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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (Teil 3/2)   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

Aus dem Buch „Die Seelenverkäufer“ von Dr. Gunter Bleibohm

Zur ethischen Relevanz des AT

Das AT ist ein gewalttätiges und inhumanes Buch – ein Buch, das Eroberungskriege und Völkermord sanktioniert, Nichtgläubige hasserfüllt verfolgt und bei genauerer Analyse eine exzessive Anwendung von Todesstrafen für belangloseste Vergehen fordert. Eine hervorragende, vertiefende Zusammenstellung und Analyse findet der interessierte Leser bei Prof. Buggle (Denn sie wissen nicht, was sie glauben, Franz Buggle, Alibri Verlag, Aschaffenburg, 2004).

Das AT ist die Beschreibung eines Mördergottes und seiner Helfershelfer, ist die Beschreibung eines Gottes, den der Brandopfer- und Blutgeruch befriedigt und eines Gottes, der seine Entscheidungen häufig ändert und seine Herrschaft mit tyrannischer Gewalt ausübt. Dieser Gott geniesst süchtig Rache und Vernichtung, er lebt und handelt im Blutrausch. Kurze Beispiele mögen an dieser Stelle genügen, die Todesliste der exzessiven Hinrichtungsbefehle sind im nachfolgenden Kapitel (Teil 4) in extenso aufgeführt.

Der Auftrag dieses „Gottes“ an den Menschen, sich auf der Erde vegetarisch, also ohne Tierleid, zu ernähren, steht gleich am Anfang der Genesis:

Und Gott sprach: Seht da, ich habe euch gegeben allerlei Kraut, das sich besamt, auf der ganzen Erde und allerlei fruchtbare Bäume, die sich besamen, zu eurer Speise … (Gen 1, 29)

Nachdem er aber seine Schöpfung als Fehlschlag erkannte und durch die Sintflut fast zur Gänze ersäufte, startete er einen neuen Versuch und änderte gleichzeitig seine Meinung bezüglich der Ernährung:

Furcht und Schrecken vor euch sei über alle Tiere auf Erden und über alle Vögel unter dem Himmel, über alles, was auf dem Erdboden kriecht, und über alle Fische im Meer; in eure Hände seien sie gegeben. Alles, was sich regt und lebt, das sei eure Speise; wie das grüne Kraut habe ich‘s euch alles gegeben. (Gen 9, 2-3)

Die zentrale Figur des Moses ist gleichfalls, wie sein Herr, von grenzenloser „Humanität“ geprägt. Als Moses nämlich vom Berg Sinai herabstieg mit den zehn Geboten in der Hand, von denen das fünfte Gebot lautet: „Du sollst nicht töten“, sah er sein Volk um ein goldenes Kalb tanzen. Fünftes Gebot hin oder her, gab er folgende Anweisung:

Und er sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Gürte ein jeglicher sein Schwert um seine Lenden und durchgehet hin und zurück von einem Tor zum andern das Lager, und erwürge ein jeglicher seinen Bruder, Freund und Nächsten. Die Kinder Levi taten, wie ihnen Mose gesagt hatte; und es fielen des Tages vom Volk dreitausend Mann. (Ex 32, 27-28)

Geschichten ähnlicher Barbarei werden von König David sowie dem ebenfalls hochverehrten König Salomo berichtet. Damit der Fleischhunger und Blutdurst des Herrn richtig gesättigt wird, opfert nämlich Salomo gleich eine immense Menge an Tieren, nach dem Motto „viel hilft viel“:

Und Salomo opferte Dankopfer, die er dem HERRN opferte, zweiundzwanzigtausend Ochsen und hundertzwanzigtausend Schafe. Also weihten sie das Haus des HERRN ein, der König und alle Kinder Israel. (1Kön 8, 62-63)

Wir finden hier die Gedankenwelt einer brutal-archaischen Lehre. Statt durch Religion die Wehrlosen, die Tiere, zu schützen, beutet dieses abstruse Gedankenkonstrukt die Schwächsten schamlos und ohne Mitgefühl aus und legt ihnen zum höheren Lob des Herrn einen furchtbaren Tod durch Schächten auf. Was ist das für ein Gottesmonster, welches das Blut der Ärmsten der Armen, welches das Blut seiner eigenen Schöpfung liebt und gegen deren Leid und Schmerz taub ist?

Wer aber glaubt, dass Tieropfer zwischenzeitlich in der katholischen Kirche abgeschafft sind, irrt zutiefst. Meldet doch die „Süddeutsche Zeitung“ vom 7.10.2009, das im Altarraum der kath. Kirche von San Juan Chamula, Mexiko, bis heute Tieropfer vollzogen werden! Übrigens ist Massenmord an Tieren auch heute keine Todsünde nach der Lehre der Catholica! Mit dem Begriff Todsünde (peccatum mortiferum) werden im Katechismus der Katholischen Kirche bestimmte, besonders „schwerwiegende“ Sünden wie Mord, Ehebruch und Glaubensabfall bezeichnet. Man kann Tiere quälen, in unbegrenzter Zahl ermorden, sein ewiges Leben gefährdet der gläubige Katholik damit nach offizieller Lehrmeinung der Kirche nicht.

König David, Liebling Gottes, zweiter König von Israel und Nachfolger Sauls, war ein Mann, der neben zahlreichen, bluttriefenden Massakern auch äusserst exzentrische Geschenke liebte:

Da machte sich David auf und zog mit seinen Männern und schlug unter den Philistern zweihundert Mann. Und David brachte ihre Vorhäute dem König in voller Zahl, daß er des Königs Eidam würde. Da gab ihm Saul seine Tochter Michal zum Weibe. Und Saul sah und merkte, daß der HERR mit David war. Und Michal, Sauls Tochter, hatte ihn lieb. Da fürchtete sich Saul noch mehr vor David und ward sein Feind sein Leben lang.“ (1Sam 18, 27-29)

Diese kurzen Ausgriffe mögen genügen, die doch recht eigenwillige Gedankenwelt und moralisch-ethische Qualität des Pentateuch zu skizzieren. Über die Relevanz des „Gotteswortes“ für unsere heutige Zeit möge der kritische Denker selber urteilen, zumal dieses „Gotteswort“ im Laufe der Geschichte tausendfach umgeschrieben, verändert, angepasst, kurzum in seiner Aussage manipuliert wurde, so dass auch die Kunst der priesterlichen Exegese hauptsächlich darin besteht, scholastisch-spitzfindig die Texte situativ zu interpretieren. Aber noch eine Komponente kommt hinzu:

„Nicht das Wissen, sondern der Glaube siegt, nicht die Wahrheit, sondern die Masse“ (F.W. Korff, Vorwort zum wahren Wort des Celsus, 1991) oder mit den Worten des großen Blaise Pascal in seine Pensées: „Warum folgt man der Mehrheit? Etwa weil sie mehr Vernunft hat? Nein, sondern weil sie mehr Macht hat.“

Wer meint, dass zumindest Zauberhandlungen in der heutigen, aufgeklärten Welt undenkbar sind, schätzt seine Mitmenschen falsch ein. Schreibt doch die FAZ am 28.9.2009 in einem Artikel vom jüdischen Versöhnungsfest über den Brauch des „Kaparot“ ultraorthodoxer Juden, wie man sich der Sünden des vergangenen Jahres zu entledigen sucht. Nach einem Gebet wird ein Huhn an Schulter oder Füssen gepackt, und dreimal über dem Kopf geschleudert. „Danach lassen sie die Hennen (für Frauen) und die Hähne (für Männer) den jüdischen Vorschriften gemäß schlachten und das Fleisch an die Armen verteilen“. Bleibt nur noch die sarkastische Frage, wenn der zuständige „Gott“, in diesem Fall Jahwe oder Jehovah, sich verzählt oder das Huhn nur zweimal über dem Kopf kreist – was passiert dann? Ewige Verdammnis? Vergebung?

Die Ankündigung, Durchführung und Rechtfertigung vergleichbarer Verbrechen des AT auf die heutige Zeit zu übertragen, würde die Intervention sämtlicher humanistisch orientierter Staaten bewirken. Aber wir sind stolz auf unsere tolerante Gesetzgebung, denn dieses Buch, das zum Terror aufruft, darf frei verkauft werden und dient – anders als die blanke Brustwarze eines Fotomodells – nach offizieller Lesart nicht der „sozialethischen Verwirrung“ Jugendlicher. Opportunität und Stillschweigen ist an dieser Stelle aber kein Zeichen von Toleranz, sondern ein moralisches Verbrechen.

