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Psychologie und Psychiatrie   Leave a comment

Die Psychiatrie bedient hauptsächlich Sicherheitsbedürfnisse. Alles was von der Norm (wer bestimmt die?) abweicht, wird als fremd, gefährlich und psychisch krank definiert. Dabei bedienen sich Psychiater hauptsächlich auf Vermutungen oder was sie selbst glauben. Psychologie ist keine exakte Wissenschaft. Was als allgemeingefährlich gesehen wird ist eine subjektive Entscheidung des Psychiaters. Man sah ja am Fall Mollath was als allgemeingefährlich definiert wurde. Die Psychiatrie „befreit“ die Gesellschaft auch von unbequemen „Elementen“. Man weiß ja wie leicht es ist laut Paragraph 63 zwangseingewiesen zu werden. Da brauchen nur „liebe Angehörige“, wie zum Beispeil ein Ehepartner daran interessiert sein. Psychiater finden immer etwas, wenn sie wollen. Dazu haben sie ja genug Krankheitsbilder geschaffen. Individualität in ausgeprägter Form sehen Gesellschaft und Psychiatrie nicht gern. Im Interesse des Kollektivs verletzt die Psychiatrie auch Menschenrechte, angeblich um die Allgemeinheit zu schützen oder den Patienten vor sich selbst. Wenn Psychiater davon reden, dass alles zum Wohle des Patienten passiere, dann wird es ganz gefährlich.

Ausschnitt aus focus.de
Straftäter landen heute deutlich öfter in der Psychiatrie

Die Zahl der Zwangseinweisungen nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs hat sich seit den 90er-Jahren verdoppelt. „Die Unterbringung der Täter dauert heute auch länger. Das hat mit den hohen Sicherheitsansprüchen der Gesellschaft zu tun. Sie will quasi eine Garantie, dass alles gut geht, wenn jemand entlassen wird“, sagt der forensische Psychiater. Gerichte und Gutachter entscheiden daher lieber für eine Unterbringung zu viel, als dass sie möglicherweise einen gefährlichen Psychopathen laufen lassen – oder auch einen unbequemen Mann wie Gustl Mollath.

http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/therapie/tid-30161/die-angst-vor-der-zwangsjacke-schnell-rein-in-die-psychiatrie-aber-nicht-wieder-raus-forensische-psychiatrie-fuer-schuldunfaehige-straftaeter_aid_942700.html

Hier ein Beitrag von freigeistblog.com
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Die Psychiatrie als Handlung zur Lehre der Psychologie, ist der Wahn eine Vermutung über das Recht zu stellen. Die Psychologie glaubt definieren zu können, was normal zu sein hat und die Psychiatrie wähnt sich in der Befähigung, dass dieser Zustand, an jeder x-beliebigen Person herstellbar sei. Solcherlei Anmaßungen führen zumeist an der Realität vorbei und provozieren zwangsläufig eine große Anzahl nicht therapierbarer Menschen, die dann unbefristet aus der Gesellschaft entfernt und in Hochsicherheitsgefängnissen ähnlichen, psychiatrischen Anstalten weggeschlossen werden.

Die Psychologie berechtigt ihre Existenz, wie jede andere Wissenschaft, durch Aufstellung neuer Thesen und Normen. Bei allen anthropologischen Wissenschaften beziehen diese sich zumeist auf die Festlegung von Soll-Zuständen und der Klassifizierung von Abweichungen daraus. Diese Abweichungen sind definierte Krankheitsbilder und die Anzahl neuer Klassifizierungen, also neu erschaffener Krankheitsbilder, steigt bezeichnender Weise, analog eines gesellschaftlich steigendem Sicherheitsbedürfnisses.

Der klinischen Psychologie, der Psychiatrie kommt die Aufgabe zu, eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz herzustellen. Zum einen gilt es ein diffuses Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen.

Dazu wird die Gesellschaft von der physischen Anwesenheit des Abweichlers befreit und er aus ihr entfernt. Zum anderen ist der Rechtsfrieden wieder herzustellen. Ein Grundsatz des Rechtsfriedens ist: Alle haben die gleichen Rechte, sind vor dem Gesetz gleich und werden für Verfehlungen bestraft.

Abweichler von gesellschaftlichen Normen, werden im Rechtsempfinden einer Mehrheit als undankbar und verräterisch empfunden, ein allgemein anerkannt, maßregelungswürdiges Verhalten. Der Widerspruch, das gerade der Grundsatz der Rechtsfriedens den Abweichler von Rechts wegen vor einer Maßregelung schützt, also in die Gesellschaft frei lässt, wird mit einem juristischen Widerspruch in sich, überbrückt. Die Psychiatrie folgert: Wen das Recht nicht richten kann, den darf es auch nicht schützen.

Dem Abweichler wird mittels psychiatrischem Gutachten die Schuldunfähigkeit attestiert, damit unausgesprochen entmündigt und aus dem Bereich der Gültigkeit des Gesetzes entfernt. Wer nicht innerhalb des Gesetzes steht, kann sich auch nicht auf Recht und Gesetz berufen. Er ist schutzlos allem ausgeliefert.

Aufgrund des gesellschaftlichen Auftrages an die Psychiatrie und dem eigenen Anspruch der Psychologie an sich als Wissenschaft, steht nicht das Wohl des Einzelnen im Mittelpunkt der Interessen.
Der gesellschaftliche Konsens ist der Motor der Entrechtung von Abweichlern. Es ist der Wunsch nach einem kollektiven, leicht zu beeinflussendem und kontrollierbarem Bewusstsein, als Blaupause für Jedermann. Hilfreich ist die grundsätzlich vermutete Allwissenheit der Psychologie, dem Unfehlbarkeitsglauben der Wissenschaft, als Legitimation Krankheitsbilder zu definieren. Im Ergebnis kann das alles sein, was eine gesellschaftliche Mehrheit nicht nachvollziehen kann und der Gemeinschaft Unannehmlichkeiten bereitet.

Der Wille der Masse als Maß der Dinge, ist die offene Positionierung zur Quantität vor Qualität. Die geistigen Gesundheit des Kollektivs, gegeben als naturwissenschaftliches Gesetz, ist eine von der Psychologie zu verantwortende, irrwitzige These, mit der sich alle Kriege und Genozide der Geschichte rechtfertigen lassen. Als ob Idiotie nicht auch ein Massenphänomen sei.

Dieser Frevel an der Individualität, ist ein dunkles Gespinst der Normierung des Geistes, eine Tyrannei gegen fremde Gedanken. Es ist nicht  falsch andere Gedanken und andere Meinungen zu haben und sie werden nicht zu einer Krankheit, nur weil viele andere, eine andere haben.

Die Angst vor fremden Gedanken, hat schon in vielen Gewändern, eine unrühmliche Rolle in der Geschichte gespielt.

Es fanden sich immer scheinbar wahnsinnige Menschen deren Gedanken als gefährlich, utopisch und anarchistisch attestiert wurden. Sie wurden verfolgt, eingesperrt, zum widerrufen ihrer Gedanken gezwungen oder getötet. Nur wenige, heute berühmte Opfer, wie Sokrates, Galileo Galilei und Nietszsche, stehen stellvertretend für ein unüberschaubares Heer, an ihrem Geist gefolterter und entrechteter Menschen. Heute übernimmt das die Psychiatrie, als Vollstreckerin der Psychologie, mit Hilfe von Methoden, die von der UN als weiße Folter deklariert werden, wie der Wahrheits- und Einsichtsfindung durch Psychopharmaka, Sinnesentzug, Zwangssedierung- oder Fixierung. Der Anzug ist sauberer geworden, aber das Handwerk blieb schmutzig.

Das wesentlichste Merkmal der Evolution ist die Vielfalt, durch die sich das Leben ausprobiert und neue Wege für die Zukunft sucht. Die bestmöglich angepasste Spezies und das gilt sowohl für physische als auch psychische Merkmale, wird die Zukunft für sich gewinnen. Heute sind wir das, auch als Folge unserer Gedanken und Werte, die nicht von Gesellschaften erfunden, sondern von Einzelnen erdacht wurde. Die das taten, waren zu ihrer Zeit die verrückten Illusionäre, die gefährlichen Querulanten. So gefährlich ihre Gedanken zu ihrer Zeit für die Gesellschaften waren, so grundsätzlich bestimmend sind sie heute. Viele wertvolle Ideen und Gedanken, sind in der Psychiatrien verloren gegangen und je mehr es werden, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, das wir nicht die Gedanken zulassen werden, die unsere Zukunft ermöglichen. Es ist durchaus denkbar, das sich unsere Zukunft, in den unverständlichen Gedankenwelten derer, die wir heute hinter Sicherheitszäunen gefangen halten, versteckt.

Eine forschende Psychologie kann das Verständnis des Menschen um sich selbst erweitern. Eine forensische, begutachtende und damit beurteilende Psychiatrie, steht der psychischen und geistigen Entwicklung des Menschen im Wege. Es sind die skurrilsten und anarchistischsten Weltbilder von heute, die das Morgen bestimmen werden. Tun sie das nicht, wird unser heutiges Verständnis um die Welt, morgen nicht mehr ausreichen, uns in ihr zu erhalten.

