. Ein System von Schwarzgeldverschiebung zu behaupten, kann also als Teil eines paranoiden Gedankensystems gedeutet werden, wenn der Betreffende unkorrigierbar an der Wahrheit festhält. Dass es dieses System der Schwarzgeldverschiebung gegeben hat, weiß man nicht erst seit dem Sonderrevisionsbericht der Hypovereinsbank.“
Als ob nicht jeder wüsste, dass es Schwarzgelverschiebungen gubt. Es gibt ja auch einigermaßen genaue Schätzungen wieviel Millionen Euro zum Beispiel es in der Schweiz, in Luxemburg usw. gibt. Bei Mollath war die „Behauptung“ von Schwarzgeldverschiebungen, die er ja auch ziemlich genau belegte, Wahn. Man studierte seine Belege nicht mal und baute sie auch nicht als Entlastung für Mollath ein. Man erinnert sich auch an den Verkauf von Steuer-CDs aus der Schweiz (NRW…). Musste ein lästiger Störer zerstört werden? Wen wollte man decken, wen schützen? Gab es etwa auch Schwarzgeldverschiebungen in Kreisen von Justiz und Psychiatrie. Jedenfalls hat man „prächtig“ zusammengearbeitet.
Der Fall Mollath – Wer stört, wird zerstört
Verschwörungstheorien und Paranoia
„Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus“, offenbarte der Vorsitzende Richter, laut Nürnberger Nachrichten, bei der Urteilsverkündung am 8. August 2006 nach der Verhandlung gegen Gustl Mollath. Als Richter Otto Brixner diese Worte sprach, hatte er längst das Urteil gegen Mollath im Gerichtssaal verkündet: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Was muss alles geschehen, damit ein Richter solch eine Drohung ausspricht? Und welche Tat bringt einen bis dahin unbescholtenen Bürger für möglicherweise immer in die forensische Psychiatrie?
Es waren nicht allein die Mollath vermeintlich nachgewiesenen Taten, die dazu führten, dass er seiner Freiheit beraubt wurde. Diese hätten wohl nur eine Verurteilung zur Bewährung nach sich gezogen.
Es war vor allem ein Zusammenspiel von Justiz und Psychiatrie, das in dem skandalösen Urteil mündete. Denn mit der Diagnose einer wahnhaften Störung war ein Mechanismus in Gang gesetzt, den man ansonsten nur aus verschiedenen Werken und Erzählungen Kafkas kennt.
Nun ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die einfache Behauptung, jemand habe einen Wahn, ausreicht, um mehrere Richter, Staatsanwälte, Psychiater und zahlreiche weitere involvierte Personen zu überzeugen, dass der Beschuldigte auch wirklich eine ver-rückte Wahrnehmung hat. In der Regel erkennt das schließlich jeder Mensch aufgrund der Alltagserfahrungen und der allgemeinen Menschenkenntnis ganz gut, ob jemand „irre“ ist oder nicht. Was muss man im Deutschland der 2000er und 2010er Jahre von sich geben, damit mehrheitsfähig behauptet werden kann, derjenige sei doch ein Spinner?
Laut Urteil „war der Angeklagte schließlich überzeugt, dass seine Ehefrau, die seit 1990 bei der Hypovereinsbank arbeitete, bei einem ‚riesigen‘ Schwarzgeschäft von Geldverschiebungen in die Schweiz beteiligt sei“. Diese ständigen Behauptungen Mollaths, seine wiederholten Anzeigen, sein unermüdliches Beharren auf Gerechtigkeit und sein uneinsichtiges Bestehen auf der Wahrheit setzten mehrere Abwehrmechanismen in Gang. Sowohl psychische als auch soziale, institutionell-strukturelle Abwehrprozesse.
Wer wirre Behauptungen aufstellt, die auch noch auf die Grundfesten des Rechtsstaates abzielen, und wer darüber hinaus von den Erwartungen der dem Bürgertum zugedachten Normalität abweicht, der muss offensichtlich auf seinen Geisteszustand hin überprüft werden. Und so wird gerichtsfest,
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dass der Angeklagte in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem entwickelt habe. Hier sei einerseits der Bereich der ‚Schwarzgeldverschiebung‘ zu nennen, in dem der Angeklagte unkorrigierbar der Überzeugung sei, dass eine ganze Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Ehefrau, diese selbst und nunmehr auch beliebige weitere Personen, die sich gegen ihn stellten, z.B. auch Dr. Wörthmüller, der Leiter der Forensik am Europakanal, in der der Angeklagte zunächst zur Begutachtung untergebracht war, in dieses komplexe System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt wären.
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Ein System von Schwarzgeldverschiebung zu behaupten, kann also als Teil eines paranoiden Gedankensystems gedeutet werden, wenn der Betreffende unkorrigierbar an der Wahrheit festhält. Dass es dieses System der Schwarzgeldverschiebung gegeben hat, weiß man nicht erst seit dem Sonderrevisionsbericht der Hypovereinsbank. Hierdurch wird nur festgehalten, dass die ehemalige Ehefrau von Mollath und ihre Kollegen in genau solch ein System involviert waren – genauso, wie es Mollath behauptet hatte und wie es ihm als wahnhaftes Gedankensystem ausgelegt wurde.
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Der Text von Sascha Pommrenke ist ein gekürzter Auszug aus dem Buch „Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss“ (208 Seiten, 12,99 Euro) und wurde mit freundlicher Genehmigung des Westend Verlags hier veröffentlicht. Herausgeber sind Sascha Pommrenke und der Telepolis-Autor Marcus Klöckner, der für Telepolis den Fall Mollath verfolgt hat.
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Die Autoren, Experten aus Justiz, Psychiatrie, Politik, Medizin und Medien, nehmen sich der Affäre Mollath an, denken aber über den Einzelfall hinaus und verdeutlichen: Die Missstände in Justiz und Psychiatrie sind groß. Kann es wirklich jedem passieren, plötzlich weggesperrt zu werden?
Wie kommt es also, dass Psychiater und Richter dennoch von einer Wahnwahrnehmung ausgegangen sind? Können sich Richter und Psychiater nicht vorstellen, dass es Schwarzgeldverschiebungen in Deutschland gibt? Oder war ihnen einfach der behauptete Umfang zu abstrus?
So hatte Mollath in einer seiner Anzeigen geschrieben: „Was jetzt folgt, ist Teil von 400 Milliarden Franken.“ Anschließend schilderte er ein Prinzip von Steuerhinterziehung und Geldwäsche, das einige wenige Vermögensberater einer einzigen kleinen Filiale in Nürnberg betrieben. Es bedarf keines Wahns, nicht einmal einer besonders ausgeprägten Phantasie, um dieses Prinzip auf Deutschland hochzurechnen. Wenn in der kleinen Filiale in Nürnberg bereits Millionen hinterzogen werden, wieviel wird dann mit eben diesem Prinzip in der Bundesrepublik hinterzogen? War es ein paranoides Gedankensystem, das Mollath vom „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ sprechen ließ?
