Archiv für Juli 2013

Falco – Coming Home (Jeanny Part II)   Leave a comment

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Coming Home (Jeanny Part 2, Ein Jahr danach)

 

One year ago
Ein Jahr wie eine Ewigkeit
Aber es war Liebe auf den ersten Blick
Niemand wollte uns verstehen

Du und ich
Gegen die Welt
Ihr habt uns verurteilt
Ihr habt mich verurteilt
Aber unsere Zeit ist gekommen
Wenn ein Traum Wirklichkeit wird

Coming home, I’m coming home
Let me show you who I am
Let me show you I’m your man
I would give anything just to see you again
Coming home, I’m coming home
Let me show you that I care
Let me show you that I share
I would give anything to see Jeanny again
Coming home

Du hast dich verändert
Wir haben uns verändert
Das Leben ist Veränderung
Denkst Du noch an mich?
Spürst Du es noch?

Für immer und immer
Bist du bei mir
Ich bin sehr nahe
Take care
Because
I’m coming home

I’m coming home
Let me show you who I am
Let me show you I’m your man
I would give anything to see Jeanny again
Coming home, I’m coming home
Let me show you that I care
Let me show you that I share
I would give anything to see Jeanny again
Coming home

Denkst du noch an mich?
Liebst du mich noch?
Wo bist du?
Kommst du wieder?
Denkst du noch an mich?
Liebst du mich noch?
Wo bist du?

Coming home
Yeah he’s coming home
Love will never die
Love will never fade away
Coming home

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http://www.songtexte.com/songtext/falco/coming-home-jeanny-part-2-ein-jahr-danach-6bdc8e06.html

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Gruß Hubert

Veröffentlicht 31. Juli 2013 von hubert wenzl in Musik

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Schreibmaschinen statt PCs   Leave a comment

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Klingt schon fast wie ein Scherz, wenn es heißt zurück zur Schreibmaschine wegen der Datenspionage. Russische Geheimdienste setzen aber neuerdings darauf. Eine Schreibmaschine kann nicht abgehört werden.

Hier ein Artikel von derwesten.de

Geheimdienst bestellt statt PCs Schreibmaschinen in NRW

 

Moskau. Zum Schutz vor Datenspionage per Computer setzen russische Geheimdienste auf deutsche Schreibmaschinen. Wohl auch alarmiert durch die Enthüllungen des Internetexperten Snowden bestellt der Staatsschutz von Kremlchef Putin nun 20 neue Exemplare – in Hattingen.

Zum Schutz vor Datenspionage per Computer setzen russische Geheimdienste auf deutsche Schreibmaschinen. Wohl auch alarmiert durch die Enthüllungen des Internetexperten Snowden bestellt der Staatsschutz von Kremlchef Putin nun 20 neue Exemplare – in Hattingen.

Die Suche des russischen Staatsschutzes FSO nach Schreibmaschinen – vorzugsweise made in Germany – wirkt wie eine Kampfansage an „Datenspione“ vom Schlage eines Edward Snowden. Die russischen Geheimdienste sehen freilich nicht nur mit Sorge, dass der von den USA als Verräter gejagte Computerspezialist weiter im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo festsitzt. Seit den Enthüllungen des 30-Jährigen dürften die Sicherheitsbehörden von Präsident Wladimir Putin, selbst einst Geheimdienstchef, darüber nachdenken, wie geheime Informationen noch besser zu schützen sind.

Für den Bundesnachrichtendienst mag es wie ein Aprilscherz klingen, aber für den FSO, zuständig für Putins Schutz, bietet offenbar die gute alte Schreibmaschine beste Sicherheit gegen Spione. Wie die im Internet nachlesbare FSO-Ausschreibung mit der Nummer UMTO-kk-43 zeigt, sucht die selbst auf Abhöraktionen spezialisierte Behörde auch Hunderte Farb- und Korrekturbänder für die Triumph-Adler Twen 180 und Olympia Comfort.

Hersteller Olympia in Hattingen setzt weiter auf die Alternative zum Computer. Der Vertrieb bestätigt, dass das Unternehmen den Russen in der vergangenen Woche ein Angebot für 20 Schreibmaschinen und die Farbbänder gemacht habe. Experten dort vermuten, dass Geheimdienste traditionell eher auf Gewebefarbbänder setzen. Bei Karbonbändern seien die getippten Buchstaben leicht zu entziffern und damit im Grunde auch der Text.

Sicherheitsdienste legen großen Wert auf die Signatur der Maschinen

Gut 200 Euro pro Stück wollen die Russen pro elektrischer Schreibmaschine ausgeben, wie aus der Bestellanforderung hervorgeht. Das Gesamtpaket mit den Bändern hat ein Volumen von 486.540 Rubel (rund 11.600 Euro).

Sicherheit hat in Zeiten weltweiter Datenspionage über Computer und Internet Konjunktur, wie russische Medien angesichts der FSO-Ausschreibung berichten. Besonders heikle Dokumente würden demnach nur auf Papier und nicht auf elektronischen Datenträgern archiviert, schreibt die regierungsnahe Zeitung „Iswestija“ am Donnerstag.

Diese Praxis sei in Russland nicht nur in den Geheimdiensten gebräuchlich, sondern auch im Verteidigungs- und im Zivilschutzministerium. Der frühere Chef des Inlandsgeheimdienstes FSB, Nikolai Kowaljow, sagte der Zeitung, dass auch die handschriftliche Aufzeichnung geheimer Informationen üblich sei.