Individualität ist der Auftrag der Evolution an das Leben, vielleicht ist sie deshalb der natürliche Feind jeder Gesellschaft.

http://freigeistblog.com/2014/08/16/psychologie-und-psychiatrie/

 

Gruß Hubert

 

Zwangseinweisung nach § 63 StGB   Leave a comment

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Der § 63 müsste dringendst abgeändert werden. Eine Zwangseinweisung nach diesem Gesetz ist viel zu leicht möglich und es kann leicht Missbrauch damit getrieben werden. Man braucht sich ja nur den berühmtesten Psychiatrie-„Patienten“ Deutschlands, Herrn Mollath ansehen. Auffällig ist auch dass im letzten Jahrzehnt die Zwangseinweisugen massiv zugenommen habe, besonders in Bayern.

Bananen-Rep-BRD-2

Hier ein Auszug aus patverfue.de

Fo­ren­si­sche Psychiatrie/„Maßregelvollzug“ nach § 63 StGB und § 64 StGB

Mit ei­ner psych­ia­tri­schen „Dia­gnose“ ver­leum­dete Men­schen, die eine straf­recht­lich re­le­vante (straf­rechts­sank­tio­nierte) Tat be­gan­gen ha­ben, er­fah­ren ebenso eine Son­der­be­hand­lung. Nach­dem sie für „schuld­un­fä­hig“ oder „ver­min­dert schuld­fä­hig“ er­klärt wur­den und ih­nen so­mit die Ver­ant­wor­tung für ihre Tat ab­ge­spro­chen wurde, wer­den sie – im Un­ter­schied zu so­ge­nann­ten „schuld­fä­hi­gen“ Straf­tä­te­rIn­nen, de­nen keine an­geb­li­che „psy­chi­sche Krank­heit“ un­ter­stellt wurde – nach den Ge­set­zen des Maß­re­gel­voll­zugs, § 63 oder § 64 StGB, in ei­ner An­stalt der fo­ren­si­schen Psych­ia­trie un­ter­ge­bracht.

[…]

§ 63 StGB „Un­ter­brin­gung in ei­nem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus“ :

„Hat je­mand eine rechts­wid­rige Tat im Zu­stand der Schuld­un­fä­hig­keit (§ 20) oder der ver­min­der­ten Schuld­fä­hig­keit (§ 21) be­gan­gen, so ord­net das Ge­richt die Un­ter­brin­gung in ei­nem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus an, wenn die Ge­samt­wür­di­gung des Tä­ters und sei­ner Tat er­gibt, dass von ihm in­folge sei­nes Zu­stan­des er­heb­li­che rechts­wid­rige Ta­ten zu er­war­ten sind und er des­halb für die All­ge­mein­heit ge­fähr­lich ist.”

[…]

Die An­stal­ten der psych­ia­tri­schen Fo­ren­sik nach § 63 oder § 64 StGB wer­den – ob­gleich sie mit den für Ge­fäng­nisse ty­pi­schen Ele­men­ten wie Über­wa­chungs­an­la­gen, hohe Zäu­nen, etc., aus­ge­stat­tet sind – nicht Ge­fäng­nis, son­dern Kran­ken­haus ge­nannt. Auch das Ein­sper­ren dort dient an­geb­lich in ers­ter Li­nie zur „Hei­lung“: Die an­geb­lich „psy­chisch kran­ken“ Straf­tä­te­rIn­nen wer­den so lange vor­geb­lich „the­ra­piert“ und ver­wahrt, bis sie von den psych­ia­tri­schen Gut­ach­te­rIn­nen als nicht mehr „ge­fähr­lich“ ein­ge­stuft wer­den. Es dient an­geb­lich nicht der Be­stra­fung, da die zu In­sas­sIn­nen Ver­ur­teil­ten ja an­geb­lich gar nicht schuld­fä­hig seien. Das hat An­ne­lie Pra­po­li­nat in ih­rer Dis­ser­ta­tion „Sub­jek­tive An­for­de­run­gen an eine ‚rechts­wid­rige Tat‘ bei § 63 StGB“[34] dazu ver­an­lasst, die be­mer­kens­werte Schluss­fol­ge­rung zu zie­hen, dass es sich bei den be­straf­ten Ver­hal­tens­wei­sen um Irr­tü­mer han­delt, die gar nicht be­straft wer­den dürf­ten.

Der Auf­ent­halt im psych­ia­tri­schen Maß­re­gel­voll­zug geht über die Haft­strafe in zwei we­sent­li­chen Punk­ten hin­aus:

  1. In der fo­ren­si­schen Psych­ia­trie wer­den zwangs­weise Psy­cho­phar­maka ver­ab­reicht und so­ge­nannte an­dere „The­ra­pien“ auf­ge­zwun­gen.
  2. In der Pra­xis fal­len die Haft­zei­ten bei psych­ia­trisch ent­mün­dig­ten Straf­tä­te­rIn­nen bei ein und der­sel­ben Straf­tat er­heb­lich län­ger aus – in Jah­ren ge­rech­net kann das auch bis zum Zehn­fa­chen sein – als für die als schuld­fä­hig be­fun­de­nen Straf­tä­te­rIn­nen, die ihre Tat nicht we­gen ei­ner an­geb­li­chen „psy­chi­schen Krank­heit“ be­gan­gen ha­ben sol­len. Die Ver­län­ge­rung oder Be­en­di­gung der Haft­zeit in der Fo­ren­sik ist al­lein ab­hän­gig von der „Pro­gnose“ der psych­ia­tri­schen Gut­ach­te­rIn­nen. Die Be­gut­ach­tung fin­det beim § 63 StGB ein­mal jähr­lich statt [35] und so ist für die In­sas­sIn­nen nicht ab­seh­bar, wann und ob sie über­haupt aus der An­stalt ent­las­sen wer­den.[36]

Zum Ab­schluss die­ses Ab­schnitts folgt ein Be­richt ei­ner Ge­fan­ge­nen aus der fo­ren­si­schen An­stalt der „Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik“ aus dem Jahr 2000. Das hier von Frau Theu­er­meis­ter ab­ge­legte Zeug­nis sagt nicht nur et­was über die Ver­hält­nisse in­ner­halb des „Maß­re­gel­voll­zugs“ aus, son­dern lie­fert auch ei­nen Ein­blick in die Struk­tu­ren und Prak­ti­ken der Zwangs-Psychiatrie im All­ge­mei­nen:

“Der Maß­re­gel­voll­zug ba­siert auf drei Säu­len: Der Phar­ma­ka­the­ra­pie, der Psy­cho­the­ra­pie und der Ar­beits­the­ra­pie. In der Phar­ma­ka­the­ra­pie wird man mit Psy­cho­phar­maka ab­ge­füllt. In der Psy­cho­the­ra­pie kann man dann über die Schä­den re­den, die das ver­ur­sacht und in der Ar­beits­the­ra­pie muss man für 1,30 DM/Stunde ar­bei­ten. Er­war­tet wird, dass man sich die­sen drei Pro­gram­men wi­der­stands­los un­ter­wirft. Dann win­ken Voll­zugs­lo­cke­run­gen wie Aus­gang und ir­gend­wann die Ent­las­sung in eine WG, wo das­selbe Pro­gramm durch­ge­zo­gen wird wie im Maß­re­gel­voll­zug. Ich ma­che nichts von al­le­dem mit. Ich werde ge­walt­sam ab­ge­spritzt: 5 Leute pa­cken mich, zer­ren mich in die Zelle, wer­fen mich aufs Bett, zie­hen mir die Ho­sen run­ter und dann werde ich ab­ge­spritzt. Das wie­der­holt sich alle 4 Wo­chen. Ich wehre mich da­bei so gut es geht. Die Sprit­zen ha­ben eine ver­hee­rende Wir­kung auf Kör­per und Geist. Ich habe keine Phan­ta­sie mehr. Meine Mu­si­ka­li­tät und Se­xua­li­tät sind völ­lig zer­stört. Meine Fin­ger sind ver­steift. Der ganze Kör­per ist häss­lich ge­wor­den. Es fließt keine Bio­en­er­gie mehr. Da­mit das al­les geht, ha­ben sie mir ei­nen Be­treuer vor die Nase ge­setzt. Der Be­treuer stimmt al­lem zu, was ich ab­lehne, also auch der Zwangs­be­hand­lung. Wenn er das nicht macht, wird er ab­ge­löst von ei­nem Be­treuer, der al­les ab­seg­net, was die Ärzte von ihm wol­len.“ [37]

„Ich kann zu­se­hen wie mein ehe­mals ge­sun­der Kör­per nach und nach völ­lig ent­stellt und ka­putt­ge­macht wird, die Seh­stärke der Au­gen nimmt dras­tisch ab. Die Mu­si­ka­li­tät und Se­xua­li­tät sind völ­lig zer­stört, mei­nen gan­zen Kör­per er­fasst ein un­will­kür­li­ches Zit­tern, in den Schul­ter­ge­len­ken hat sich Rheuma ein­ge­nis­tet. Die Fin­ger sind ver­steift. Das al­les sind Wir­kun­gen von Hal­dol. Es gibt keine Ne­ben­wir­kun­gen. Die Zer­stö­rung des Kör­pers ist das ei­gent­li­che Ziel. (…) Die Scher­gen wol­len, dass ich das Zeug frei­wil­lig ein­nehme, wie alle hier. Das wird ih­nen nicht ge­lin­gen. Neu­ro­lep­tika wir­ken wie eine stän­dige Fes­sel. Mit die­ser Fes­sel ver­spre­chen sie uns die Frei­heit. Stän­dig ge­fes­selt und kör­per­lich völ­lig ka­putt sind wir dann auch nicht mehr ‚ge­fähr­lich‘. Je­der Gut­ach­ter wird uns be­schei­ni­gen, dass wir krank sind und be­treut wer­den müs­sen.“ [38]


