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Ich bin maßlos enttäuscht über die Berichterstattung in Deutschland über das Katalonien-Problem. Man schlägt sich einseitig auf die Seite des spanischen Zentralstaates. Jede Sensibilität gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht, das in der UN-Charta verankert ist, fehlt.
Hier ein offener Brief von Prof. Dr. Axel Schönberger an die BK A. Merkel und Bundesjustizministerin K. Barley.
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28. Mai 2018 — Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr verehrte Frau Ministerin!
Der «Unabhängige Experte der Vereinten Nationen für die Förderung einer demokratischen und gerechten Weltordnung», der ehemalige hohe UN-Beamte und Völkerrechtler Prof. Dr. Alfred de Zayas, hat im Januar 2018 ein Rechtsgutachten in spanischer Sprache zur Katalonien-Krise veröffentlicht, das ich Ihnen aufgrund der Brisanz der darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen auch für die deutsche Politik und Justiz nachstehend in deutscher Übersetzung zugänglich mache. Aus den präzisen Ausführungen des UN-Experten ergeben sich, sofern man seine Rechtsauffassung teilt, auch für die staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland mindestens drei wichtige Konsequenzen:
1. Die Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist in Spanien derzeit ersichtlich nicht sichergestellt, so daß politisch verfolgte Katalanen, die aus Spanien nach Deutschland einreisen, hierzulande vom Grundgesetz garantiertes Asylrecht genießen.
2. Auch deutsche Behörden und Institutionen haben sich aufgrund des Vorrangs zwingenden internationalen Rechts, dem sich Deutschland unterworfen hat und das bezüglich der Menschenrechte über dem Grundgesetz steht, ausnahmslos sämtlicher Rechtsakte und Handlungen zu enthalten, welche geeignet wären, die seitens des spanischen Staates betriebene Kriminalisierung der friedlichen und demokratischen Ausübung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung durch das katalanische Volk zu unterstützen.
3. Auch deutschen Polizisten und Richtern, die Anweisungen erhalten, aufgrund ihres Eintretens für die friedliche und demokratische Ausübung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes von Spanien kriminalisierte katalanische Politiker festzunehmen bzw. gegen diese zu ermitteln, müßte nach den Ausführungen des renommierten Völkerrechtlers ein Recht zur Verweigerung ihrer Mitwirkung an derartigen Tätigkeiten oder Beschlüssen aus Gewissensgründen eingeräumt werden, da eine Kriminalisierung der katalanischen Politiker das Potential zu schweren Menschenrechtsverstößen in sich birgt, derer sie sich mitschuldig machen könnten.
Bekanntlich ist auch die Bundesrepublik Deutschland Mitgliedstaat der Vereinten Nationen. Sie hat die folgenden drei Dokumente durch Ratifikation und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rechtlich anerkannt und sich damit zur unbedingten Anerkennung der Menschenrechte verpflichtet:
— Charta der Vereinten Nationen: Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen vom 6. Juni 1973, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II, S. 430-531;
— Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II, S. 1553-1555.
— Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II, S. 1569-1582.
Daraus ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland ein rechtlich zwingendes Verbot, katalanische Politiker, die infolge einer friedlichen und demokratischen Ausübung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes aufgrund niederrangiger Rechtsnormen des spanischen Staates oder in Widerspruch zu zwingendem internationalen Recht stehenden Beschlüssen des Obersten Gerichtshofs sowie des Verfassungsgerichts des Königreichs Spanien strafrechtlich verfolgt werden, in Deutschland in Auslieferungshaft zu nehmen oder an das Königreich Spanien auszuliefern.
Hinzu kommt, daß Artikel 33 Abs. 1 der für Deutschland bindenden Genfer Flüchtlingskonvention es der Bundesrepublik Deutschland verbietet, den katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont, der von der spanischen Regierung unter eklatantem Bruch spanischen Rechts — das Autonomiestatut Kataloniens ist in Spanien ein organisches Gesetz und hat somit Verfassungsrang, es kann durch Art. 155 der spanischen Verfassung nicht ausgehebelt werden — Ende Oktober 2017 für abgesetzt erklärt wurde und von Spanien eindeutig wegen seiner politischen Überzeugungen juristisch verfolgt wird, an ein Land, in dem ihm u. a. Freiheitsentzug droht, auszuliefern, wobei ihm in Spanien zusätzlich eine unzulässige Verkürzung des auch in Spanien an sich rechtlich vorgeschriebenen Instanzenwegs drohen würde, da nicht das nach spanischem Recht eigentlich in erster Instanz zuständige, sondern sogleich das höchste spanische Gericht das Verfahren gegen ihn (und auch andere politisch verfolgte katalanische Politiker) in erster und einziger Instanz führt.
