Archiv für September 2012

Beschneidung und Schächten   Leave a comment

Gewalt gegen Kinder und Tiere

Tierschutz muss in die Verfassung aufgenommen werden, damit dieser dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gleichgestellt wird und somit das Schlachten ohne vorhergehende Betäubung grundsätzlich verboten werden kann.

Hier ein Bericht von tierschutznews.ch

Rituelles, betäubungsloses Schächten soll durch eine neue Gesetzgebung weiter erlaubt bzw. noch erleichtert werden.

Heute Montag, 10.9.2012, endet die Begutachtungsfrist für das „Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes“. Durch dieses neue „Durchführungsgesetz“ wird es noch leichter als bisher möglich sein, die Tiere beim Schlachten den religiösen Vorstellungen entsprechend zu quälen. Denn durch die Vollzugsbestimmungen sollen nun nicht mehr – wie bisher – das Zufügen von „vermeidbaren Schmerzen“ (österr. Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBL. I Nr. 118/2004, Artikel 2), sondern nur mehr das Zufügen „ungerechtfertigter Schmerzen“ unter Strafsanktion stehen. Das würde einen eklatanten Rückschritt hinter das, durch das TSchG in Österreich erreichte, Schutzniveau für Tiere bedeuten und ist damit inakzeptabel.

Dazu der Religionspsychologe Dr. Friedrich Landa von der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT: „Die derzeit in Deutschland stattfindende Diskussion über das Beschneiden von Kindern hat leider gezeigt, daß strenggläubige Juden und Muslime auch das Verstümmeln von Kindern ohne Betäubung für ein Zufügen gerechtfertigter Schmerzen halten, wenn dies ihren religiösen Vorschriften entspricht. Religiöse Bräuche dürften aber nicht gegen die Landessitten verstoßen. In zivilisierten Ländern sollte es nicht erlaubt sein, Kindern oder Tieren vermeidbare Schmerzen zuzufügen, nur weil religiöse Gebräuche dies verlangen. Mit der Erlaubnis zum Schächten, wurde diesem sehr sinnvollen Grundsatz durch Ausnahmebestimmungen für Juden und Muslime erstmals gebrochen.“

Nach der Verordnung (EG) Nr.1099/2009 stellt für die EU das Schächten eine generell zulässige, an keine besonderen Voraussetzungen gebundene Schlachtmethode dar, wodurch der zentrale Grundsatz der Betäubungspflicht in zivilisierten Ländern bereits preisgegeben wurde.
Auf die Schmerzen und den minutenlangen Todeskampf der Tiere braucht keine Rücksicht mehr genommen zu werden. Den Tieren wird bei vollem Bewußtsein durch einen Ritualschnitt die äußerst schmerzempfindsame Kehle durchschnitten.
Erst danach müss(t)en in Österreich die Tiere nachträglich betäubt werden, was in der Praxis aber fast unmöglich ist, da sich die Rinder in unendlichem Schmerz und Todespanik, auch wenn ihr Körper fixiert ist, aufbäumen und versuchen zu fliehen und daher am Kopf in den meisten Fällen kein Bolzenschuß mehr zielgerichtet angebracht werden kann. Es ist auch wissenschaftlich erwiesen, daß Tiere durch diese Schlachtmethode höheren Belastungen ausgesetzt sind, als dies im Rahmen einer fachgerecht durchgeführten konventionellen Schlachtung der Fall ist.