Geheimdienst bestellt statt PCs Schreibmaschinen in NRW | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/geheimdienst-bestellt-statt-pcs-schreibmaschinen-in-nrw-id8177026.html#1435220758

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Gruß Hubert

Veröffentlicht 30. Juli 2013 von hubert wenzl in Politik

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Falco – Und wer fragt Nach Jeanny?   Leave a comment

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Falco – Und wer fragt nach Jeanny?

 

Sie haben sie gefunden, sie lag einfach so da, als schliefe sie nur und würde jeden Moment die Augen öffnen.
Wie ein Engel, mit gebrochenen Flügeln, der nicht mehr fliegen kann.
Nicht mehr fliegen? Wir fliegen doch, auf einer weißen Wolke, aus Schnee!
Frau: Wollen Sie sich zu der Tat äußern, Angeklagter?
Ich will ihnen ein Geheimnis verraten, Frau Staatsanwalt.
(Sing-Sang) Ich bin krank und nicht normal, sie ließ mir einfach keine Wahl:
Erst kam sie mit, dann wollt sie gehn, da ist das einfach so geschehn.
Ihr Mund war rot, jetzt ist sie mein.
[Refrain]
Und wer fragt nach Jeanny?
Und wer spricht von Jeanny?
Wieviel Träume bleiben ungeträumt und wieviel Tränen bleiben ungeweint?
Frau: Herr Professor, hier spricht die Mutter von Jeanny. Der Staatsanwalt hat mir gesagt, ich soll sie fragen, was geschieht mit dem Kerl, der unser Kind auf dem Gewissen hat, was ist das nur für ein Mensch?
Mann: Bei F. handelt es sich um einen typischen Triebtäter. Wir haben uns eingehend mit ihm beschäftigt und sind zu der Überzeugung gekommen, dass er zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig und somit schuldunfähig gewesen ist. Wir fragen uns, ob das Opfer ihn nicht sogar zu der Tat provoziert hat.
[Refrain]
[Refrain 2]
Und wer fragt nach Jeanny?
Und wer spricht von Jeanny?
Soviel Träume bleiben ungeträumt,
denn sie kommt nie zurück.
Nachrichtensprecher: und hier noch eine aktuelle Meldung. Im Fall des in die Nervenklinik eingelieferten Triebtäters F. hat sich in der vergangenen Nacht eine dramatische Wende ergeben. Trotz starker polizeilicher Bewachung ist es der Mutter des Opfers gelungen in einem unbeobachteten Moment zu dem Täter vorzudringen und ihm mit einem Messer erhebliche Verletzungen zuzufügen.
F. ist inzwischen außer Lebensgefahr. Unbestätigten Berichten zufolge soll er vorraussichtlich noch in dieser Woche auf freien Fuß gesetzt werden, da nach Meinung der Ärzte auf Grund seiner Verletzungen die Gefahr einer Wiederholungstat ausgeschlossen werden kann.
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http://www.lyricsmania.com/und_wer_fragt_nach_jeanny_lyrics_falco.html

Gruß Hubert

Veröffentlicht 28. Juli 2013 von hubert wenzl in Musik

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Neues von Mollath Anwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate   Leave a comment

 

27. Juli 2013: Neues von Mollath Anwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate

So ist es, wenn man mit Lügen und bösen Taten anfängt. Man verstrickt sich in ein Lügengebäude und immer neue Schandtaten. Wenn man im Fall Mollath sagt, das wären unabsichtliche Fehler und Schlampereien gewesen, dann ist das eine Verharmlosung des Falles. wie können Psychiater ein Gutachten nur nach Aktenlage ausstellen, ohne die Person jemals gesehen und mit ihnen gesprochen zu haben? Ferndiagnosen sind sonst nur Methoden, die Scharlatane und Esoterikern anwenden. Dass das Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Regensburg abgeschmettert wurde, verwundert nicht, schließlich stehen ja Landtagswahlen in Bayern vor der Tür.

Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muß gebären!“

Das kluge Wort Schillers aus den „Piccolomini“ liest sich wie eine essentielle Kurzfassung des justiziellen Geschehens um Gustl Mollath. Was begann mit der Verwertung der Ferndiagnose einer pflichtvergessenen Ärztin aus einem Klinikum in Erlangen, was fortgesetzt wurde in verfassungsverhöhnenden Unterbringungsanordnungen eines Amtsrichters, was kulminierte in monatelang wiederholter und schikanöser Rechtsbeugung zum Nachteil Gustl Mollaths durch den Vorsitzenden einer Nürnberger Strafkammer, kam mit dem am 8.8.2006 durch die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gesprochenen Urteil noch nicht zu einem Abschluss.

Die „Verräumung“ des Gustl Mollath durch die Brixner-Kammer fand ihre ebenbürtige Fortsetzung in dem Beschluss der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 25.1.2012, mit dem die an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gerichtete Aufklärungsinitiative des Edward Braun in ein von ihm gestelltes und deshalb unzulässiges Wiederaufnahmegesuch umgefälscht wurde. Tatsächlich war infolge der Entscheidung der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom 25.1.2012 die Aufklärungsbitte Brauns für die Dauer eines Jahres „aus dem Verkehr gezogen“. Erstmals durch die Staatsanwaltschaft Regensburg wurde Edward Braun am 22.1.2013 zu seinen Bekundungen gehört. Seine Aussage wurde alsdann ein wesentlicher Bestandteil des von der Staatsanwaltschaft Regensburg am 18.3.2013 gestellten Wiederaufnahmegesuchs.