Spiegel Online International berichtete im Mai 2008 von einer Studie, die die Deutsche Steuergewerkschaft gemeinsam mit der Bundesbank erstellt hatte. Demnach lagen damals etwa 500 Milliarden Euro unversteuertes Vermögen – also Schwarzgeld – der Deutschen in Steueroasen, etwa ein Drittel davon in der Schweiz. Im selben Artikel wird zudem von einer kriminellen Verschwörung zum Steuerbetrug berichtet. Hierin war in den Jahren 1996 bis 2002 auch die Hypovereinsbank involviert. 2006 kam es daraufhin in den USA zu Strafzahlungen wegen illegaler Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wie das Manager Magazin und das Handelsblatt im Februar 2006 vermeldeten. Exakt die Zeiträume, in denen Mollath störte. Steuerbetrug? Verschwörung? Milliardensummen?
Vielleicht sind Akademiker und Funktionseliten aber auch genau die Klientel, die das Schwarzgeld in die Schweiz verschiebt und um ihre Pfründe fürchtet. Hat Mollath hier nicht nur prinzipiell gestört, sondern sogar ganz persönlich?
Doch ihm wurde nicht nur das Behaupten und Festhalten am Schwarzgeldsystem vorgeworfen, sondern vor allem auch, dass er angeblich beliebige weitere Personen in das komplexe System, in die Verschwörung gegen sich mit einbezieht:
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Eindrucksvoll könne am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen müssten, in dieses Wahnsystem einbeziehe, wobei in geradezu klassischer Weise der Angeklagte eine für ihn logische Erklärung biete, dass Dr. Wörthmüller ihm angeboten habe, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn der Angeklagte die Verwicklung des Dr. Wörthmüller in den Schwarzgeldskandal nicht offenbare.
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Natürlich hätte die einfache Behauptung der Aufdeckung eines Schwarzgeldrings nicht zu einer Einweisung in eine Psychiatrie geführt. Um jemanden einzuweisen, bedarf es schon gewichtigerer Begründungen. Zentral ist hier die Wahnausweitung auf beliebige andere. Nun wird allerdings nur eine einzige Person, nämlich der Psychiater und vorgesehene Gutachter Michael Wörthmüller, als beliebiger anderer beschrieben – ausgerechnet der hatte sich selbst für befangen erklärt.
Ein Nachbar von Wörthmüller, der tatsächlich mit den „Schwarzgeldkreisen“ in Verbindung gebracht werden kann, hatte ihn im Vorfeld über die „Angelegenheit Mollath“ informiert. „Aufgrund des so erhaltenen Meinungsbildes“, konstatierte Wörthmüller in einem Schreiben an Richter Brixner, „und der damit verbundenen persönlichen Verquickung sehe ich mich außer Stande, mit der notwendigen Objektivität das von Ihnen angeforderte Gutachten zu erstatten.“ Nicht ohne jedoch mit den Worten zu schließen: „Ich hoffe, Ihnen nicht zu viele Unannehmlichkeiten zu bereiten, und verbleibe mit dem Wunsch nach weiterhin guter Zusammenarbeit und freundlichen kollegialen Grüßen.“
Von Sascha Pommrenke
Gustl Mollath’s ex-Frau – jetzt Peter Maske ist ja ein schöner „Braten“ (ich will jetzt keine anderen Ausdrücke verwenden…).
Sie sagte zu Edward Braun am 31. Mai 2002, einem damals mit beiden Eheleuten befreundetem Zahnarzt in der Sache Mollath am Telefon folgendes – Edward Braun weiß es noch genau, weil er sich zu wichtigen Dingen Notizen in einem Terminkalender macht:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie“.
Wie man dann sah wie es mit Mollath weiterging, muss sie ja wirklich hervorragende Beziehungen gehabt haben. Zum Beispiel der Richter Otto Brixner, ein alter Handballfreund des heutigen Ehemannes von Mollaths früherer Frau. Richter Otto Brixner war sein Trainer. Was ist da mit Befangenheit? Aber wenn man sah wie dieser Richter Mollath während das Prozesstages andauernd anbrüllte, braucht man sich über gar nichts mehr wundern, wie einem auch sonst das Wundern verging. Empfehlenswert dazu das Buch der „Süddeutschen“- Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla: „Die Affäre Mollath“.
….dieser Beitrag wurde schon am 17.4.2013 eingestellt.
….sowie am 30.6.2013 eingestellt.
Der Vorsitzende Richter jener Kammer am Nürnberger Landgericht, die 2006 das fragwürdige Urteil gegen
Mollath sprach, ist ein alter Handballfreund des heutigen Ehemannes von Mollaths früherer Frau und Augenzeugen kritisieren ihn für seinen harschen Umgang.
Im Prozess trat sie als Hauptbelastungszeugin auf. Bereits 2006 soll sie nach Mollaths Angaben mit jenem Mann liiert gewesen sein, mit dem sie heute verheiratet ist. Dieser war früher Handballer beim 1. FC Nürnberg – und Richter Otto Brixner sein Trainer.
Petra Maske, geb. Müller, geboren 1960 ehem. Vermögensberaterin der HVB Bank und ehem. Ehefrau von Gustl Mollath, Auslöserin des Justizskandales, heute eine Geistheilerin.
Möglicherweise ist es ein Hebel, vielleicht ein öffentlicher Aufruf, um die Freilassung zu beschleunigen.
Oder “er raus und sie rein”, sagen wir mal für 7 Jahre….., als Gefangenenaustausch, ausgleichende Gerechtigkeit oder so…
Würde sie da vielleicht im Sinne Ihres ESO-Karmas “die Maske” herunternehmen und zustimmen …?
….diese Frau hat die Intelligenz nicht gepachtet – wurde sie unter Druck gesetzt? Ansonsten ist ein solches Verhalten nicht zu erklären. Es ist an der Zeit dass Gustl Mollath bald rauskommt.
Günther Beckstein (CSU), geboren am 23. November 1943
war von 1993 bis 2007 bayerischer Innenminister und somit war sein Innenministerium die Aufsichtsbehörde für das Bezirkskrankenhaus Bayreuth, wahrscheinlich in den Fall Mollath verstrickt
Zu diesem Kreis der Netzwerk-Personen gehörte auch Frau Petra Mollath. Und Herr
Beckstein brauchte sie in seinem Netzwerk, weil es einem Politiker, der den bürgerlichen
Mittelstand für den Schwerpunkt seines Wählerpotentials hält, aus seiner politischen
Perspektive gut ansteht, wenn er seinem Fan-Club eine Schiene zur Steuerhinterziehung
und Schwarzgeldverschiebung bieten kann.
Über Petra Mollath stand einem Personenkreis mit Vermögen, welcher der CSU und ihrem
Bezirksvorsitzenden Beckstein nahesteht, und bei dessen Mitgliedern das Bedürfnis
auftauchen konnte, Steuern zu hinterziehen und Schwarzgeld in die Schweiz zu
verschieben, eine dafür geeignete Struktur zur Verfügung. Und diese Struktur war sehr
geeignet, das arbeitet der Revisionsbericht deutlich heraus. Und sie war effizient. Sie war
sogar so effizient, dass Frau Mollath diesen Service auch im Freundeskreis angeboten hat
wie gegenüber dem Zahnarzt Braun. Einen Zahnarzt ohne Steuerhinterziehung ab 100.000
Mark konnte sich Frau Mollath gar nicht vorstellen.
