Archiv für die Kategorie ‘Justiz

Als die Täter von Auschwitz in Frankfurt vor Gericht kamen   Leave a comment

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Fritz Bauer, ein guter und sehr wichtiger Mann.

Ohne Fritz Bauer hätte der Auschwitz-Prozess nicht stattgefunden.

Sattsam von Tätern bekannt: Sie hätten nur Befehle befolgt!

Aus web.de

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Ohne Fritz Bauer hätte der Auschwitz-Prozess nicht stattgefunden. © imago/Everett Collection/First Run Features

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Am 20. Dezember 1963 beginnt in Frankfurt am Main der erste Prozess in der Bundesrepublik um den Massenmord in Auschwitz. Das Verfahren gilt als historisch. Und hätte nicht stattgefunden, wäre Fritz Bauer nicht gewesen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Robert Mulka, Stellvertreter von Auschwitz-Lagerkommandant Rudolf Höß, fast nahtlos zurück in ein bürgerliches Leben geschlüpft. Kurze Zeit saß er in Haft, dann galt der ehemalige SS-Hauptsturmführer als „entnazifiziert“. Bereits 1948 arbeitete er als selbstständiger Kaufmann in Hamburg und kam zu Wohlstand. „Er fürchtete ebenso wie die anderen Angeklagten im späteren Auschwitz-Prozess wohl keine Konsequenzen mehr“, berichtet die Direktorin des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main, Sybille Steinbacher.

Doch über 18 Jahre nach dem Kriegsende 1945 holte ihn seine Vergangenheit ein. Vor 60 Jahren, am 20. Dezember 1963, begann im Frankfurter Römer der erste Auschwitz-Prozess. Angeklagt waren Mulka und 22 weitere Männer.

Dies sei der bis dahin größte und längste Mordprozess in der deutschen Rechtsgeschichte gewesen, erklärt Steinbacher. „Er gab den entscheidenden Anstoß für die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NS-Zeit.“ Im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz ermordeten die Nationalsozialisten mindestens 1,1 Millionen Menschen, meist jüdische Häftlinge. Sie starben in den Gaskammern oder an den Folgen von Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten und Misshandlungen.

Auschwitz-Täter hatten unauffällig weitergelebt

Initiiert hatte die Prozesse der Frankfurter Staatsanwalt Fritz Bauer, später Namensgeber für das Forschungsinstitut. Die Ermittlungen zu dem Prozess dauerten fünf Jahre, die Anklage gegen 24 Männer umfasste exakt 700 Seiten. Bis dahin hatten alle Beschuldigten unauffällig in der Mitte der bürgerlichen Gesellschaft gelebt, wie sich aus dem Buch „Auschwitz vor Gericht“ ergibt.

So arbeitete zum Beispiel Wilhelm Boger, der in Auschwitz Häftlinge zu Tode geprügelt hatte, bis zu seiner Festnahme als kaufmännischer Angestellter. Der Krankenpfleger Oswald Kaduk hatte in Auschwitz als einer der grausamsten SS-Männer gegolten. Der Apotheker Victor Capesius hatte bestimmt, wer von den neuen Häftlingen noch arbeitsfähig war und wer sofort in der Gaskammer sterben musste.

„Die Vorgabe von Fritz Bauer war es gewesen, bei den Angeklagten einen Querschnitt durch das ganze Lager abzubilden“, erinnert sich einer der damaligen Staatsanwälte im Prozess, Gerhard Wiese, heute 95 Jahre alt. Der mittlerweile viel geehrte Bauer war damals hessischer Generalstaatsanwalt.

Ohne das Engagement des in der NS-Zeit ebenfalls verfolgten Juden hätte es den Auschwitz-Prozess in Frankfurt nicht gegeben. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bezeichnete Bauer vor einigen Jahren als eine „Schlüsselfigur“ der jungen Bundesrepublik. Mit dem Auschwitz-Prozess habe er eine „Wegmarke“ gesetzt und damit die Rückkehr des Landes in die Weltgemeinschaft mit ermöglicht.