Die Besetzung der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hatte sich zwar in diesem Jahr geändert. Einer der Richter, die seinerzeit an dem unsäglichen Beschluss vom 25.1.2012 mitgewirkt hatten, gehört der Strafkammer aber weiterhin an und ist – nach den der Verteidigung vorliegenden verlässlichen Informationen – sogar Berichterstatter hinsichtlich der von Gustl Mollath und der Staatsanwaltschaft gestellten Wiederaufnahmeanträge. Dass Gustl Mollath gegen diesen Richter die vernünftige Besorgnis der Befangenheit hegen durfte, lag und liegt auf der Hand. Dass dennoch das gegen ihn gerichtete Befangenheitsgesuch zurück-gewiesen wurde, ist unfassbar und belebt den „Fluch der bösen Tat“. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich ihm nicht entgegengestellt, sondern sich erneut mit nicht nachvollziehbaren formellen Erwägungen aus der Verantwortung gezogen.

Diesen gilt die heute beim Bundesverfassungsgericht eingelegte und hier dokumentierte Verfassungsbeschwerde.

Der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24.7.2013 hat weder Gustl Mollath noch die Verteidigung enttäuscht. Bereits am 20.6.2013 hatte ich meine Einschätzung zusammengefasst: „Ich gehe deshalb davon aus, dass die Mitglieder der Strafkammer, soweit sie sich überhaupt mit dieser Sache befassen, damit beschäftigt sind, ‚vertretbare‘ Gründe zu finden, die einer Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entgegenstehen. Auf deren Lektüre bin ich nicht gespannt, weil ich weiß, dass sie ohnehin nicht das letzte Wort sein werden.“

Der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24.7.2013 ist quasi als erläuternder Kommentar zum Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 zu verstehen. Das durch Rechtsbeugungen zustande gekommene Urteil aus Nürnberg setzt sich in ihm bruchlos fort. Die 113 Seiten des Regensburger Beschlusses sind die Annotationen des Unrechts.

Die Verteidigung wird die Beschwerde gegen den Beschluss vom 24.7.2013 innerhalb kürzester Zeit begründen. Den Beschluss habe ich ebenfalls hier dokumentiert, obwohl das Landgericht Regensburg ihn in einer durchgängig anonymisierten Fassung bereits veröffentlicht hat. Die hier vorgenommene Veröffentlichung erfolgt – bis auf die Unterschriften – ungeschwärzt. Die Anonymisierung mag einen feinfühligen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten suggerieren. Diese Feinfühligkeit steht jedoch in einem grotesken Missverhältnis zu der Missachtung der Freiheitsrechte unseres Mandanten, wie sie Tenor und Inhalt der vom Landgericht Regensburg verantworteten Entscheidung dokumentieren. Ihm gilt keine Feinfühligkeit. Auch wenn der Name Mollaths in der in Regensburg veröffentlichten Fassung nirgendwo zu lesen ist: Unter den Insassen der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth wird er weiterhin mit vollem Namen geführt. Das wird sich – trotz Regensburg – bald ändern.

Verfassungsbeschwerde vom 26.7.2013
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-26.pdf

Erklärung der Verteidigung in der Sache des Gustl Mollath (Stand: 26.7.2013)
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-07-26.pdf

Quelle:
http://www.scoop.it/t/mollath

 

Gruß Hubert

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Gruß Hubert

Veröffentlicht 28. Juli 2013 von hubert wenzl in Musik

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Keine Todesstrafe für Snowden   Leave a comment

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  • Wie edel von den USA. Und jetzt sollen die Russen Ed Snowden ausliefern? Das mit der Todesstrafe könnte wohl stimmen, die übrigen Maßnahmen wie keine Folter usw. würde ich alle anzweifeln. Man braucht ja nur zu schauen wie es Bradley Manning geht. Der bekommt höchstwahrscheinlich lebenslänglich – und gefoltert wurde er auch.

    Hier ein Bericht von der Frankfurter Rundschau.
    Die US-Behörden wollen bei einem möglichen Verfahren gegen den Geheimdienst-Enthüller Edward Snowden keine Todesstrafe fordern. Das berichtete das «Wall Street Journal» am Freitag unter Berufung auf einen Brief von US-Justizminister Eric Holder an seinen russischen Amtskollegen.

    Der wegen Geheimnisverrats von den USA gesuchte ehemalige NSA-Mitarbeiter Edward Snowden würde nach Angaben von Justizminister Eric Holder nach seiner Auslieferung vor ein Zivilgericht gestellt und müsste nicht mit der Todesstrafe rechnen. In einem am Freitag veröffentlichten Brief an seinen russischen Kollegen schrieb Holden zudem, Snowden würde auch nicht gefoltert und könnte auf alle Rechte bauen, die das US-Zivilrecht biete.

    Snowden hatte Dokumente veröffentlicht, nach denen US-Geheimdienste eigene Bürger und Regierungen anderer Staaten in beispiellosem Umfang ausspähen. Die US-Regierung betrachtet Snowden als Verräter und jagt ihn. Seit etwa vier Wochen hält er sich im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo auf, den er mangels gültiger Reisedokumente nicht verlassen kann. Snowden hat in mehreren lateinamerikanischen Ländern Asyl beantragt.