Frau Petra Maske sagte mal zum damals mit dem Ehepaar befreundetem Zahnarzt Edward Braun: „Falls er Geld anlegen wolle, könne sie ihm helfen. 100.000 Euro müssten es jedoch schon sein, mindestens. Sie fahre häufig mit Kundengeldern in die Schweiz und würde auch dieses Geld dorthin bringen.“ (Aus dem Buch „Die Affäre Mollath – Der Mann der zu viel wusste“, von Uwe Ritzer und Olaf Przybilla).
„Interessant und seltsam“ auch dies:
Kunde hinterließ Mollaths Ex-Frau ein Millionenerbe
NÜRNBERG/BAYREUTH – Die millionenschwere Erbschaft, die ein Kunde der HypoVereinsbank der Ex-Frau von Gustl Mollath, Deutschlands bekanntestem Psychiatrie-Insassen, hinterlassen hat, wirft viele Fragen auf. Beantwortet werden sie nicht. Die es könnten, schweigen oder sind tot.
Das Haus von Mollath, das scheinbar einen Wert von ca. 1 Million Euro gehabt haben soll, hat die ex-Frau auch um 226.000 Euro ersteigert. Geschäfte machen kann die Frau, das muss man ihr lassen…
Hier noch ein Detail, wie Petra Maske auch noch die Möglichkeit hatte Beweismaterial verschwinden zu lassen.
„Die Anzeige gegen ihn, er habe Schußwaffen, habe seine damalige Ehefrau, zusammen mit ihrem Liebhaber, Herrn Martin Maske, damals Direktor der Hypo Real Estate (HRE) bei den Justizbehörden in Berlin erstattet. Die HRE ist eine Abspaltung des Immobiliengeschäfts der HypoVereinsbank. Petra Mollath hatte nach seiner Inhaftierung Martin Maske geheiratet und heißt nun Petra Maske. Es deute alles darauf hin, daß seine geschiedene Frau illegal, durch die Polizei geduldet, Zutritt zu seinem Haus erhielt und weitere Beweise zu ihren strafbaren Tätigkeiten vernichtet habe.
Am 4. Dezember 2007 ersteigerte Petra Maske das Haus des wehrlosen Gustl Mollath in Nürnberg, Volbehrstraße 4, und damit auch womöglich noch vorhandenes Beweismaterial.“
Im Fall Mollath wird kaum über das Verhalten der HypoVereinsbank gesprochen, die dort aber eine ganz wesentliche Rolle spielt. Psychiater, die ihn nie persönlich untersucht hatten, haben ihm aufgrund der von Mollath angezeigten vermutlichen Schwarzgeldverschiebungen als wahnhaft paranoid diagnostiziert. Die Hypovereinsbank in Nürnberg hatte schon 2003 in einem internen Revisionsbericht Mollath zuerkannt, dass er über Insinderwissen verfüge und seine Anschuldigungen gegebenüber seiner ex-Frau Petra M. und der Bank im Kern als zutreffend erklärt. Leider gibt es in Deutschland keine rechtliche Pflicht, dass eine Bank das melden müsste. Sie hätte aber zumindest eine moralische Pflicht dazu gehabt. Dann hätte der seit 2006 in einer forensischen Psychaitrie einsitzende Mollath wohl viel früher die Psychiatrie verlassen können. Aber die Bank wollte wohl einflussreiche Kunden und nicht zuletzt sich selber schützen wollen.
Hier ein Aufsatz auf sopos.org
Mollath und der Fall HypoVereinsbank
Gustl Mollath ist auf freiem Fuß, fühlt sich aber nicht frei. Frei wird er vielleicht sein, wenn er nach dem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert, angemessen entschädigt und wieder integriert worden ist. Dazu muß der Fall Mollath noch einmal aufgerollt und der Schwerpunkt des Prozesses an einem entscheidenden Punkt neu gesetzt werden, und zwar auf die HypoVereinsbank. Das wird nur gelingen, wenn der Fall nicht mehr als »Rosenkrieg« zwischen dem Ehepaar Mollath dargestellt, sondern der Kern des Konflikts, das von Mollath angezeigte Bankenverbrechen, öffentlich berücksichtigt wird.
Das Verbrechen an Mollath wird von nahezu allen Kommentatoren auf das Versagen von Justiz und Psychiatrie reduziert, als ob die Bayerische HypoVereinsbank nichts mit der Sache zu tun gehabt habe. Ein Beispiel dieser entkernten Falldarstellung lieferte Christian Bommarius in der Frankfurter Rundschau vom 17./18.8.2013. Ein guter Kommentar zum Auftritt Gustl Mollaths bei Reinhold Beckmann in der ARD. Doch Bommarius schreibt dort, daß die Ex-Frau Mollaths »den Stein mit ihrer Anzeige ins Rollen brachte«. Das ist irreführend.
Den Stein brachte Gustl Mollath ins Rollen. Er drohte, seine Frau, damals »Vermögensberaterin« der HypoVereinsbank, und mit dieser auch die Bank, wegen wirtschaftskrimineller Praktiken von Schwarzgeldverschiebungen in Tateinheit mit Steuerkriminalität auffliegen zu lassen.
Über diesen harten Kern des Falles, der bei Beckmann sehr wohl thematisiert wurde, verliert Bommarius kein Wort. Weshalb? Wer den »Fall Mollath« gründlich analysiert, wird feststellen, daß er in Wirklichkeit ein –inzwischen höchstwahrscheinlich verjährter – Kriminalfall der Bayerischen HypoVereinsbank ist.Dazu muß man nicht einmal die Geschichte dieser Bank kennen und auch nicht wissen, daß in den Jahren, in denen Mollath erstmals die Bank dieses schweren Verbrechens beschuldigte, diese gerade europaweite Fusionsvorhaben und die Osterweiterung ihres Wirkungskreises durchgezogen hatte, die im Jahr des Mollath-Prozesses, 2006, in eine große Public-Relations-Kampagne mündeten.
Nur am Rande bemerkt sei hier die »strategische Partnerschaft« der HypoVereinsbank ( HVB ) mit dem 1. FC Bayern, mit der die Bank öffentlich für sich wirbt. Ausgerechnet Uli Hoeneß betrieb noch bis zu seiner Selbstanzeige für die Zuverlässigkeit von Geldanlagen bei der HVB (zusammen mit Börsenguru Frank Lehmann) vertrauensbildende Werbung.