Kleines Zwischenfazit:

Der Herr Staatsanwalt ist kraft bindender und gemeinsamer Regierungs- und Kirchenbefehle auf dem religiösen Auge vollständig blind, nicht einmal ein Glasauge verbirgt kosmetisch seine Blindheit. Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit wird jede Glaubensabsurdität toleriert, selbst wenn zu Genozid, Mord, Hass und Diskriminierung Andersdenkender aufgerufen wird. Fühlt sich doch heute noch der kleinste Geist durch die Ausübung bizarrer Riten und Gepflogenheiten auserwählt, elitär und privilegiert.

Da sich zugegebenermaßen die gesamte Fabel des AT im Glaubensbereich abspielt, kann man für die Geistesverwirrung der Glaubensschafe lediglich den nachstehenden Versuch der Exculpation als mildernden Umstand gelten lassen: Vorausgesetzt, daß überhaupt geglaubt wird, so ist der Alltags-Christ eine erbärmliche Figur, ein Mensch, der wirklich nicht bis drei zählen kann, und der übrigens, gerade wegen seiner geistigen Unzurechnungsfähigkeit, es nicht verdiente, so hart bestraft zu werden, wie das Christentum ihm verheißt. (Friedrich Nietzsche: Menschliches, Allzumenschliches, 116)

Fortsetzung folgt …..

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (Teil 3/2)

Veröffentlicht 28. Januar 2024 von hubert wenzl in Religionskritik

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Aus dem Buch „Die Seelenverkäufer“ von Dr. Gunter Bleibohm

Anmerkung zu den „heiligen Büchern“

Keiner der drei Religionsstifter hat seine Gedanken und Offenbarungen schriftlich fixiert; entweder waren sie des Schreibens und Lesens unkundig oder die gläubigen Anhänger haben im Nachhinein – oftmals erst nach Jahrzehnten – niedergeschrieben, was ihnen dann noch als überliefernswert galt. So entstand beispielsweise der Koran als eine Kopie des bei Allah befindlichen „Buchs aller Bücher“ und wurde dem Propheten Mohammed in der „Nacht der Bestimmung“ im Jahre 610 n. Chr. von Gott in sein Herz geschrieben, bzw. durch den Erzengel Gabriel ihm geoffenbart. Man unterstellt, dass Mohammed weder lesen noch schreiben konnte, weshalb der Erzengel Gabriel ihm den Befehl gab, die Offenbarung vorzutragen. Die Niederschrift der Offenbarung erfolgte dann durch Schriftkundige.

Interessanter und bestimmender für nachfolgende Betrachtungen ist hingegen der Pentateuch, also die fünf Bücher Moses, die im übrigen integraler Bestandteil der drei Weltreligionen sind und damit grundlegende Aussagen für die Gläubigen enthalten. Der Pentateuch wurde ca. 440 v. Chr. fertiggestellt und ab ca. 250 v. Chr. aus dem Althebräischen in die griechische und aramäische Sprache übersetzt . Die fünf Bücher bilden gemeinsam als Thora den ersten Hauptteil des Tanach, der Hebräischen Bibel, und sind der Beginn des uns bekannten Alten Testaments im Christentum.

Jahrhunderte diskutierte man, welche Teile ins Alte Testament (AT) gehören, so dass erst auf der jüdischen Synode von Jammia (ca.100 n. Chr.) der Umfang mit 24 Büchern für den Tanach endgültig definiert wurde. Andere Bibelversionen des AT wie die Septuaginta der Alten Kirche, die Lutherbibel, die römisch-katholische Vulgata oder das AT der orthodoxen Kirche, unterscheiden sich in der Zusammenstellung der zugehörigen Texte gravierend.

Der Anonymus präzisiert in seinem „Traktat über die drei Betrüger – Traité des trois imposteurs“ (Felix Meiner Verlag, Hamburg, 1992):

„Obwohl die Erkenntnis der Wahrheit wichtig für alle Menschen ist, verfügen nur sehr wenige über diesen Vorzug. Die einen können sie nicht selbständig erforschen, die anderen wollen sich nicht darum bemühen. Kein Wunder also, daß die Welt voll ist von grundlosen und lächerlichen Meinungen, die durch nichts wirksamer gefördert werden, als durch die Unwissenheit. Sie ist die einzige Quelle der falschen Vorstellung von Gott, der Seele, den Geistern und von nahezu allem, was die Religion ausmacht. Die Gewohnheit hat die Oberhand gewonnen, man begnügt sich mit den von Geburt an überkommenden Vorurteilen, und in den wichtigen Angelegenheiten verläßt man sich auf eigennützige Leute, die es sich zum Grundsatz gemacht haben, hartnäckig die hergebrachten Meinungen aufrecht zu erhalten und es nicht wagen, diese zu beseitigen, weil sie fürchten, selbst beseitigt zu werden“

Kleines Zwischenfazit:

Je nach Zeit, Glaubenszugehörigkeit und Übersetzung unterscheidet sich das AT deutlich in seinen unterschiedlichen Versionen und Ausprägungen, mit der Konsequenz, dass das vermeintliche Gotteswort nicht eindeutig, sondern mehrdeutig, beliebig interpretierbar und auslegbar ist. Wer interpretiert aber, wer hat sich zwischen den unkritischen, einfältigen Menschen und Gott geschoben und fühlt sich als höherer Mensch, wer lebt davon, die Menschen mit mystischen „Wahrheiten“ des „jenseitigen“ Lebens, hauptsächlich aber mit Drohungen ewiger Pein, zu tyrannisieren? Es ist der Priester!

„Solange der Priester noch als eine höhere Art Mensch gilt, dieser Verneiner, Verleumder, Vergifter des Lebens von Beruf, gibt es keine Antwort auf die Frage: was ist Wahrheit? Man hat bereits die Wahrheit auf den Kopf gestellt, wenn der bewußte Advokat des Nichts und der Verneinung als Vertreter der ‚Wahrheit‘ gilt …“

(Friedrich Nietzsche, Der Antichrist, 38)

Fast 2000 Jahre zuvor der gleiche epikureische Gedankengang des Lukrez:

„Und in der Tat, wenn die Menschen ein sicheres Ende vermöchten Ihrer Leiden zu sehn, dann könnten mit einigem Grunde sie auch der Religion und den Priesterdrohungen trotzen. Doch so fehlt für den Widerstand wie die Kraft so die Einsicht, da uns die Angst umfängt vor den ewigen Strafen der Hölle“ (Lukrez: Über die Natur der Dinge, Warnung vor Priestern)

Fortsetzung folgt …….

Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (Teil 3/1)

Veröffentlicht 21. Januar 2024 von hubert wenzl in Religionskritik

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Dr. Bleibohm: Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (2)   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

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In erster Linie ist es die unheilvolle Lehre der Kirche, den Menschen als Ebenbild Gottes zu definieren, ihn gleich hinter Gott einzuordnen, weit vor dem Rest der Natur und insbesondere weit vor der Pflanzen- und Tierwelt. Gegenüber dem umgebenden Naturgeschehen wird ein unglaublich überheblicher Anthropozentrismus praktiziert. Die Reihenfolge: zuerst Gott, dann Mensch und zuletzt Natur und Tierwelt ist das verbrecherischte Verdikt der gesamten Menschheitsgeschichte!

Eingeflossen in dieses anthropozentrische Lehrgebäude ist eine völlig falsche Auslegung des homo-mensura-Satzes des Protagoras aus Abdera (490 –411), der „Mensch sei das Maß aller Dinge“. Tatsächlich schreibt er in seiner Abhandlung Über die Götter: Was die Götter angeht, so ist es mir unmöglich, zu wissen, ob sie existieren oder nicht, noch, was ihre Gestalt sei. Die Kräfte, die mich hindern, es zu wissen, sind zahlreich, und auch ist die Frage verworren und das menschliche Leben kurz.