Fritz Bauer: „Kein menschliches Wort der Angeklagten“

Über 200 Auschwitz-Überlebende sagten in dem historischen Prozess aus, in der deutschen Bevölkerung stießen die Verhandlungen auf großes Interesse. „Während der 183 Prozesstage kamen über 20.000 Besucher, es wurde in den Zeitungen groß berichtet“, sagt Steinbacher.

Dass sie in Auschwitz gewesen waren, konnte keiner der Angeklagten bestreiten. Doch eine Verantwortung oder gar Schuld stritten sie ab. Sie hätten nur Befehle befolgt, hieß es seitens der Anklagebank. Bauer sagte nach dem Prozess in einer Diskussionsrunde, es sei kein „menschliches Wort“ der Angeklagten gefallen.

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Der erste Auschwitz-Prozess im Plenarsaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung wird eröffnet. In der ersten Reihe sitzt der Angeklagte Victor Capesius (mit dunkler Brille), hinter ihm steht der Angeklagte Oswald Kaduk. © dpa / Roland Witschel/dpa

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Ein Problem der Ankläger bei dem Prozess war das bis in die 2010er-Jahre gültige Rechtsprinzip, dass dem Angeklagten eine konkrete Tat nachgewiesen werden muss. Für eine Verurteilung wenigstens wegen Beihilfe reichte es nicht, wenn er Teil der Tötungsmaschinerie gewesen war.

Und so wurden zum Abschluss des Auschwitz-Prozesses im August 1965 sogar drei Freisprüche verkündet. Nur sechs der Angeklagten wurden wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, darunter Boger und Kaduk. Mulka und Capesius erhielten mehrjährige Haftstrafen wegen Beihilfe. (Sabine Maurer, dpa/af)

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Als die Täter von Auschwitz in Frankfurt vor Gericht kamen

So geht der Rechtsstaat mit Neonazis um   Leave a comment

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Es ist schon auffällig wie milde der deutsche Rechtsstaat mit Neonazis und Rechtsextremen umgeht. In weiten Kreisen scheint die Polizei, Staatsanwälte und die Justiz allgemein auf dem rechten Auge blind zu sein. Das ist mir schon oft aufgefallen. Zufall ist das keiner.

Von belltower.news

Von

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(Quelle: Unsplash)

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Seit 1990 gab es nach Zählung der Amadeu Antonio Stiftung in Deutschland mindestens 219 Todesopfer rechter Gewalt. Ende September 2022 bestanden 915 offene Haftbefehle gegen 674 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum. Und selbst wenn Terrorgruppen wie der NSU auffliegen, lässt die Aufarbeitung meist lange auf sich warten, Strafen fallen ungewöhnlich milde aus oder die Behörden geben sich größte Mühe, rechtsextreme Motive und Netzwerke zu ignorieren. Die folgenden Fälle sind nur wenige Beispiele dieser Praxis in Deutschland.

Neonaziangriff auf Journalisten in Thüringen: Bewährung und Sozialstunden

Im April 2018 fotografieren zwei Journalisten das Haus des langjährigen Neonazikaders Thorsten Heise im thüringischen Fretterode. Heise ist eine zentrale Figur der Neonaziszene, er sitzt im Vorstand der NPD, auf seinem Anwesen, einem ehemaligen Gutshaus, finden regelmäßig Vernetzungstreffen statt, auf dem Gelände ließ Heise ein Mahnmal für die „Leibstandarte SS Adolf Hitler“ errichten. Anlass für die Recherche der Journalisten war ein bevorstehendes Treffen von Neonazikadern auf dem Gelände. Doch die beiden werden entdeckt. Zwei Neonazis stürmen aus dem Haus, einer ist Gianluca B., der als Ziehsohn von Heise gilt, der andere ist Heises leiblicher Sohn Nordulf. Es kommt zu einer Verfolgungsjagd: Mit einem Schraubenschlüssel, Baseballschläger, Messer und Reizgas attackieren die Neonazis die beiden Journalisten. Einer wird im Oberschenkel gestochen, der andere wird im Gesicht schwer verletzt.  Die Täter flüchten mit der Kameraausrüstung.