Sie wurde – verständlicherweise – nach der Aufregung über Hoeneß von der Website der HVB entfernt. Vielleicht wird ja der anstehende Hoeneß-Prozeß klären, ob die Bank (vielleicht sogar Petra M.) auch dem Präsidenten der Münchner Meisterkicker behilflich war, einen Teil der in seiner Nürnberger Wurstfabrik sauer verdienten Millionen vor dem Zugriff des Fiskus zu retten. Solche Gedanken drängen nach vorn, wenn man Begriffe wie »strategische Partnerschaft« liest. Ob Staatsanwälte im demnächst stattfindenden Prozeß gegen den Noch-Präsidenten Hoeneß auf solch abwegige Gedanken kommen und deren Stichhaltigkeit überprüfen, darf nach allem, was über bayerische Gesetzeshüter bekannt ist, vorerst bezweifelt werden.
Da Gustl Mollaths 2004 von ihm geschiedene Ehefrau für diese Bank arbeitete und ihre »Vermögensberatung« so weit ging, daß sie sogar ganz persönlich Schwarzgeld reicher Leute in die Schweiz schaffte, verfügte Mollath über »Insiderwissen«. Das hatte die Bank schon 2003 in ihrem über Jahre geheimgehaltenen Bericht der Innenrevision festgestellt. Daß es beim Ehestreit zu Mollaths Drohung kam, seine Frau und die Bank wegen dieses Wirtschaftsverbrechens anzuzeigen, muß bei allen Mittätern, vor allem der Bank, Alarm ausgelöst haben. Jetzt waren zuverlässige Berater und Beziehungen gefragt. Alles durfte passieren, nur nicht, daß eine öffentliche Debatte über kriminelle Geschäfte der HVB ihre gerade laufende Image-Erneuerungskampagne ad absurdum führte.
Bedarf es einer Verschwörungstheorie, um sich vorstellen zu können, wie die Telefone der beteiligten bayerischen »Leistungsträger« glühten? Daß Staatsanwälte, Wirtschaftskriminalisten, Steuerfahnder die Bank stürmen, leitende Bankangestellte verhaften könnten, muß einen Panik erzeugenden Druck auf alle staatstragenden Kräfte des CSU-Musterlandes ausgeübt haben. Dieser Druck – man lese nur über das Gebrüll des Vorsitzenden Richters, wenn Mollath von der HypoVereinsbank und der Geldverschiebung sprechen wollte – genügt als Erklärung dafür, wie die Idee entstanden sein könnte, diesen Vorwurf als frei erfunden, als »paranoide Wahnvorstellung« abzuqualifizieren, statt ihn einer gründlichen staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, wie es bei angezeigten Offizialdelikten gesetzliche Pflicht ist.
Doch Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden.
Falls es von oben die Weisung, die Finger von der Bank zu lassen, gegeben haben sollte, was noch zu klären ist, wären die Staatsanwälte entlastet. Wären sie zurückgepfiffen worden, hätten aber die – laut Ministerin Merk »unabhängigen« – Richter die Überprüfung dieser schwerwiegenden Vorwürfe veranlassen müssen.
Die von psychiatrischen Gutachtern als »diffus« und »paranoid« abqualifizierten Behauptungen Mollaths zum »Schwarzgeldsystem« der HypoVereinsbank waren immerhin klar genug, die Bank zu einer Innenrevision zu veranlassen.Und daß Frau Mollath, allen gegenteiligen Behauptungen ihres jetzigen Ehemannes – damals einer der Direktoren der HVB – zum Trotz, in die Sache verwickelt war, scheint nicht unwahrscheinlich. Wie sonst hätte Gustl Mollath zu seinem Insiderwissen gelangen können, das ihm die HVB-Innenrevision in ihrem geheimen Bericht bescheinigte? Die Diagnose der Psychiater, Mollath sei nicht schuldfähig, weil wahnsinnig und gemeingefährlich, erinnert vor diesem Hintergrund an die Konstruktionen der mittelalterlichen Inquisition.
Die illegalen Geldverschiebungen der Bank waren schon drei Jahre vor der Einweisung Mollaths in die forensische Psychiatrie eindeutig bewiesen.
Dennoch schreibt die Die Welt vom 17.8.2013: »Gustl Mollath soll ein dubioses Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank aufgedeckt haben, dem auch seine damalige Frau angehörte.« Man achte auf das Wörtchen »soll«. Aber wenigstens klammert Die Welt – anders als Herr Bommarius in der FR (und Beate Lakotta im Spiegel 33/13) – das Thema nicht aus. Ja sie schreibt sogar: »Weil die Sache für Prominente, vielleicht sogar für die ›bayerische Staatspartei‹ CSU hätte gefährlich werden können, brachte Petra M. ihren damaligen Ehemann in die Psychiatrie«, fügt jedoch hinzu: »lautet die gängige Interpretation des Falls«. Sie ergänzt noch: »Als Beweis zirkuliert im Netz ein Revisionsbericht der Bank aus dem Jahr 2003, der auf Mollaths Unterstützer-Seiten zu finden ist. In dem Bericht steht: ›Die Anschuldigungen des Herrn Mollath klingen zwar in Teilbereichen etwas diffus, unzweifelhaft besitzt er jedoch ›Insiderwissen‹.«
Wenn nach dem Bericht der Innenrevision »alle nachprüfbaren Behauptungen« zutreffend sind, also Mollaths damalige Frau, andere Mitarbeiter und die HypoVereinsbank tatsächlich das Verbrechen der Schwarzgeldverschiebung und Beihilfe zur Steuerkriminalität begangen haben, und wenn die Bank durch das rechtzeitige Eingeständnis ihres Verbrechens das Verbrechen an Mollath hätte verhindern können, muß das Problem Wirtschaftsverbrechen der HBV im Mittelpunkt des Wiederaufnahmeverfahrens stehen. Alles andere sind Folgewirkungen.
Details zu diesem Fall und vergleichbaren Begebenheiten finden sich in den Büchern des Mollath-Unterstützers Wilhelm Schlötterer: »Macht und Mißbrauch« sowie »Wahn und Willkür«. Schlötterer, einst oberster Steuerfahnder Bayerns, fiel selbst wegen Korrektheit im Fall Beckenbauer in Ungnade. Von Hans See
Empfehlenswert ist auch das Buch „Die Affäre Mollath“ der beiden Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla, von der Süddeutschen Zeitung, die sich ausführlich mit dem Fall Mollath beschäftigt haben.
Das ist für mich keine Überraschung. Es war zu erwarten, dass die bayerische Justizministerin Beate Merk ihr Ressort nach den Landtagswahlen in Bayern wegen ihres nicht akzeptablen Verhaltens in der Causa Mollath verliert. Diese Entscheidung ist zu begrüßen.
Hier ein kurzer Bericht von yhaoo/AFP
AFP – Die im Zusammenhang mit der jahrelangen Zwangsunterbringung von Gustl Mollath in die Kritik geratene bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) verliert ihr Ressort
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Die im Zusammenhang mit der jahrelangen Zwangsunterbringung von Gustl Mollath in die Kritik geratene bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) verliert ihr Ressort. Sie bleibt zwar im neuen Kabinett von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), bekommt aber das vergleichsweise unbedeutende Europaministerium, hieß es in CSU-Kreisen in München zum künftigen Kabinett Seehofers.