Gestützt wird die völlig abwegige Reihenfolge Gott, Mensch, Natur dadurch, dass die heute verkündete und gelehrte Gottesidee „geozentrisch“ ist, um diesen astronomischen Begriff zu gebrauchen. Es fehlt dem Gläubigen in der Regel völlig die Erkenntnis und das Bewusstsein, dass sich seine Gotteshalluzination auf einen kleinsten, nahezu unauffindbaren Teil des Universums bezieht. Als Giordano Bruno aus dieser geozentrischen Welt gedanklich ausbrach, büßte er seine klare Vernunft am 17.2.1600 auf dem Scheiterhaufen der Catholica in Rom.

Unterstellt man aber in einem einfachen Gedankenmodell, dass im Weltall eine Milliarde Galaxien mit jeweils einer Milliarde Sterne existieren, nimmt als Größe je Einheit Millimeter an, ergibt sich eine Fläche von 1000 km in der Länge und 1000 km in der Breite, ein Quadrat mit der Kantenlänge London-Genua. Ein Quadratmillimeter dieser immensen Fläche stellt unsere Erde dar! Der einzelne Mensch ist auf dieser Erde wiederum nur der siebenmilliardste Teil. Eine unauffindbare Größe, ein unauffindbarer Gott! Bedingt durch seine Hybris fühlt sich der Mensch und en detail jede der unendlichen Variationen der Menschenindividuen als Zentrum des Universums, um den der Kosmos kreist.

Kann man diesen Sachverhalt besser ausdrücken als der geniale Nietzsche?

„In irgendeinem abgelegenen Winkel des in zahllosen Sonnensystemen flimmernd ausgegossenen Weltalls gab es einmal ein Gestirn, auf dem kluge Tiere das Erkennen erfanden. Es war die hochmütigste und verlogenste Minute der ‚Weltgeschichte‘; aber doch nur eine Minute. Nach wenigen Atemzügen der Natur erstarrte das Gestirn, und die klugen Tiere mußten sterben. – So könnte jemand eine Fabel erfinden und würde doch nicht genügend illustriert haben, wie kläglich, wie schattenhaft und flüchtig, wie zwecklos und beliebig sich der menschliche Intellekt innerhalb der Natur ausnimmt. Es gab Ewigkeiten, in denen er nicht war; wenn es wieder mit ihm vorbei ist, wird sich nichts begeben haben.“ (Friedrich Nietzsche, Über Wahrheit und Lüge im aussermoralischen Sinn ).

Die Überheblichkeit der Glaubensverkünder und Glaubensautisten gipfelt aber noch in einer weiteren Idiotie, einer Anmaßung, quasi einer Blasphemie der Vernunft, nämlich darin, dass den Gläubigen ewiges Leben versprochen wird. Ihre Seelen sollen ewig leben – vielleicht als abschreckendes Beispiel für Wahnsinn, höre ich die Häretiker sagen. Selbst die naheliegendste Frage, ob überhaupt Bedarf besteht, sich in Ewigkeit mit Viertelintellektuellen und der geistigen Unterwelt der Vernunftlosen zu umgeben, stellen sie nicht. Was sie allerdings genau wissen, ist die Tatsache, dass Tiere keine Seele haben und somit nicht des ewigen Lebens teilhaftig werden.

Insofern kann man die Tiere auch unbesorgt quälen, versklaven und fressen, da man ihnen im „Jenseits“ nicht wieder begegnet; ein erschreckender Mangel an intellektuellem Gewissen offenbart sich hier schonungslos.

Brechen wir an dieser Stelle ab und wenden uns kurzfristig anderen Aspekten zu, bevor wir wieder auf die Folgen der Glaubenspest und die Wirkung des Mördergottes für die nichtmenschlichen Tiere zurückkommen.

(Fortsetzung folgt … )

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Dr. Bleibohm: Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (2)

Veröffentlicht 14. Januar 2024 von hubert wenzl in Religionskritik

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Dr. Bleibohm: Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (1)   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

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Ein Irrsinniger ist nicht deshalb gefährlich, weil er seine normale Umgebung körperlich bedrohen könnte, sondern weil er die Vernunft seiner normalen Umgebung allmählich vernichtet. Der Irrsinn in dieser Welt ist stärker als der gesunde Menschenverstand, die Bosheit ist mächtiger als die Güte.“ (Joseph Roth, Leviathan – Triumph der Schönheit)

Religionsfreiheit und Kernpunkte des Glaubens

Die Religionsfreiheit ist ein elementares Grund- und Menschenrecht, das im Wesentlichen im Zeitalter der Aufklärung erkämpft wurde und heute in der Verfassung der meisten Staaten und Weltorganisationen zu finden ist. Der Begriff der Religionsfreiheit umfasst eine positive Komponente, nämlich eine Religionsgemeinschaft jederzeit zu gründen oder sich ihr anzuschließen und eine negative Komponente, d.h. eine Religionsgemeinschaft jederzeit verlassen zu können. Religionsfreiheit ist in einzelnen Dokumenten formuliert und garantiert dem Bürger seine Glaubensüberzeugung, einschliesslich kultischer Handlungen, ungestört ausüben zu können.

Artikel 18 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UNO :

„Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken -, Gewissens – und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“

Artikel 9 der „Europäischen Menschenrechtskonvention“, welche für alle Mitgliedsstaaten des Europarates Geltung hat:

„Jedermann hat Anspruch auf Gedanken -, Gewissens – und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des Einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.“

„Die Religions – und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind.“

Heute haben fast alle europäischen Staaten, außer Weissrussland und dem Vatikan, die Menschenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert.

Das deutsche „Grundgesetz“ sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 zu:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Was bedeutet aber in der heutigen Zeit diese Freiheit, die beispielsweise für das römische Imperium der Republik und frühen Kaiserzeit eine Selbstverständlichkeit war, eine Freiheit, die keiner Erwähnung bedurfte?

Durch das Zusammenwachsen staatlicher Strukturen und kirchlicher Organisation mit Beginn der konstantinischen Herrschaft im Jahre 306 ging die ehemals freie Glaubenszugehörigkeit zunehmend in eine Zwangsmitgliedschaft zur christlichen Kirche über, die dann im Spätmittelalter ihren tyrannischen und totalitären Höhepunkt erreichte. Auslöser und Urheber war eben jener Mörderkaiser, jener erste „princeps christianus“ Konstantin, heute noch als Heiliger in der orthodoxen Kirche verehrt, der erst auf dem Totenbett getauft wurde und zwar arianisch, d.h. nach Lehre der Catholica als Ketzer!

Aber über derartige Feinheiten kann man getrost hinwegsehen, solange es der Machterhaltung der Kirche und des Klerus dient – wie immer: Wahrheit und Glauben sind unvereinbar wie Feuer und Wasser. Erst mit Beginn der Aufklärung wurde kirchlicher Einfluss in den Staaten Europas mehr oder weniger zurückgedrängt, bis schließlich in der Moderne obige Gesetzgebung Standard wurde. Anders ist die Situation in fundamentalistisch – islamischen Staaten, wo wir heute vergleichbaren Glaubenszwang wie in Europa vor rund fünfhundert Jahren erleben.

Betrachtet man den Monotheismus christlich-jüdischer Prägung bleibt die Feststellung, dass die unheilvolle Symbiose Kirche – Staat de iure nicht mehr existent ist, de facto aber allgegenwärtig und meinungsbestimmend ist, gefördert durch Gesetze, verbreitet durch abhängige Medien. Das Konkordat des Nationalsozialismus mit der katholischen Kirche vom 20.7.1933 ist nach wie vor ungekündigt.

Eine engste Vernetzung von Kirche und Staat über 1700 Jahre, eine massive Indoktrination des gesamten Volkes mit Glaubenshalluzinationen kommt einer Gehirnwäsche der Bevölkerung gleich, mit der Folge, dass reflexartig in Dingen des Glaubens die Vernunft der meisten Menschen in den Leerlauf schaltet. Dabei würde für einen unabhängigen Geist der Abschied von jeglicher Heilslehre und Jenseitsversprechung gleichzeitig auch den Abschied von jeglicher Unheilslehre, ewiger Höllenstrafe, Untergangsprophetie und Apokalypse bedeuten, zumal jede Erlösung im Jenseits nie ungeschehen machen kann, was im Diesseits an Leid, Angst und Schmerz geschehen ist. Aber jedem nach seinem Geschmack, jedem nach seiner rationalen Redlichkeit!