[33] Be­mer­kens­wert in Be­zug auf die Kon­ti­nui­tä­ten in der Psych­ia­trie ist die un­ge­bro­chene Ver­wen­dung der Be­griffe „Schwach­sinn“ und „Ab­ar­tig­keit“ in die­sem deut­schen Straf­rechts­pa­ra­gra­phen. Die so­ge­nann­ten „Schwach­sin­ni­gen“ waren die be­vor­zugte Ziel­gruppe der Eu­ge­ni­ker im Nazi- Deutsch­land und auch in an­de­ren Län­dern, da es eine auf so­ziale Kri­te­rien ge­stützte, sehr dehn­bare Ka­te­go­rie war. Tat­säch­lich ist „Schwach­sinn“ heut­zu­tage im­mer noch eine Ka­te­go­rie in der In­tel­li­genz­skala. „Ab­ar­tig­keit“ klingt wie­derum sehr nach „De­ge­ne­ra­tion“, „Ent­ar­tung“ und „Frem­dras­sig­keit“. Wei­ter­füh­rende Li­te­ra­tur dazu siehe Halmi, Alice: Kon­ti­nui­tä­ten der (Zwangs-) Psych­ia­trie. Eine kri­ti­sche Be­trach­tung. Ber­lin 2008, Seite 74-82.

http://www.irrenoffensive.de/kontinuitaeten.htm

http://www.patverfue.de/handbuch/forensik

 

 

Gruß Hubert

Veröffentlicht 5. Dezember 2013 von hubert wenzl in Psychiatrie

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Mollath – ex-Frau Petra Mollath, jetzt Maske und ihre Beziehungen.   Leave a comment

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Gustl Mollath’s ex-Frau – jetzt Peter Maske ist ja ein schöner „Braten“ (ich will jetzt keine anderen Ausdrücke verwenden…).
Sie sagte zu Edward Braun am 31. Mai 2002, einem damals mit beiden Eheleuten befreundetem Zahnarzt in der Sache Mollath am Telefon folgendes – Edward Braun weiß es noch genau, weil er sich zu wichtigen Dingen Notizen in einem Terminkalender macht:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie“.
Wie man dann sah wie es mit Mollath weiterging, muss sie ja wirklich hervorragende Beziehungen gehabt haben. Zum Beispiel der Richter Otto Brixner, ein alter Handballfreund des heutigen Ehemannes von Mollaths früherer Frau. Richter Otto Brixner war sein Trainer. Was ist da mit Befangenheit? Aber wenn man sah wie dieser Richter Mollath während das Prozesstages andauernd anbrüllte, braucht man sich über gar nichts mehr wundern, wie einem auch sonst das Wundern verging. Empfehlenswert dazu das Buch der „Süddeutschen“- Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla: „Die Affäre Mollath“.

Edward-Braun-ex-Frau

http://www.gustl-for-help.de/download/2011-09-07-Braun-Eidesstattliche-Versicherung.pdf

Hier ein Auszug vom Honigmann.

….dieser Beitrag wurde schon am 17.4.2013 eingestellt.
….sowie am 30.6.2013 eingestellt.

Der Vorsitzende Richter jener Kammer am Nürnberger Landgericht, die 2006 das fragwürdige Urteil gegen      Richter-Otto-Brixner

Mollath sprach, ist ein alter Handballfreund des heutigen Ehemannes von Mollaths früherer Frau und Augenzeugen kritisieren ihn für seinen harschen Umgang.

Im Prozess trat sie als Hauptbelastungszeugin auf. Bereits  2006 soll sie nach Mollaths Angaben mit jenem Mann liiert gewesen sein, mit dem sie heute verheiratet ist. Dieser war früher Handballer beim 1. FC Nürnberg – und Richter Otto Brixner sein Trainer.

Der Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel (Erlangen) die Medienberichte seziert:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm

Gustl Mollath
Bild vergrößern

Gustl Mollath sitzt seit sieben Jahren in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie. Jetzt gibt es neue pikante Details über den Richter.

(Foto: picture alliance / dpa)

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Der neue Gatte von Mollats Ex ist Direktor der Immobiliensparte der HVB Group…

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Mollaths-Ex  Mollath`s Ex-Frau schwebt auf der Eso-Welle,

http://www.petra-maske.de/

vielleicht ließe sich da etwas Überzeugungsarbeit leisten, mit entsprechendem Aufruf:

“….diese Frau hat damals ihren Mann gezielt diese Suppe eingebrockt”.

Zitat: Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie

Petra Maske, geb. Müller, geboren 1960
ehem. Vermögensberaterin der HVB Bank und ehem. Ehefrau von Gustl Mollath, Auslöserin des Justizskandales, heute eine Geistheilerin.
Möglicherweise ist es ein Hebel, vielleicht ein öffentlicher Aufruf, um die Freilassung zu beschleunigen.

Oder “er raus und sie rein”, sagen wir mal für 7 Jahre….., als Gefangenenaustausch, ausgleichende Gerechtigkeit oder so…

Würde sie da vielleicht im Sinne Ihres ESO-Karmas “die Maske” herunternehmen und  zustimmen …?

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Aber es kommt noch besser:

Hans-Ludwig Kröber, geboren 10. Januar 1951
Hautpverantwortlicher GefälligkeitsGutachter in dem Fall Mollath urteilt hauptsächlich nach Aktenlage
Gutachter-kroeber
Friedemann Pfäfflin
Hautpverantwortlicher GefälligkeitsGutachter in dem Fall Mollath hält das Wegsperren von Gustl Mollath für unabdingbar
Gutachter-pfaefflin
Klaus Leipziger
Facharzt der Forensischen Psychiatrie Bayreuth und somit der aktuelle Aufpasser von Gustl Mollath bescheinigt Gustl Mollath, Jahr für Jahr, seinen Schwarzgeldwahn
Gutachter-leipziger
Michael Worthmüller
Chefarzt Klinik für Forensische Psychiatrie Klinikum am Europakanal Erlangen, sperrte Gustl Mollath für eine Woche in Einzelhaft erklärte sich für “befangen” in der Ermittlungssache Gustl Mollath, wahrscheinlich in die Schwarzgeldgeschichte über die Fortis Finanzanlage A.G. Nürnberg selbst verwickelt, bot Gustl Mollath wahrscheinlich einen DEAL an, schlug dann letztendlich Dr. Klaus Leipziger als Gutachter vor
Gutachter-worthmueller

Beate Merk (CSU), geboren am 01. August 1957     merk-Hände
seit dem 14. Oktober 2003 Justizministerin in Bayern

immer noch von der Schuld des Herrn Gustl Mollath überzeugt

http://sauregurke.freehostia.com/2012/12/10/die-protagonisten-im-justizskandal-gustl-mollath/

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….diese Frau hat die Intelligenz nicht gepachtet – wurde  sie unter Druck gesetzt? Ansonsten ist ein solches Verhalten nicht zu erklären.
Es ist an der Zeit dass Gustl Mollath bald rauskommt.

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Gruß an Gustl Mollath

Der Honigmann

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/petra-maske/

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Günther Beckstein (CSU), geboren am 23. November 1943
war von 1993 bis 2007 bayerischer Innenminister und somit war sein Innenministerium die Aufsichtsbehörde für das Bezirkskrankenhaus Bayreuth, wahrscheinlich in den Fall Mollath verstrickt

hatte sich aus dem Kreis von Verwandten und Freundinnen und Freunden ein Netzwerk aufgebaut, mit dem er überall das in Bayern und darüber hinaus beherrscht hat, was ihm so wichtig war

Zu diesem Kreis der Netzwerk-Personen gehörte auch Frau Petra Mollath. Und Herr
Beckstein brauchte sie in seinem Netzwerk, weil es einem Politiker, der den bürgerlichen
Mittelstand für den Schwerpunkt seines Wählerpotentials hält, aus seiner politischen
Perspektive gut ansteht, wenn er seinem Fan-Club eine Schiene zur Steuerhinterziehung
und Schwarzgeldverschiebung bieten kann.
Über Petra Mollath stand einem Personenkreis mit Vermögen, welcher der CSU und ihrem
Bezirksvorsitzenden Beckstein nahesteht, und bei dessen Mitgliedern das Bedürfnis
auftauchen konnte, Steuern zu hinterziehen und Schwarzgeld in die Schweiz zu
verschieben, eine dafür geeignete Struktur zur Verfügung. Und diese Struktur war sehr
geeignet, das arbeitet der Revisionsbericht deutlich heraus. Und sie war effizient. Sie war
sogar so effizient, dass Frau Mollath diesen Service auch im Freundeskreis angeboten hat
wie gegenüber dem Zahnarzt Braun. Einen Zahnarzt ohne Steuerhinterziehung ab 100.000
Mark konnte sich Frau Mollath gar nicht vorstellen.

http://sauregurke.freehostia.com/2012/12/10/die-protagonisten-im-justizskandal-gustl-mollath/

Siehe auch den Brief von:
Rudolf Heindl, Richter i.R.
an ex-Justizministerin Beate Merk

http://ia601500.us.archive.org/0/items/Sonderbericht_HVB_Mollath/HeindlMerk.pdf

Frau Petra Maske sagte mal zum damals mit dem Ehepaar befreundetem Zahnarzt Edward Braun: „Falls er Geld anlegen wolle, könne sie ihm helfen. 100.000 Euro müssten es jedoch schon sein, mindestens. Sie fahre häufig mit Kundengeldern in die Schweiz und würde auch dieses Geld dorthin bringen.“ (Aus dem Buch „Die Affäre Mollath – Der Mann der zu viel wusste“, von Uwe Ritzer und Olaf Przybilla).

