychiatrie kommt.
In dieser Dokumentation kamen auch die vielen Ungereimtheiten im Fall Mollath zur Sprache. Eine unrühmliche Rolle spielen darin vor allem der Richter Otto Brixner, der Psychiater Dr. Klaus Leipziger und die bayerische Justizministerin Beate Merk.
Der Vorsitzende Richter Richter, Otto Brixner, am Nürnberger Landgericht, der 2006 das fragwürdige Urteil gegen Mollath sprach, ist ein alter Handballfreund des heutigen Ehemannes Martin Maske von Mollaths früherer Frau und Augenzeugen kritisieren Richter Brixner für seinen harschen Umgang.
Im Prozess trat Petra Mollath, jetzt verheiratete Petra Maske, als Hauptbelastungszeugin auf. Bereits 2006 soll sie nach Mollaths Angaben mit jenem Mann liiert gewesen sein, mit dem sie heute verheiratet ist. Dieser war früher Handballer beim 1. FC Nürnberg – und Richter Otto Brixner sein Trainer.
Scheidungsverfahren
[…]
Das Material, das Gustl Mollath danach am 25. September 2003 dem Gericht als Strafanzeige in einem Schnellhefter mit 106 Seiten überreichte, wurde später als „wirr“ diskreditiert. Die darin enthaltenen Anlagen sollten als Beweise dafür dienen, daß Gustl Mollath als Anhänger der Friedensbewegung schon immer ein friedfertiger und kein gewalttätiger Mensch war.
Bereits der vorbildlich formulierten Anzeige vom 11. Juni 2003 ging die Staatsanwaltschaft nicht nach, obwohl sie eine Amtsermittlungspflicht hat und die Aufgabe, Beweise zu ermitteln. Immerhin ging es um Unterhaltsansprüche und eine falsche eidesstattliche Erklärung Petra Mollaths. Doch die Anzeige Gustl Mollaths vom 11. Juni 2003 wurde auch im Strafverfahren gegen ihn verschwiegen, obwohl Mollath sogar zahlreiche Beweismittel beigefügt hatte. Schon damals wäre die Glaubwürdigkeit Petra Mollaths in Frage gestellt worden, die sich als mittel- und vermögenslos darstellte.
In seiner Strafanzeige an den Generalstaatsanwalt Dieter Neumann in Berlin vom 9. Dezember 2003 listete Gustl Mollath die umfangreichen Straftaten seiner Frau im Zusammenhang mit großen Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz auf. Für Petra Mollath ergab sich das Problem, an das Beweismaterial heranzukommen. Dazu schreibt Gustl Mollath in seiner Gegendarstellung:
Die Anzeige gegen ihn, er habe Schußwaffen, habe seine damalige Ehefrau, zusammen mit ihrem Liebhaber, Herrn Martin Maske, damals Direktor der Hypo Real Estate (HRE) bei den Justizbehörden in Berlin erstattet. Die HRE ist eine Abspaltung des Immobiliengeschäfts der HypoVereinsbank. Petra Mollath hatte nach seiner Inhaftierung Martin Maske geheiratet und heißt nun Petra Maske. Es deute alles darauf hin, daß seine geschiedene Frau illegal, durch die Polizei geduldet, Zutritt zu seinem Haus erhielt und weitere Beweise zu ihren strafbaren Tätigkeiten vernichtet habe.
Am 4. Dezember 2007 ersteigerte Petra Maske (ex-Mollath) das Haus des wehrlosen Gustl Mollath in Nürnberg, Volbehrstraße 4, und damit auch womöglich noch vorhandenes Beweismaterial.
Im Scheidungsverfahren ging es um das Vermögen der Ehepartner und somit auch um in der Schweiz angelegte Schwarzgelder. Es ist die Frage, ob im Scheidungsverfahren alles Vermögen offengelegt wurde und ob im Strafverfahren gegen Gustl Mollath die Scheidungsakten herangezogen wurden, um die Glaubwürdigkeit der Ehefrau und einzigen Zeugin Petra Mollath zu prüfen.