Prof. Dr. Mynarek formuliert drastisch: „Der christliche Gott als der universale Sado-Masochist, als ein sadomasochistisches Monstrum! […] Sadistisch erschafft er die Welt, masochistisch erleidet er sie!“ (Denkverbote, Asku Presse)

Allerdings befinden wir uns heute an einem Scheideweg der Weltgeschichte, der sich einen Ausfall von Logik und Vernunft nicht mehr erlauben kann, will die Menschheit eine Chance auf Fortbestand haben. Woraus bestehen aber die Kerne des Glaubenswahns, die besonders auch den Tierrechtler empören?

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Dr. Bleibohm: Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (1)

Veröffentlicht 7. Januar 2024 von hubert wenzl in Kirchenkritik, Religionskritik, Tierrechte

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 8   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

Aus dem Buch „Die Seelenverkäufer“ von Dr. Gunter Bleibohm

Epilog:

„Das ist es nicht, was uns abscheidet, daß wir keinen Gott wiederfinden, weder in der Geschichte, noch in der Natur, noch hinter der Natur – sondern daß wir, was als Gott verehrt wurde, nicht als ‚göttlich‘, sondern als erbarmungswürdig, als absurd, als schädlich empfinden, nicht nur als Irrtum, sondern als Verbrechen am Leben […] Wir leugnen Gott als Gott […] (Friedrich Nietzsche, Der Antichrist, 47)

Wer nicht denken kann, glaubt. Wer Angst vor dem Denken hat, glaubt. Wer glaubt, denken zu können, glaubt. Und das glauben fast alle.“
(Karlheinz Deschner)

Kommen wir zum Schluss, ziehen ein Fazit und sprechen ein Urteil:

Sowenig wie Dummheit verboten werden kann, lassen sich Religion und mystische Phantastereien eindämmen. Es ist für ein reibungsloses Nebeneinander der einzelnen Wissensstände und geistig – rationalen Ausstattungen der Menschen begrüßenswert, jedem Einzelnen ein Maß an kultischer Freiheit zuzubilligen, das seiner intellektuellen Fähigkeit entspricht und ihm Zufriedenheit garantiert.

Wie aber bei allen existentiell und essentiell wichtigen Fragen in der Menschheitsgeschichte gibt es einige Vorkämpfer und Wegbereiter, die ferne Gedankenwelten eröffnen, in denen späterhin die Mehrzahl der Menschen leben wird. Es sind die freien Geister, die Pfade in den Dschungel der Emotionen, in den Wald der Vorurteile schlagen und den Blick aufs freie Meer eröffnen.

„Nichts ist widerwärtiger als die Majorität, denn sie besteht aus wenigen kräftigen Vorgängern, aus Schelmen, die sich akkomodieren, aus Schwachen, die sich assimilieren, und der Masse, die nachtrollt, ohne nur im mindesten zu wissen, was sie will.“ (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre II, Betrachtungen im Sinne der Wanderer)

Es sind die Unabhängigen, die meist posthum „geboren“ werden, deren Ideen die Welt zum Guten verändert haben. Es sind die Vorkämpfer der Aufklärung gewesen, es sind Vernichter der Sklaverei und der Frauenunterdrückung gewesen, und es sind heute die Vorkämpfer, die jede Form des Speziesismus bekämpfen. Es sind die Menschen, die am Baum der Vorurteile und Glaubenswelten rütteln, damit spätere Generationen die Früchte der Vernunft genießen können.

Es ist unbestreitbar ein Verbrechen, eine Glaubensvorstellung dargestellter Art – wie schauerlich weht uns dies alles, wie aus dem Grabe uralter Vergangenheit an! Sollte man glauben, daß so etwas noch geglaubt wird? (Friedrich Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches, 113) – über das Leben und Leiden real existierender Lebewesen zu stellen, das Recht auf freie Berufsausübung über Leid, Schmerz und Angst von Tieren zu stellen, die dem Menschen in seiner Leidensfähigkeit in nichts nachstehen.

Ein Staat, ein Mensch, der Phantasiewelten höher bewertet als das Leid in der Realität, hat sich moralisch diskreditiert, tritt alle menschlichen Werte und Wertvorstellungen in den Dreck des Profits, des eigenen Vorteils – er hat sich zum moralischen Paria zurückentwickelt. Solange Ehrfurcht vor dem Leben nur Ehrfurcht vor Menschenleben beinhaltet, ist jeder Humanismus grotesk und wertlos.

Es kommt aber noch die zweite Komponente hinzu. Innerhalb der Glaubensvorschriften werden die absurdesten Anweisungen, den Menschen betreffend, ausgeblendet und nicht befolgt. Mag es noch bei jedem einzelnen ein Privatvergnügen sein, sich an Kleidungs-, Waschungs- und Ernährungsvorschriften zu halten, die Tausende von Jahren zurückliegen, mag er diese Regeln zur Befriedigung seiner eigenen geistigen Sklaverei bis zum Exzess befolgen; er behindert und stört damit niemanden. Kein Privatvergnügen ist es hingegen, wenn so konsequent, wie die menschbezogene Anordnungen der Todesbefehle in den „heiligen Schriften“ nicht befolgt werden, genauso konsequent Todesbefehle, welche die wehrlose Tierwelt betreffen, ausgeführt werden. Wir stehen vor einem sittlichen Skandal, einer ethischen Unredlichkeit erster Güte, einem moralischen Verbrechen.

Kulte des Monotheismus – und jeder Monotheismus ist fundamentalistisch, anthropozentrisch und totalitär – propagieren durchgängig einen Anthropozentrismus, der in das Museum der Absurditäten, in das Horrorkabinett frühmenschlicher Riten gehört. Wir stehen vor einem Spagat einer Lügenwelt, die versucht archaische Vorschriften zur eigenen Machterhaltung auf dem Rücken der Ärmsten der Armen, auf dem Rücken der unschuldigen Tierwelt auszuleben. Prof. Dr. Hubertus Mynarek formuliert in „Denkverbote“ (Asku Presse) die Problematik folgendermaßen:

„Zwischen den vielen politisch-gesellschaftlichen Lebenslügen, mit denen wir konfrontiert sind, kommt es zu einem erbitterten Konkurrenzkampf […] So scheint es, dass es immer die beiden gegensätzlichen Klassen der vielen Glaubenden (im weitesten Sinne des Wortes) und den wenigen Denkenden geben wird.“

Hieraus resultiert das große Verbrechen der Menschheit, die Elend, Leid, Schmerz und Angst über die gesamte Welt der Lebewesen gebracht hat und weiter bringt, es ist der Todesstachel für die Vernunft, es ist der Katalysator für das Abgleiten ins Chaos!

„Gottlos ist nicht, wer die Götter der Menge beseitigt, sondern wer die Anschauungen der Menge auf die Götter überträgt.“
(Epikur, Brief an Menoikeus)

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 8

Veröffentlicht 25. September 2022 von hubert wenzl in Religionskritik

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 7   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

Aus dem Buch „Die Seelenverkäufer“ von Dr. Gunter Bleibohm

Fortsetzung vom vergangenem Sonntag:

Konfrontiert man die Anhänger – gleich welchen Kultes – mit den abgeleiteten religionshistorischen Fakten, den Erkenntnissen moderner Tiermedizin und einer verbindlichen Tierethik, kann der Argumentation auf logisch – rationaler Ebene grundlegend nicht widersprochen werden.

Da dem modernen „Trio Infernal“ – Kirche, Politik und Wirtschaft – aber per se der Machterhalt als oberstes Ziel gemeinsam ist, reagiert man grundsätzlich reflexartig emotional. Sofort fallen Worte wie “ausländerfeindlich, fremdenfeindlich, Rassismus, Nationalsozialismus, Extremismus u.ä.“, die letztendlich in jeder Diskussion und Argumentation dann zum Einsatz gelangen, wenn einer Seite Argumente fehlen und die Diskussion mit einer Niederlage enden würde. Es ist der Rettungsschirm der sachlichen Verlierer, ein „Totschlagargument“ in einer gesellschaftlichen Atmosphäre des Duckmäusertums, der kriecherischen Anpassung an bestehende Meinungs- und Herrschaftsstrukturen.

Gekünstelte und staatlich gewünschte Empörungskultur schafft aber eine Heuchelkultur; „politische Korrektheit“ lebt von der Verlogenheit und schafft auf das Widerwärtigste den Raum für subversive Flüstergespräche.