„Interessant und seltsam“ auch dies:

Kunde hinterließ Mollaths Ex-Frau ein Millionenerbe

NÜRNBERG/BAYREUTH  – Die millionenschwere Erbschaft, die ein Kunde der HypoVereinsbank der Ex-Frau von Gustl Mollath, Deutschlands bekanntestem Psychiatrie-Insassen, hinterlassen hat, wirft viele Fragen auf. Beantwortet werden sie nicht. Die es könnten, schweigen oder sind tot.

gefunden bei: http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/n%C3%BCrnberg/kunde-hinterliess-mollaths-ex-frau-ein-millionenerbe-1.3024112

Das Haus von Mollath, das scheinbar einen Wert von ca. 1 Million Euro gehabt haben soll, hat die ex-Frau auch um 226.000 Euro ersteigert. Geschäfte machen kann die Frau, das muss man ihr lassen…

Hier noch ein Detail, wie Petra Maske auch noch die Möglichkeit hatte Beweismaterial verschwinden zu lassen.

„Die Anzeige gegen ihn, er habe Schußwaffen, habe seine damalige Ehefrau, zusammen mit ihrem Liebhaber, Herrn Martin Maske, damals Direktor der Hypo Real Estate (HRE) bei den Justizbehörden in Berlin erstattet. Die HRE ist eine Abspaltung des Immobiliengeschäfts der HypoVereinsbank. Petra Mollath hatte nach seiner Inhaftierung Martin Maske geheiratet und heißt nun Petra Maske. Es deute alles darauf hin, daß seine geschiedene Frau illegal, durch die Polizei geduldet, Zutritt zu seinem Haus erhielt und weitere Beweise zu ihren strafbaren Tätigkeiten vernichtet habe.

Am 4. Dezember 2007 ersteigerte Petra Maske das Haus des wehrlosen Gustl Mollath in Nürnberg, Volbehrstraße 4, und damit auch womöglich noch vorhandenes Beweismaterial.“

http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath

 

Gruß Hubert

Gustl Mollath – „Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle“   Leave a comment

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Es ist schon erstaunlich wie sehr sich Gustl Mollath psychologisches Wissen in der Psychiatrie angeeignet hat. Erstaunlich ist auch, dass ihn die 7 1/2 Jahre in der Psychiatrie nicht brechen und in die Resignation treiben konnten. Möglich war das wohl nur, weil er sich stets geweigert hatte Psychopharmaka zu schlucken. Für was auch hätte er sie nehmen sollen? Ihm fehlte ja nichts – er war nur einigen zu unbequem geworden. In Bayern kann man anscheinend solche Leute immer noch wegsperren. Justitz, Staatskanzlei und Psychiatrien arbeiten wundersam nach Anweisung von oben zusammen.
Einige Autoren nahmen sich des Themas an und brachten das Buch „Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss“ heraus.

Hier ein Artikel von nachdenkseiten.de

Gustl Mollath – „Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle“

Was in unserem Land in der Justiz, Politik, Bankenwirtschaft und der Psychiatrie abläuft, muss öffentlich werden. Wir dürfen darüber nicht länger schweigen. Hinter der Fassade unseres demokratischen Rechtstaates herrschen Zustände, die ihresgleichen suchen und die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte gemahnen.

Ich weiß, ich hatte Glück. Großes Glück. Nur durch den Einsatz und die Unterstützung vieler Menschen, die mein Schicksal nicht kalt gelassen hat und die sich auf eine unglaubliche Art für mich eingesetzt haben, bin ich nun in Freiheit. Nur durch die in meinem Fall zustande gekommene Öffentlichkeit waren die Institutionen regelrecht dazu gezwungen, mich vor die Tür zu setzen. Aber: Meine nun wieder gewonnene Freiheit bedeutet für mich noch lange nicht, so frei zu sein, wie es alle anderen Mitbürger sind. An mir hängt ein großer Makel. Diesen Makel kann ich nur loswerden durch ein ordentliches Wiederaufnahmeverfahren, das jetzt immerhin wahrscheinlich geworden ist. Von Gustl Mollath.

Der Text ist ein exklusiver Auszug aus dem Buch „Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss“ (Westend Verlag, 208 Seiten, 12,99 Euro), das heute erschienen ist. Die Autoren, Experten aus Justiz, Psychiatrie, Politik, Medizin und Medien, nehmen sich der Affäre Mollath an, denken aber über den Einzelfall hinaus und verdeutlichen: Die Missstände in Justiz und Psychiatrie sind groß. Kann es wirklich jedem passieren, plötzlich weggesperrt zu werden?

Verstehen Sie mich nicht falsch: Die Gesetze in Deutschland sind mitnichten schlecht. Sie sind sogar überwiegend dazu angetan, für ein friedliches Gemeinwesen zu sorgen und vor Übergriffen zu schützen. Nur: Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden und wenn es keinerlei tatsächlich wirksame Kontrolle gibt, nur Pseudokontrollen?

In vielerlei Hinsicht gelten wir Deutsche als Vorbildnation. Auf unser Land setzen viele Menschen in der Welt ihre Hoffnung. Da darf es doch nicht sein, dass es unter unserem Sofa tatsächlich ganz anders aussieht.

Ich habe immer erwartet und erwarte weiterhin, dass die Institutionen so arbeiten, wie es theoretisch die Gesetze vorgeben. Aber in meinem Fall fand genau das Gegenteil statt.

Ich erinnere mich noch genau daran, wie damals eine Ärztin empfohlen hat, mich auf meinen Geisteszustand zu überprüfen. Schon war ein Richter vom Amtsgericht Nürnberg zur Stelle, der den entsprechenden Beschluss gefasst hat, gerade so, als wäre es vorher schon abgesprochen gewesen.

Damals war mir klar: Nun geht es um alles, nun geht es um mein Leben. Ich konnte mir damals schon vorstellen: Wenn Sie erst einmal in dieses Räderwerk aus Justiz und Psychiatrie hineingeraten, kommen Sie nie mehr raus. Und das, was die Psychiatrie aus Ihnen möglicherweise macht, was sie aus Ihnen machen kann, ist grausam. Am Ende ist nicht ausgeschlossen, dass Ihre eigene Mutter Sie nicht mehr wieder erkennt.

Wie Sie alle wissen: Ich war in der forensischen Psychiatrie. Dort kommen die Menschen hin, die angeblich Straftaten begangen haben, aber aufgrund einer angeblich psychischen Störung nicht schuldfähig sind.

Die jüngsten Mitgefangenen, die ich während meiner zwangsweisen Unterbringung gesehen habe, waren fast noch Kinder, erst vierzehn Jahre alt. Was ich da mitbekommen musste, was mit diesen »Patienten« gemacht wurde, darüber kann ich nicht schweigen. Diese jungen Patienten wurden missbraucht, misshandelt – und das unter den Augen des Personals und der Ärzteschaft. Wenn diesen Zuständen in der Psychiatrie nicht Einhalt geboten wird, dann handeln wir uns psychische Bomben ein. Die Jugendlichen, die in den Psychiatrien untergebracht sind, kommen teilweise aus diesem völlig destruktiven Kreislauf nicht mehr heraus. Ich habe Mitgefangene, junge Mädchen gesehen, die nicht zuletzt durch diese unsägliche Medikamentengabe zu regelrechten körperlichen und geistigen Monstern aufgedunsen sind, obwohl sie tief im Inneren ganz liebe, verletzliche, gefühlvolle Menschen sind. Wie mit denen über Jahre und Jahrzehnte umgegangen wird, es ist unsäglich.

Oft fängt die Leidensgeschichte der jungen Menschen mit problematischen familiären Umständen an. Zuerst kommen sie zwangsweise in ein Kinderheim, unter Umständen durchs Jugendamt getrennt von der Mutter, von den Eltern, von der ganzen Familie. Je nachdem dauert es nicht lange, bis sie im Alter von zwölf oder vierzehn Jahren kriminalisiert sind und in der Forensik landen. Sie haben dann ein ganz schweres Schicksal, das sich häufig über Jahre hinzieht. Um diese jungen Menschen kümmert sich schließlich niemand mehr.

Sie stecken in einem System, einem geschlossenen System, das über die Deutungshoheit verfügt. Das System bestimmt die Wahrheit. Das System bestimmt, ob die hier Eingeschlossenen gesund oder krank sind. Dieses System ist kein imaginäres Etwas. Dieses System besteht aus vielen Personen, die es durch ihre Zusammenarbeit erst ermöglichen. Systeme der Unterdrückung, Systeme, in denen Menschen über andere herrschen, gab es schon immer. Macht braucht Kontrolle – und zwar wirksame Kontrolle.

Ich will damit nicht sagen, dass man einfach die Anstalten abschaffen soll. Kein Zweifel besteht doch darin, dass es Menschen gibt, die wirklich sehr gefährlich sind, für sich und auch für die Allgemeinheit. Aber auch in diesen Fällen bekleckert sich die Psychiatrie nicht gerade mit Ruhm. Immer wieder passiert es, dass gefährliche Straftäter freigelassen werden und dann schlimme Straftaten begehen. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass ganz viele Fehldiagnosen gestellt werden. Einerseits werden Menschen, die eigentlich gesund sind, als krank diagnostiziert, andererseits werden Menschen, die tatsächlich gestört sind, als gesund diagnostiziert. Fast hat man das Gefühl, dass die betreffenden Ärzte, wenn ihre Diagnose dann doch mal passt, einen Glückstreffer gelandet haben.