Gemäß Art. 26 und 27 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WÜRV) darf die Bundesrepublik Deutschland keine innerstaatlich geltende deutsche und auch keine europäische Rechtsnorm — dies gilt auch für europäische Haftbefehle — geltend machen, um internationale Verpflichtungen nicht zu erfüllen:
«Artikel 26: «Pacta sunt servanda»
Jeder gültige Vertrag verpflichtet die Parteien und muß von ihnen nach Treu und Glauben erfüllt werden.
Artikel 27: «Das innerstaatliche Recht und die Einhaltung der Verträge»
Eine Partei kann nicht die Bestimmungen seines inneren Rechts als Rechtfertigung für die Nichterfüllung eines Vertrags geltend machen.»
Es stellt sich somit die dringende Frage, ob nicht bereits schon das derzeitige, in Schleswig-Holstein geführte juristische Verfahren bezüglich einer eventuellen Auslieferung des 130. Präsidenten der katalanischen Regierung an Spanien aufgrund des Vorrangs des internationalen Rechts der Menschenrechtspakte in sich rechtswidrig ist und möglicherweise einen schweren Menschenrechtsverstoß darstellt.
Ich stelle Ihnen anheim, vorstehende Überlegungen sowie den nachstehenden Text des UN-Experten Prof. de Zayas durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in rechtlicher Hinsicht überprüfen und bewerten zu lassen. Ich halte dies für dringend geboten, um Deutschland nicht der Gefahr einer Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen auszusetzen und dafür zu sorgen, daß die deutsche Judikative und Exekutive im Falle der Frage einer möglichen Auslieferung des 130. Präsidenten der Generalitat de Catalunya, dessen Absetzung durch die spanische Regierung nach spanischem Recht im übrigen nichtig gewesen sein dürfte, nicht gegen zwingendes Recht der internationalen und auch der deutschen Rechtsordnung verstößt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Dr. Axel Schönberger
P. S.: Weitere Informationen und Einschätzungen zur die Katalonien-Krise betreffenden Entwicklung der letzten Monate finden Sie auf den Seiten meiner auch an Sie gerichteten und Ihnen somit bekannten Petition auf www.change.org/Katalonien (unter «Alle Updates anzeigen»), die inzwischen bereits von rund 400.000 Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union unterzeichnet wurde.
Nachrichtlich an:
— Herrn Prof. Dr. Alfred-Maurice de Zayas
— die im deutschen Bundestag vertretenden Fraktionen
— ausgewählte Abgeordnete des Europäischen Parlamentes
— ausgewählte Redaktionen deutscher, österreichischer, katalanischer und türkischer Medien
— ANC
— Òmnium Cultural
— ausgewählte weitere Personen, darunter insbesondere Herr Pere Grau i Rovira (Hamburg)
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Gruß Hubert
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Eine Maus oder eine Ratte ist kein Mensch. Also führen die Forschungsergebnisse sehr oft in die Irre. Dazu kommt noch der psychosoziale Aspekt. Aus meiner Sicht ist der ethische Standpunkt sowieso nicht verantwortbar.
Aus Tierschutznews.ch – leider ist der Artikel dort nicht mehr auffindbar.
Jede schwangere Frau sollte sich bewusst sein, dass sie bei Einnahme eines neuen Medikamentes genauso gut eine Münze werfen kann, um das Risiko für eine Fehlbildung abzuschätzen.
Hier ein Bericht von tierschutznews.ch
Bis 2003 wurden mehr als 150 Babys mit Fehlbildungen geboren, deren Mütter das Aknemedikament Roaccutan (Isotretinoin) der Schweizer Firma Roche einnahmen.