„Überhaupt müssen die Lenker und Bewerter des großen Geschwätzes immer auch ein wenig aufpassen, sich nicht zu schnell zu empören und auch nicht über alles. Sie erzeugen sonst Langeweile auf der einen sowie Glattsprecher und Leerformelproduzenten auf der anderen Seite, die dann auch niemand mag“ stellt Evelyn Roll in der Süddeutschen Zeitung vom11.10.2009 zu Recht fest.

Anwender dieser Biertischargumente übersehen dabei ferner, dass ein grosser Teil der Moslems, besonders aber der Juden, seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten deutsche Staatsangehörige sind, also weder Fremde noch Ausländer. Wer aber Verunglimpfungen und Beleidigungen der Juden und des Judentums einmal im Originalton erleben möchte, der möge sich die einschlägigen Passagen – insbesondere die Ausfälle des Paulus – im Neuen Testament, dem heiligen Buch der Christenheit, durchlesen; dieses Buch gilt weltweit als moralisch integer. Das Literaturstudium kann in beliebiger Schärfe in den Schriften Martin Luthers vertieft werden, für den die Juden ein Abbild der Verachtung waren; es sei auf seine Schrift „Von den Juden und ihren Lügen (1543)“ verwiesen.

Es ist genau die politische Atmosphäre und der allgemeine Meinungsterror, die political correctness, die aus Menschen manipulierbare, feige und ängstliche Wesen macht, es ist die Atmosphäre, die der Demokratie ins Gesicht schlägt und totalitäre Strukturen – gleich welcher Art – nach sich zieht: „Die mißgestimmten Massen gleichen Nullen, die freilich furchtbar zählen werden, sowie ein neuer Einser ihnen Bedeutung gibt.“ (Ernst Jünger, dt. Schriftsteller, 1895-1998)

Es ist moralisch essentiell und Pflicht der freien Geister, der Klarsichtigen, gegen Quälereien der Wehrlosesten, nämlich der Tierwelt, ohne Rücksicht auf die betroffenen Kulte, deren Motive und religiösen Rechtfertigungen zu protestieren! Nicht jeder, der nicht bevorzugt behandelt wird, ist benachteiligt, nicht jeder, gegen dessen Vorstellungen und Vorgehensweisen partiell argumentiert wird, ist ein Verfolgter und nicht jeder, der religiöse – kultische Vorstellungen aus der Sicht der Vernunft und Logik sieht, ist ein Rassist, ein Feind der Religion, ein Menschenverächter!

Im Gegenteil: Derjenige, der sich auf diese Ebene und Methode der Behauptung, der Durchsetzung seiner Thesen begibt, ist derjenige, der seine Mitmenschen mit Meinungsmanipulation schlimmster Couleur gängelt und sich demokratisch ins Abseits stellt. Der heute praktizierte Speziesismus gegenüber der Tierwelt ist aber weltweit überhaupt die schändlichste und verachtenswerteste Sonderform des Rassismus! RespekTiere, eine wichtige österreichische Tierrechtsorganisation, präzisiert: Warum wagen wir es gegen den Robbenmord in Kanada aufzutreten, gegen den Stierkampf in Spanien oder gegen das Gänsestopfen in Frankreich oder Ungarn, aber leider so oft nicht gegen das betäubungslose Schlachten, welches nur all zu oft direkt vor unserer Haustür statt findet? Warum haben wir in ersteren Fällen keine Angst davor (und auch keinen Grund dazu), als Kanada-Verächter, Franzosen- oder Spanierhasser ignoriert zu werden, müssen beim Kampf für ein landesweites Schächtverbot aber fürchten in die Rassismusfalle zu geraten?

Fortsetzung folgt ………

Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 7

Veröffentlicht 18. September 2022 von hubert wenzl in Religionskritik

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 6   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

Aus dem Buch „Die Seelenverkäufer“ von Dr. Gunter Bleibohm

Religiöse Grundlagen im Judentum

Nachfolgender Text stammt von Rabbiner Dr. Israel Meir Levinger, Rabbiner der Israelitischen Gemeinde Basel und seinem Grundsatzartikel: Die Jüdische Schlachtmethode – das Schächten

(www.hagalil.com/judentum/koscher/schaechten/schaechten.htm)

Das jüdische Gesetz beschreibt in schriftlich und mündlich überlieferten Ge- und Verboten Inhalt und Führung des jüdischen Lebens. Es basiert auf dem geschriebenen Text der Tora, der Propheten und der Schriften. Dieses Fundament kann freilich ohne entsprechende Erläuterung nicht zur praktischen Anwendung gelangen. Diese praktische Ergänzung findet sich in der „mündlichen Tora“. Beide, die schriftliche und die mündliche Tora, wurden Moses am Berge Sinai übergeben.

In der Natur mündlicher Tradition liegt die Anlage zur Weiterentwicklung. Bedingt durch historische Ereignisse, wie die Vertreibung der Juden aus ihrer Heimat und das Aufkommen des Christentums, waren die Juden gezwungen, die mündliche Lehre in der Mischnah (ca. im Jahr 180 der allgemeinen Zeitrechnung) und später im Talmud (ca. im Jahr 500) niederzuschreiben. Diese Texte bilden daher eine heilige und unverrückbare Grundlage der jüdischen Religion. Als Religion für ein ständig Veränderungen unterworfenes Leben ist das Judentum offen für eine weitere Entwicklung, die durch die Rabbiner geleistet und in verschiedenen Formen festgehalten wird. Dieses gesamte Gebilde wird Halacha genannt.

Eine Anweisung erlangt halachische Verbindlichkeit, wenn sie sich auf eine lange Tradition und eine anerkannte Autorität stützen kann; auch ein Schriftbeweis alleine genügt nicht, wenn nicht zugleich die genannten Kriterien erfüllt sind. Daraus folgt, dass sich die Halacha sehr bedächtig und behutsam entwickelt. Die wichtigsten rabbinischen Sammlungen der Halacha sind die Mischnah, die Tossefta, die halachischen Midraschim und der Talmud, sowie aus späterer Zeit die Mischne Tora von Maimonides (ca 1160) und der Schulchan Aruch von Josef Karo (ca 1575). Erst das Verständnis um Entstehung, Inhalt und Wirkung dieser verpflichtenden Kodizes eröffnet den Weg jüdischen religiösen Denkens.

Hartinger sowie Rowe et alii, die in ihren Schriften gegen das Schächten auftreten, argumentieren nun richtig, dass eine Vorschrift über das Betäuben vor dem Schächten weder in der Bibel noch im Talmud zu finden sei. Dieses Argument stimmt und muss stimmen, weil zur Zeit der Niederschrift der Bibel und des Talmuds eine der heutigen Form vergleichbare Betäubung vor dem Schlachtvorgang gar nicht bekannt war. Vielmehr war durch die extrem strenge Regelung des Schächtens selbst die äußerste Schmerzminimierung der Schlachttiere angestrebt und gewährleistet.

Die schriftliche Tora bietet lediglich einen kleinen Hinweis auf das Schächten. So heißt es in Dewarim (Deuteronomium) 12,21: „Du sollst von Deinem Großvieh und Kleinvieh schlachten, so wie ich Dir befohlen habe“. Die Worte „wie ich Dir befohlen habe“ sind sehr interessant, denn da wir in der ganzen Bibel keinen weiteren Hinweis finden, weisen sie auf eine dahinterliegende Schicht, auf eine noch ältere Vorschrift, auf die mündliche Lehre. Diese ist in die spezifischen Gesetze über das Schächten eingegangen, die wir im Talmud (Traktat Chulin 1-2) in Maimonides‘ Mischne Tora (Sefer Keduschah) und in Karos Schulchan Aruch (Jore De‘a 1-28) finden. Diese halachischen Vorschriften bestimmen ein exaktes Verfahren für das Schächten, wie es unten noch beschrieben wird. Eine zweite, dem Schächtschnitt vorangehende Betäubung würde dem Tier Verletzungen zufügen und es trefa (unrein) machen. Sie stünde daher im Widerspruch zur jüdischen Religion.