Die Polizei entdeckt später das Fahrzeug der Täter auf Heises Grundstück, stellt es aber nicht sicher. Laut Ermittlungsakten hatten die beiden Beamten Anweisungen, das Gelände nicht zu betreten. Sie beobachten aber, wie mehrere Personen, sich an dem Fahrzeug zu schaffen machen oder Dinge daraus entfernen. Abends fährt Heise den BMW vom Gelände und übergibt ihn der Polizei. Im Handschuhfach finden die Beamt*innen ein Messer, das nicht auf Spuren untersucht wird und schließlich verschwindet. Zwei Polizist*innen  klingeln im Nachbarhaus, wo Gianluca B. wohnt. Nachdem seine Freundin den Beamten an der Tür erklärt, B. sei nicht zu Hause, ziehen die beiden wieder ab. Zwei Beamte begehen am Abend das Gutshaus. Eine Durchsuchung wird nicht durchgeführt. Es dauert vier Jahre, bis es zum Prozess kommt. Die Anklage lautet Sachbeschädigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. B. wird zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Heises Sohn zu 200 Arbeitsstunden.

Neonazipaar und NSU-Unterstützer: Zwei Jahre und sechs Monate

Die ZEIT bezeichnet André Eminger als den „treuesten Helfer“ des NSU. Mittlerweile soll er aus der Neonaziszene ausgestiegen sein – angeblich. Seit den 1990er Jahren war er zusammen mit seinem Zwillingsbruder Maik in der Szene aktiv. Seit 1998 kennt er den Neonazi Max-Florian B., der dem NSU-Kerntrio nach dessen Untertauchen ein halbes Jahr Unterschlupf in seiner Wohnung gewährte. Im selben Jahr lernt Eminger dort Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt kennen. Während seines Grundwehrdienstes wird er vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) zu seinem Rechtsextremismus befragt – Eminger hatte die Worte „Blut und Ehre“, ein Motto von Hitlerjugend und SS, auf der Brust tätowiert. In der Bundeswehr darf er bleiben. Mit seinem Bruder baut er die „Weiße Bruderschaft Erzgebirge“ auf, deren Motto: „White Pride heißt unsere Religion“. Verheiratet ist er mit Susann Eminger, die er in der Neonaziszene kennenlernt. Eminger ist später Stützpunktleiter der Jungen Nationaldemokraten (JN), der Jugendorganisation der NPD in Potsdam.

Eminger mietet für den NSU die erste konspirative Wohnung in Cottbus an. Er organisiert Bahncards für die Neonazi-Terroristen und mietet Wohnmobile, die für zwei Banküberfälle und einen Mord verwendet werden. Insgesamt ermordet der NSU zehn Menschen. Nach einem Wohnungseinbruch im Haus der Terroristen muss Zschäpe, die nicht über gefälschte Papiere verfügt, eine Aussage bei der Polizei machen. Emingers Frau stellt ihr dafür ihren Ausweis zur Verfügung. Eminger begleitet Zschäpe zur Polizeiwache. Die Polizei bemerkt nichts. Nach dem Selbstmord von Böhnhardt und Mundlos hilft er Zschäpe bei der Flucht.

Im NSU Prozess wird Eminger wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zu gefährlicher Körperverletzung, zum Raub und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Er sagt nie aus. Das Oberlandesgericht München verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. In allen anderen Vorwürfen wurde er freigesprochen. Nach der Urteilsverkündung wird der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Gegen Susann Eminger wird nie Anklage erhoben.

Brutaler Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt: Bewährungsstrafen

Zehn Menschen werden verletzt, zum Teil schwer: mit Knochenbrüchen, Platzwunden im Gesicht oder abgesplitterten Zähnen. Am frühen Morgen des 9. Februar 2014 überfallen 16 vermummte Neonazis eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt. Diese hatte im Kulturzentrum ein Dankesfest gefeiert. Der Angriff sei laut Angreifer Rache für eine eingeworfene Scheibe im rechtsextremen Szeneobjekt „Gelbes Haus“.