Noch wesentlich mehr Schwangerschaften endeten mit Fehlgeburten(1). 2006 und damit erst als bereits zahlreiche Kinder Schaden erlitten, erliess die amerikanische Zulassungsbehörde für Medikamente (FDA) das «iPLEDGE-Programm», das verlangte, dass jede Frau im gebärfähigen Alter über das Fehlbildungs-Risiko des Medikamentes Roaccutan aufgeklärt wird und ihr die Anwendung von zwei Verhütungsmethoden gleichzeitig angeraten wird.
Wie konnte es zu diesen Fehlbildungen kommen?
Für die Zulassung eines Medikamentes werden von den Zulassungsbehörden auch sogenannte Terratogenitätsprüfungen verlangt, also Tierversuche, welche die Gefahr für Fehlbildungen des Fetus bzw. Embryos erkennen sollen. Besonders gerne werden hierfür schwangere Menschenaffen verwendet. Der als Oberarzt tätige Alexander Walz weisst darauf hin, dass sich nur in 50% solcher Tierversuche eine Übereinstimmung mit dem Menschen zeigt: «Dies führt zu einem völlig inakzeptablen Risiko für Schwangere bzw. deren ungeborenen Kindern. Dies ist ein Skandal, denn jede schwangere Frau sollte sich bewusst sein, dass sie bei Einnahme eines neuen Medikamentes genauso gut eine Münze werfen kann, um das Risiko für eine Fehlbildung abzuschätzen. Damit wird sie keine schlechtere Vorhersage machen können als wenn sie auf die Tierversuchsergebnisse vertraut. Der eigentliche Skandal aber ist, dass schwangere Frauen heute noch dem gleichen Risiko für Fehlbildungen und Fehlgeburten bei Einnahme neuer Medikamente ausgesetzt sind wie noch vor 100 Jahren, weil unsere Forscher und Zulassungsbehörden immer noch an den mittelalterlichen, unzuverlässigen Tierversuchen festhalten». Weiter sagt Dr. med. Walz: «Auch beim Medikament Roaccutan täuschten die Tierversuche an Mäusen und Ratten eine falsche Sicherheit vor, wie der Forscher Nau bereits 2001 aufdeckte.(2)»
Weltrenommierte Wissenschaftler der Vereinigung Antidote Europe weisen seit Langem darauf hin, dass der Mensch nicht eine 70kg schwere Ratte ist und wir deshalb nicht mehr länger auf Tierversuche vertrauen sollten.(3) 2002 kam die toxikologische Arbeitsgruppe des englischen Regierungshauses «House of Lords» zu dem Ergebnis, dass die Verwendung zweier verschiedener Tierarten bei Sicherheitstests von Arzneien kein wissenschaftlich seriöses Unterfangen sind, sondern vielmehr als Eingeständnis zu werten sind, dass die Ergebnisse aus Tierversuchen nicht auf Menschen übertragen werden können.(4)
Für die radikale Tierschützerin Paris Hiltl lässt dies nur einen Schluss zu: «Forscher, die Tierversuche durchführen, wollen nicht Menschen helfen, sondern ihre sadistischen Neigungen ausleben und ihre Karrieregier befriedigen.»
Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, fordert seit langem die konsequente Förderung und Anwendung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden statt der Verschwendung von Geldern für gefährliche, völlig veraltete Testmethoden. Innovative, tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind ein klarer Fortschritt und nicht ein Ersatz für Tierversuche.
Die AG STG fordert endlich ein Umdenken in Politik und Forschung. Will die Schweiz auch in Zukunft zu den führenden Forschungsnationen gehören, müssen wir uns vom Tierversuch verabschieden und den Weg frei machen für schnellere, preiswertere und vor allem zuverlässigere Forschungsmethoden.
Viele weitere Beispiele gravierender Risiken für Menschen durch Tierversuche sowie Beispiele, wie der medizinische Fortschritt durch Tierversuche blockiert bis verhindert wurde und wird, finden Sie unter: http://www.agstg.ch
Quellen:
1) Accutane Birth Defects http://www.onlinelawyersource.com/accutane/birth-defects/ Zugriff 11.04.2012
2) Nau H.: Teratogenicity of isotretinoin revisited: species variation and the role of all-trans-retinoic acid. J Am Acad Dermatol. 2001 Nov; 45(5): S183-7 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/11606951
3) People are not 70kg rats http://antidote-europe.org/campaigns/people-are-not-70kg-rats Zugriff 11.04.2012
4) House of Lords Select Committee on Animals in Scientific Procedures, 2002
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Gruß Hubert
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Tierexporte in islamische Länder sind eine ganz brutale Sache. Es wird einfach ALLES für Geld getan. Auf Tierschutz pfeift man. Entgegen geltender Tierschutzgesetze in der EU.
