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Bei Adolf hätte es das nicht gegeben   1 comment

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Nach dem Krieg, in den 1950-er bis Mitte der 1960-er Jahre, herrschte ein unmöglicher Mief in Deutschland. Erschreckend auch die radikalen Aussagen mancher Bieder-Männer und -Frauen. Das hätte es unter …..

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Bei Adolf hätte es das nicht gegeben (1965)

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Gammler in Berlin – „Verbrannt hätte man sie früher“ (1965)

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Langhaarige Maenner & eine intolerante Gesellschaft (1970)

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Da war es wohl bitter notwendig, dass dann die 68-er Bewegung kam um dieses alte, verkrustete und muffige Denken aufzubrechen. Auch die sexuelle Befreiung brauchte es. Dass Homosexuelle wegen Unzucht eingesperrt wurden – da dauerte es noch einige Jahre bis das abgeschafft wurde.

Hier noch etwas zum „Schwulen-Paragraf“ 175

Aus tagesspiegel.de
„Die widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts ist mit Gefängnis zu bestrafen“, hieß es 1871 unter Paragraf 175, RStGB. Homosexuelle Handlungen dieser Art führten zur „Entartung des Volkes und dem Verfall seiner Kraft“. Vor allem schwule Männer, aber auch Lesben, Trans- und Interpersonen wurden in der Kaiserzeit, in der Weimarer Republik und vor allem während der NS-Regimes diskriminiert, verfolgt, eingesperrt und ermordet. Unter Adolf Hitler wurde Paragraf 175 verschärft, etwa 50 000 Menschen wurden verurteilt, rund 15 000 Schwule in Vernichtungslagern ermordet. Nach dem Zweiten Weltkrieg bekam Deutschland ein neues Grundgesetz, neue Strafgesetzbücher. Darin enthalten war auch, nahezu unverändert, Paragraf 175 in der Nazifassung von 1933.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/bundesrepublik-und-paragraf-175-homosexuelle-berichten-ueber-ihre-verfolgung-unter-adenauer/12650290.html

Fast 100 Jahre lang, von 1872 bis 1969, stand Sex unter Männern in Deutschland unter Strafe. Der 175, erstmals in Kraft getreten mit dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, stellte fest: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen.“

Gegen 100 000 Männer wurde ermittelt, 64 000 hat man verurteilt

1935 wurde der Paragraf von den Nationalsozialisten verschärft, die Strafen erhöht. Nach 1945 wurde eben diese Fassung von der Bundesrepublik weiter angewendet. Anstatt homosexuelle KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen, wurden manche von ihnen von Neuem ins Gefängnis gesteckt, um ihre „Reststrafe“ abzusitzen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/verfolgung-von-homosexuellen-paragraf-175-die-spaete-gerechtigkeit/19721974.html

Erst 1994 (!) wurde der Paragraf 175 ganz abgeschafft.

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Gruß Hubert