Gustl Mollath behauptet, seine Ex-Frau habe eine falsche eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben: „Zusätzlich gab sie im Scheidungsprozess eine falsche eidesstattliche Versicherung ab. Ihr immenses Schwarzgeldvermögen in der Schweiz hat sie unterschlagen. So gab es ein Missverhältnis im Zugewinnausgleich.“
Man braucht wirklich nicht eine hohe Intelligenz um zu sehen was im Fall Mollath gespielt wurde und wird.
Vor allem will man wohl auch einflußreiche Freunde schützen, die als Steuersünder auffliegen würden, wenn man der Anzeige von Gustl Mollath nachgegangen wäre.
[…] Ärztin und Arzthelferin
Die Freundin des Bruders von Petra Mollath arbeitete damals als Sprechstundenhilfe bei der Nürnberger Allgemeinärztin Madeleine Reichel, der Ärztin Petra Mollaths.
Patrick Linnert, der Vorsitzende der mittelfränkischen Piraten, zählt Gustl Mollath zu den Whistleblowern und unterstützt ihn argumentativ: „Die SZ hat die Ärztin ausfindig gemacht, auf deren Briefpapier das Attest geschrieben wurde. Diese kann sich an den Namen Gustl Mollath nicht erinnern, sie wurde nie vor Gericht geladen. Dafür war ihre Arzthelferin aber wohl eine gute Freundin von Mollaths Ex-Frau – man darf die Echtheit dieses Attests also durchaus anzweifeln. – In Anbetracht der ganzen anderen Vorwürfe mag das zunächst eher nebensächlich erscheinen, doch näher betrachtet kann dieses winzige Detail den ganzen Fall kippen. Erweisen sich die Vorwürfe von Mollaths Ex-Frau als falsch, stellt sich die Frage nach seinem Gesundheitszustand gar nicht mehr. Dem Verfahren wäre auf einen Schlag die Grundlage entzogen.“ Abgesehen von der Frage eines Gefälligkeitsgutachtens, stellt sich auch die Frage, ob Gustl Mollath überhaupt der Verursacher der angeblichen Mißhandlung war. Des weiteren wurde bisher nicht dargelegt, daß Petra Mollath sich bei einem Pathologen vorstellte; denn einen pathologischen Befundbericht gibt es nicht.
[…] Wiederaufnahmeantrag Gustl Mollaths
Rechtsanwalt Gerhard Strate will im Wiederaufnahmeverfahren auf ein psychiatrisches Gutachten verzichten. Es genüge zu beweisen, daß den Ausführungen Gustl Mollaths in seinen verschiedenen Strafanzeigen und Eingaben real Erlebtes zugrunde lag und daß deswegen die Unterbringung in der Psychiatrie von Anfang an nicht rechtens war. [92]
Die Kernfrage lautet: War damals, 2004/2006, bei ordnungsgemäßer Aufklärung des Falles überhaupt eine psychiatrische Begutachtung Gustl Mollaths erforderlich?
War sie nicht notwendig, so war sie nicht rechtmäßig, und es handelt sich um eine rechtswidrige Freiheitsberaubung. Immerhin wußte die Hypo-Vereinsbank schon seit 2003, daß Gustl Mollaths Vorwürfe über illegale Finanztransaktionen zutreffend waren. Das diesbezügliche wiederholte Zurückweisen der Strafanzeigen Gustl Mollaths durch Staatsanwaltschaft und Justiz wegen der Schwarzgeldverschiebungen wird daher als Strafvereitelung im Amt betrachtet.
Petra Maske (ex-Mollath), geboren 1960, arbeitet heute als „Geistheilerin“.
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie“. Das sagte sie einem Freund von Mollath, dem Zahnarzt Edward Braun.
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Der Fall Mollath: Unschuldig in der Psychiatrie? – REPORT MAINZ