Aus Tagesschau.de
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Alle Fotos von Tagesschau.de
Lebendtransporte sind ein lukratives Geschäft. Gut das Doppelte bringen Rinder in der Türkei oder Ägypten. Doch bei den Exporten aus der EU wird der Tierschutz systematisch ausgehebelt.
Von René Althammer, Chris Humbs, Susanne Opalka und Lisa Wandt, rbb
Blaue Fliesen bedecken die Wände des Schlachthofes, riesige frische Blutlachen den Boden. Ein gutes Dutzend Männer in Gummistiefeln stehen um ein schwarzes Rind. Plötzlich tritt einer der Männer auf das Tier zu, die Klinge in der Hand. Blut spritzt. Schächten ist ein brutales Handwerk.
Die Bilder stammen von der Tierschutzorganisation „Animals International“, aufgenommen irgendwo im Mittleren Osten. Was hierzulande als Tierquälerei gilt, ist dort ein islamischer Brauch, auch wenn es inzwischen Möglichkeiten gibt, die Tiere vorher zu betäuben.
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Grausame Szenen sind kein Einzelfall
Bei ihren Recherchen stoßen Tierschützer immer wieder auf Rinder aus der EU. Ihr Fleisch ist im Nahen und Mittleren Osten wegen der Qualität begehrt. Dank der europäischen Agrarpolitik gibt es Rinder im Überfluss, für die dringend Abnehmer gesucht werden.
Die Tiere im Schlachthaus sollen aus Rumänien und Deutschland stammen. Auf den ersten Blick ist das nicht zu erkennen, denn die Ohrmarken wurden entfernt, um die Herkunft zu verschleiern. Welcher Händler oder Exporteur will schon gerne mit blutigen Schlachtszenen in Verbindung gebracht werden?
Export lebender Tiere lohnt sich
Besonders gefragt sind lebende Tiere in der Türkei, fast ein Drittel der Exporte – insgesamt 30.346 Rinder – ging im vergangenen Jahr dorthin. Die Gründe, warum es gerade lebende Tiere sein müssen: Die Schlachtung soll nach islamischem Brauch erfolgen und das gesamte Tier kann verwertet werden. Ein lohnendes Geschäft für alle Beteiligten: Während in Deutschland ein Rind rund 1500 Euro einbringt, kann der Händler in der Türkei, im Libanon oder Ägypten gut das Doppelte verlangen.
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EU-Tierschutzverordnung endet nicht an den EU-Außengrenzen
Seit fast einem Jahrzehnt verfolgt Iris Baumgärtner von der Tierschutzorganisation „Animal Welfare Foundation“, ob bei den Lebendtierexporten auch die europäischen Tierschutzstandards eingehalten werden, denn die europäischen Tierschutzvorschriften gelten vom Abfahrtsort bis zum Ziel – egal wo.
Für Transporte über Tausende Kilometer gibt es strenge Vorschriften: Die Tiere müssen nach 29 Stunden Fahrt für einen ganzen Tag zum Füttern und Tränken entladen werden. Doch jenseits der EU-Grenzen fehlt es oft an entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Ställen.
Wenn dies nicht möglich ist, dann dürften die Transporte eigentlich nicht genehmigt werden. Soweit die Theorie. In der Praxis sind dafür die Veterinärämter der Landkreise zuständig. Doch nach Kontraste-Recherchen werden die Transporte oft nach einem oberflächlichen Check durchgewinkt.
