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Tierschutzgesetze zählen nicht, wenn es um die Ware Fleisch geht. Da interessiert es nicht mehr, dass es ein Tier ist, das auch Bedürfnisse hat und fühlt was mit ihm gemacht wird. Die Schweine spüren am besten am eigenen Leib was Kapitalismus bedeutet und dass es keine Sau interessiert wie es ihnen geht. Sie werden in tierquälerischen Kastenständen gehalten, deren eh schon viel zu knapp bemessenes Mindestmaß noch unterschritten wird. Aber das Veterinäramt ist genervt! Können denn diese Tierschützer nicht das Maul halten?… – die sollen nicht stören beim Profite machen. Sind ja eh nur Schweine, nicht? Die Politik macht illegale Tierhaltung legal, segnet alles ab.
Hier ein Bericht von Kontraste – ARD, vom 25.08.2016.
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Massentierhaltung im „Schweinehochhaus“ – Amtlich verordnete Tierquälerei?
Wie ein Schwein gehalten werden darf, das ist bundesweit amtlich geregelt: im aktuellen „Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“. Verfasst im Jahr 2012 auf Initiative der Landwirtschaftsminister, verstößt es jedoch grundlegend gegen das Tierschutzgesetz. Da wundert es wenig, dass Tierschützer im so genannten „Schweinehochhaus“ in Sachsen-Anhalt immer wieder auf unhaltbare Zustände stoßen: Tierquälerei mit amtlichem Siegel.
Anmoderation: Eine Zuchtsau in der Massentierhaltung: Haben Sie eine Vorstellung, wie viele Ferkel so eine Sau pro Jahr in unseren Tierfabriken zur Welt bringt? Es sind – 180! Fernab in ländlichen Gebieten wird künstlich besamt, gemästet und geschlachtet, was der Markt verlangt. Der Konsum, er boomt, es geht nicht mehr um Tiere, sondern nur noch um die Ware Fleisch. Tierschutzgesetze, sie stören meist. Axel Svehla und Diana Kulozik zeigen Ihnen, wie es die Politik den Schweinemästern leicht macht, solche Gesetze zu umgehen.- Scheinbar ganz legal.
Dies ist ein Hochhaus. Erbaut in den 60er Jahren in Maasdorf, Sachsen-Anhalt. Aber was ist das? Ein Bunker, ein Gefängnis? Die Anwohner nennen den einmaligen Bau: Schweinehochhaus. Auf 6 Etagen werden hier 500 Sauen und ihre Ferkel gehalten.
Der Betreiber: die JSR Hybrid. Das Ziel des Unternehmens: Making pork more profitable.
Was das heißt, haben Tierschützer dokumentiert. Hier wird Zuchtsauen ausgetrieben, was ihre Umwandlung zur Gebärmaschine stört: freie Bewegung, artgerechtes Verhalten in der Gruppe. Circa 180 Ferkel werden einer Zuchtsau in 4 Jahren abgepresst, danach wird sie geschlachtet. Weit verbreitet wie hier im Schweinehochhaus: nur 70 cm breite, sogenannte Kastenstände: Käfige wäre wohl zutreffender. Hinlegen und ausstrecken kann sich das Tier nicht. Es ist zu groß, hochgezüchtet auf über 90 cm, die sogenannte Risthöhe.
Wir suchen Kontakt zum Betreiber des Schweinehochhauses, um die Aufnahmen aus seinem Betrieb zu überprüfen. Doch statt ein Interview zu ermöglichen, werden wir beobachtet, wird die Polizei alarmiert.
Polizei
„Nicht erschrecken, hier ist nur die Polizei“
Kontraste
„Machen wir überhaupt nicht.“
Und wir werden vom Eingangstor vertrieben.
Person
„Ab, runter hier!“
Hier ist angeblich alles in Ordnung.
Kontraste
„Also es gibt hier keine einzige Sau, die mit einer Risthöhe von 90 in ’nem 70er Kasten ist?“
Person
„Ne.“
Kontraste
„Sind Sie sicher?“
Person
„Ja, Da bin ich sicher.“
Was sagt die Kontrollbehörde, das zuständige Veterinäramt dazu? Sie müsste etwas wissen, denn die Zustände im Schweinehochhaus waren von Tierschützern wiederholt kritisiert worden. Die vorletzte Kontrolle fand am 18. Mai dieses Jahres statt. War etwas zu beanstanden? Ein Interview gibt es nicht. Schriftlich wird mitgeteilt:
Zitat Veterinäramt Köthen
Der Betrieb erfüllt die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen (…) Es wird kein Bedarf gesehen, das Thema zum zigsten Mal aufzugreifen.