Die Richterin spricht sieben Jahre später im Prozess von einem „Überfallkommando“ und einer gemeinschaftlich gefährlichen Körperverletzung: „Selbstjustiz und Rache ist nie zu billigen“, sagt sie 2021. Ein rechtes Tatmotiv will das Gericht aber nicht anerkennen. Stattdessen macht der Staat Deals mit den Nazis. Alle Angeklagten kommen glimpflich davon, sie bekommen ausnahmslos Bewährungsstrafen, ausgesetzt auf bis zu drei Jahren. Manche müssen bis zu 3.000 Euro an den Förderverein einer Ballstädter Kita zahlen, andere bis zu 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Verfahren gegen zwei weitere Angeklagten werden gegen Geldauflagen eingestellt. Ein Jahr später, im Juni 2022, sitzt Rädelsführer Thomas W. wieder auf der Anklagebank – als Chef der „Turonen“, einer Neonazibande aus Thüringen, die Crystal Meth verkauft und Bordellen betreibt.

Prozess gegen „Blood & Honour“: Geständnisse gegen Strafnachlässe

Schon wieder ein Deal: Im Prozess gegen elf Angeklagten des verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ fallen die Strafen im August 2022 mild aus: Zwei Verfahren werden gegen Geldauflagen eingestellt, die restlichen neun Neonazis bekommen Bewährungs- und Geldstrafen. Die Rädelsführer kommen mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung davon. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte ein Deal mit der Verteidigung gemacht: Geständnisse gegen Strafnachlässe. „Blood & Honour“, benannt nach dem Motto der Hitlerjugend, ist international aktiv und unter anderem im Rechtsrock-Geschäft tätig. Seit 2000 ist das Netzwerk in Deutschland verboten. Dessen bewaffneter Arm „Combat 18“ wurde 2020 verboten – ein Schritt, der von vielen Beobachter*innen der extremen Rechten als zu spät kritisiert wurde. Stephan Ernst, der den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mit einem Kopfschuss ermordete, soll Verbindungen zu der Gruppe gehabt haben.

Hier weiterlesen:

So geht der Rechtsstaat mit Neonazis um

 

 

 

Interview mit Prof. Jens Bülte: „Wir haben ein massives Vollzugsdefizit!“   Leave a comment

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So einfach ist das:

In der Strafjustiz gibt es zwei Akteure, die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Wenn einer der beiden meint, ein allgemein akzeptiertes Verhalten könne man nicht bestrafen und das in juristische Argumente verpackt, bleiben diese Taten unbestraft.

Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, hat Tierschutzfälle aus den vergangenen 40 Jahren ausgewertet.

Auszug von tierrechte.de

4. Schon der Titel Ihres Essays „Zur faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“ spricht Bände. Wie kann es sein, dass Tierquälerei im großen Stil nicht angemessen bestraft wird?

Praktisch liegt das daran, dass es in der Strafjustiz zwei Akteure gibt, die beide zu dem Ergebnis kommen müssen, dass ein Handeln strafbar ist. Zum einen die Staatsanwaltschaft, zum anderen das Gericht. Wenn einer der beiden meint, ein allgemein akzeptiertes Verhalten könne man nicht bestrafen und das in juristische Argumente verpackt, bleiben diese Taten unbestraft. Hier kann also unter anderem die Überzeugung, ein wirtschaftlich sinnvolles und als Folge der Massentierhaltung notwendiges Übel könne nicht strafrechtlich verfolgt werden, dazu führen, dass geltendes Strafrecht nicht angewendet wird. In Münster hatte die Staatsanwaltschaft zwar angeklagt. Die Anklage wurde jedoch vom Landgericht Münster nicht zugelassen, unter anderem, weil das Gericht die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmer klar überbewertet hat.