Wenngleich ich nicht über das Wissen eines studierten Psychiaters verfüge, so habe ich mir mittlerweile aber durchaus Kenntnisse angelesen. Innerhalb der Psychologie und Psychiatrie gibt es einen bekannten Problempunkt. Ich spreche hier vom sogenannten Bestätigungsfehler. Um diesen Bestätigungsfehler mit meinen eigenen Worten zu beschreiben: Sie haben als psychiatrischer Arzt, der eine Diagnose stellen soll, einen »Ersteindruck« vom Patienten. Dieser Ersteindruck mag auf einem Vorurteil beruhen. Aber das Problem ist, dass Sie, wenn auch nur unbewusst, dazu neigen werden, sich im Laufe der weiteren Diagnose und Behandlung Ihren Ersteindruck immer wieder zu bestätigen. Damit will ich sagen: Es ist sehr schwierig für einen Arzt, sich selbst und seine Diagnose kritisch zu hinterfragen.

Dabei ist es doch genau die Fähigkeit zur selbstkritischen Hinterfragung, die einen seriösen Wissenschaftler auszeichnet. Er muss bereit sein, seine eigenen Erkenntnisse, seine eigenen Überzeugungen und seine eigenen Maßstäbe selbst immer wieder kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls auch neu zu bewerten. Gerade in der Psychiatrie ist das aber kaum der Fall. Am einfachsten kann man sich wohl in der Psychiatrie bewegen, wenn man seine eigenen Diagnosen erst gar nicht kritisch analysiert.

Wissen Sie, ein psychiatrischer Gutachter verdient recht viel Geld, wenn er weiß, was die, die bei ihm Gutachten in Auftrag geben, von ihm erwarten und möchten. Einer dieser Gutachter, der auch in meinem Fall eine Rolle spielt, sagte vor einiger Zeit in eine Fernsehkamera: »Ein Gutachter muss die Sprache der Richter verstehen.« Das können Sie jetzt interpretieren, wie Sie wollen.

Es gibt Gutachter, die verfügen wirklich nur über sehr unzureichende fachliche Fähigkeiten. Wenn sich solch ein Gutachter dann auch noch nicht weiter um Recht und Gesetz schert, wenn ihm der Proband letztlich auch noch als Mensch egal ist und er vor allem darauf erpicht ist, dem Richter nach dem Mund zu schreiben, dann kommt das heraus, was als Gefälligkeitsgutachten bekannt ist.

In meinem Fall gehe ich schon davon aus, dass ich Opfer von Gefälligkeitsgutachten geworden bin. Und ich will Ihnen sagen, wie es ist: In der Psychiatrie gibt es Scharlatane!

Es ist zwingend notwendig, gründlich hinter die Kulissen zu blicken. Man muss die Wahrheit verlangen, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu erreichen. Geschieht dies nicht, geht es auf unser aller Kosten. Im Moment ist es so, dass jeder Bürger Opfer des psychiatrischen Systems werden kann.

Von Jens Berger

http://www.nachdenkseiten.de/?p=19225#top

Gruß Hubert

 

 

Fall Mollath – Gefahr für das Ansehen des Rechtsstaats   3 comments

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Man kann nur staunen was in in der deutschen Justiz alles möglich ist. Das Rechtsempfinden des Volkes wird auf jedem Fall grob verletzt.

Hier ein Artikel aus der SZ vom 24.07.2013

Die Entscheidung ist gefallen: Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben. Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, aber nicht absichtlich begangen. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland. Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln.

Ein Kommentar von Uwe Ritzer

Seit einem Jahrzehnt wird Gustl Mollath vom Rechtsstaat übel mitgespielt: von Behörden und Staatsanwälten, die seine Belege für schmutzige Geschäfte bei der Hypovereinsbank ignorierten statt zu ermitteln; von psychiatrischen Gutachtern, die Mollath nie gesehen, geschweige denn untersucht haben, ihn aber zum gefährlichen Wahnsinnigen erklärten; und von Richtern, die ihn 2006 auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie sperrten, mit einem Urteil, in dem nicht einmal alle Jahreszahlen stimmen. Von einem Vorsitzenden Richter zumal, der Mollath einen Pflichtverteidiger aufzwang, den dieser Angeklagte genauso wenig wollte wie umgekehrt der Anwalt ihn.

Trotz alldem bleibt Gustl Mollath weiterhin in der Psychiatrie. Ihm hilft auch nicht, dass sich seine Schwarzgeldgeschichten im Kern längst als wahr erwiesen haben. Das Landgericht Regensburg will seinen Fall nicht neu aufrollen. Selbst der Umstand, dass nicht nur der Betroffene, sondern auch die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme fordert, beeindruckt das Gericht nicht.

Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme fordert, beeindruckt das Gericht nicht.

Fall Mollath Bilder aus der Geschlossenen

Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, die habe es im Fall Mollath schon gegeben, zum Teil sogar massive. Aber sie seien nicht mit Absicht geschehen.

Diese Logik bedeutet überspitzt formuliert nichts anderes, als dass selbst die größten Schlampereien in Gerichtsverfahren kein Problem sind, solange dem Richter keine Absicht nachzuweisen ist. Wo aber sollte mehr Sorgfalt herrschen als dort, wo es um Schuld und Unschuld geht, um Freiheit oder Gefängnis, um Recht oder Unrecht?

Es spricht einiges dafür, dass Gustl Mollath nicht nur das Opfer vieler Zufälle und juristischer Handwerksfehler wurde.

Der Eindruck drängt sich auf, dass es einigen Menschen perfekt passte, dass dieser Querkopf mit dem Insiderwissen über illegale Geldgeschäfte in der Psychiatrie verschwand. Dass dies auch die Phantasie von Verschwörungstheoretikern anregt, darf niemanden verwundern.

Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln, er bringt das Ansehen des Rechtsstaats in Gefahr. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland.

Der Verdacht drängt sich auf: Manchen Angehörigen der bayerischen Justiz geht es längst nur noch ums Rechthaben.

Sie können oder wollen sich und ihresgleichen nicht hinterfragen und empfinden es als ehrenrührig, wenn Außenstehende das tun. Lieber gibt man sich unfehlbarer, als jeder Papst dies tut. Diese Mentalität verhindert beispielsweise, dass die Motive und Methoden des für den Freiheitsentzug Mollaths hauptverantwortlichen Vorsitzenden Richters untersucht werden.

Dabei will niemand an der richterlichen Unabhängigkeit rütteln. Es geht einzig und allein darum, dass Gustl Mollath endlich bekommt, was ihm bislang verweigert wird: einen fairen Prozess, in dem sein Fall sauber und korrekt aufgearbeitet wird.

 

Chronologie zum Fall Gustl Mollath Schwierige Suche nach der Wahrheit

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-gefahr-fuer-das-ansehen-des-rechtsstaats-1.1729840

 

Siehe auch:
Schwer nachvollziehbar

„Ich glaube nicht, dass die Kammer der bayerischen Justiz damit einen Gefallen getan hat“: Strafrechtler und Politiker aller Parteien reagieren empört auf die Ablehnung der Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Mollath. Sie hoffen nun auf das Urteil höherer Gerichte.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/reaktionen-auf-den-mollath-gerichtsentscheid-schwer-nachvollziehbar-1.1729899

 

Draußen, aber nicht frei

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-bei-buchvorstellung-draussen-aber-nicht-frei-1.1728923

 

Gruß Hubert

 

Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben   2 comments

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Kaum zu glauben, aber das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge abgelehnt. Trotz der schweren Fehler (man kann das auch anders sehen), die in seinem Verfahren passiert sind und eines unechten Attests. Oft wurde bei ihm aufgrund von sehr fragwürdigen Gutachten (ein paranoides Gedankensystem wurde ihm unterstellt bzw. attestiert) entschieden ohne dass er persönlich untersucht oder mit ihm gesprochen wurde. Entlastende Dokumente wurden nicht beachtet oder nicht mal durchgelesen (angeblich wegen Zeitmangel…).
Vor so einer Politik, Justiz und Psychiatrie muss man berechtigterweise Angst haben. Das Vertrauen in diese Institutionen in Bayern (aber nicht nur dort) ist nachhaltig gestört.

Zum besagten Attest schreibt die SZ:

2002 stellt eine Arztpraxis ein Attest über angebliche Verletzungen aus, die Mollath 2001 – mehr als ein Dreivierteljahr zuvor – seiner Frau zugefügt haben soll.

Im Urteil des Landgerichts 2006 wird eine Ärztin als diejenige benannt, die das Attest ausgestellt habe. Das Attest sei im Verfahren – laut Urteil – lediglich „verlesen worden“. Laut Spiegel online soll nicht die Ärztin das Attest ausgestellt haben, wie im Urteil behauptet, sondern deren Sohn, der zu der Zeit als Assistentarzt in der Praxis gearbeitet habe.

[…]

Ende 2002 und Anfang 2003 schreibt Mollath mehrere Briefe an die HVB. Diese setzt ihre internen Revisoren auf den Fall an. Sie legen am 17. März 2003 ihren Prüfbericht vor. Zentraler Satz darin: „Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths, die Redaktion) haben sich als zutreffend herausgestellt.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-gustl-mollath-schwierige-suche-nach-der-wahrheit-1.1542305-3

Warum ging die Staatanwaltschaft und das Gericht nicht diesen Anschuldigungen von Mollath nach, die sich nachher im Prüfbericht der HVB als zutreffend herausgestellt haben?
Aufgrund dieser Anschuldigungen von Mollath wurde ihm vom Psychiater Leipziger ein „paranoides Gedankensystem“ attestiert, auf Grund dessen Mollath zusammen mit einer angeblichen „Gemeingefährlichkeit“ in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth einsitzt.