Mollath war sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht worden und kam erst im August nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg auf freien Fuß. Die Opposition hatte Merk vorgeworfen, über den Fall im Landtag falsche Angaben gemacht zu haben. Wiederholte Rücktrittsforderungen lehnte sie ab, auch Seehofer wies diese bis zur Landtagswahl vor gut drei Wochen zurück.
Neuer Justizminister soll nun Winfried Bausback werden, ein 47 Jahre alter Jura-Professor mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht aus Aschaffenburg.
Vor einem Jahr und mehr betrieb die bayerische Justizministerin Beate Merk noch ein unmenschliches „Mollath-Bashing“. Da war Mollath noch gemeingefährlich aufgrund von einem unechten Arzt-Attest (das Wiederaufnahmeverfahren wurde vom OLG Nürnberg mit diesem begründet), von zweifelhaften psychiatrischen Gutachten (die Mollath nie gesehen oder gesprochen haben) und von zweifelhaften Richtersprüchen. Da betonte sie noch die Unabhängigkeit der Gerichte und dass ihr die Hände gebunden wären. Als der Druck und die Zweifel für Mollath’s Unterbringung in der psychiatrischen Anstalt von Bayreuth, in der er 7 1/2 Jahre war, immer größer wurden und sie ihre Felle davonschwimmen sah, machte sie eine 180-Grad Wende und stellt sich als die Retterin von Mollath dar. Dieses Spiel wird nicht aufgehen, denn selbst die Dümmsten der Dummen sind nicht so dumm. Diese Merk soll doch zur …. fahren, oder in die Psychiatrie Bayreuth eingesperrt werden (das käme auf das gleiche heraus).
Mollath hat vollkommen Recht, wenn er sagt, dass bei Merk Hopfen und Malz verloren ist.
Hier ein Artikel von AFP
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AFP – Der inzwischen freigelassene Psychiatriepatient Gustl Mollath wirft der bayerischen Justizministerin Merk Opportunismus vor. Bei ihr sei „Hopfen und Malz verloren“, sagte Mollath. Merk hatte Mollath lange Zeit als gefährlich bezeichnet.
Bayerische Justizministerin Beate Merk
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Mollath über Merk: „Da ist Hopfen und Malz verloren“
Ex-Psychiatriepatient lässt sich womöglich untersuchen
Nach seiner Freilassung aus der geschlossenen Psychiatrie hat Gustl Mollath die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erneut scharf attackiert.
„Ich sage es, wie es ist, auch wenn das jetzt unverschämt klingt: Da ist Hopfen und Malz verloren“,
sagte Mollath in der am Donnerstagabend ausgestrahlten ARD-Talkshow „Beckmann“. Zugleich schloss Mollath nicht aus, sich vor seinem Wiederaufnahmeverfahren psychiatrisch untersuchen zu lassen.
Mollath sagte zum Verhalten von Merk:
„Die Statements, die sie vor über einem Jahr abgegeben hat über meine Person und meinen Fall, sind über 180 Grad konträr zu dem, was sie heute zum Besten gibt.“
Die CSU-Politikerin hatte Mollath früher als gefährlich bezeichnet, sich zuletzt aber für dessen Freilassung ausgesprochen.
Mollath will nun nach eigenen Worten ein Buch veröffentlichen, um seine Erfahrungen zu verarbeiten und anderen Psychiatrie-Patienten zu helfen. „Die vielen Schicksale von anderen, die immer noch in solchen Anstalten sind, diese Unsäglichkeiten, die ich miterleben musste, müssen für einen ordentlichen Menschen Verpflichtung sein, einen Beitrag zu leisten, dass diese Willkür öffentlich wird.“ Zunächst müsse er sich aber um eine Unterkunft und einen Lebensunterhalt bemühen.
Mollath war siebeneinhalb Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg wurde er vergangene Woche überraschend auf freien Fuß gesetzt. Anlass war, dass nach der Entscheidung des Gerichts der Prozess neu aufgerollt werden muss, der zu Mollaths Einweisung geführt hatte. Mollath soll seine inzwischen von ihm geschiedene Frau gewürgt und angegriffen haben, er bestreitet dies.
Mollath knüpfte in der ARD-Talkshow eine mögliche psychiatrische Untersuchung vor seinem Verfahren an Bedingungen. „Wenn überhaupt, dann muss ich mir sicher sein können, dass jemand auf wissenschaftlicher Basis objektiv und wahrheitsgemäß tätig sein kann. Dass er sich keinen Beeinflussungen beugt und die Wahrheit feststellt.“
Der Filmproduzent Oliver Berben zeigt Interesse an einer Verfilmung des Falls Gustl Mollath. „Ich halte den Stoff für wahnsinnig interessant und auch für verfilmungswert“, sagte der Geschäftsführer der Produktionsfirma Constantin Film am Donnerstag „Focus Online“.
27. Juli 2013: Neues von Mollath Anwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate
So ist es, wenn man mit Lügen und bösen Taten anfängt. Man verstrickt sich in ein Lügengebäude und immer neue Schandtaten. Wenn man im Fall Mollath sagt, das wären unabsichtliche Fehler und Schlampereien gewesen, dann ist das eine Verharmlosung des Falles. wie können Psychiater ein Gutachten nur nach Aktenlage ausstellen, ohne die Person jemals gesehen und mit ihnen gesprochen zu haben? Ferndiagnosen sind sonst nur Methoden, die Scharlatane und Esoterikern anwenden. Dass das Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Regensburg abgeschmettert wurde, verwundert nicht, schließlich stehen ja Landtagswahlen in Bayern vor der Tür.
Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muß gebären!“
Das kluge Wort Schillers aus den „Piccolomini“ liest sich wie eine essentielle Kurzfassung des justiziellen Geschehens um Gustl Mollath. Was begann mit der Verwertung der Ferndiagnose einer pflichtvergessenen Ärztin aus einem Klinikum in Erlangen, was fortgesetzt wurde in verfassungsverhöhnenden Unterbringungsanordnungen eines Amtsrichters, was kulminierte in monatelang wiederholter und schikanöser Rechtsbeugung zum Nachteil Gustl Mollaths durch den Vorsitzenden einer Nürnberger Strafkammer, kam mit dem am 8.8.2006 durch die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gesprochenen Urteil noch nicht zu einem Abschluss.
Die „Verräumung“ des Gustl Mollath durch die Brixner-Kammer fand ihre ebenbürtige Fortsetzung in dem Beschluss der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 25.1.2012, mit dem die an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gerichtete Aufklärungsinitiative des Edward Braun in ein von ihm gestelltes und deshalb unzulässiges Wiederaufnahmegesuch umgefälscht wurde. Tatsächlich war infolge der Entscheidung der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 25.1.2012 die Aufklärungsbitte Brauns für die Dauer eines Jahres „aus dem Verkehr gezogen“. Erstmals durch die Staatsanwaltschaft Regensburg wurde Edward Braun am 22.1.2013 zu seinen Bekundungen gehört. Seine Aussage wurde alsdann ein wesentlicher Bestandteil des von der Staatsanwaltschaft Regensburg am 18.3.2013 gestellten Wiederaufnahmegesuchs.