Quelle:

Interview mit Prof. Jens Bülte: „Wir haben ein massives Vollzugsdefizit!“

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Gruß Hubert

Das Tierschutzgesetz – eine juristische Parade der unbestimmten Lächerlichkeit   Leave a comment

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Es ist wirklich lächerlich wie Übertretungen gegen Tierschutzgesetze von der Justiz behandelt werden. Zu allererst wird meistens weggeschaut. Es gäbe ja genug Gründe von amtswegen einzuschreiten – eigentlich einschreiten zu müssen. Man müsste Anzeigen wegen Amtsunterlassung machen. Aber da bin ich mir sicher, dass alles im Sande verlaufen und archiviert werden würde.

Hier ein Auszug.

Das Tierschutzgesetz – eine juristische Parade der unbestimmten Lächerlichkeit

Die unglaubliche Fülle des Tierschutzgesetzes ergießt sich über 22 Paragrafen, die zu einem Teil aus sogenannten Kompetenz- / Ermächtigungsnormen und aus den Schutznormen selbst bestehen. Die Kompetenznorm des § 2a TierSchG enthält die Befugnis zum Verordnungserlass des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Sinne des Gesetzes. Bereits hier wird offenkundig, worum es zu einem großen Teil wirklich geht, nicht um den Schutz des Tieres um seiner selbst willen, sondern des Verbraucherwillens, um den Genussertrag aus Fleisch-, Milch- und Eierproduktion zu maximieren. Obwohl ja selbst dieses für eine Tierrechtsbewegung offensichtliche Nullziel, evident bei den medialen Fleischskandalen und gesundheitlichen Untersuchungen der letzten Zeit, nicht gelingt. Des Weiteren ist das Tierschutzgesetz durchzogen von Begriffen, die in der Rechtswissenschaft unter der Kategorie „unbestimmter Rechtsbegriff“ geführt werden. Gemeint sind damit Termini, die für sich genommen keinen klar definierten Deutungsgehalt besitzen und erst durch die sogenannte „richterliche Rechtsfortbildung“ Deutungsgehalt erlangen.

Um ein konkretes vielbemühtes Beispiel abzugeben, das Zivilrecht ist durchdrungen vom sogenannten „Treue- und Glaubensgrundsatz“, normiert in § 242 BGB. Doch wann verhält sich eine Vertragspartei treue- und glaubenswidrig? Der durchschnittliche Jurist kann dazu nachts um 4 geweckt werden und kann in staccato wiedergeben, dass „Treue- und Glaubenswidrig derjenige handelt, der wider das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt“. Eine Formel wird ersetzt durch eine Andere, die ebenso auslegungsbedürftig wie ihre Ausgangsformel ist. Denn was ist das Anstandsgefühl, wenn nicht ein gesellschaftlicher Wertekanon – und noch dazu aller billig und gerecht Denkenden. Diese Nichtdefinition liegt nun in der Obhut der Richter, die diesen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen im Einzelfall, also den ihnen anvertrauten Sachverhalt mit Inhalt zu füllen haben.

Zurück zum Tierschutzgesetz und die Parallelen. § 1 S.2 TierSchG trägt als Eingangsnorm des TierSchG sowohl schon die Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen in sich, als auch die absolute Pervertierung jedes Tierrechtsgedankens. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Dies impliziert einerseits, dass es vernünftige Gründe gäbe und andererseits dass diese zu benennen sind. Einen vernünftigen Grund gäbe es wohl tatsächlich, der Angriff eines nichtmenschlichen Tieres auf das menschliche Tier, also das Notwehrrecht. Doch dies ist eindeutig nicht der Telos, also der Sinn und Zweck des TierSchG. Auf die meisten Eingangsnormen in Gesetzen, also dem allem vorangestellten Paragrafen, der meist prägnant Sinn und Zweck des Gesetzes benennen soll, folgen greifbare Konkretisierungen dieser Norm – nicht jedoch im TierSchG. §2 TierSchG normiert “wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“.