Die Darstellung erfolgt hier deshalb mit aller Ausführlichkeit, da zum einen die einschlägigen Vorschriften in der Allgemeinheit unbekannt sind, zum anderen aber sich eindeutig der Kontext zu den vorstehenden Analysen und dem Verbindlichkeitsgehalt religiöser Schriften ergibt. Übrigens fragt man sich an dieser Stelle unwillkürlich, ob der Gläubige seine Blinddarmoperation auch ohne Narkose durchführen lässt, da keine Stelle im AT bekannt ist, die Narkotisierungen des Menschen bei Verletzungen vorsieht; der pfiffige Exeget weiss aber mit Sicherheit einen Ausweg, um das Leid auf die Tierwelt zu beschränken!

Selbst wenn es dem freien Geist gelingen sollte, tausendjährige Uraltgottesbefehle intellektuell und ethisch-moralisch in das Geschehen einzuordnen, bleibt die Feststellung, dass die tierqälerischen Gottesbefehle aus „Prinzip“ heute aufrecht erhalten werden, dienen sie doch als Differenzierungskriterium zu anderen Glaubenswelten; aber nicht nur zu anderen Glaubenswelten, auch wirtschaftliche Aspekte spielen eine tragende Rolle. Mit „Schächtfleisch“ kann man sich sehr leicht vom normalen Fleischmarkt abkoppeln, dem Preisdruck ausweichen und eigene Marktstrategien entwickeln – ein entscheidendes, aber nicht genanntes Argument.

Fortschrittliche jüdische Tierschützer haben indes den Nachweis erbracht, dass ein Verstoß gegen kultische Anordnungen nicht entsteht, wenn man das Tier vor der Schlachtung betäubt. Die jüdische Tierschützerin Dr. Hanna Rheinz von der Initiative Jüdischer Tierschutz stellte in ihrem Aufruf an den Zentralrat der Juden die Fakten wie folgt heraus, dem nichts hinzuzufügen ist:

Schächten unter Einsatz von reversibler Elektrokurzzeitbetäubung mindert die Religionsfreiheit nicht, sondern ermöglicht erst ein zeitgemäßes schonendes Schlachten im Sinn des Jüdischen Tierschutzgebotes!

Es liegt auf der Hand, dass die Methoden des betäubungslosen Schächtens heute nicht mehr mit den Zielsetzungen des jüdischen Tierschutzgesetzes vereinbar sind.

Viele jüdische Menschen haben den Missstand des betäubungslosen Schächtens bereits angeprangert. Ich nenne nur den Nobelpreisträger der Literatur Isaac Bashevis-Singer.

Das Fleisch gequälter Tiere ist nicht koscher! Es gibt aus halachischer Sicht keinen Grund, warum eine reversible Elektrokurzzeitbetäubung mit dem Gebot der schonendsten Tötung nicht vereinbar sein sollte, denn ein so betäubtes Tier ist nicht Aas. Die Religionsfreiheit wird durch eine Streichung von Nr. 2, Abs. 2 des § 4 a des Tierschutzgesetzes nicht bedroht!

Ich fordere Sie, die Rabbiner und die Kultusbeauftragten der Jüdischen Gemeinden dazu auf, deutlich zu machen, dass die Kaschrut, die auf ritueller Reinheit beruhenden Speisegesetze, nicht mit dem unsäglichen Leiden der Tiere zu vereinbaren sind.

Fortsetzung folgt …..

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 6

Veröffentlicht 12. September 2022 von hubert wenzl in Religionskritik

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 5   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

Aus dem Buch von Dr. Gunter Bleibohm: „Die Seelenverkäufer“

Schächten

Definition: Im Judentum und im Islam versteht man unter Schächten das rituelle Schlachten von Tieren (vorwiegend Schafe und Rinder), bei dem den gefesselten und niedergeworfenen Tieren mit einem mehr oder minder scharfen Messer die vordere Halshaut, Halsmuskeln, Speise- und Luftröhre sowie beide Halsschlagadern durchtrennt werden. Bezweckt wird das Ausbluten des Tieres, da der Verzehr von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig.

Gesetzliche Grundlagen:

Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz § 4 das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt. Die Einfuhr des Fleisches im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen erlaubt.

Töten von Tieren § 4

  1. Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss wegen der nach Artikel 4, Grundgesetz, verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten.

§ 4a:

(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn 1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist, 2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder 3. dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4 b Nr. 3 bestimmt ist.

Anmerkung:

Das Gesetz hinterfragt weder den Sinngehalt der religiösen Regel, noch ist von Wichtigkeit, aus welcher Frühstufe der Menschheitsgeschichte die Anweisung stammt, sondern Bedeutung hat allein, dass die Regel religiös begründet ist. Wahrscheinlich würde aber der parlamentarische und juristische Toleranzanspruch sehr schnell erlöschen, käme eine religiöse Organisation mit einer Offenbarung und einem Gottesbefehl, der fordert, künftig die Erstgeborenen von Politikern und Juristen zu opfern. Aber solange es „nur“ Tiere sind, ist man unendlich weltoffen und tolerant.

Religiöse Grundlagen im Islam

Die Begründung des Schächtens für den Moslem liegt darin, dass im Islam das Blut als Sitz der Seele angesehen wird. Das direkte Verbot steht im Koran, wobei es offenbar mehrere zitierte Versionen dieser Stelle gibt (5. Sure, Vers 3):

„Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allahs Name angerufen wurde; das Erdrosselte, das zu Tode Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was Raubtiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt, ferner das, was auf einem heidnischen Opferstein geschlachtet worden ist, und ferner (ist euch verboten), daß ihr durch Lospfeile das Schicksal zu erkunden sucht. Das ist eine Freveltat. Heute haben die Ungläubigen vor eurem Glauben resigniert; also fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt. Wer aber durch Hungersnot gezwungen wird, ohne sündhafte Neigung – so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig“.

Im Zusammenhang mit den verschiedenen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam ergeben sich zahllose Diskussionen um das Schächten. Während einige religiöse Führer eine Betäubung vor dem Schächten als durchführbar ansehen, wäre dieser Vorgang für andere eine Unterdrückung des Islam. Soweit die offizielle Sprachregelung. Tatsächlich wird aber über den Weg der Glaubensfreiheit ein Marktsegment bedient, das sich aus dem üblichen wirtschaftlichen Wettbewerb der Fleischlobby profitträchtig separieren lässt. Lebensmittelkonzerne wittern einen neuen Milliardenmarkt und dass sich mit dem religiös geprägten Konsumverhalten gut verdienen lässt, erkennen allmählich auch deutsche Unternehmen. „Ibi fas ubi proxima merces – da ist das göttliche Recht, wo der nächste Profit ist“ schrieb Lukan vor 2000 Jahren; „da ist das Tierelend, wo der nächste Profit ist“ die heutige Leitformel des ethischen Untergangs.

Fortsetzung folgt ……

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 5

Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 4   Leave a comment

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Rebloggt von Tierfreund und Religionskritiker Wolfgang – wolodja51.wordpress.com

Aus dem Buch „Die Seelenverkäufer“ von Dr. Gunter Bleibohm

Fortsetzung vom vergangenem Sonntag

Das Lügenspiel mit „Gottesworten“

Studieren Sie bitte unbedingt en detail die Forderungen und Anordnungen dieses Gottes, der großen „moralischen“ Instanz des Abendlandes, direkt in der Bibel – der „heiligen Schrift“ – und die Blutspur des Vernichtungstheismus durch die Geschichte unserer Welt wird transparent, verständlich und begreifbar.

1. Mose 17,14: Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat.

2. Mose 21,12: Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.

2. Mose 21,14: Wer aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte.

2. Mose 21,15: Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

2. Mose 22,17: Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.

2. Mose 22,18: Wer einem Tier beiwohnt, der soll des Todes sterben.

2. Mose 30,33: Wer eine solche Salbe macht und oder einem Unberufenem davon gibt, der soll aus seinem Volk ausgerottet werden.

2. Mose 30,38: Wer es (das Räucherwerk) macht, damit er sich an dem Geruch erfreue, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

3. Mose 17,3+4: Wer aus dem Hause Israel einen Stier, ein Schaf, eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß sie dem Herrn zum Opfer gebracht werde, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

3. Mose 20,1: Wer eines seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben, das Volk soll ihn steinigen.

3. Mose 20,9: Wenn jemand seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

3. Mose 20,10: Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin […]

3. Mose 20,11: Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben, ihre Blutschuld komme über sie.

3. Mose 20,12: Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, sollen beide des Todes sterben.

3. Mose 20,13: Wenn jemand bei einem Manne liegt, wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben.

3. Mose 20,14: Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen, man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.