Transporte schwierig zu prüfen
Eine Tierärztin berichtet Kontraste von der gängigen Praxis: Oft erhält sie nur Ortsnamen, keine genauen Adressen. Mit Hilfe von Google-Maps versucht sie dann zu überprüfen, ob dort Ställe oder ähnliches vorhanden sind. „Wenn an dem angegebenen Ort überhaupt kein Stall vorhanden ist, sondern, weil es dort nur Wohnhäuser gibt oder nur einen großen Spielplatz, dann kann ich das natürlich verhindern.“ Aber auch nur dann. Die Tierärztin kann sich natürlich auch an eine Liste der EU halten mit einer Übersicht zu Ställen in Drittländern, wo die Tiere angeblich versorgt werden können. Das Problem: Die Liste stammt von 2009 und ist weitgehend wertlos, meinen Tierschützer.
Kontraste hat einen ganz normalen Rindertransport verfolgt: Ausgangspunkt ist das bayerische Ohrenbach. Hier werden an einem Morgen im Mai 62 trächtige Jungrinder abtransportiert. Kontraste wollte wissen, wohin diese Kühe gebracht werden. Das zuständige Landratsamt nennt auf mehrmalige Nachfrage das Ziel: Gissar in Tadschikistan. Neun Tage soll die Fahrt dorthin dauern, es geht über gut 6500 Kilometer. Können die Tiere ruhen? Das Landratsamt Amberg-Sulzbach teilt mit: „Uns liegen zurzeit nur die Daten der Transportplanung vor. In dieser müssen lediglich die Orte und nicht die genauen Adressen der Kontroll-, Versorgungs- oder Sammelstellen eingetragen sein.“
Ob es an den angegebenen Orten also auch entsprechende Stallungen gibt, wurde vor der Genehmigung des Transports offenbar gar nicht geprüft. Eine klare Missachtung der europäischen Tierschutzbestimmungen, meinen Rechtsexperten – doch leider Alltag in der EU.
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Gruß Hubert
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Kirche und Tierschutz
Einleitend sei Arthur Schopenhauer zitiert: »Himmelschreiende Ruchlosigkeit, mit
welcher der christliche Pöbel gegen Tiere
verfährt, sie lachend tötet, verstümmelt oder martert«.
Zu ergänzen wäre dazu lediglich : Und die Kronjuwelen der »Krone der Schöpfung«, die Pfaffen im schwarzen Gewand, segnen all das unchristliche Wüten der Dornenkrone Mensch per hoheitsvoll zelebrierten anthropozentrischen Kanzelreden ab. Gibt es für den Menschen noch eine größere Lust und Freude, als die öffentliche, hochpriesterliche Würdigung des eigenen Tuns und die Bestätigung des einzigartigen Wertes des Homo sapiens?
Lebensverachtende Formulierungen, wie im katholischen Katechismus gebraucht, fordern förmlich, gar wörtlich dazu auf, Leid und Schmerz empfindende tierische Mitgeschöpfe als bloße »Ressourcen« anzusehen.
Tiermord segnende Geistliche bei den – die Hubertuslegende verfälschenden – so genannnten »Hubertusmessen« kehren die so pharisäerhaft propagierte »christliche Nächstenliebe« mit weihevoll verbrämten Worten förmlich in den Dreck.
Bild: Hounshell-Putzgruber
Hubertusmesse (hier in Oberösterreich):
Der Priester segnet die Jäger, der umgebrachte Hirsch liegt vor dem Altar
Ein Priester segnet die getöteten Hasen –
mit Jesus und seiner Lehre hat das nichts zu tun!
»Hubertus, warum jagst du mich?«
Der Legende nach erblickte Hubertus im Geweih des Hirsches ein Kreuz und entsagte fortan der Jagd.
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Wer, wenn nicht die Amtskirchen, die auf ihren angehäuften weltlichen Schätzen brütenden selbsternannten Vertreter des Christentums, wäre mehr prädestiniert, sich unmissverständlich und engagiert für die von Gott geschaffene Welt mit all ihren Geschöpfen – Menschen wie Tieren und Pflanzen – einzusetzen? Jesus wäre gewiss an ihrer Seite!
Oder kann man sich einen jagenden Jesus mit einem Gewehr vorstellen, der mit vor Schießgier zittriger Hand Hasen, Rehe (oder auch böse Jagdkonkurrenz – »Raubzeug«, wie Nachbars Katze oder Hund) und anderes Getier »anschweißt«, d.h. verletzt, verkrüppelt? Denn viele Tiere bleiben nicht sofort tot »im Feuer« liegen, sondern krepieren erst elend nach Tagen oder Wochen unter furchtbaren Qualen. Oder einen Jesus mit einem Metzgermesser in der Hand, oder eilfertig ein Skalpell führend, tiefgebeugt über einem aufgeschnittenen, stöhnenden Versucnhtier, abgeschottet hinter Stahltüren der hauptsächlich an ihren Dividenden interessierten Pharmaindustrie ?