Hier ein Artikel aus der SZ wegen des abgelehnten Wiederaufnahmeverfahrens.

Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben

Gustl Mollath (hier bei einer Buchvorstellung während eines Freigangs am Dienstag) muss in der Psychiatrie bleiben

(Foto: dpa)

Kein neues Verfahren für Gustl Mollath: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge verworfen. Demnach erkennt das Gericht weder im Antrag Mollaths noch in dem der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Grund für eine Wiederaufnahme. Mollaths Anwalt und die bayerische Justizministerin kündigen sofortige Beschwerde an.

Es ist ein schwerer Rückschlag für Gustl Mollath: Das Verfahren gegen den seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Nürnberger wird nicht neu aufgerollt. Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen, wie ein Sprecher mitteilte: „Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.“ Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten sofort Beschwerde an.

Das Landgericht erklärte auf seiner Internetseite, dass das Gesetz nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils erlaube. „Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“ Die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Nürnberg enthalte zwar Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergäben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.

Fall Mollath Bilder aus der Geschlossenen

Es sei ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Verfahren gegen Mollath, das durch das Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen sei, erklärte das Gericht. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit seien bei der Prüfung außer Betracht geblieben.

Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth habe zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen immer noch vorliegen und ob der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung für die Allgemeinheit gefährlich sei.

„Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren“

Mollaths Anwalt Strate reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: „Ich habe von dieser Strafkammer nichts anderes erwartet.“ Wäre die Kammer seinem Mandanten gewogen, hätte sie ihn schon lange freilassen können. Strate kündigte unverzüglich Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an.

Auch Justizminister Beate Merk (CSU), die im November bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag veranlasst hatte, kündigte eine Beschwerde an. „Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht“, erklärte sie.

Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Justizopfer.

Chronologie zum Fall Gustl Mollath Schwierige Suche nach der Wahrheit

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-regensburg-gustl-mollath-muss-in-der-psychiatrie-bleiben-1.1729406

Siehe auch:
http://debattieren-lernen.blog.de/2013/07/23/zeitungen-schreiben-immer-manipulierten-urteil-statt-bank-mollath-volksgut-16259885/

Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php

Gruß Hubert

Fall Mollath – Justizministerin plant Strafrechtsreform   Leave a comment

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Es reicht manchmal ein geringer Anlaß für eine Einweisung in die Psychiatrie. Das Schicksal des „Patienten“ liegt dann in den Händen von Gutachtern, gegen das sich der Eingewiesene nicht wehren kann. Die Justizministerin kündigt nun an, dass sie die Kriterien für eine Einweisung verschärfen will. Zu hoffen ist, dass die Ankündigung nicht den Vorwahlzeiten zuzurechnen ist und sie das auch wirklich umsetzt. Die Überprüfungszeit soll nach der ersten Unterbringung nach vier Monaten überprüft werden, nicht wie bisher erst nach einem Jahr. Auch der Gefahr, dass alte Gutachten einfach fortgeschrieben werden soll entgegen gewirkt werden. Der Fall Mollath lässt da ja in erschreckende Abgründe blicken. Man hält solche Schicksale in einem Rechtsstaat ja kaum für möglich.

Hier aber nun der Artikel aus der SZ von Heribert Prantl
Eine Bagatelle reicht manchmal aus, um in der Psychiatrie zu landen. Wie lange, beeinflusst das Urteil der Gutacher. Nun will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Kriterien für eine Einweisung verschärfen. Der Grund: Die wachsenden Zweifel im Fall des Gustl Mollath.

Der Fall Mollath bewegt die deutsche Rechtspolitik. Das Bundesministerium der Justiz hat Vorschläge zur Reform des Rechts der „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ vorgelegt. Das Ministerium reagiert damit erstens auf den Fall des Gustl Mollath, der von der bayerischen Justiz vor sieben Jahren in die Psychiatrie eingewiesen und trotz wachsender Zweifel an der Sorgfalt dieser Einweisung bisher nicht entlassen wurde. Es reagiert zweitens darauf, dass die Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter „ständig“ steige. Angesichts „der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit“ sei die Reform dringend erforderlich, heißt es in einem Reformpapier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Im psychiatrischen Krankenhaus können Straftäter schon wegen einer geringfügigen Straftat – der sogenannten Anlasstat – untergebracht werden, wenn sie die Tat in einem länger dauernden, krankhaften psychischen Zustand begangen haben – und wenn infolgedessen erhebliche Straftaten zu erwarten sind.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-die-ihr-hier-eintretet-lasst-alle-hoffnung-fahren-1.1692526

Anlasstat kann auch eine Bagatelle sein, etwa ein Hausfriedensbruch; die zu erwartenden Straftaten müssen massiver sein. Eine zeitliche Begrenzung für die Unterbringung gibt es bisher nicht.

Die von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angeregte Reform will die Unterbringung in der Psychiatrie künftig auf gravierende Fälle beschränken, wobei es allerdings dabei bleiben soll, dass die Anlasstat auch eine Geringfügigkeit sein kann.

Es sollen die Dauer der Unterbringung begrenzt, die Überprüfungsfristen verkürzt und die Anforderungen an die Gutachten der Experten erhöht werden.

Zum ersten Mal soll die Unterbringung künftig nach vier Monaten überprüft werden – statt wie derzeit erst nach einem Jahr. Danach soll eine weitere Prüfung nach acht Monaten und einem Jahr folgen.

Mit diesen gestaffelten Fristen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass man schon wegen einer Bagatelltat in die Psychiatrie eingewiesen werden kann. Je länger die Unterbringung dauert, desto enger sollen künftig die Voraussetzungen sein, unter denen sie fortgeführt werden darf.

In der Regel soll die Unterbringung nach Ablauf von vier Jahren für erledigt erklärt werden, außer es besteht die Gefahr erheblicher Straftaten, durch die „Opfer seelisch oder körperlich geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird“. Wenn die Unterbringung deswegen die Dauer von sechs Jahren erreicht hat, müssen Gutachten von zwei externen Sachverständigen eingeholt werden – um dem Richter für seine Entscheidung eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zu geben.

Die Reform will der Gefahr begegnen, dass alte Gutachten nur fortgeschrieben werden.
(Anmerkung: dass alte Gutachten oft nur fortgeschrieben werden nenne ich unverantwortlich – nein, kriminell).

Deshalb wird der Einsatz von externen Sachverständigen (von solchen also, die bisher mit der Behandlung des Patienten nicht befasst waren) schon nach jeweils zwei (bisher fünf) Jahren Pflicht. Das Problem: Es gibt viel zu wenige qualifizierte Gutachter. Das Justizministerium fordert daher die Länder auf, für deren Ausbildung „Sorge zu tragen“. Der Satz „in der Praxis stehen keine geeigneten Gutachter zur Verfügung“ sei im Rechtsstaat nicht tolerabel.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-justizministerin-plant-strafrechtsreform-1.1720771

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Der Fall Mollath soll Ausbildungsgegenstand werden
Untersuchungsausschuss zu Mollath

Auszug aus der SZ
Zu einem anderen Ergebnis kommt die Opposition. SPD, Freie Wähler und Grüne wollen „zahlreiche und gravierende Fehler aller beteiligten Behörden“ festgestellt haben. So habe die Staatsanwaltschaft trotz konkreter Anhaltspunkte in den Strafanzeigen Mollaths keine Vorermittlungen eingeleitet.

Es sei keine ordnungsgemäße Prüfung dieser Anzeigen erkennbar. Auch habe die Staatsanwaltschaft gegen ihre Pflicht zur Objektivität verstoßen. Während Mollaths Anzeigen nie ernsthaft geprüft worden seien, seien die Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt worden. Die Staatsanwaltschaft habe einseitig zulasten Mollaths ermittelt.

Die Ermittlungen, die 2012 aufgenommen wurden, hätten viel früher aufgenommen werden können, Mollaths Anzeige von 2003 und dessen Verteidigungsschrift hätten dafür ausgereicht. Inzwischen seien mehr als 20 Strafverfahren eingeleitet worden, Mollaths Hinweise hätten überdies zu zwei Banken-Razzien geführt. Weil Mollath von diversen Behörden nie persönlich gehört worden sei, wertet die Opposition den Aufritt Mollaths im Juni vor dem Landtag als „Sternstunde des Parlaments“.

Erstmals habe sich eine staatliche Institution „ernsthaft mit der Position Mollaths auseinandergesetzt“. Dass nun Verschwörungstheorien von der CSU bestritten würden, sei ein Ablenkungsmanöver. Solche seien im Ausschuss nie behauptet worden. Zu erkennen glaube man aber ein „Schweige-, Lügen und Vertuschungskartell“ zuungunsten Mollaths, sagte der Grünen-Abgeordnete Martin Runge.

[…]
Das Vertrauen in die Justiz gründe sich darauf, dass sich Bürger ernst genommen fühlten. Insgesamt müsse Bayerns Justiz reformiert werden.

Dort gebe es „weder eine institutionelle noch personelle Unabhängigkeit“. Die Abhängigkeit der Karrieren von Richtern und Staatsanwälten von „Entscheidungen der politischen Spitze“ habe auch im Fall Mollath negative Auswirkungen gehabt. Die enge Verzahnung stärke „Korpsgeist, eine mangelnde Kultur der Korrektur eigener Fehler und vor allem die Tendenz zu vorauseilendem Gehorsam“.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-zu-mollath-zahlreiche-und-gravierende-fehler-1.1717207-2

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VIDEO:

Der Fall G. Mollath – erklärt von Erwin Pelzig (Aus der Anstalt – ZDF)

http://www.4shared.com/video/YnpqtLvD/Der_Fall_GMollath_-_erklrt_von.html

Man muss sagen der Pelzig erklärt das sehr gut.