    Auch in Russland hat er um vorläufiges Asyl ersucht. Die USA verlangen von Russland seine Auslieferung, was die Regierung in Moskau aber am Freitag erneut ablehnte. Allerdings seien der russische Geheimdienst FSB und die US-Bundespolizei FBI wegen Snowden im Gespräch, sagte der Sprecher von Präsident Wladimir Putin, Dmitri Peskow, in Moskau. Putin selbst sei nicht daran beteiligt. (rtr)

    http://www.fr-online.de/politik/edward-snowden-und-die-nsa-spionage-keine-todesstrafe-fuer-snowden,1472596,23837192.html

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    Keine Transparenz unter Obama-Regierung

     

    Auszug.
    Ob Edward Snowden in Moskau oder der unmittelbar vor seinem Urteil stehende Wikileaks-Informant Bradley Manning im Kriegsgericht von Fort Meade – Leute, die subjektiv empfundenes Unrecht an die große Glocke hängen und die USA in die Zange nehmen, haben es unter Präsident Obama besonders schwer. Durchstechereien werden gnadenlos verfolgt. Wer hätte vor fünf Jahren schon damit gerechnet?

    Bradley Manning kriegt ihn in den nächsten Tagen vermutlich mit voller Wucht, sprich: lebenslänglich, zu spüren, Edward Snowden erst dann, wenn er auf seiner Asyl-Odysee amerikanischen Fahndern in die Finger geraten sollte: den langen Arm von US-Präsident Barack Obama. Das bevorstehende Urteil im Militärprozess gegen den 25-jährigen Manning, der als Obergefreiter der Armee der Enthüllungsplattform Wikileaks Zigtausende geheime Depeschen und Videos überspielt hatte, die Morde an Zivilisten, Folter und weitere Kriegsverbrechen durch Amerikaner im Irak belegen, wird die wichtigste Standortbestimmung für die Frage sein, was von einem historischen Versprechen auf mehr Transparenz übrig geblieben ist.

    Vor Amtsantritt 2009 hatte der Rechtsgelehrte aus Chicago nach den dunklen Jahren der Bush-Ära radikal neue Offenheit versprochen. Wer Missstände aufdeckt, die mit den Prinzipien der größten Demokratie der Welt nicht vereinbar sind oder gegen die Verfassung verstoßen, sagte Obama sinngemäß, erweise dem Land einen „patriotischen Dienst“. So gesehen, finden nicht wenige Kommentatoren in den USA, verdiente der frühere Geheimdienst-Mitarbeiter Snowden einen renommierten Preis. Ohne ihn wäre das gigantische Ausmaß der staatlichen Kontrollwut bei der Überwachung von Telekommunikation und Internet vielleicht nie bekannt geworden.
    Keine Regierung vor Obama hat Transparenz so gnadenlos verfolgt

    Bürgerrechts-Organisationen und Medienwächtern wird ganz schwindelig angesichts der Realität in Washington, wo so genannte „Whistleblower“ (von „to blow the whistle“ – „in die Pfeife blasen“) wie Manning und Snowden ebenso gnadenlos verfolgt werden wie Journalisten, die deren Informationen veröffentlichen. Nach ihrer Bestandsaufnahme hat noch keine Regierung die gezielte Weitergabe interner Daten so hartnäckig verfolgt wie die aktuelle. Derzeit sind ein halbes Dutzend prominenter Klagen nach dem fast 100 Jahre alten „Espionage Act“ anhängig, 100 Prozent mehr als bei allen US-Präsidenten zuvor. Gleichzeitig macht der Regierungsapparat bei Presse- oder Bürger-Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz („Freedom of Information Act“) deutlich häufiger dicht als die Vorgänger-Administrationen.

    […]
    Bradley Manning sitzt seit drei Jahren in Isolationshaft

    Dass geringere Strafen kein glimpfliches Ende bedeuten, zeigen die Fälle Kiriakou und Drake. John Kiriakou, einst beim Geheimdienst CIA beschäftigt, hatte Journalisten die bereits bekannte Tatsache bestätigt, dass die Verhör- und Foltermethode „waterboarding““ kein Einzelfall war im Irak und in Afghanistan. Ergebnis: zweieinhalb Jahre Haft. Karriere und Ruf ruiniert. Bei Thomas Drake, früher bei dem jetzt von Edward Snowden attackierten Geheimdienst NSA angestellt, hatte Medien Informationen über ein sündhaft teures Software-Programm zur Überwachung zugespielt. Drake kam eher zufällig mit einer Bagatell-Strafe davon. Bei einer Demonstration in Washington sagt er kürzlich: „Mein Leben und das meiner Familie wurden trotzdem zerstört.“

    Pfeifen auf den Whistleblower – Keine Transparenz unter Obama-Regierung | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/politik/pfeifen-auf-den-whistleblower-keine-transparenz-unter-obama-regierung-id8240490.html#682438230

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    Gruß Hubert

     

Veröffentlicht 27. Juli 2013 von hubert wenzl in Politik

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Fall Mollath – Gefahr für das Ansehen des Rechtsstaats   3 comments

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Man kann nur staunen was in in der deutschen Justiz alles möglich ist. Das Rechtsempfinden des Volkes wird auf jedem Fall grob verletzt.

Hier ein Artikel aus der SZ vom 24.07.2013

Die Entscheidung ist gefallen: Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben. Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, aber nicht absichtlich begangen. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland. Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln.