Der Begriff der Angemessenheit hinsichtlich der Tierhaltung durchzieht das TierSchG an mehreren Stellen. Im Bereich der Tierversuche der §§7 folgende sind diese Normen ebenso vom unbestimmten Rechtsbegriff durchzogen. § 7 Abs. 2 enthält „Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind“ – es folgt eine enumerative Auflistung der Zwecke. Die Begriffe der Angemessenheit, des Artgerechten und der Unerlässlichkeit werden dann durch richterliche Rechtsfortbildung konkretisiert. Aufgrund der gesellschaftlichen Realitäten der Tierhaltung, der Tierzucht und der Tiermast ist allen Lesenden bewusst, wie die Konkretisierung durch richterliche Rechtsfortbildung, zumindest größtenteils aussieht. Bei unbestimmten Rechtsbegriffen sieht die Rechtswissenschaft zwei Auslegungsvarianten vor, die restriktive (also strengere Auslegung des Gesetzes) und eine extensive (großzügige Auslegung des Gesetzes). Im Falle des TierSchG erfolgt diese richterliche Auslegung weit überwiegend extensiv, also zu Lasten der Tiere und zugunsten der Betreiber tierausbeuterischer Betriebe. Eine restriktive Rechtsprechung würde wohl de facto die forcierte Schließung jedes Massentierhaltungsbetriebes bedeuten.

Zudem werden beispielsweise §§ 4 und 6 TierSchG sogar contra legem, also gegen seinen eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Gesetzeswortlaut angewandt, da Wirbeltiere(§ 4 TierSchG) nur unter Betäubung oder nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden dürfen. Die gängige „Schredderpraxis“ für männliche Küken sieht zur Profitmaximierung gänzlich von Betäubung ab. Nach § 6 TierSchG ist das Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Jedoch ist die Flugunfähigmachung durch Durchtrennen von Sehnen bei Vögeln in vielen deutschen Zoos Praxis.

Demnach scheitert das TierSchG schon an seinem eigenen, minimalistischen Anspruch – es ist zu unbestimmt, zu undefiniert und zu extensiv in seiner richterlichen Anwendung ausgelegt oder es wird sogar contra legem Recht gesprochen/angewandt – um es wohl treffend zu formulieren ist genau diese Rechtspraxis geradezu gewollt.

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Die faktisch-rechtliche Konsequenz der Absprache der Eigenschaft als Rechtssubjekt

Tierschutz wird jedoch stets nur von der „schützenden Hand“ gewährt, es bedarf vielmehr der Normierung und Konsolidierung eines Tierrechts, das der Existenz tierischen Lebens seiner selbst willen Rechnung trägt. Da das Tier zum Rechtsobjekt im bestehenden rechtlichen Gefüge stigmatisiert ist, bedürfte es seiner Subjektivierung um im gegenwärtigen Rechtssystem eine unmittelbare Verbesserung für Tiere zu bewirken, das heißt Tiere würden tatsächliche Träger von (((k)))Rechten(((k))) werden. Doch wo wäre diese Rechtssubjektivität zu normieren? Im gegenwärtigen deutschen Recht besteht eine sogenannte Normenhierarchie. Dabei stehen die Grundrechte, die grundrechtsgleichen Rechte und das staatliche Verfassungsrecht mit seinen Kompetenz- und Gewaltenteilungsnormen an der Spitze dieses hierarchischen Gebildes. Rechtssubjekte sind immer auch Inhaber von Grundrechten. Natürliche Personen haben die Rechte der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG, der Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit aus Art. 12 GG, der positiven wie negativen (Recht zum Atheismus) Religionsfreiheit aus Art. 4 GG, der Versammlungsfreiheit Art. 8 GG usw., juristische Personen wie Gewerkschaften und Vereine sind Träger der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 GG. Diese Grundrechte sind als sogenannte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat konzipiert und letztlich ausgehend von sozialen Bewegungen seit 1848 im Gegenspiel zwischen Revolution und absolutistischer Reaktion, erkämpft. Die Frankfurter Paulskirchenversammlung gab sich die erste freiheitlich orientierte Verfassung, die von den reaktionären Kräften aktiv bekämpft wurde. Da zur Rechtssubjektivierung des Tieres seine Grundrechtsträgereigenschaft eine zwingende ist, müsste tierischem Leben ein Grundrecht zugesprochen werden und dieses von der Tierrechtsbewegung erkämpft werden.