Gruß Hubert

Fall Mollath – 4   Leave a comment

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Für die bayrische Justiz, vor allem für die Justizministerin Beate Merk wird es langsam heiß unterm …..
Jetzt schaltet sich auch Karlsruhe im Fall Mollath ein. Ist wohl ein klares Zeichen wie sehr da allerhand im Argen liegt. Jedenfalls ist das ein ganz großes Signal für Mollath und ein großer Hoffnungsschimmer. Und welche Blamage für Bayerns Justiz, Psychiatrie und Politik, wenn sie ihn freilassen müssen. Nur Herrn Mollath wurden 7 Jahre (bis jetzt) gestohlen. Das war dann ja Freiheitsberaubung und schlimmer als Gefängnis. Hat Mollath ja selbst gesagt, wenn er schon sitzen muss, dann wenigstens im Gefängnis und nicht in dieser Psychiatrie mit dem Dr. Klaus Leipziger als Chef.

Hier ein Artikel aus der Süddeutschen

Post aus Karlsruhe für Justizministerin Merk

Bundesverfassungsgericht will Auskunft zum Fall Mollath

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Anwalt, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, wertet das als Hinweis, dass Karlsruhe „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ will.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium sowie den Generalbundesanwalt um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Karlsruher Gerichts bestätigte entsprechende Informationen der Süddeutschen Zeitung. Zuständig als Berichterstatter ist der Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands. Das bayerische Justizministerium sowie Bundesanwaltschaft haben nun bis zum 23. Juli Zeit, Stellung zu nehmen.

Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte bereits am 11. Januar 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Licht der neuen Erkenntnisse hatte er seine Beschwerde zuletzt erweitert. Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen auf Landes- und Bundesebene bittet, wertet der Anwalt als Hinweis, dass das Verfassungsgericht „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ wolle.

Mit einer raschen Entscheidung des Landgerichts Regensburg, ob den beiden seit März vorliegenden Anträgen auf Wiederaufnahme stattgegeben wird, ist derweil nicht zu rechnen. Das Gericht teilte am Freitag mit, die 7. Große Strafkammer werde „innerhalb der kommenden zwei Monate“ über eine mögliche Annahme des Antrags entscheiden.
Verzögerung habe nichts mit Mutwillen zu tun

Da das Regensburger Gericht am Freitag eines technischen Defekts wegen weder telefonisch noch per Mail erreichbar war, übernahm ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg die Begründung für den Aufschub der Entscheidung. (Anmerkung: nicht mal das funktioniert dort). Das hochkomplexe Verfahren müsse – sowohl bei Ablehnung als auch bei Annahme der Anträge – „juristisch wasserdicht“ sein. Die Verzögerung habe insofern nichts mit Mutwillen oder dem Mangel an Arbeitseifer zu tun.

Über eine Beschwerde des Hamburger Anwalts Gerhard Strate, der dem Regensburger Landgericht angesichts der Verzögerung „Arbeitsverweigerung der Kammermitglieder“ vorwirft, will das OLG Nürnberg am Montag entscheiden.

Die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ist begründet mit mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths. Was die unterstellte Körperverletzung seiner Frau betreffe, so scheide eine Wiederholungsgefahr aus – Mollath ist zwischenzeitlich geschieden. Unterstellte Sachbeschädigungen – die Mollath zu Last gelegten Reifenstechereien an Autos – als Anlass für eine Unterbringung seien „erst recht nicht“ verhältnismäßig.

 

Post-aus-Karlsruhe-fuer-Justizministerin-Merk

 

Chronologie aus der Süddeutschen:
http://www.sueddeutsche.de/thema/Gerhard_Strate

Auch die „Zeit“ berichtet unter anderen Zeitschriften darüber.

Auszug aus der Zeit.
Der Fall Mollath sorgt seit Monaten für bundesweites Aufsehen. Er war 2006 als paranoid und gemeingefährlich eingestuft und zwangsweise in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Seine Frau hatte behauptet, dass er sie misshandele, was Mollath bestreitet. Als paranoid wurde er auf Veranlassung seiner Frau von einem Psychiater beurteilt, weil er auf ein Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank hingewiesen hatte, an dem seine inzwischen von ihm geschiedene Frau beteiligt gewesen war.

Ein im vergangenen Jahr bekannt gewordener interner Bericht der Bank bestätigte seine Vorwürfe zum Teil. Recherchen des Fernsehsenders ARD belegten, dass außerdem, dass Mollaths Strafanzeigen gegen die Bank ignoriert worden waren und dass der Richter, der ihn in die Psychiatrie einwies, womöglich befangen war.

[…]

Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie eingereicht und diese Beschwerde im Licht der neuen Erkenntnisse kürzlich erweitert. Er argumentiert, dass eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht verhältnismäßig ist, da Mollath inzwischen von seiner Frau geschieden sei. Eine Wiederholung der unterstellten Misshandlungen sei unwahrscheinlich.

Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen bittet, wertet der Anwalt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung als Hinweis,
dass das Verfassungsgericht „in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen“ wolle.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-06/verfassungsgericht-mollath

 

Gruß Hubert

Bayern – ein Rechtsstaat? Der Fall Mollath   Leave a comment

 

Es sträuben sich einem die Haare, wenn man verfolgt was sich im Fall Mollath – nunmehr schon seit 7 (!) Jahren abspielt.
Man kann sich nur fragen, ob Bayern noch ein Rechtsstaat ist, wenn man sich ansieht welches infame Spiel die Justizministerin Beate Merk im Fall Mollath spielt. Es ist schier unglaublich was diesem Herrn Mollath widerfahren ist und was in Bayern möglich ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass man Steuersünder schützen wollte, indem man Mollath aus dem Gefecht räumte. Vor allem die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) kann man nur scharf verurteilen und sie wäre rücktrittsreif. Das ist eindeutig ein Justizskandal, aber der Skandal weitet sich auch auf andere Bereiche, wie Politik und Psychiatrie aus. Man muss sich fragen was für ein System da in Bayern am Werk(eln) ist.

Hier ein Bericht zum Fall Mollath von swr.de/report

In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie

Der Fall Mollath

 

Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der Psychiatrie. Wurde er weggesperrt, um reiche Steuersünder zu schützen? Monika Anthes und Eric Beres haben mehrfach in REPORT MAINZ über diesen unglaublichen Fall berichtet. Am 03. Juni 2013, 22 Uhr 45, zeigen sie ihre 45-minütige Dokumentation zum Schicksal Gustl Mollaths im ERSTEN.

Der Fall Mollath,  3.6.2013 | 3:20 min

 

Seit mehr als sieben Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der geschlossenen Psychiatrie. Er hat alles verloren: Sein Haus wurde zwangsversteigert, geblieben ist ihm nicht einmal ein Foto seiner Mutter. „Ich hatte nicht einmal Punkte in Flensburg. Plötzlich sind Sie der kriminelle Wahnsinnige“, beschreibt Gustl Mollath sein Schicksal. Sein Fall beschäftigt seit Monaten Medien und besorgte Bürger. Der schlimme Verdacht: Gustl Mollath wurde weggeschafft, um Steuersünder zu schützen.

Vor gut zehn Jahren: Gustl Mollath ist gut situiert, er restauriert Ferraris, verkauft sie an betuchte Kunden. Seine Ehefrau ist Vermögensberaterin bei der Hypovereinsbank, berät reiche Kunden bei der Geldanlage in der Schweiz. Gustl Mollath versucht, sie davon abzubringen, informiert ihre Bank. Als der Streit eskaliert, erstattet er Anzeige wegen Schwarzgeldgeschäften. Doch die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt nicht, nimmt stattdessen den unbequemen Gustl Mollath ins Visier. Plötzlich soll er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben. Ein fragwürdiges Gutachten bescheinigt ihm ein „paranoides Gedankensystem“, weil Gustl Mollath fest davon überzeugt ist, dass seine damalige Ehefrau tief in ein ausgeklügeltes Schwarzgeldsystem verstrickt ist.

Am 22. April 2010 wendet sich Gustl Mollath erstmals an die Redaktion von „Report Mainz“ und bittet verzweifelt um Hilfe. Seitdem recherchieren die Autoren Monika Anthes und Eric Beres, bringen immer mehr brisante Details ans Licht.

Vor wenigen Monaten dann die spektakuläre Wende in dem Fall: Ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank kommt zu dem Ergebnis, dass „alle nachprüfbaren Behauptungen“ Gustl Mollaths zu den Schwarzgeldgeschäften seiner damaligen Ehefrau „zutreffend“ sind.

Der Richter, der Gustl Mollath 2006 in die Psychiatrie schickte, war womöglich befangen. Das Urteil enthält eklatante Fehler. Selbst ein zentrales Beweisstück hat sich als unecht heraus gestellt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hält die Glaubwürdigkeit von Gustl Mollaths damaliger Ehefrau, die ihren Mann der Körperverletzung und Freiheitsberaubung bezichtigte, inzwischen für „tiefgreifend erschüttert“ und fordert deshalb die Wiederaufnahme des Verfahrens. Haben Justiz und Politik in dem Fall versagt? Oder wurde Gustl Mollath tatsächlich bewusst in die Psychiatrie gesteckt, weil er reichen Steuersündern gefährlich wurde?

