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Franz outet sich – Teil III
Hartnäckig versuchen die Spindoktoren der deutschen Redaktionsstuben die Legende vom lieben liberalen Papst Franz zu stricken.
Hätte der Füße-lutschende Bergoglio auch nur einen Funken Anstand und Mitgefühl würde er so einen polemischen Hetzer wie Müller sofort aus dem zweithöchsten Amt der Kurie entfernen und ihn nicht noch befördern.
Die zunehmenden menschenfeindlicheren Regeln einiger afrikanischer Länder werden von den offiziellen römisch-katholischen Hasspredigern ausdrücklich gelobt.
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Die katholische Bischofskonferenz in Nigeria lobt die Regierung in höchsten Tönen, weil sie mit einem neuen Gesetz Schwule und Lesben noch gnadenloser jagen lässt als in den vergangenen Jahren.
Die Führung der römisch-katholischen Kirche in Nigeria hat die im Januar von Präsident Goodluck Jonathan unterschriebene Gesetzesverschärfung gegen Homosexuelle begrüßt. In einer Pressemitteilung erklärte die Bischofskonferenz, die verschärfte Verfolgung von Schwulen und Lesben im einwohnerstärksten Land Afrikas sei ein „richtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Würde des Menschen zu schützen“. Die Kirche lobte ausdrücklich den Präsidenten, der sich dem Druck aus dem westlichen Ausland widersetzt habe.
Das Gesetz bestraft nicht mehr „nur“ gleichgeschlechtlichen Sex, sondern verbietet auch Treffen von Homosexuellen, gleichgeschlechtliche Küsse oder die simple Teilnahme an einer Verpartnerungszeremonie oder gleichgeschlechtlichen Eheschließung, egal ob diese in Nigeria oder im Ausland stattfindet. Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit 14 Jahren Haft bestraft werden.
Das ist die Kirche des Papst Franz im Januar 2014.
Einen erneuten Hinweis auf das wahre Wesen der Kinderficker-gnädigen Kurie geben die Reaktionen auf den UN-Bericht zum Umgang der Katholischen Kirche mit den Opfern ihrer Pädosex-Priester.
Von Demut und Einsicht keine Spur – der angeblich so träge Heilige Stuhl, der immer wieder über Jahre und Jahrzehnte die Kindervergewaltiger gewähren ließ, weil er angeblich generell nur sehr langsam arbeitet, kann andererseits von eben auf jetzt äußerst bissig werden, wenn nicht irgendwelche priesterlich penetrierten Kinder, Frauen, Schwule, Aidskranke, Geschiedenen oder Millionen in katholischen Einrichtungen verprügelte Kleinkinder gequält werden, sondern er selbst angegriffen wird.
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Die Uno kritisiert die katholische Kirche für ihren Umgang mit Kindern – insbesondere Missbrauch, Vertuschung, Züchtigung. […] Die Vereinten Nationen haben dem Vatikan in ihrem aktuellen Bericht zu Kinderrechten ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Der Kirchenstaat sei vor allem darauf bedacht, sich selbst zu schützen – nicht aber die Kinder in seiner Obhut. Schadensbegrenzung heißt aus Sicht der katholischen Kirche demnach, Schaden von der eigenen Reputation abzuwenden. Das Uno-Komitee für die Rechte des Kindes hält der Kirche einen weltlichen Spiegel vor. Sein Bericht leistet nicht weniger, als die Doppelmoral der Kirche zu enttarnen. Er zeigt Punkt für Punkt auf, wie die Kirche den Schutz der Schwachen versäumt und sich zur Rechtfertigung hinter Glaubensgrundsätzen verschanzt.