Die Besetzung der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hatte sich zwar in diesem Jahr geändert. Einer der Richter, die seinerzeit an dem unsäglichen Beschluss vom 25.1.2012 mitgewirkt hatten, gehört der Strafkammer aber weiterhin an und ist – nach den der Verteidigung vorliegenden verlässlichen Informationen – sogar Berichterstatter hinsichtlich der von Gustl Mollath und der Staatsanwaltschaft gestellten Wiederaufnahmeanträge. Dass Gustl Mollath gegen diesen Richter die vernünftige Besorgnis der Befangenheit hegen durfte, lag und liegt auf der Hand. Dass dennoch das gegen ihn gerichtete Befangenheitsgesuch zurück-gewiesen wurde, ist unfassbar und belebt den „Fluch der bösen Tat“. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich ihm nicht entgegengestellt, sondern sich erneut mit nicht nachvollziehbaren formellen Erwägungen aus der Verantwortung gezogen.
Diesen gilt die heute beim Bundesverfassungsgericht eingelegte und hier dokumentierte Verfassungsbeschwerde.
Der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24.7.2013 hat weder Gustl Mollath noch die Verteidigung enttäuscht. Bereits am 20.6.2013 hatte ich meine Einschätzung zusammengefasst: „Ich gehe deshalb davon aus, dass die Mitglieder der Strafkammer, soweit sie sich überhaupt mit dieser Sache befassen, damit beschäftigt sind, ‚vertretbare‘ Gründe zu finden, die einer Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entgegenstehen. Auf deren Lektüre bin ich nicht gespannt, weil ich weiß, dass sie ohnehin nicht das letzte Wort sein werden.“
Der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24.7.2013 ist quasi als erläuternder Kommentar zum Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 zu verstehen. Das durch Rechtsbeugungen zustande gekommene Urteil aus Nürnberg setzt sich in ihm bruchlos fort. Die 113 Seiten des Regensburger Beschlusses sind die Annotationen des Unrechts.
Die Verteidigung wird die Beschwerde gegen den Beschluss vom 24.7.2013 innerhalb kürzester Zeit begründen. Den Beschluss habe ich ebenfalls hier dokumentiert, obwohl das Landgericht Regensburg ihn in einer durchgängig anonymisierten Fassung bereits veröffentlicht hat. Die hier vorgenommene Veröffentlichung erfolgt – bis auf die Unterschriften – ungeschwärzt. Die Anonymisierung mag einen feinfühligen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten suggerieren. Diese Feinfühligkeit steht jedoch in einem grotesken Missverhältnis zu der Missachtung der Freiheitsrechte unseres Mandanten, wie sie Tenor und Inhalt der vom Landgericht Regensburg verantworteten Entscheidung dokumentieren. Ihm gilt keine Feinfühligkeit. Auch wenn der Name Mollaths in der in Regensburg veröffentlichten Fassung nirgendwo zu lesen ist: Unter den Insassen der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth wird er weiterhin mit vollem Namen geführt. Das wird sich – trotz Regensburg – bald ändern.
Man kann nur staunen was in in der deutschen Justiz alles möglich ist. Das Rechtsempfinden des Volkes wird auf jedem Fall grob verletzt.
Hier ein Artikel aus der SZ vom 24.07.2013
Die Entscheidung ist gefallen: Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben. Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, aber nicht absichtlich begangen. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland. Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln.
Ein Kommentar von Uwe Ritzer
Seit einem Jahrzehnt wird Gustl Mollath vom Rechtsstaat übel mitgespielt: von Behörden und Staatsanwälten, die seine Belege für schmutzige Geschäfte bei der Hypovereinsbank ignorierten statt zu ermitteln; von psychiatrischen Gutachtern, die Mollath nie gesehen, geschweige denn untersucht haben, ihn aber zum gefährlichen Wahnsinnigen erklärten; und von Richtern, die ihn 2006 auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie sperrten, mit einem Urteil, in dem nicht einmal alle Jahreszahlen stimmen. Von einem Vorsitzenden Richter zumal, der Mollath einen Pflichtverteidiger aufzwang, den dieser Angeklagte genauso wenig wollte wie umgekehrt der Anwalt ihn.
Trotz alldem bleibt Gustl Mollath weiterhin in der Psychiatrie. Ihm hilft auch nicht, dass sich seine Schwarzgeldgeschichten im Kern längst als wahr erwiesen haben. Das Landgericht Regensburg will seinen Fall nicht neu aufrollen. Selbst der Umstand, dass nicht nur der Betroffene, sondern auch die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme fordert, beeindruckt das Gericht nicht.
Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme fordert, beeindruckt das Gericht nicht.
Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, die habe es im Fall Mollath schon gegeben, zum Teil sogar massive. Aber sie seien nicht mit Absicht geschehen.
Diese Logik bedeutet überspitzt formuliert nichts anderes, als dass selbst die größten Schlampereien in Gerichtsverfahren kein Problem sind, solange dem Richter keine Absicht nachzuweisen ist. Wo aber sollte mehr Sorgfalt herrschen als dort, wo es um Schuld und Unschuld geht, um Freiheit oder Gefängnis, um Recht oder Unrecht?
Es spricht einiges dafür, dass Gustl Mollath nicht nur das Opfer vieler Zufälle und juristischer Handwerksfehler wurde.
Der Eindruck drängt sich auf, dass es einigen Menschen perfekt passte, dass dieser Querkopf mit dem Insiderwissen über illegale Geldgeschäfte in der Psychiatrie verschwand. Dass dies auch die Phantasie von Verschwörungstheoretikern anregt, darf niemanden verwundern.
Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln, er bringt das Ansehen des Rechtsstaats in Gefahr. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland.
Der Verdacht drängt sich auf: Manchen Angehörigen der bayerischen Justiz geht es längst nur noch ums Rechthaben.
Sie können oder wollen sich und ihresgleichen nicht hinterfragen und empfinden es als ehrenrührig, wenn Außenstehende das tun. Lieber gibt man sich unfehlbarer, als jeder Papst dies tut. Diese Mentalität verhindert beispielsweise, dass die Motive und Methoden des für den Freiheitsentzug Mollaths hauptverantwortlichen Vorsitzenden Richters untersucht werden.
Dabei will niemand an der richterlichen Unabhängigkeit rütteln. Es geht einzig und allein darum, dass Gustl Mollath endlich bekommt, was ihm bislang verweigert wird: einen fairen Prozess, in dem sein Fall sauber und korrekt aufgearbeitet wird.
„Ich glaube nicht, dass die Kammer der bayerischen Justiz damit einen Gefallen getan hat“: Strafrechtler und Politiker aller Parteien reagieren empört auf die Ablehnung der Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Mollath. Sie hoffen nun auf das Urteil höherer Gerichte.