Jahrelang ignorieren bayerische Politik und Behörden Gustl Mollaths Beschwerdebriefe und Eingaben – allen voran die bayerische Justizministerin Beate Merk von der CSU. Selbst als ihr wichtige Interna des Falles bereits bekannt sind, verschleiert sie die Wahrheit vor den Medien und den Abgeordneten des bayerischen Landtags.

Monika Anthes und Eric Beres arbeiten den Fall erstmals im Fernsehen umfassend auf. Sie bieten Einblicke in das Leben und Schicksal Gustl Mollaths in der Anstalt, treffen ihn mehrfach zu Interviews. Sie sprechen mit Wegbegleitern und Unterstützern. Sie bieten Einblicke in das damalige Geschäftsgebaren der Hypovereinsbank und konfrontieren Verantwortliche aus Justiz und Politik und fragen wie es sein kann, dass einem Bürger sieben Jahre seines Lebens gestohlen wurden.

„Die Story im Ersten: Der Fall Mollath – In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie“, am Montag, 3. Juni 2013, 22.45-23.30 Uhr im Ersten.

http://www.swr.de/report/presse/mollath-dokumentation/-/id=1197424/nid=1197424/did=11489504/17d3x0c/index.html

 

Gruß Hubert

Die HVB und der Fall Mollath   1 comment

Wenn man den Fall Mollath ein wenig verfolgt, dann bekommt das Vertrauen in die bayrische Justiz gewaltige Risse. Sicher ist auch, dass er mit der falschen Frau verheiratet war (Verfehlungen seiner Frau im Zusammenhang mit deren Job bei der HVB ). Aber das ließe sich ja lösen. Bei Mollath folgte daraus aber ein Rattenschwanz an unfassbaren Entscheidungen in Justiz und Psychiatrie. Es ist augenscheinlich, dass man ihn mundtot machen wollte. Man wollte eben die HVB schützen.

Hier ein Artikel von http://www.flegel-g.de/

Die HVB und der Fall Mollath

Intensiver als andere Gazetten beschäftigt sich die Süddeutsche aus meiner Sicht mit den Betrugsvorwürfen gegen die HVB (HypoVereinsbank) und dem Fall Mollath.

Zunächst, wer ist Gustl Mollath? Mit Sicherheit ein Mann, der mit der falschen Frau verheiratet war und in einer Art Rosenkrieg Verfehlungen seiner Frau im Zusammenhang mit deren Job bei der HVB zur Anzeige brachte. Die Justiz reagierte entschlossen, allerdings offenbar nicht in Form einer gründlichen Untersuchung der angezeigten Vorgänge, sondern gegen den Anzeigenerstatter Mollath und sorgte schlussendlich für seine Einweisung in eine geschlossene Anstalt der Psychiatrie. Dort sitzt er seit 7 Jahren. Dass bei diesen Vorfällen auch die bayrische Justizministerin Merk (CSU) eine etwas undurchsichtige Rolle spielt, kommt hinzu.

Inzwischen erfährt jedoch die damalige Handlungsweise der Justiz eine Wende, weil sich inzwischen herausstellt, dass die von Mollath erhobenen Vorwürfe offenbar doch Hand und Fuß hatten und das, was ihm dann später als psychische Instabilität vorgeworfen wurde, wie z. B. er habe „wirres Zeug“ geschrieben, vermutlich (meine Sicht) eher dem Umstand geschuldet war, dass er glaubte, die Justiz verstünde seine Anzeige nicht und deshalb verzweifelt versuchte, den Juristen seine Anzeigethesen deutlich zu machen.

Wer vermutet schon in einem Rechtsstaat, dass die Justiz vielleicht solche Anzeigen gar nicht verstehen will?

Die Sueddeutsche stellt Mollath als einen schwierigen Menschen dar, als Querulant und Weltverbesserer. Es ist allerdings durchaus üblich, Menschen die nicht mit dem Strom schwimmen, als Querulanten hinzustellen. Ich denke, dann bin auch ich ein Querulant. Und der Begriff „Weltverbesserer“ gilt ähnlich wie „Verschwörungstheoretiker“ als Schimpfwort, obwohl die Welt verbessern zu wollen eigentlich doch ein ehrenvolles Anliegen ist. Verschwörungen werden eigentlich permanent begangen und gelegentlich auch aufgedeckt, doch wenn jemand im Vorfeld anhand von konkreten Hinweisen und vorhandenen Indizien darüber berichtet, wird er als „Verschwörungstheoretiker“ mundtot gemacht und in der Regel auch nie rehabilitiert, wenn sich seine Thesen später als richtig herausstellen. Ein gutes Mittel, einen „Verschwörungstheoretiker“ der Lächerlichkeit preiszugeben ist, wenn man seine Thesen als richtig darstellt und mit Begriffen wie Illuminaten, Alien usw. untermauert. Aber mal ehrlich, wer will denn schon die Welt verbessern. Schließlich könnte das ja zur Folge haben, dass man das eigene Verhalten auch überdenken müsste. Und die der Verschwörung bezichtigten Mitglieder der sogenannten Eliten sind doch ohnehin über jeden Verdacht erhaben, oder?

Nun ja, die HVB hat ja inzwischen eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Handlungen der Bank und der bezichtigten Angestellten und Vorstände zu überprüfen. Ich finde, ein guter Trick, um das eigene Unwissen über die vergangenen Vorfälle zur Schau zu stellen. Aber der eigentliche Grund dürfte sein, dass die Finanzbehörden doch endlich aufgewacht sind. Dabei geht aus dem 2009 bei CAPITAL und in der Financial Times erschienenen Bericht „Die Lehmann-Lüge“ bereits ziemlich klar hervor, dass Politik und HVB aus meiner Sicht unter Mithilfe von Ackermann schon früh Aktionen gestartet haben, die ich nur als organisierten Betrug bezeichnen kann. Im Buch „der größte Raubzug der Geschichte“ wird das ebenfalls ausführlich geschildert. Ich kann da nur vermuten, dass Steuerprüfer der Finanzbehörden ganz konkret gehindert wurden, entsprechende Prüfungen zum Zeitpunkt des Geschehens einzuleiten, so, wie man das nach einem Bericht aus 2010 in der Regierung Koch mit Hessischen Steuerprüfern versucht hat. Da sind Ähnlichkeiten zwischen Hessen (Steuerprüfern) und Bayern (Fall Mollath) und der Abschiebung mit psychiatrischen Gutachten sicher rein zufällig, oder?

Auch wenn jeder Politiker das vehement abstreiten wird, bin ich überzeugt, dass die, die Steuerhinterziehung im großen Stil betreiben, von der Politik und der Justiz eher beschützt als gejagt werden. Aus meiner Sicht ist das vor allem deutlich geworden, als Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde.

Als wäre das Thema nicht schon gelinde gesagt pikant genug, weil es das Dreigestirn Politik, Banken und Justiz einmal mehr in ein schräges Licht rückt, ist nun zu lesen, dass der Generalstaatsanwalt von Nürnberg der Staatsanwaltschaft Nürnberg verboten hat, weiterhin Auskünfte über die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Auskunft zu geben. Das ist deshalb so pikant, weil dieser Generalstaatsanwalt zum Zeitpunkt des Verfahrens gegen Mollath noch Amtsgerichtspräsident gewesen ist und von Mollath auch persönlich angeschrieben wurde. Eigentlich müsste dieser Herr sich im Fall Mollath wegen Befangenheit selbst einen Maulkorb verpassen und nicht der ihm untergebenen Staatsanwaltschaft, weil das Verfahren seinerzeit unter seiner Amtshoheit als Gerichtspräsident geführt wurde. Und dass im damaligen Verfahren nicht nur Verfahrensfehler begangen wurden, sondern offenbar aktiv auf eine Vertuschung hin gearbeitet wurde, wird derzeit immer offenkundiger.

Noch etwas stößt mir auf. Die Politik brüstet sich gerne mit ihrem Kampf gegen Schwarzgeld, aber es gibt offenbar keine gesetzlichen Regeln, die Unternehmen und Banken verpflichten, Aktivitäten in ihrem jeweiligen Unternehmen für Geldwäsche und die Verschiebung von Schwarzgeld ins Ausland anzuzeigen, damit diese dafür verantwortlichen Mitarbeiter auch strafrechtlich belangt werden können.

Wäre es anders, hätte die HVB bereits 2003 einen Revisionsbericht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen und nicht verheimlichen dürfen. Nun wurde dieser Revisionsbericht publik und bestätigt die Vorwürfe Mollaths. Merkwürdig auch, dass die Revision immer nur Angestellte als Schuldige ausmacht. Die Manager haben natürlich nie etwas von dieser Sache gewusst und ihre Boni stets zurecht kassiert.

Nun, Deutschland ist ein Rechtsstaat, wie man den vielen diesbezüglichen Äußerungen namhafter Politiker immer wieder entnehmen kann. Aber ich frage mich immer öfter, ob dieses „Rechts“ überhaupt von Recht und Gesetz ausgeht und nicht die politische Richtung beschreibt. Auch fragt man sich, wer denn nun eigentlich dieses Land wirklich regiert.

Die HVB und der Fall Mollath
siehe links: „Die HVB und der Fall Mollath“ (zwölfter Artikel von oben)

Siehe auch:
Fall Mollath – ein Urteil voller Fehler

http://www.sueddeutsche.de/bayern/welche-schlampereien-sich-ein-gericht-leistete-fall-mollath-ein-urteil-voller-fehler-1.1598450

Gruß Hubert

Veröffentlicht 14. April 2013 von hubert wenzl in Politik

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