Auf die Veröffentlichung folgte prompt die reflexartige Reaktion aus Rom. Der Bericht, der unter anderem den Umgang der katholischen Kirche mit Homosexualität und Abtreibung anprangert, sei der Versuch eines Eingriffes in die katholische Lehre, hieß es. Tatsächlich legt der Bericht Maßstäbe an, die den katholischen Glaubensgrundsätzen widersprechen. Die Uno setzt die Kinderrechte absolut. Sie sind die Grundlage der Bewertung. So sehr die katholische Kirche auf ihren Grundsätzen beharrt, so sehr offenbart sich, wie lebensfern einige der Überzeugungen heute anmuten. Der Report der Vereinten Nationen macht deutlich, zu welchen Mitteln die Kirche greift, um die Diskrepanz zwischen Glaubensgrundsätzen und weltlicher Realität zu kaschieren.
Wir befinden uns nicht mehr in grauer Vorzeit der antimodernistischen Päpste des frühen 20. Jahrhunderts, sondern schreiben das Jahr 2014.
Selbst der fromme Katholik, der in der SZ für Kirchenthemen zuständig ist, räumt ein, daß der Vatikan keine Milde verdient hat.
Der Bericht ist ein Dokument des Misstrauens, so etwas ist nie ganz fair. Allerdings: Die katholische Kirche hat sich dieses Misstrauen ehrlich erarbeitet – durch langes Vertuschen und Leugnen.
Papst Franziskus ist aber keinen Deut einsichtig, sondern läßt den Überbringer der Nachricht attackieren.Besser könnte der Vatikan nicht beweisen, daß seine Opfer immer noch lediglich sehr nachgeordnete Prioritäten haben.
Katholiken stilisieren sich als arme Opfer und beklagen mangelnde Religionsfreiheit, wenn sie nicht einmal mehr Homosexuelle diskriminieren dürfen.
Unter Papst Franz gehört auch das Vertuschen der eigenen Kinderfickerei zur Religionsfreiheit.
Nicht nur seine homophoben Ausfälle wie bislang, auch dass er Kindesmissbrauch jahrelang systematisch vertuscht hat (so die UN), fällt inzwischen für den Vatikan also unter sein Recht auf Religionsfreiheit …
(David Berger auf Facebook 05.02.14)
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Daß sich die UNO da einzumischen wagt, treibt die Cortisol- und Adrenalin-Werte der Kurialen auf Rekordwerte.
Der Heilige Stuhl lehnt Einmischung in die Kirchenlehre ab, wie er nach einem vernichtenden UN-Bericht erklärt. Darin wird der Vatikan unter anderem für den Missbrauch in der Kirche gerügt.
Der Vatikan hat die Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes am Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche scharf zurückgewiesen. [….] In dem Bericht über sexuellen Missbrauch in der Kirche heißt es, die Kirche unternehme trotz entsprechender Zusagen nach wie vor nicht genug gegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch Geistliche und Kirchenmitarbeiter.
[….] Die UN forderten den Vatikan auf, die Empfehlungen umzusetzen und bis 2017 einen Bericht darüber abzuliefern. […]
Nein, Kinder zu quälen wollen die Religioten in Rom weiterhin als ihr Privileg behandeln und denken gar nicht daran darüber Auskunft zu erteilen, nur weil irgendwelche irdischen Gesetze dies vorsehen.
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Scharfe Kritik von den UN: Die Katholische Kirche solle endlich Akten zu Missbrauchsfällen herausgeben. Christian Pfeiffer hat selbst vergeblich nach Akten gefragt – nun fordert der Forscher im DW-Interview Klarheit.
DW: Herr Pfeiffer, die Vereinten Nationen haben den Vatikan wegen Tausender Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufgefordert, sich von überführten oder verdächtigen Priestern zu trennen. Was halten Sie von dieser Initiative der UN und wie realistisch ist es, dass sie Erfolg hat?