Ein Kommentar von Uwe Ritzer

Seit einem Jahrzehnt wird Gustl Mollath vom Rechtsstaat übel mitgespielt: von Behörden und Staatsanwälten, die seine Belege für schmutzige Geschäfte bei der Hypovereinsbank ignorierten statt zu ermitteln; von psychiatrischen Gutachtern, die Mollath nie gesehen, geschweige denn untersucht haben, ihn aber zum gefährlichen Wahnsinnigen erklärten; und von Richtern, die ihn 2006 auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie sperrten, mit einem Urteil, in dem nicht einmal alle Jahreszahlen stimmen. Von einem Vorsitzenden Richter zumal, der Mollath einen Pflichtverteidiger aufzwang, den dieser Angeklagte genauso wenig wollte wie umgekehrt der Anwalt ihn.

Trotz alldem bleibt Gustl Mollath weiterhin in der Psychiatrie. Ihm hilft auch nicht, dass sich seine Schwarzgeldgeschichten im Kern längst als wahr erwiesen haben. Das Landgericht Regensburg will seinen Fall nicht neu aufrollen. Selbst der Umstand, dass nicht nur der Betroffene, sondern auch die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme fordert, beeindruckt das Gericht nicht.

Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme fordert, beeindruckt das Gericht nicht.

Fall Mollath Bilder aus der Geschlossenen

Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, die habe es im Fall Mollath schon gegeben, zum Teil sogar massive. Aber sie seien nicht mit Absicht geschehen.

Diese Logik bedeutet überspitzt formuliert nichts anderes, als dass selbst die größten Schlampereien in Gerichtsverfahren kein Problem sind, solange dem Richter keine Absicht nachzuweisen ist. Wo aber sollte mehr Sorgfalt herrschen als dort, wo es um Schuld und Unschuld geht, um Freiheit oder Gefängnis, um Recht oder Unrecht?

Es spricht einiges dafür, dass Gustl Mollath nicht nur das Opfer vieler Zufälle und juristischer Handwerksfehler wurde.

Der Eindruck drängt sich auf, dass es einigen Menschen perfekt passte, dass dieser Querkopf mit dem Insiderwissen über illegale Geldgeschäfte in der Psychiatrie verschwand. Dass dies auch die Phantasie von Verschwörungstheoretikern anregt, darf niemanden verwundern.

Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln, er bringt das Ansehen des Rechtsstaats in Gefahr. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland.

Der Verdacht drängt sich auf: Manchen Angehörigen der bayerischen Justiz geht es längst nur noch ums Rechthaben.

Sie können oder wollen sich und ihresgleichen nicht hinterfragen und empfinden es als ehrenrührig, wenn Außenstehende das tun. Lieber gibt man sich unfehlbarer, als jeder Papst dies tut. Diese Mentalität verhindert beispielsweise, dass die Motive und Methoden des für den Freiheitsentzug Mollaths hauptverantwortlichen Vorsitzenden Richters untersucht werden.

Dabei will niemand an der richterlichen Unabhängigkeit rütteln. Es geht einzig und allein darum, dass Gustl Mollath endlich bekommt, was ihm bislang verweigert wird: einen fairen Prozess, in dem sein Fall sauber und korrekt aufgearbeitet wird.

 

Chronologie zum Fall Gustl Mollath Schwierige Suche nach der Wahrheit

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-gefahr-fuer-das-ansehen-des-rechtsstaats-1.1729840

 

Siehe auch:
Schwer nachvollziehbar

„Ich glaube nicht, dass die Kammer der bayerischen Justiz damit einen Gefallen getan hat“: Strafrechtler und Politiker aller Parteien reagieren empört auf die Ablehnung der Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Mollath. Sie hoffen nun auf das Urteil höherer Gerichte.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/reaktionen-auf-den-mollath-gerichtsentscheid-schwer-nachvollziehbar-1.1729899

 

Draußen, aber nicht frei

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-bei-buchvorstellung-draussen-aber-nicht-frei-1.1728923

 

Gruß Hubert

 

Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben   2 comments

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Kaum zu glauben, aber das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge abgelehnt. Trotz der schweren Fehler (man kann das auch anders sehen), die in seinem Verfahren passiert sind und eines unechten Attests. Oft wurde bei ihm aufgrund von sehr fragwürdigen Gutachten (ein paranoides Gedankensystem wurde ihm unterstellt bzw. attestiert) entschieden ohne dass er persönlich untersucht oder mit ihm gesprochen wurde. Entlastende Dokumente wurden nicht beachtet oder nicht mal durchgelesen (angeblich wegen Zeitmangel…).
Vor so einer Politik, Justiz und Psychiatrie muss man berechtigterweise Angst haben. Das Vertrauen in diese Institutionen in Bayern (aber nicht nur dort) ist nachhaltig gestört.

Zum besagten Attest schreibt die SZ:

2002 stellt eine Arztpraxis ein Attest über angebliche Verletzungen aus, die Mollath 2001 – mehr als ein Dreivierteljahr zuvor – seiner Frau zugefügt haben soll.

Im Urteil des Landgerichts 2006 wird eine Ärztin als diejenige benannt, die das Attest ausgestellt habe. Das Attest sei im Verfahren – laut Urteil – lediglich „verlesen worden“. Laut Spiegel online soll nicht die Ärztin das Attest ausgestellt haben, wie im Urteil behauptet, sondern deren Sohn, der zu der Zeit als Assistentarzt in der Praxis gearbeitet habe.