3. Mose 20,15: Wenn jemand bei einem Tier liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man töten.

3. Mose 20,16: Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und das Tier auch.

3. Mose 20,17: Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, das ist eine Blutschande, sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volkes […]

3. Mose 20,18: Wenn ein Mann bei seiner Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat […] sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.

3. Mose 21,9: Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, soll man sie mit Feuer verbrennen, denn sie hat ihren Vater entheiligt.

4. Mose 15,30: (Gotteslästerung) Wenn ein Einzelner aus Vorsatz frevelt, so hat er den Herrn geschmäht. Er soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

4. Mose 15,32f: (Beispielcharakter) Ein Mann sammelt Holz am Sabbat, Ergebnis der Gottesbefragung, Zitat: Der Mann soll des Todes sterben, die ganze Gemeinde soll ihn steinigen draußen vor dem Lager.

4. Mose 19,20: Wer aber unrein wird und sich nicht entsündigen will, der soll ausgerottet werden aus der Gemeinde.

4. Mose 25,1f: (Beispielcharakter!) Und Israel […] fing an zu huren mit den Töchtern der Moabiter […] da sprach der Herr (!) zu Mose: […] Hänge sie vor dem Herrn auf im Angesicht der Sonne.

4. Mose 35,16: Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben.

4. Mose 35,17: Wirft er mit einem Stein […] dass er daran stirbt […] soll des Todes sterben.

4. Mose 35,18: Schlägt er mit einem Holz […] dass er stirbt […] soll des Todes sterben.

4. Mose 35,19: […] wer ihm (dem Mörder) begegnet, soll ihn töten.

4. Mose 35,20+21: Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn […] oder schlägt er ihn mit der Hand, dass er stirbt […] so soll er des Todes sterben.

4. Mose 35,30: Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin.

5. Mose 13,2: Wenn ein Prophet oder Träumer unter euch aufsteht […] und er spricht: Lass uns anderen Göttern folgen […] Der Prophet aber oder Träumer soll sterben […]

5. Mose 13,7f: Wenn dich dein Bruder […] dein Sohn, deine Tochter […] deine Frau […] dein Freund heimlich überreden würde (von Gott abzufallen) […] sollst ihn zu Tode bringen. Deine Hand soll die erste wider ihn sein. Man soll ihn zu Tode bringen […] (Anmerkung: Ehrenmorde in der Bibel oder?)

5. Mose 13,13f: Wenn du in irgendeiner Stadt […] (Menschen findest die eine andere Lehre vertreten) […] so sollst du die Bürger dieser Stadt erschlagen mit der Schärfe des Schwertes. (Anmerkung: Die Lizenz zum Töten der Andersgläubigen)

5. Mose 17,2f: (Wenn jemand gefunden wird der tut) was dem Herrn missfällt […] so sollst du den Mann oder die Frau, die eine solche Übeltat begangen hat, hinausführen zum Tor und sollst sie zu Tode steinigen […] die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes […]

5. Mose 18,20f: Wenn ein Prophet so vermessen ist, dass er redet in meinem Namen, was ich nicht geboten habe (Anmerkung: Und wer entscheidet das) und wenn einer redet im Namen anderer Götter, dieser Prophet soll sterben.

5. Mose 21,18: (Todesstrafe für ungeratene Söhne) So sollen ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, daß er sterbe […]

5. Mose 22,20f: […] ist es Wahrheit, dass das Mädchen nicht mehr Jungfrau war, soll man sie vor die Tür des Vaters führen und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen.

5. Mose 22,22: Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er einer Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben.

5. Mose 22,23-24: Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei, so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war […]

5. Mose 22,25: Wenn aber jemand ein verlobtes Mädchen auf freiem Feld trifft […] und wohnt ihr bei, so soll der Mann allein sterben […], aber dem Mädchen sollst du nichts tun, denn er fand sie auf freiem Feld und das verlobte Mädchen schrie, und niemand war da, der ihr half.

Kurzes Zwischenfazit:

Wie erträgt es der gläubige Mensch, der Gotteshörige, dass, zumindest in Europa, nicht mehr gesteinigt, verbrannt, gehängt und ausgerottet wird, obwohl es eindeutiger Gottesbefehl ist? Warum lässt der Glaubensbruder, mitsamt seiner Kirche, Regierungen zu, die gegen Gottesworte handeln, indem sie die Anordnungen nicht in Gesetzen umsetzen? Oder will und kann der Gläubige sich auf Dauer auf seine Unwissenheit zurückziehen, ähnlich dem Massenmord an der Tierwelt, oder genügt es lediglich für sein Seelenheil zu beichten?

Die katholische Kirche hat im 2. Vatikanischen Konzil (11.10.1962 – 8.12.1965) unter dem beliebten, biederen Papst Johannes XXIII, der weder das theologische Charisma eines Gregor VII noch die Exzentrizität des Mörderpapstes Alexander VI hatte, doch eindeutig festgestellt, vorstehende Todesbefehle stammen unmittelbar von Gott, sind sein Wille, sein Befehl. Kann man also mit Gott handeln oder führt menschliche Einsicht schneller zu humanem Handeln als das Wollen des archaischen Mördergottes? Wie kann aber ein Mensch, der mit einer gewissen Denkfähigkeit ausgestattet ist, derartige „Gottesanweisungen“ steinzeitlicher Qualität für die heutige Zeit als verbindlich deklarieren? Wie verkraftet ein vernunftbegabtes Wesen den Spagat zwischen historischem Wahnsinn und moralisch-ethischer Anarchie? Setzt beim Glauben tatsächlich die Denkfähigkeit aus und die Kritiklosigkeit ein?

Das Thema könnte an dieser Stelle abgeschlossen werden, da diese Befehle dank Aufklärung in der Gruselkiste der Geschichte verschwunden sind – obwohl sie Worte des „liebenden“ Schöpfers sind und trotzdem unbefolgt bleiben. Es gibt aber keinen Irrsinn, zu dem menschliche Idiotie sich nicht hinreissen lässt und Auswege sucht, Gottesphantasien auszuleben. Blutige Todesanordnungen gegen Menschen darf man nicht vollstrecken – aber vielleicht gegen Tiere? Sind diese Wesen doch im gesamten Monotheismus rechtlos, dem Menschen unterstellt und ausschliesslich zu seinem Vergnügen und Nutzen vorhanden.

Fortsetzung folgt …..

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche – Teil 4

Veröffentlicht 28. August 2022 von hubert wenzl in Uncategorized

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Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (Teil 3/2)   Leave a comment

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Aus dem Buch „Die Seelenverkäufer“ von Dr. G. Bleibohm

Fortsetzung vom vergangen Sonntag

Zur ethischen Relevanz des AT

Das AT ist ein gewalttätiges und inhumanes Buch – ein Buch, das Eroberungskriege und Völkermord sanktioniert, Nichtgläubige hasserfüllt verfolgt und bei genauerer Analyse eine exzessive Anwendung von Todesstrafen für belangloseste Vergehen fordert. Eine hervorragende, vertiefende Zusammenstellung und Analyse findet der interessierte Leser bei Prof. Buggle (Denn sie wissen nicht, was sie glauben, Franz Buggle, Alibri Verlag, Aschaffenburg, 2004).

Das AT ist die Beschreibung eines Mördergottes und seiner Helfershelfer, ist die Beschreibung eines Gottes, den der Brandopfer- und Blutgeruch befriedigt und eines Gottes, der seine Entscheidungen häufig ändert und seine Herrschaft mit tyrannischer Gewalt ausübt. Dieser Gott geniesst süchtig Rache und Vernichtung, er lebt und handelt im Blutrausch. Kurze Beispiele mögen an dieser Stelle genügen, die Todesliste der exzessiven Hinrichtungsbefehle sind im nachfolgenden Kapitel (Teil 4) in extenso aufgeführt.