Das Veterinäramt ist genervt. Von Leute wie ihm, Jan Peifer, Tierschützer. Er hat die Zustände im Schweinehochhaus in kurzen Abständen dokumentiert und Anzeige erstattet. Die Ermittlungen wurden eingestellt, „den Tieren seien keine erheblichen Leiden zugefügt“ worden – meint die Staatsanwaltschaft. Der Aktivist ist empört.
Jan Peifer, Deutsches Tierschutzbüro e.V.
„Man hat hier argumentiert, dass eben diese Missstände behoben seien und dass es gar nicht so schlimm sei. Für die Tiere, die da drin sind ist es eine Hölle, das muss man mal ganz klar sagen.“
Alles Rechtens behaupten die Schweinemäster, wenn gegen ihre Anlagen protestiert wird. Selbst gegen die viel zu engen Kastenstände von 70 cm sei nichts einzuwenden, denn die seien schließlich erlaubt.
Erstaunlicherweise stimmt das. Das Handbuch “ Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ dient Veterinärämtern und Mastbetreibern als Richtlinie. Es gilt noch in den meisten Bundesländern. Dort heißt es:
Zitat:
„Von der Erfüllung der Anforderung kann (…) ausgegangen werden, wenn Kastenstände (…) mindestens wie folgt beschaffen sind: Für Sauen ….200 X 70 cm.“
So wird der 70 cm breite Kastenstand in der Praxis zur gängigen Norm. Die Verfasser des Handbuchs, beauftragt von den Agrarministern der Länder, ermöglichten damit aber einen ständigen Bruch geltenden Rechts. Denn in der übergeordneten Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung ist festgelegt:
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung § 24 Abs. 4 Nr.2:
„Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen, sowie in Kopf – und Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.“
Die Landwirtschaftsministerin von Sachsen-Anhalt ist erst seit 3 Monaten im Amt. Die Bilder aus dem Schweinehochhaus überraschen sie.
Hier weiterlesen:
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Gruß Hubert
Ein unvorstellbar rohes Verhalten eines Jägers musste in der Gemeinde Schalchen/Braunau (OÖ) nahe der Grenze zu Salzburg festgestellt werden.
DIE JAGD GEHÖRT AUF SCHNELLSTEM WEGE ABGESCHAFFT!!!
Unter den Jägern gibt es ganz radikale, rohe und grobe Menschen. Ein zartbesaiteter Mensch würde ja nie Jäger. Mir kommt es zum Kotzen, wenn ich lese, dass es auch Frauen als Jägerinnen gibt. Ich verstehe es ja bei einem Mann schon nicht, dass er Jäger wird und Lust zum Mord hat. Diese Barbarei, Brutalität, Erbarmungslosigkeit, Gefühlsrohheit, Grausamkeit, Grobheit und Kälte von sehr vielen dieser Jäger ist für mich unvorstellbar. Der eine ist es mehr, der andere ein bisschen weniger.
Ich hoffe, dass dieser Jäger zur Rechenschaft gezogen wird, wobei ich allerdings meine Befürchtungen habe…
Jedenfalls gehören für mich Jäger zu den unliebsamsten Zeitgenossen die es gibt und ich kann jeden einzelnen nur zutiefst verachten. Die gehörten in einem Krieg alle an die vorderste Front zu schicken, dann könnten sie die Kugeln um IHRE Köpfe pfeifen hören. Wie kann man denn unschuldige und nichtsahnende Tiere feige und hinterrücks erschießen, frage ich mich? Einen solchen Charakter finde ich zum ….
Heute las ich, dass irgendwo eine Kapelle für den Jägerpatron Hubertus (ein Patron, der töten gut heißt…??? – ich überlege mir meinen zweiten Vornamen Walter anzueignen) eingeweiht wurde. Es regnete und ein idiotischer Jäger meinte, dass „sogar der Herrgott Freudenträne wegen der Einweihung der Kapelle weine“.
Kommentar überflüssig.
Hier der Bericht von Tierschutznews.ch
Ein besonders sinnloser Fall von Tierquälerei ereignete sich vor kurzem in der Gemeinde Schalchen/Braunau (OÖ) nahe der Grenze zu Salzburg.