Christian Pfeiffer: Ich denke, die Vereinten Nationen haben recht. Wir konnten bei der von uns begonnenen und dann später abgebrochenen Forschung klar feststellen, dass in früheren Jahren, also in den 1950er, 60er, 70er Jahren offenkundig viele Priester weiter arbeiten durften mit veränderten Arbeitsinhalten. Sie wurden versetzt, aber sie wurden nicht unbedingt immer bestraft. [….] Das mit uns angelegte Forschungsprojekt sollte sämtliche Fälle des Missbrauchs von 1945 bis zur Gegenwart analysieren. Aber dann mussten wir selber bald feststellen, dass dem schon dadurch Grenzen gesetzt waren, dass in vielen Fällen die Akten gar nicht mehr die unzerstörten ursprünglichen Inhalte hatten. Da war viel vernichtet worden und es gab leider keine Transparenz, in welchem Ausmaß uns denn überhaupt noch Akten für die Forschung zur Verfügung stehen werden, die eine lückenlose Aufklärung ermöglichen.
Als wir das dann angemahnt haben, kam die Kündigung. [….] Wir haben nie Transparenz darüber bekommen, in welchem Ausmaß das stattgefunden hat, welche Chancen Forschungsaufklärung noch hat. Ich bin sicher, unsere Nachfolger werden das einfordern und auch erhalten und erst dann wird es möglich sein, zu sagen: Wir sind in der Lage lückenlos rückwärts aufzuklären. Erst dann ließe sich feststellen, wie viele Priester, obwohl sie eine massive Straftat begangen hatten, im Amt bleiben konnten und oft dann an einem anderen Ort, falls man sie versetzt hat, erneut Missbräuche begangen haben. [….] Niemand kann die Kirche zwingen, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. [….]
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Da es mir schwerfällt das moralische Totalversagen der alten Männern in den bunten Kleidern zu beschreiben, klaue ich mir heute abschließend eine Bewertung von Facebook.
David Farago:
Eben in der ARD: Der Vatikan warnt die UN, sie würde übertreiben?
Meine lieben Ganzjahreskarnevalisten, Euer Versagen und Eure Verbrechen wurden durch die UN noch nicht mal deutlich genug aufgelistet! Das würde 1700 Jahre dauern! Schon im dritten Jahrhundert gab es nachweislich Kindesmissbrauch und das ist das Gründungsjahr Eures Finanzkonzerns!
Was danach bis heute von Euch verbrochen wurde, könnt ihr gerne im Lebenswerk von Karlheinz Deschner nachlesen!
Seit Eurer Gründung zieht Ihr mordend und missbrauchend durch die Länder dieser Erde! Bis heute hebt Ihr Euch selbst über das Gesetz! Und das lasst Ihr Euch noch mit Milliarden öffentlicher Gelder belohnen! Schämt Euch, Ihr Verbrecher!
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http://tammox2.blogspot.it/2014/02/franz-outet-sich-teil-iii.html

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Gruß Hubert
Gewalt gegen Kinder und Tiere
Tierschutz muss in die Verfassung aufgenommen werden, damit dieser dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gleichgestellt wird und somit das Schlachten ohne vorhergehende Betäubung grundsätzlich verboten werden kann.
Hier ein Bericht von tierschutznews.ch
Rituelles, betäubungsloses Schächten soll durch eine neue Gesetzgebung weiter erlaubt bzw. noch erleichtert werden.
Heute Montag, 10.9.2012, endet die Begutachtungsfrist für das „Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes“. Durch dieses neue „Durchführungsgesetz“ wird es noch leichter als bisher möglich sein, die Tiere beim Schlachten den religiösen Vorstellungen entsprechend zu quälen. Denn durch die Vollzugsbestimmungen sollen nun nicht mehr – wie bisher – das Zufügen von „vermeidbaren Schmerzen“ (österr. Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBL. I Nr. 118/2004, Artikel 2), sondern nur mehr das Zufügen „ungerechtfertigter Schmerzen“ unter Strafsanktion stehen. Das würde einen eklatanten Rückschritt hinter das, durch das TSchG in Österreich erreichte, Schutzniveau für Tiere bedeuten und ist damit inakzeptabel.