Von Jens Nowak

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Das Tierschutzgesetz – eine juristische Parade der unbestimmten Lächerlichkeit

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Gruß Hubert

 

Gustl Mollath verklagt Bayern auf 1,8 Millionen Euro   Leave a comment

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Mir kommen die 1,8 Millionen, die Gustl Mollath von Bayern einfordert nicht mal viel vor. Ich möchte nicht wissen welche Summen da in den USA gefordert würden, wenn jemand 7  1/2 Jahre in einer Psychiatrischen Anstalt festgehalten wird.

Vorausschicken möchte ich was Anwalt Braun zu dieser Geschichte sagt:

„Ich hätte gedacht, dass die ein Interesse daran haben, dass eine Geschichte, die peinlich war ohne Ende, nicht wieder aufgekocht wird“, sagte Mollaths Anwalt Braun. „Aber wenn die das alles noch einmal in der Öffentlichkeit durchkauen wollen: bitte sehr.“

Ja, peinlich war die Geschichte für den Freistaat Bayern und die Justiz wohl, das kann man laut sagen. Da gab es Versagen auf mehreren Ebenen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob es nur Versagen war.

Aus augsburger-allgemeine.de

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Gustl Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer in Deutschland.

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Der Fall ist einer der größten Justizskandale in Deutschland: Mehr als sieben Jahre saß Gustl Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie. Dafür will er nun Geld sehen.

Der Fall Gustl Mollath geht in eine neue Runde: Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert knapp 1,8 Millionen Euro vom Freistaat Bayern – für mehr als sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie. Am kommenden Mittwoch (20. März) startet am Landgericht München I ein Zivilprozess um Amtshaftungsansprüche. Der heute 62 Jahre alte Mollath will Schadenersatz für 2747 verlorene Tage. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hat der Freistaat bereits 70.000 Euro gezahlt.

„Ich hätte es im Interesse meines Mandanten und auch des Freistaates richtig gefunden, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen“, sagte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben uns bemüht, zu einer vergleichsweisen Lösung zu kommen. Diese Bemühungen sind leider gescheitert. Ich glaubte, es wäre im Interesse einer Befriedung, dass man die Geschichte in anderer Form löst – aber wenn der Freistaat das anders haben will …“

Gustl Mollath gehört zu den bekanntesten Justizopfern in Deutschland

Gustl Mollath, der wegen unzähliger Mahnbriefe an Behörden und sogar den Papst im Ruf steht, ein Querulant zu sein, gehört zu den bekanntesten Justizopfern in Deutschland. 2006 wies ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth in die Psychiatrie ein.

Zuvor hatte seine damalige und inzwischen gestorbene Ehefrau ihm vorgeworfen, er habe sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt. Gutachter attestierten ihm dann eine psychische Störung. Ein Grund dafür: Er selbst hatte Strafanzeige gestellt gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter sowie Kunden der HypoVereinsbank wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige ab.

Sechs Jahre nach dem Verfahren, im Jahr 2012, wurde dann ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank öffentlich, der einen Teil von Mollaths Vorwürfen bestätigte. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete daraufhin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an. Im August 2014 wurde er vom Landgericht Regensburg freigesprochen.

Mollath wurden 170.000 Euro angeboten

Nach Angaben des Justizministeriums wurden Mollath insgesamt 170.000 Euro angeboten. Das Ministerium sei „weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert“, sagte eine Sprecherin. „Diese muss aber auch rechtlich vertretbar sein.“ Im vergangenen Jahr hatte ein Sprecher betont, mit dem Angebot sei man an die Grenze des rechtlich möglichen gegangen. Entschädigungszahlungen könnten nicht nach freiem Ermessen gewährt werden – auch im Interesse des Steuerzahlers.