[…]

Ende 2002 und Anfang 2003 schreibt Mollath mehrere Briefe an die HVB. Diese setzt ihre internen Revisoren auf den Fall an. Sie legen am 17. März 2003 ihren Prüfbericht vor. Zentraler Satz darin: „Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths, die Redaktion) haben sich als zutreffend herausgestellt.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-gustl-mollath-schwierige-suche-nach-der-wahrheit-1.1542305-3

Warum ging die Staatanwaltschaft und das Gericht nicht diesen Anschuldigungen von Mollath nach, die sich nachher im Prüfbericht der HVB als zutreffend herausgestellt haben?
Aufgrund dieser Anschuldigungen von Mollath wurde ihm vom Psychiater Leipziger ein „paranoides Gedankensystem“ attestiert, auf Grund dessen Mollath zusammen mit einer angeblichen „Gemeingefährlichkeit“ in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth einsitzt.

Hier ein Artikel aus der SZ wegen des abgelehnten Wiederaufnahmeverfahrens.

Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben

Gustl Mollath (hier bei einer Buchvorstellung während eines Freigangs am Dienstag) muss in der Psychiatrie bleiben

(Foto: dpa)

Kein neues Verfahren für Gustl Mollath: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge verworfen. Demnach erkennt das Gericht weder im Antrag Mollaths noch in dem der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Grund für eine Wiederaufnahme. Mollaths Anwalt und die bayerische Justizministerin kündigen sofortige Beschwerde an.

Es ist ein schwerer Rückschlag für Gustl Mollath: Das Verfahren gegen den seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Nürnberger wird nicht neu aufgerollt. Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen, wie ein Sprecher mitteilte: „Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.“ Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten sofort Beschwerde an.

Das Landgericht erklärte auf seiner Internetseite, dass das Gesetz nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils erlaube. „Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“ Die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Nürnberg enthalte zwar Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergäben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.

Fall Mollath Bilder aus der Geschlossenen

Es sei ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Verfahren gegen Mollath, das durch das Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen sei, erklärte das Gericht. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit seien bei der Prüfung außer Betracht geblieben.

Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth habe zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen immer noch vorliegen und ob der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung für die Allgemeinheit gefährlich sei.

„Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren“

Mollaths Anwalt Strate reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: „Ich habe von dieser Strafkammer nichts anderes erwartet.“ Wäre die Kammer seinem Mandanten gewogen, hätte sie ihn schon lange freilassen können. Strate kündigte unverzüglich Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an.

Auch Justizminister Beate Merk (CSU), die im November bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag veranlasst hatte, kündigte eine Beschwerde an. „Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht“, erklärte sie.

Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Justizopfer.

Chronologie zum Fall Gustl Mollath Schwierige Suche nach der Wahrheit

zur Startseite

http://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-regensburg-gustl-mollath-muss-in-der-psychiatrie-bleiben-1.1729406

Siehe auch:
http://debattieren-lernen.blog.de/2013/07/23/zeitungen-schreiben-immer-manipulierten-urteil-statt-bank-mollath-volksgut-16259885/

Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php

Gruß Hubert

Die Diskursraumpfleger   Leave a comment

 

Habe einen interessanten Artikel gefunden in dem es unter anderem darum geht, was zu Deutschland gehört und was eventuell nicht. Da war noch ex-Bundespräsident Wulff in Amt und Würden. Möchte das dem Leser nicht vorenthalten.

Auszug.
Natur ist überall schön, sagt Loriot, der Philosoph der Deutschen. Das gilt erst recht für den Englischen Garten in München.

Anfang Oktober sprang dort, am Ufer des berühmten Eisbachs, ein wohlgeformter Mann durchs herbstliche Gras. Ortsüblich nackt, versteht sich. Auf der anderen Seite der reißenden Fluten, denen er entstieg, standen zwei schwarz gekleidete Frauen – eine davon in einer burkaartigen Vollverschleierung – und betrachteten kichernd die gleichsam transzendente Erscheinung einer anderen Welt, philosophisch gesprochen: das Ding an sich.

Allah sei Dank war der Sehschlitz gerade groß genug, um den flagranten Sündenfall des dekadenten Westens mit der iPhone-Kamera detailliert festzuhalten.

Symbolisiert dieses Aufeinandertreffen nun jene Multikulti-Gesellschaft, von der Hans-Christian Ströbele, der Catweazle der Grünen, immer noch träumt? Oder handelt es sich um einen “Clash of Civilizations” à la Samuel Huntington? Und: Wer stört hier eigentlich die öffentliche Ordnung – der komplett nackte Mann oder die vollverschleierte Muslima, die ihn fotografiert? Gilt im Zweifel die Scharia, das Grundgesetz oder die kommunale Grünflächenverordnung? In den Worten von Bundespräsident Christian Wulff: Gehört der nackte Mann zu Deutschland oder die Frau in der Burka? Womöglich beide? Dabei ist die Antwort ganz einfach: Es handelt sich um eine geniale Szene von Loriot, dem großen deutschen Komiker. Dass sie zugleich authentisch ist, selbst erlebt, vereint Komik und Philosophie fast wie im richtigen Leben.

Aber hier beginnt das Problem: Was ist das richtige Leben, was ist die Wirklichkeit? Immanuel Kant hat es gewusst: Es ist die “reine” Vernunft, die uns die Wirklichkeit erkennen lässt, unsere Fähigkeit zu beobachten, zu sehen und zu verstehen. Bei der politischen Klasse der Bundesrepublik aber scheint dieses Bewusstsein, das Vermögen von Anschauung und Verstand, eher schwach ausgebildet. Das beginnt schon damit, dass es an der Fähigkeit zum Hinsehen mangelt. Man nimmt vor allem wahr, was ins eigene Weltbild passt, in den Rhythmus der eigenen Lebens- und Arbeitsabläufe. Dazu kommt der Gruppendruck, die Psychodynamik der geistig-emotionalen Heimat, ob im Verband oder in der Partei. Das Milieu prägt die Sehschwäche, und sie ist wiederum Voraussetzung für Aufstieg und Karriere.