Ein junger, offenbar kranker Rehbock verirrte sich in den Garten eines Einfamilienhauses. Als der Hausbesitzer Dr. L. – selbst Jäger – sich auf einen halben Meter dem Tier näherte um zu sehen, was ihm fehlte, kam der kleine, apathisch wirkende sog. „Knopfbock“ nur mühsam auf die Beine, um sich wenige Meter weiter wieder nieder zu lassen. Nach Einschätzung von Dr. L. deutete die vom Wild dabei abgegebene wässrige Losung (Kot) auf einen parasitären Befall und somit auf eine qualvoll und tödlich verlaufende Krankheit hin.
Da Dr. L. in der Gemeinde nicht jagdausübungsberichtigt war, war es ihm nicht erlaubt, selbst das Tier mit einem Fangschuss von seinem Leid zu erlösen. Der so informierte Jagdleiter der Gemeinde Schalchen schickte daraufhin den dafür berechtigten Jäger S. vor Ort.
Mit Jagdhund, Revolver und Messer gegen den Rehbock
Welch bizarres Schauspiel dann die entsetzten Zeugen erleben mussten, spottet jeder Beschreibung. Obwohl in der konkreten Situation völlig unnötig, näherte sich Jäger S. dem im Garten liegenden und völlig geschwächten Rehbock – trotz heftiger Proteste der Anwesenden- mit seinem Jagdhund. Die Folge: das höchstens ein Jahr alte Wildtier mobilisierte seine letzten Kräfte und versuchte, in den Garten der Nachbarn zu flüchten. Nun ließ S. seinen Hund von der Leine, der dem Bock nachjagte.
Nach einigen Sekunden hörte man ein qualvolles Schreien des Knopfbocks, den der Hund im Garten des Nachbarn angefallen und zu Fall gebracht hatte. Der Nachbar versuchte vergeblich, den Hund von dem wehrlosen Bock loszubekommen. Erst unter zu Hilfenahme eines Hammers gelang dies dem Nachbarn (zumindest kurzfristig).
In Rage ob des Schlages auf seinen Hund stürzte sich Jäger S. auf den am Boden liegenden Bock, holte seine Faustfeuerwaffe aus der Jackentasche, setzte die Waffe an und feuerte zweimal auf das Tier. Die Anwesenden hörten jedoch nur das Klicken eines leeren Revolvers. Offensichtlich hatte S. die Munition vergessen…
Nun holte Jäger S. sein Jagdmesser aus seiner Jackentasche, bückte sich zum Knopfbock, hob ihm den Kopf und begann, dem Tier mit einem – viel zu stumpfen – Jagdmesser die Kehle durchzuschneiden. Mehrere Male musste er ansetzen und zerfetzte so dem qualvoll röchelnden Bock die Kehle, bis dem Tier der Schlund heraushing.
Anmerkung Hubert: welche Strafe, wenn es Gerechtigkeit gäbe, würde diese menschliche Bestie wohl verdienen?
Währenddessen zerrte und verbiss sich sein Hund erneut in den Bauch sowie am sog. „Feuchtglied“ (Geschlechtsteil) und den sog. „Brunftkugeln“ (Hoden) des immer noch lebenden Wildtieres. S. zeigte kein Interesse, seinen Jagdhund vom schwer verletzten Bock wegzubekommen, da er viel zu sehr mit seinem Jagdmesser beschäftigt war. Nach Auskunft von Dr. L. erlag der kleine Rehbock erst nach 2-3 Minuten seinen Qualen.
Österreichischer Tierschutzverein übermittelt Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft Linz
Die aufgebrachten Zeugen waren entsetzt ob des dilettantischen und tierquälerischen Vorgehens von Jägers S. Dr. L. setzte den GF des OÖ Landesjägerverband (LJV) über diesen Vorfall in Kenntnis. Der LJV versprach eine Untersuchung, meldete sich danach aber nicht mehr bei L..
L. erstattete auf Anraten der für jagdliche Angelegenheiten zuständigen Abteilung der BH Braunau bei der zuständigen Polizeiinspektion Mattighofen Anzeige wegen Tierquälerei gegen S..
Überdies übermittelte der Österreichische Tierschutzverein eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft Linz wegen Verdachtes des Verstoßes gegen § 222 StGB (Tierquälerei) und fordert den Entzug des Jagdscheins.
http://tierschutznews.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=2317:jaeger-quaelt-kranken-rehbock-zu-tode&catid=161:fischen-jagd-pelz&Itemid=530
Gruß Walter/Hubert