Dr. Landa abschließend: „Da diese EU-Verordnung es den Mitgliedstaaten immerhin erlauben würde, auch strengere nationale Bestimmungen beizubehalten oder neue strengere Bestimmungen zu erlassen, könnte der österreichische Gesetzgeber weiterhin auch die Schmerzen der Tiere bei diesem Bundesgesetz berücksichtigen und
dafür Sorge tragen, daß den Tieren beim Getötetwerden für die Fleischproduktion zumindest keine vermeidbaren Schmerzen zugefügt werden. Deshalb müßte – dem hierzulande geltenden ethischen Empfinden entsprechend – endlich der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden, damit dieser dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gleichgestellt wird und somit das Schlachten ohne vorhergehende Betäubung grundsätzlich verboten werden kann.“
Von Dr. Franz-Joseph Plank (www.animal-spirit.at)

Kommentar dazu:
Klaus Roe
Religionen und Traditionen 2012

Wenn die Beschneidung des Geschlechtsteiles bei Jungen gesetzlich erlaubt würde, entfiele auch das Verbot der grausigen Verstümmelung bestimmter femininer Merkmale bei Mädchen. Selbst Jahrtausende alte und immer noch praktizierte Traditionen müssen auf ihre strafrechtliche wie ethische Akzeptanz hin überprüft und ggf. korrigiert oder ganz damit gebrochen werden. Auch Traditionen, die unserem Entwicklungs- und Erkenntnisstand zuwiderlaufen, wie andere Bestandteile menschlicher „Kultur“ auch, gehören im Verlauf unserer Menschheitsentwicklung konsequent und nachhaltig ausgemistet.

Gerade wir Deutsche sind dem jüdischen Volk ganz unbestreitbar allergrößten Respekt und Solidarität schuldig, aber keine Nachsicht, wenn es um längst nicht mehr zeitgemäße Traditionen geht, die einer fortschrittlichen Menschheit zuwiderlaufen: Steinigung, Beschneidung, Schächtung.

Quelle:
http://tierschutznews.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=2204:beschneidung-und-schaechten-gewalt-gegen-kinder-und-tiere&catid=147:politik&Itemid=557

Gruß Hubert

Veröffentlicht 12. September 2012 von hubert wenzl in Medizin, Politik, Religionskritik, Tierschutz

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Sexualkundeunterricht in der Schweiz   Leave a comment

Hier ein Bericht über einen scheinheiligen Schweizer Moralapostel, Herrn Benjamin Spühler, der sich gegen den Sexualkundeunterricht an Schweizer Schulen stellen wollte. Im nachhinein stellte es sich heraus, dass er eine Kinderschänder war.
Hier ein Bericht von der TagesWoche.ch

Jetzt bleibt nur noch der Rückzug der Initiative

20.4.2012, 11:58 Uhr
Nachdem bekannt geworden ist, dass die treibende Kraft im Kampf gegen den Sexualkundeunterricht in den Schulen ein verurteilter Kinderschänder ist, wurde er vom Initiativkomitee ausgeschlossen. Doch das reicht nicht. Ein Kommentar von Monika Zech

Unfreiwillig im Mittelpunkt: Benjamin Spühler (Bildmitte, hier bei der Präsentation der Volksinitiative am Dienstag in Bern). (Bild: Keystone)

Nein, er sei nie wegen sexuellem Missbrauch einer Minderjährigen verurteilt worden, versicherte Benjamin Spühler der TagesWoche wie auch allen anderen Medien, die gestern Donnerstag via Mail eine entsprechende Information erhalten hatten. Der Vorwurf, dass ausgerechnet einer, der seit Wochen Sturm läuft gegen den geplanten Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Primarschule, ein verurteilter Kinderschänder sein soll, las sich zunächst wie eine Verleumdungskampagne.

Doch im Laufe der Recherchen verdichtete sich der ungeheuerliche Verdacht. So berichtete die Basler Zeitung im September 1996 über einen Gerichtsfall vor dem Liestaler Strafgericht, bei dem einem damals knapp 45-jährigen Mann vorgeworfen wurde, ein Mädchen zwischen dessen 12. und 15. Lebensjahr unzählige Male zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die Berichte über diesen Gerichtsfall stimmten erschreckend mit den in der Mail erhobenen Vorwürfen überein. Der Versuch, beim Strafgericht Liestal kurzfristig eine Bestätigung von Spühlers Verurteilung zu erhalten, scheiterte. An einer gesetzlichen Bestimmung, wonach «Aussagen zu einem rechtskräftig abgeschlossenen Fall einer Amtsgeheimnisverletzung gleichkäme», so die Antwort aus Liestal.