Oder können Sie sich einen Jesus vorstellen, von Amoniakdünsten umwabert, in den KZ-Hühnerhaltungen zuerst die Eier einsammelnd, danach durch Tierleichen watend die noch lebenden ausgelaugten Tierkörper knochenbrechend in Plastikkörbe verpackend, dann schließlich mit einem Metzgermesser in der Hand in einem Schlachthaus?
War es nicht Jesus, der Krämerseelen und Kleingläubige mit heißem Herzen aus dem Tempel jagte? Geheime alte Schriften zeugen von einer umfassenden Tierliebe Jesu. Weshalb werden diese unterschlagen und von der Amtskirche nicht anerkannt ?
Weil man es sich seit Jahrhunderten zusammen mit weltlichen Machthabern – Wasser predigend, Wein saufend – bequem eingerichtet hat und ungern Pfründe freiwillig aufkündigt. Statt sich mit Macht und heiligem Zorn für die Gesamtschöpflichkeit Gottes einzusetzen, ist die Amtskirche für die Schreie der geschändeten Kreatur taub. Seit jeher sind von ihr bestenfalls laue Lippenbekenntnisse zu vernehmen – von einigen wenigen mutigen kirchlichen Stimmen einmal abgesehen, die in letzter Konsequenz gar enttäuscht den Kirchendienst verlassen, wie die Theologin und engagierte Tierschützerin Christa Blanke. Große Hochachtung vor dieser Pfarrerin!
Anbiedernd und servil redet man vielfach in kirchlichen Kreisen beispielsweise auch extremistischen islamischen und mosaischen Riten des grauenvollen betäubungslosen Abmetzeln von Tieren (Schächten) nach dem Munde, unterstützt moralisch in verschiedensten Bereichen übelste Tierschinderei – oder praktiziert solche gar selbst, zum Beispiel als Träger der schwarzen Priesterkutte und des grünen Jägerkittels in Personalunion.-
Vielleicht als schöngeistigen Ausgleich präsentiert man im Gegenzug dafür den Gläubigen Jahr für Jahr ein rührseliges, öffentlich aufgeführtes Bühnenstück im Altarraum: ein harmonisches Miteinander zwischen göttlichem Christkindlein in der Krippe und den Tieren. Ochs, Esel und Schafe sind die standartisierten auserwählten Mitgeschöpfe, die einmal jährlich anbetend zusammen mit Hirten und Königen geschützt und friedlich Jesus zu Füßen liegen dürfen.-
Die Realität des heutigen, verlogenen, brutalen Alltagsgeschehens, dem die Tiere ansonsten millionenfach ausgesetzt sind, findet hingegen kaum Erwähnung.
Die Amtskirche braucht bei Laune gehaltene Christen, gutmütige, unkritische Zahler der Kirchensteuer, zwangseingetrieben von Vater Staat – ein sich gegenseitig seit Jahrhunderten genial (unter-)stützendes Konglomerat. Doch die Fassade bröckelt. Immer mehr ernsthafte Christen erwachen aus tradierter Duldungsstarre und drängen befreit aus den Fesseln der Amtskirche.
So auch Hans Apel. Der einsitge Bundesminister für Verteidigung und für Finanzen, sowie ehemaliger evangelischer Kirchenvorstand, ist aus der Amtskirche aus- und in eine Freikirche eingetreten. In seinem Buch »Volkskirche ohne Volk« (Brunnen-Verlag. 14,95 Euro) stellt er fest: »Wenn Menschen nach Gott suchen, suchen sie immer weniger bei der Evangelischen Kirche.(…) Neue Religiosität manifestiert sich vor allem außerhalb der beiden Großkirchen.«
Und er liest der Amtkirche die Leviten: »Für ihr weitgespanntes Netz ihrer Sozialeinrichtungen – Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser – zahlen der Staat und ihre Benutzer bis zu 95 Prozent der anfallenden Kosten. Insofern werden die Kirchensteuerzahler systematisch belogen, wenn ihnen vorgegaukelt wird, nur durch ihre Zahlungen würde die sozialkaritative Arbeit der beiden Großkirchen ermöglicht«. Und weiter: »… kirchliche Außenseiter (Anmerkung: Siehe beispielsweise die Urchristliche Vereinigung »Universelles Leben«, die u.a. vorbildlich aktiven Tierschutz praktiziert) und Sinnvermittler, die neu auf den Markt drängen, sollen durch Verleumdungen und Verdächtigungen kleingehalten werden.« Die »Drecksarbeit« der »Sektenbeauftragten« – so Apel wörtlich – werde die Volkskirche aber nicht retten.