Dazu der Religionspsychologe Dr. Friedrich Landa von der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT: „Die derzeit in Deutschland stattfindende Diskussion über das Beschneiden von Kindern hat leider gezeigt, daß strenggläubige Juden und Muslime auch das Verstümmeln von Kindern ohne Betäubung für ein Zufügen gerechtfertigter Schmerzen halten, wenn dies ihren religiösen Vorschriften entspricht. Religiöse Bräuche dürften aber nicht gegen die Landessitten verstoßen. In zivilisierten Ländern sollte es nicht erlaubt sein, Kindern oder Tieren vermeidbare Schmerzen zuzufügen, nur weil religiöse Gebräuche dies verlangen. Mit der Erlaubnis zum Schächten, wurde diesem sehr sinnvollen Grundsatz durch Ausnahmebestimmungen für Juden und Muslime erstmals gebrochen.“
Nach der Verordnung (EG) Nr.1099/2009 stellt für die EU das Schächten eine generell zulässige, an keine besonderen Voraussetzungen gebundene Schlachtmethode dar, wodurch der zentrale Grundsatz der Betäubungspflicht in zivilisierten Ländern bereits preisgegeben wurde.
Auf die Schmerzen und den minutenlangen Todeskampf der Tiere braucht keine Rücksicht mehr genommen zu werden. Den Tieren wird bei vollem Bewußtsein durch einen Ritualschnitt die äußerst schmerzempfindsame Kehle durchschnitten.
Erst danach müss(t)en in Österreich die Tiere nachträglich betäubt werden, was in der Praxis aber fast unmöglich ist, da sich die Rinder in unendlichem Schmerz und Todespanik, auch wenn ihr Körper fixiert ist, aufbäumen und versuchen zu fliehen und daher am Kopf in den meisten Fällen kein Bolzenschuß mehr zielgerichtet angebracht werden kann. Es ist auch wissenschaftlich erwiesen, daß Tiere durch diese Schlachtmethode höheren Belastungen ausgesetzt sind, als dies im Rahmen einer fachgerecht durchgeführten konventionellen Schlachtung der Fall ist.
Dr. Landa abschließend: „Da diese EU-Verordnung es den Mitgliedstaaten immerhin erlauben würde, auch strengere nationale Bestimmungen beizubehalten oder neue strengere Bestimmungen zu erlassen, könnte der österreichische Gesetzgeber weiterhin auch die Schmerzen der Tiere bei diesem Bundesgesetz berücksichtigen und
dafür Sorge tragen, daß den Tieren beim Getötetwerden für die Fleischproduktion zumindest keine vermeidbaren Schmerzen zugefügt werden. Deshalb müßte – dem hierzulande geltenden ethischen Empfinden entsprechend – endlich der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden, damit dieser dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gleichgestellt wird und somit das Schlachten ohne vorhergehende Betäubung grundsätzlich verboten werden kann.“
Von Dr. Franz-Joseph Plank (www.animal-spirit.at)

Kommentar dazu:
Klaus Roe
Religionen und Traditionen 2012
Wenn die Beschneidung des Geschlechtsteiles bei Jungen gesetzlich erlaubt würde, entfiele auch das Verbot der grausigen Verstümmelung bestimmter femininer Merkmale bei Mädchen. Selbst Jahrtausende alte und immer noch praktizierte Traditionen müssen auf ihre strafrechtliche wie ethische Akzeptanz hin überprüft und ggf. korrigiert oder ganz damit gebrochen werden. Auch Traditionen, die unserem Entwicklungs- und Erkenntnisstand zuwiderlaufen, wie andere Bestandteile menschlicher „Kultur“ auch, gehören im Verlauf unserer Menschheitsentwicklung konsequent und nachhaltig ausgemistet.
Gerade wir Deutsche sind dem jüdischen Volk ganz unbestreitbar allergrößten Respekt und Solidarität schuldig, aber keine Nachsicht, wenn es um längst nicht mehr zeitgemäße Traditionen geht, die einer fortschrittlichen Menschheit zuwiderlaufen: Steinigung, Beschneidung, Schächtung.
Quelle:
http://tierschutznews.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=2204:beschneidung-und-schaechten-gewalt-gegen-kinder-und-tiere&catid=147:politik&Itemid=557
Gruß Hubert