Heute wissen wir: Benjamin Spühler ist ein verurteilter Kinderschänder. Unter dem zunehmenden Druck der recherchierenden Journalisten knickte er schliesslich ein und gab seine Verurteilung immerhin gegenüber seinen Gesinnungsgenossen in Sachen Sexualkunde zu. Zwar bestritt er die ihm vorgeworfenen Taten und tut das heute noch, aber das Gericht glaubte dem Opfer und schickte Spühler für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Dem Komitee der diese Woche in Bern eingereichten Volksinitiative «Ja zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» blieb nichts anderes übrig, als sich von ihm zu trennen. Doch das reicht nicht.

Unser Rechtssystem sieht zwar neben der Bestrafung eines Täters auch dessen Resozialisierung vor. Einfacher formuliert: Wer seine Strafe abgesessen hat, hat das Recht auf eine zweite Chance. Heikel ist allerdings, wenn einer sich in einem Betätigungsfeld tummelt, in dem er straffällig geworden war. Und gerade die rechtskonservativen Kreise, die sich sehr schnell und bereitwillig Benjamins Spühlers Kampf gegen den Sexualkundeunterricht angeschlossen haben, schreien am lautesten, wenn es um Pädophilie geht. Von lebenslänglicher Verwahrung über öffentliches Anprangern bis zu Zwangskastration wird alles an Forderungen eingebracht. Was dann an den Stammtischen in den Ruf nach Wiedereinführung der Todesstrafe umgewandelt wird.

Der Fall von Benjamin Spühler zeigt einmal mehr, wie gern das Thema Sexualität von Heuchlern besetzt wird. Wie lange haben Kirchenvertreter dank der Tabuisierung der Sexualität Kinder missbrauchen können!

Tatsache ist eben, und das bestätigen sämtliche Fachleute – auch die Polizei: Aufgeklärte Kinder lassen sich nicht so leicht missbrauchen. Und genau darum geht es beim Sexualkundeunterricht. Exakt mit dem Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung argumentieren diejenigen, die einen moderaten, selbstverständlich dem Alter der Kinder angepassten Sexualkundeunterricht einführen wollen.

Dass ein verurteilter Kinderschänder die Initiative gegen diese Aufklärung ergriffen hat, sollte allen, die sich ihm angeschlossen haben, Grund genug sein, diese Initiative zurückzuziehen. Es geht nämlich darum, unsere Kinder vor solchen Menschen wie Benjamin Spühler zu schützen.

Quelle:
http://www.tageswoche.ch/de/2012_16/schweiz/417307/jetzt-bleibt-nur-noch-der-rueckzug-der-initiative.htm

Anmerkung: Wollte Benjamin Spühler mit der Initiative gegen Sexualkundeunterricht erreichen, dass Typen seines Kalibers leichtes Spiel bei Übergriffen auf Minderjährige haben?

Genau um auch Kinder vor Übergriffen vor Sexualstraftätern zu schützen, ist der Sexualkundeunterricht unter anderem auch gedacht.

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Basler Regierung weist Rekurse gegen Sexualkundeunterricht ab

6.7.2012

Die Basler Regierung hat zwei Rekurse, mit denen Eltern für ihre Kinder die Dispensation vom Sexualkundeunterricht forderten, abgewiesen. Sie erachtet den Unterricht als verfassungskonform und geeignet, Kinder vor Übergriffen zu schützen und für die Gesundheitsprävention zu sensibilisieren. Von sda

Hier weiterlesen:

http://www.tageswoche.ch/de/2012_27/schweiz/435387/basler-regierung-weist-rekurse-gegen-sexualkundeunterricht-ab.htm

Gruß Hubert