Es reicht manchmal ein geringer Anlaß für eine Einweisung in die Psychiatrie. Das Schicksal des „Patienten“ liegt dann in den Händen von Gutachtern, gegen das sich der Eingewiesene nicht wehren kann. Die Justizministerin kündigt nun an, dass sie die Kriterien für eine Einweisung verschärfen will. Zu hoffen ist, dass die Ankündigung nicht den Vorwahlzeiten zuzurechnen ist und sie das auch wirklich umsetzt. Die Überprüfungszeit soll nach der ersten Unterbringung nach vier Monaten überprüft werden, nicht wie bisher erst nach einem Jahr. Auch der Gefahr, dass alte Gutachten einfach fortgeschrieben werden soll entgegen gewirkt werden. Der Fall Mollath lässt da ja in erschreckende Abgründe blicken. Man hält solche Schicksale in einem Rechtsstaat ja kaum für möglich.
Hier aber nun der Artikel aus der SZ von Heribert Prantl Eine Bagatelle reicht manchmal aus, um in der Psychiatrie zu landen. Wie lange, beeinflusst das Urteil der Gutacher. Nun will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Kriterien für eine Einweisung verschärfen. Der Grund: Die wachsenden Zweifel im Fall des Gustl Mollath.
Der Fall Mollath bewegt die deutsche Rechtspolitik. Das Bundesministerium der Justiz hat Vorschläge zur Reform des Rechts der „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ vorgelegt. Das Ministerium reagiert damit erstens auf den Fall des Gustl Mollath, der von der bayerischen Justiz vor sieben Jahren in die Psychiatrie eingewiesen und trotz wachsender Zweifel an der Sorgfalt dieser Einweisung bisher nicht entlassen wurde. Es reagiert zweitens darauf, dass die Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter „ständig“ steige.Angesichts „der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit“ sei die Reform dringend erforderlich, heißt es in einem Reformpapier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Anlasstat kann auch eine Bagatelle sein, etwa ein Hausfriedensbruch; die zu erwartenden Straftaten müssen massiver sein. Eine zeitliche Begrenzung für die Unterbringung gibt es bisher nicht.
Die von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angeregte Reform will die Unterbringung in der Psychiatrie künftig auf gravierende Fälle beschränken, wobei es allerdings dabei bleiben soll, dass die Anlasstat auch eine Geringfügigkeit sein kann.
Es sollen die Dauer der Unterbringung begrenzt, die Überprüfungsfristen verkürzt und die Anforderungen an die Gutachten der Experten erhöht werden.
Zum ersten Mal soll die Unterbringung künftig nach vier Monaten überprüft werden – statt wie derzeit erst nach einem Jahr. Danach soll eine weitere Prüfung nach acht Monaten und einem Jahr folgen.
Mit diesen gestaffelten Fristen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass man schon wegen einer Bagatelltat in die Psychiatrie eingewiesen werden kann. Je länger die Unterbringung dauert, desto enger sollen künftig die Voraussetzungen sein, unter denen sie fortgeführt werden darf.
In der Regel soll die Unterbringung nach Ablauf von vier Jahren für erledigt erklärt werden, außer es besteht die Gefahr erheblicher Straftaten, durch die „Opfer seelisch oder körperlich geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird“. Wenn die Unterbringung deswegen die Dauer von sechs Jahren erreicht hat, müssen Gutachten von zwei externen Sachverständigen eingeholt werden – um dem Richter für seine Entscheidung eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zu geben.
Die Reform will der Gefahr begegnen, dass alte Gutachten nur fortgeschrieben werden.
(Anmerkung: dass alte Gutachten oft nur fortgeschrieben werden nenne ich unverantwortlich – nein, kriminell).
Deshalb wird der Einsatz von externen Sachverständigen (von solchen also, die bisher mit der Behandlung des Patienten nicht befasst waren) schon nach jeweils zwei (bisher fünf) Jahren Pflicht. Das Problem: Es gibt viel zu wenige qualifizierte Gutachter. Das Justizministerium fordert daher die Länder auf, für deren Ausbildung „Sorge zu tragen“. Der Satz „in der Praxis stehen keine geeigneten Gutachter zur Verfügung“ sei im Rechtsstaat nicht tolerabel.
Der Fall Mollath soll Ausbildungsgegenstand werden
Untersuchungsausschuss zu Mollath
Auszug aus der SZ
Zu einem anderen Ergebnis kommt die Opposition. SPD, Freie Wähler und Grüne wollen „zahlreiche und gravierende Fehler aller beteiligten Behörden“ festgestellt haben. So habe die Staatsanwaltschaft trotz konkreter Anhaltspunkte in den Strafanzeigen Mollaths keine Vorermittlungen eingeleitet.
Es sei keine ordnungsgemäße Prüfung dieser Anzeigen erkennbar. Auch habe die Staatsanwaltschaft gegen ihre Pflicht zur Objektivität verstoßen. Während Mollaths Anzeigen nie ernsthaft geprüft worden seien, seien die Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt worden. Die Staatsanwaltschaft habe einseitig zulasten Mollaths ermittelt.
Die Ermittlungen, die 2012 aufgenommen wurden, hätten viel früher aufgenommen werden können, Mollaths Anzeige von 2003 und dessen Verteidigungsschrift hätten dafür ausgereicht. Inzwischen seien mehr als 20 Strafverfahren eingeleitet worden, Mollaths Hinweise hätten überdies zu zwei Banken-Razzien geführt. Weil Mollath von diversen Behörden nie persönlich gehört worden sei, wertet die Opposition den Aufritt Mollaths im Juni vor dem Landtag als „Sternstunde des Parlaments“.
Erstmals habe sich eine staatliche Institution „ernsthaft mit der Position Mollaths auseinandergesetzt“. Dass nun Verschwörungstheorien von der CSU bestritten würden, sei ein Ablenkungsmanöver. Solche seien im Ausschuss nie behauptet worden. Zu erkennen glaube man aber ein „Schweige-, Lügen und Vertuschungskartell“ zuungunsten Mollaths, sagte der Grünen-Abgeordnete Martin Runge.
[…]
Das Vertrauen in die Justiz gründe sich darauf, dass sich Bürger ernst genommen fühlten. Insgesamt müsse Bayerns Justiz reformiert werden.
Dort gebe es „weder eine institutionelle noch personelle Unabhängigkeit“. Die Abhängigkeit der Karrieren von Richtern und Staatsanwälten von „Entscheidungen der politischen Spitze“ habe auch im Fall Mollath negative Auswirkungen gehabt. Die enge Verzahnung stärke „Korpsgeist, eine mangelnde Kultur der Korrektur eigener Fehler und vor allem die Tendenz zu vorauseilendem Gehorsam“.
Die bayerische Justizministerin Merk rudert nun zurück und stellt sich plötzlich die Frage der Verhältnismäßigkeit beim Fall Mollath. Bis vor kurzem war sie noch von der Gefährlichkeit Mollaths überzeugt.