Die einstige und heutige Amtskirche, armselig fixiert auf die »Krone der Schöpfung« und unfähig, über den Tellerrand anthropozentrischen Denkens zu blicken, ist leider ein unglaubwürdiger Torso. Menschen- und Tierschutz gehören in göttlichem Sinne untrennbar zusammen. – Und Christsein definiert sich keinesfalls zwingend über die Zugehörigkeit zu einer Großkirche!
Dieser schmerzhafte Lernprozess wird der Kirche nicht erspart bleiben. Verwiesen wird auf weiterführende Literatur von Eugen Drewermann, Karlheinz Deschner und Hubertus Mynarek.
Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus der Zeitschrift »Schutz für Mensch, Tier und Umwelt«, Dez. 2004
Jesus liebte die Tiere und trieb die Tierhändler mit der Peitsche aus dem Tempel. Die Tiere ließ er frei.
Jesus befreit die Opfertiere im Tempel: »Steht nicht geschrieben: Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker? Ihr aber habt eine Mördergrube daraus gemacht!«
(Markus 11,17)
»Der Genuss des Tierfleisches war bis zur Sintflut unbekannt, aber seit der Sintflut hat man uns die Fasern und stinkenden Säfte des Tierfleisches in den Mund gestopft….
Jesus Christus, welcher erschien, als die Zeit erfüllt war, hat das Ende wieder mit dem Anfang verknüpft, so dass es uns jetzt nicht mehr erlaubt ist, Tierfleisch zu essen.«
Hieronymus (331 – 420), Übersetzer der Bibel
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Welche Tierfamilie könnte man „Krone der Schöpfung“ nennen?
Den Ameisen könnte man diesen Titel verleihen. Denn in den 100 Millionen Jahren ihrer Evolution haben sich die 20000 Arten dieser Familie an die verschiedensten Lebensräume rund um den Globus angepasst und dabei eine Vielzahl von verblüffenden und einzigartigen Überlebensstrategien entwickelt. Manche Arten sind Allesfresser, andere leben räuberisch oder nehmen nur spezielle Pflanzenkost zu sich. Viele sind sesshaft, andere wandern, manche bauen Pilze an oder hegen Blattlausherden, wobei sie sich noch bestimmter Bakterienarten als „Hilfspersonal“ bedienen, wieder andere halten kleinere Ameisen als Sklaven. Am beeindruckendsten aber ist sicherlich, dass sie sich alle zu riesigen Staaten organisieren.
Genauso vielgestaltig wie die Lebensweisen sind die Nester. Die aus Nadeln und Reisig errichteten Haufen hiesiger Waldameisen sind jedem Spaziergänger vertraut. Sie ragen bis zu zwei Meter in die Höhe und reichen ebenso tief in den Boden. Von anderen Ameisenarten kennt man unauffällige Gangsysteme unter Steinen oder hinter der Rinde von Bäumen, aus zerkautem Pflanzenmaterial hergestellte kunstvolle Kartonnester in Baumkronen. Ameisen stellen etwa zehn Prozent der gesamten globalen Biomasse. Die größte bekannte Ameise ist die Königin einer Wanderameise der Gattung Dorylus mit acht Zentimetern Länge. Die Nester von Waldameisen beherbergen 200000 bis zwei Millionen Tiere, Wanderameisenvölker können sogar aus mehr als 20 Millionen Tieren bestehen.
Aus Bild-Wissensbibliothek: „Tiere und Lebensräume“
Von Ulrich Dittmann, Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
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Gruß Hubert