Längst schon haben wir uns daran gewöhnt, dass kein Spitzenpolitiker mehr die Frage beantwortet, die ihm gestellt wird – schon gar nicht eine, die ihn in Verlegenheit bringen könnte. Er beantwortet prinzipiell nur jene Fragen, die er sich selbst stellt. Und da ist vieles sowieso keine Frage mehr. Es geht nur noch um die Suche nach einem Konsens im Koalitionsausschuss und den “Abbau von strukturellen Defiziten” in der Ganztageskinderbetreuung. Währenddessen thematisiert der “Integrationsgipfel” die urbanen Problemzonen “bildungsferner Schichten” so lange, bis er im Tal seiner eigenen Inkompetenz angelangt ist.

Kein Missverständnis: Demokratie heißt Kompromiss, aber vor ihm steht die offene Auseinandersetzung, der Widerstreit der Argumente, vor allem aber die Freiheit, ohne Angst seine Meinung sagen zu dürfen, laut und deutlich, gern auch scharf, pointiert, polemisch und sarkastisch. Die Möglichkeit, sich zu irren, eingeschlossen. Sogar Widerruf und Entschuldigung für allzu harsche Worte sind erlaubt. Wer es nicht glaubt, werfe einen Blick ins Grundgesetz und in die demokratische Geschichte der Bundesrepublik. Jenseits religiöser Glaubensbekenntnisse, die jedem gestattet seien, sofern er sie keinem anderen aufdrängt, gibt es keinen Katechismus, keine Sprech- und Denkverbote.

Im Zweifel und zuallererst gehört die Freiheit zu Deutschland. Die Bürger draußen im Lande vor ihren Fernsehgeräten freilich können das nicht immer glauben. Vor allem dann nicht, wenn sie ihren Spitzenpolitikern zuhören, ob im “Bericht aus Berlin” oder den “Tagesthemen”, bei “Beckmann” oder all den anderen medialen Selbstdarstellungsbühnen der politischen Klasse. Da scheint es doch einen unsichtbaren Wächterrat zu geben, der über die Diskursregeln herrscht: eine eigentümliche Übereinkunft über Grenzen des Zulässigen und Sagbaren, die selbst noch bei “Markus Lanz” im ZDF gilt.

[…]
Es ist diese peinliche Kultur des notorischen deutschen Selbstverdachts, die schon die unbestrittene Religionsfreiheit der Muslime bedroht sieht, wenn allzu oft von Scharia, Machismo, Ehrenmorden, Kopftuch und dem reaktionären Frauenbild des Koran die Rede ist. Dabei kommt es zu regelrechten Übersprungshandlungen. Wenn Klaus Wowereit, Berlins Regierender Bürgermeister, mit dem nicht mehr ganz taufrischen Phänomen türkisch-arabischer Deutschenfeindlichkeit auf Straßen und Schulhöfen konfrontiert wird, verweist er zunächst auf typisch “pubertäre” Verhaltensweisen, die es überall gebe, um dann auf jene viel schlimmere “Schwulenfeindlichkeit” zu kommen, deren Opfer er selbst sei. Dass gerade sexuell hochgradig verklemmte türkische und arabische Jugendliche hier an vorderster Front mitmischen, erwähnt er nicht.

von Reinhard Mohr (aus „Die Achse des Guten“)

Weiterlesen:
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/die_diskursraumpfleger/

Gruß Hubert

NSA-Überwachung: Die kleine Kanzlerin   Leave a comment

Jakob Augstein, Jahrgang 1967, Verleger der Wochenzeitung „Der Freitag“ hat in diesem Artikel im Spiegel die Bundeskanzlerin sehr gut charakterisiert und ein kleines Psychogramm über sie dargelegt. Für den Machterhalt verbraucht Merkel demokratische Substanz und geht zynisch mit der Macht um.

Hier der Artikel im Spiegel.

Eine Kolumne von Jakob Augstein

Kanzlerin Merkel: Verantwortung abgeben, Macht behalten Zur Großansicht

AFP – Kanzlerin Merkel: Verantwortung abgeben, Macht behalten
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Im NSA-Überwachungsskandal zeigt Angela Merkel alle ihre Schwächen: Überzeugungen und Führung? Fehlanzeige. Die Kanzlerin liebt den Erfolg. Aber sie könnte nicht erklären, welchem Zweck er dienen soll – außer ihrem Amtserhalt.

Je mehr man verhüllen will, desto mehr entlarvt man sich. Das galt für Angela Merkel, als sie Ende der vergangenen Woche vor die Presse trat. Die Kanzlerin hatte sich vorgenommen, zum Datenskandal möglichst wenig zu sagen. Daran hielt sie sich.

Ahnungslosigkeit und Allgemeinplätze – das war alles, was Merkel hören ließ. Und doch enthüllte die Kanzlerin mehr, als sie wollte. Je lauter Merkel zur totalen Überwachung aller Deutschen schweigt, desto mehr muss man fragen, ob sie begriffen hat, worum es hier eigentlich geht: Wenn dauernd und massenhaft Grundrechte gebrochen werden, ist die Demokratie bedroht und die Republik gefährdet. Ist es möglich, dass die Bundeskanzlerin das gar nicht verstanden hat?