Unterdessen hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Justiz erneut zur Eile gemahnt. „Ist Herr Mollath bei all den Zweifeln die jetzt aufgetaucht sind, zurecht untergebracht oder nicht?“, meinte er auf dem CSU-Bezirkstag im schwäbischen Mindelheim. http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-seehofer-entscheidung-100.html
Frau Merk will wohl ihre Haut retten, da die bayerischen Landtagswahlen nahen und beim bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer werden wohl auch die Landtagswahlen der Grund sein, warum er jezt die Justiz zur Eile im Fall Mollath gemahnt und Wind macht. Frau Merk kommt wohl aus politisch opportunen Gründen dem Bundesverfassungsgericht schon mal vorauseilend ein Stück entgegen.
Hier ein Artikel von BR Mittelfranken.
Der Fall Mollath
Merk und die Verhältnismäßigkeit
Je länger Gustl Mollath in der Psychiatrie sitzt, desto mehr stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Dies ist nun die Meinung von Bayerns Justizministerin Merk. Ein Plädoyer für eine Freilassung sei das aber nicht, so Merk.
„Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist.“ Mit diesen Worten zitiert die Ausgburger Allgemeine die CSU-Politikerin. Gegenüber dem Bayerischen Fernsehen fügt sie hinzu, dass die Frage der Verhältnismäßigkeit von Gustl Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie „mit dem Lauf der Zeit immer mehr in eine Richtung geht“. Dass Merk die bisherige Unterbringung – die nun sieben Jahre andauert – für unverhältnismäßig hält, will sie jedoch nicht bestätigen. Dies seien Interpretationen der Medien.
Bisher habe sie sich mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz nicht eindeutig zum Fall Mollath äußern können, sagte Merk gegenüber der Augsburger Allgemeinen. In Wahrheit habe sie sich das Urteil im Fall Mollath nicht zu eigen gemacht. Die geforderte Stellungnahme entbinde sie nun von dieser Rücksichtnahme. Das bayerische Justizministerium muss derzeit eine Anfrage des Bundesverfassungsgerichts beantworten, das um eine Stellungnahme des Ministeriums zum Fall Mollath gebeten hatte.
Mollath selbst rechnet weiter nicht mit einer baldigen Freilassung. Er sehe keine Einkehr der Vernunft, sagte Mollath gegenüber dem BR zu Merks Interview. Er glaube eher, dass es bei Politik und Behörden auf eine Schadensbegrenzung für die eigenen Bedürfnisse hinauslaufe. „Mein Schicksal zählt da nicht viel“, so Mollath wörtlich.
Für die bayrische Justiz, vor allem für die Justizministerin Beate Merk wird es langsam heiß unterm …..
Jetzt schaltet sich auch Karlsruhe im Fall Mollath ein. Ist wohl ein klares Zeichen wie sehr da allerhand im Argen liegt. Jedenfalls ist das ein ganz großes Signal für Mollath und ein großer Hoffnungsschimmer. Und welche Blamage für Bayerns Justiz, Psychiatrie und Politik, wenn sie ihn freilassen müssen. Nur Herrn Mollath wurden 7 Jahre (bis jetzt) gestohlen. Das war dann ja Freiheitsberaubung und schlimmer als Gefängnis. Hat Mollath ja selbst gesagt, wenn er schon sitzen muss, dann wenigstens im Gefängnis und nicht in dieser Psychiatrie mit dem Dr. Klaus Leipziger als Chef.
Hier ein Artikel aus der Süddeutschen
Post aus Karlsruhe für Justizministerin Merk
Bundesverfassungsgericht will Auskunft zum Fall Mollath
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Anwalt, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, wertet das als Hinweis, dass Karlsruhe „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ will.
Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium sowie den Generalbundesanwalt um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Karlsruher Gerichts bestätigte entsprechende Informationen der Süddeutschen Zeitung. Zuständig als Berichterstatter ist der Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands. Das bayerische Justizministerium sowie Bundesanwaltschaft haben nun bis zum 23. Juli Zeit, Stellung zu nehmen.
Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte bereits am 11. Januar 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Licht der neuen Erkenntnisse hatte er seine Beschwerde zuletzt erweitert. Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen auf Landes- und Bundesebene bittet, wertet der Anwalt als Hinweis, dass das Verfassungsgericht „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ wolle.
Mit einer raschen Entscheidung des Landgerichts Regensburg, ob den beiden seit März vorliegenden Anträgen auf Wiederaufnahme stattgegeben wird, ist derweil nicht zu rechnen. Das Gericht teilte am Freitag mit, die 7. Große Strafkammer werde „innerhalb der kommenden zwei Monate“ über eine mögliche Annahme des Antrags entscheiden.
Verzögerung habe nichts mit Mutwillen zu tun
Da das Regensburger Gericht am Freitag eines technischen Defekts wegen weder telefonisch noch per Mail erreichbar war, übernahm ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg die Begründung für den Aufschub der Entscheidung. (Anmerkung: nicht mal das funktioniert dort). Das hochkomplexe Verfahren müsse – sowohl bei Ablehnung als auch bei Annahme der Anträge – „juristisch wasserdicht“ sein. Die Verzögerung habe insofern nichts mit Mutwillen oder dem Mangel an Arbeitseifer zu tun.
Über eine Beschwerde des Hamburger Anwalts Gerhard Strate, der dem Regensburger Landgericht angesichts der Verzögerung „Arbeitsverweigerung der Kammermitglieder“ vorwirft, will das OLG Nürnberg am Montag entscheiden.
Die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ist begründet mit mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths. Was die unterstellte Körperverletzung seiner Frau betreffe, so scheide eine Wiederholungsgefahr aus – Mollath ist zwischenzeitlich geschieden. Unterstellte Sachbeschädigungen – die Mollath zu Last gelegten Reifenstechereien an Autos – als Anlass für eine Unterbringung seien „erst recht nicht“ verhältnismäßig.
Auch die „Zeit“ berichtet unter anderen Zeitschriften darüber.
Auszug aus der Zeit.
Der Fall Mollath sorgt seit Monaten für bundesweites Aufsehen. Er war 2006 als paranoid und gemeingefährlich eingestuft und zwangsweise in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Seine Frau hatte behauptet, dass er sie misshandele, was Mollath bestreitet. Als paranoid wurde er auf Veranlassung seiner Frau von einem Psychiater beurteilt, weil er auf ein Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank hingewiesen hatte, an dem seine inzwischen von ihm geschiedene Frau beteiligt gewesen war.
Ein im vergangenen Jahr bekannt gewordener interner Bericht der Bank bestätigte seine Vorwürfe zum Teil. Recherchen des Fernsehsenders ARD belegten, dass außerdem, dass Mollaths Strafanzeigen gegen die Bank ignoriert worden waren und dass der Richter, der ihn in die Psychiatrie einwies, womöglich befangen war.
[…]
Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie eingereicht und diese Beschwerde im Licht der neuen Erkenntnisse kürzlich erweitert. Er argumentiert, dass eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht verhältnismäßig ist, da Mollath inzwischen von seiner Frau geschieden sei. Eine Wiederholung der unterstellten Misshandlungen sei unwahrscheinlich.
Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen bittet, wertet der Anwalt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung als Hinweis, dass das Verfassungsgericht „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ wolle.