Der Auftrag dieses „Gottes“ an den Menschen, sich auf der Erde vegetarisch, also ohne Tierleid, zu ernähren, steht gleich am Anfang der Genesis:

Und Gott sprach: Seht da, ich habe euch gegeben allerlei Kraut, das sich besamt, auf der ganzen Erde und allerlei fruchtbare Bäume, die sich besamen, zu eurer Speise … (Gen 1, 29)

Nachdem er aber seine Schöpfung als Fehlschlag erkannte und durch die Sintflut fast zur Gänze ersäufte, startete er einen neuen Versuch und änderte gleichzeitig seine Meinung bezüglich der Ernährung:

Furcht und Schrecken vor euch sei über alle Tiere auf Erden und über alle Vögel unter dem Himmel, über alles, was auf dem Erdboden kriecht, und über alle Fische im Meer; in eure Hände seien sie gegeben. Alles, was sich regt und lebt, das sei eure Speise; wie das grüne Kraut habe ich‘s euch alles gegeben. (Gen 9, 2-3)

Die zentrale Figur des Moses ist gleichfalls, wie sein Herr, von grenzenloser „Humanität“ geprägt. Als Moses nämlich vom Berg Sinai herabstieg mit den zehn Geboten in der Hand, von denen das fünfte Gebot lautet: „Du sollst nicht töten“, sah er sein Volk um ein goldenes Kalb tanzen. Fünftes Gebot hin oder her, gab er folgende Anweisung:

Und er sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Gürte ein jeglicher sein Schwert um seine Lenden und durchgehet hin und zurück von einem Tor zum andern das Lager, und erwürge ein jeglicher seinen Bruder, Freund und Nächsten. Die Kinder Levi taten, wie ihnen Mose gesagt hatte; und es fielen des Tages vom Volk dreitausend Mann. (Ex 32, 27-28)

Geschichten ähnlicher Barbarei werden von König David sowie dem ebenfalls hochverehrten König Salomo berichtet. Damit der Fleischhunger und Blutdurst des Herrn richtig gesättigt wird, opfert nämlich Salomo gleich eine immense Menge an Tieren, nach dem Motto „viel hilft viel“:

Und Salomo opferte Dankopfer, die er dem HERRN opferte, zweiundzwanzigtausend Ochsen und hundertzwanzigtausend Schafe. Also weihten sie das Haus des HERRN ein, der König und alle Kinder Israel. (1Kön 8, 62-63)

Wir finden hier die Gedankenwelt einer brutal-archaischen Lehre. Statt durch Religion die Wehrlosen, die Tiere, zu schützen, beutet dieses abstruse Gedankenkonstrukt die Schwächsten schamlos und ohne Mitgefühl aus und legt ihnen zum höheren Lob des Herrn einen furchtbaren Tod durch Schächten auf. Was ist das für ein Gottesmonster, welches das Blut der Ärmsten der Armen, welches das Blut seiner eigenen Schöpfung liebt und gegen deren Leid und Schmerz taub ist?

Wer aber glaubt, dass Tieropfer zwischenzeitlich in der katholischen Kirche abgeschafft sind, irrt zutiefst. Meldet doch die „Süddeutsche Zeitung“ vom 7.10.2009, das im Altarraum der kath. Kirche von San Juan Chamula, Mexiko, bis heute Tieropfer vollzogen werden! Übrigens ist Massenmord an Tieren auch heute keine Todsünde nach der Lehre der Catholica! Mit dem Begriff Todsünde (peccatum mortiferum) werden im Katechismus der Katholischen Kirche bestimmte, besonders „schwerwiegende“ Sünden wie Mord, Ehebruch und Glaubensabfall bezeichnet. Man kann Tiere quälen, in unbegrenzter Zahl ermorden, sein ewiges Leben gefährdet der gläubige Katholik damit nach offizieller Lehrmeinung der Kirche nicht.

König David, Liebling Gottes, zweiter König von Israel und Nachfolger Sauls, war ein Mann, der neben zahlreichen, bluttriefenden Massakern auch äusserst exzentrische Geschenke liebte:

Da machte sich David auf und zog mit seinen Männern und schlug unter den Philistern zweihundert Mann. Und David brachte ihre Vorhäute dem König in voller Zahl, daß er des Königs Eidam würde. Da gab ihm Saul seine Tochter Michal zum Weibe. Und Saul sah und merkte, daß der HERR mit David war. Und Michal, Sauls Tochter, hatte ihn lieb. Da fürchtete sich Saul noch mehr vor David und ward sein Feind sein Leben lang.“ (1Sam 18, 27-29)

Diese kurzen Ausgriffe mögen genügen, die doch recht eigenwillige Gedankenwelt und moralisch-ethische Qualität des Pentateuch zu skizzieren. Über die Relevanz des „Gotteswortes“ für unsere heutige Zeit möge der kritische Denker selber urteilen, zumal dieses „Gotteswort“ im Laufe der Geschichte tausendfach umgeschrieben, verändert, angepasst, kurzum in seiner Aussage manipuliert wurde, so dass auch die Kunst der priesterlichen Exegese hauptsächlich darin besteht, scholastisch-spitzfindig die Texte situativ zu interpretieren. Aber noch eine Komponente kommt hinzu:

„Nicht das Wissen, sondern der Glaube siegt, nicht die Wahrheit, sondern die Masse“ (F.W. Korff, Vorwort zum wahren Wort des Celsus, 1991) oder mit den Worten des großen Blaise Pascal in seine Pensées: „Warum folgt man der Mehrheit? Etwa weil sie mehr Vernunft hat? Nein, sondern weil sie mehr Macht hat.“

Wer meint, dass zumindest Zauberhandlungen in der heutigen, aufgeklärten Welt undenkbar sind, schätzt seine Mitmenschen falsch ein. Schreibt doch die FAZ am 28.9.2009 in einem Artikel vom jüdischen Versöhnungsfest über den Brauch des „Kaparot“ ultraorthodoxer Juden, wie man sich der Sünden des vergangenen Jahres zu entledigen sucht. Nach einem Gebet wird ein Huhn an Schulter oder Füssen gepackt, und dreimal über dem Kopf geschleudert. „Danach lassen sie die Hennen (für Frauen) und die Hähne (für Männer) den jüdischen Vorschriften gemäß schlachten und das Fleisch an die Armen verteilen“. Bleibt nur noch die sarkastische Frage, wenn der zuständige „Gott“, in diesem Fall Jahwe oder Jehovah, sich verzählt oder das Huhn nur zweimal über dem Kopf kreist – was passiert dann? Ewige Verdammnis? Vergebung?

Die Ankündigung, Durchführung und Rechtfertigung vergleichbarer Verbrechen des AT auf die heutige Zeit zu übertragen, würde die Intervention sämtlicher humanistisch orientierter Staaten bewirken. Aber wir sind stolz auf unsere tolerante Gesetzgebung, denn dieses Buch, das zum Terror aufruft, darf frei verkauft werden und dient – anders als die blanke Brustwarze eines Fotomodells – nach offizieller Lesart nicht der „sozialethischen Verwirrung“ Jugendlicher. Opportunität und Stillschweigen ist an dieser Stelle aber kein Zeichen von Toleranz, sondern ein moralisches Verbrechen.

Kleines Zwischenfazit:

Der Herr Staatsanwalt ist kraft bindender und gemeinsamer Regierungs- und Kirchenbefehle auf dem religiösen Auge vollständig blind, nicht einmal ein Glasauge verbirgt kosmetisch seine Blindheit. Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit wird jede Glaubensabsurdität toleriert, selbst wenn zu Genozid, Mord, Hass und Diskriminierung Andersdenkender aufgerufen wird. Fühlt sich doch heute noch der kleinste Geist durch die Ausübung bizarrer Riten und Gepflogenheiten auserwählt, elitär und privilegiert.

Da sich zugegebenermaßen die gesamte Fabel des AT im Glaubensbereich abspielt, kann man für die Geistesverwirrung der Glaubensschafe lediglich den nachstehenden Versuch der Exculpation als mildernden Umstand gelten lassen: Vorausgesetzt, daß überhaupt geglaubt wird, so ist der Alltags-Christ eine erbärmliche Figur, ein Mensch, der wirklich nicht bis drei zählen kann, und der übrigens, gerade wegen seiner geistigen Unzurechnungsfähigkeit, es nicht verdiente, so hart bestraft zu werden, wie das Christentum ihm verheißt. (Friedrich Nietzsche: Menschliches, Allzumenschliches, 116)

Fortsetzung folgt …..

Über Glaubenswahn, Tierelend und Kirche (Teil 3/2)

Veröffentlicht 22. August 2022 von hubert wenzl in Religionskritik

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