Jetzt ist sie in die Ferien gefahren, die Kanzlerin. Man möchte ihr mit Eilpost zwei Artikel hinterherschicken. Einen von Heribert Prantl aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom Wochenende und einen von Thomas Darnstädt aus dem neuen SPIEGEL. Es geht darin um die Aufgaben des Staates und darum, was geschieht, wenn die Bundesregierung diese Aufgaben weiterhin ignoriert.

Darnstädt schreibt: „Der moderne Staat ist das schützende Konstrukt, unter dem die Bürger ihre grundgesetzlich verbürgten Freiheiten verwirklichen können: Diese Funktion, das Freiheitsversprechen des demokratischen Rechtsstaates, ist seine einzige Existenzberechtigung, seine letzte.“ Und Prantl schreibt: „Der deutsche Staat hat den umfassenden Schutz der Grundrechte des Grundgesetzes garantiert. Wenn er diese Garantie nicht einhalten kann oder einhalten will, wenn diese Garantie also nichts mehr gilt, handelt es sich um einen Fall von Staatsnotstand.“

Da sprechen zwei nachdenkliche, liberale Juristen. Sie warnen die Kanzlerin davor, jene Kräfte zu unterschätzen, die eine Republik gefährden können. Aber so, wie wir Merkel in den vergangenen Jahren kennengelernt haben, wird diese Warnung sie nicht erreichen.

In einem Interview sagte die Kanzlerin am Wochenende: „Ich bin von der Weisheit der Demokratie genauso überzeugt wie am ersten Tag, als ich in ihr leben durfte.“ Ihr Verhalten im Überwachungsskandal legt die Vermutung nahe, dass ihr das Wesen dieser Demokratie in Wahrheit immer noch fremd ist.

Angela Merkel war 35 Jahre alt, als die DDR im Strudel der Wende versank. In dem Alter kann man noch lernen. Und es gab viel zu lernen für eine ostdeutsche Nachwuchspolitikerin. Heute kann man sagen: Merkel lernte das Falsche. Von Helmut Kohl guckte sie sich nur das Aussitzen ab. Aber sie begriff nicht die Bedeutung, die seine Werte für den Kanzler der deutschen und europäischen Einheit hatten. So missversteht Merkel immer noch alles, was den Westen ausmacht. Sie liebt den Erfolg. Aber sie könnte nicht erklären, welchem Zweck er dienen soll – außer ihrem Amtserhalt.

Für den Machterhalt verbraucht Merkel demokratische Substanz

Der Historiker Hans-Peter Schwarz hat über Helmut Kohl geschrieben: „Er gehört zu den großen Willensmenschen.“ Das trifft auch auf Angela Merkel zu. Acht Jahre Kanzlerin, das kommt nicht von ungefähr. Aber was ist damit gesagt? Es kommt darauf an, worauf sich der Wille richtet. Bei Kohl war es die Einheit Europas. Bei Merkel ist es das Amt. Mehr nicht. Für den Machterhalt verbraucht die Kanzlerin andauernd demokratische Substanz, deren Erneuerung sie selber nicht gewährleisten kann. Das war in der Euro-Krise so. Das ist im Überwachungsskandal so.

Merkel hat sich auf einen gefährlichen Tausch eingelassen: Sie gibt die Verantwortung ab und behält die Macht. Sie lebt damit einen Zynismus der Macht vor, der uns alle kompromittiert. Der Erfolg gibt ihr recht, wer sie nachahmt, kann also nicht falsch liegen. Damit bestärkt ausgerechnet die Kanzlerin eine bürgerliche Sicht auf den demokratischen Staat, die sich schon einmal in der Geschichte als verheerend herausgestellt hat.

Damals, in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, hielt man die Demokratie für „eine lächerliche Angelegenheit, ihre Repräsentanten sagten lächerliche Dinge, und ausrichten konnten sie auch nichts.“ Nils Minkmar hat das in der „FAZ“ am Wochenende sehr klar formuliert. Damals waren sich zu viele Bürger einig: Es lohnt sich nicht, diese Demokratie zu verteidigen. Aber auch heute gilt: Die res publica amissa, das vernachlässigte Gemeinwesen, hat keine guten Aussichten.

Merkel gibt vor, von der totalen Überwachung aller Deutschen nichts gewusst zu haben, und sie erweckt nicht den Eindruck, daran künftig etwas ändern zu wollen. Sie demonstriert, dass sie sich für ein Grundrecht der Menschen – das Recht auf Privatheit – nicht zuständig fühlt.

Damit schwächt sie die Demokratie. Und sie wirft die Frage auf, welchen Wert die Demokratie hat, wenn von den Grundrechten nur noch jene geschützt werden, die dem ungehinderten Konsum dienen.

In unseren postheroischen Zeiten ist das klassische Epitheton außer Mode gekommen. Schmückende Beiworte wie „der Große“ oder „der Tapfere“ werden heute nicht mehr vergeben. Bei Helmut Kohl hat man seinerzeit eine Ausnahme gemacht. Er war der Kanzler der Einheit. Auch bei Merkel sollte man eine machen.

Sie ist die kleine Kanzlerin.

 

Die kleine Kanzlerin (SY)

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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/augstein-kolumne-zu-merkel-in-der-nsa-affaere-die-kleine-kanzlerin-a-912339.html
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Gruß Hubert