Und so kommt es nun zu einem weiteren Prozess in diesem Fall, der schon das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Landgericht Regensburg beschäftigt hat – und einen Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags. „Es ist natürlich eine ganz schwierige Situation für mich – ich habe keinen Spaß daran, Gerichtsverfahren bestreiten zu müssen“, sagte Mollath, als er seine Klage gegen den Freistaat im März 2018 ankündigte. Aber er habe alles verloren, sei ruiniert. „Da kann man nicht erwarten, dass man sich mit einem Butterbrot abspeisen lässt.“

„Ich hätte gedacht, dass die ein Interesse daran haben, dass eine Geschichte, die peinlich war ohne Ende, nicht wieder aufgekocht wird“, sagte Mollaths Anwalt Braun. „Aber wenn die das alles noch einmal in der Öffentlichkeit durchkauen wollen: bitte sehr.“

Auch politisch hatte der Fall übrigens Folgen: Es gab eine Gesetzesänderung bei der Einweisung psychisch kranker Straftäter. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag wurde eingerichtet, die Opposition aus SPD, Grünen und Freien Wählern sah gravierende Fehler unter anderem bei den Ermittlern. (dpa)

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Gustl Mollath verklagt Bayern auf 1,8 Millionen Euro

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Mir drängt sich da schon ein Verdacht auf, dass das die Begründung für die Abschiebung von Gustl Mollath in einer Psychiatrischen Anstalt war. Die ehemalige Justizministerin Beate Merk (jetzt Europaministerin, von der man nichts mehr hört), dieses L…. wird heute übrigens 60.

Chronologie 10/24 (siehe im Link)

März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

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Der Fall: Gustl Mollath-Neues aus der Anstalt vom (25/6/13) Erwin Pelzig -Analyse über Fall Mollath

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Gruß Hubert

 

 

 

Ende des Rechtsstaates in Polen?   Leave a comment

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Es ist ganz gefährlich wenn sich Nationale und Religiöse zusammen tun, was ja oft auch passiert. So eine Allianz ist schlimm, eigentlich die schlimmste, und die Toleranz kommt dabei meist unter die Räder. Diese Kombination zwischen Nationalen und Religiösen geht mir richtig auf den Keks. Genau so etwas passiert jetzt in Polen durch die „Piss“-Partei.
Was die Regierung, voran die Piss-Partei, jetzt plant würde das Ende des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung bedeuten.

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Aus der ZEIT

Tausende demonstrieren gegen Justizreformen

In Warschau haben rund 4.500 Menschen gegen die rechtskonservative Regierung protestiert. Sie sehen in den neuen Justizreformen einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.

In der Hauptstadt Warschau und anderen Städten in Polen haben am Sonntag mehrere tausend Menschen gegen die geplanten Justizreformen der rechtskonservativen Regierung demonstriert. Laut der Polizei nahmen rund 4.500 Menschen an den Protesten in Warschau teil. Die Demonstranten werfen der Regierung der nationalkonservativen Partei PiS vor, im Rahmen der Reformen die Justiz unter ihre Kontrolle bringen und die Gewaltenteilung abschaffen zu wollen. Am Samstag hatte der polnische Senat die umstrittenen Gesetze gebilligt.

In Sprechchören vor dem Parlamentsgebäude bezeichneten Demonstranten den PiS-Chef Jarosław Kaczyńskials Diktator und riefen: „Wir beschützen die Demokratie!“ Die beiden wichtigsten Oppositionsführer – Grzegorz Schetyna von der moderaten Bürgerplattform und Ryszard Petru von der liberalen Partei Nowoczesna (Moderne) – nahmen an dem Protestmarsch teil. Sie kündigten an, zusammenarbeiten zu wollen, um die Justizreformen zu stoppen.

Die Opposition wirft der PiS vor, gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung zu verstoßen. Durch die Reformen könne die Politik die Gerichte direkt kontrollieren. „Die beiden Gesetze untergraben die Unabhängigkeit der Justiz“, sagte Senator Bogdan Borusewicz von der Bürgerplattform. Auch aus der Europäischen Union kam Kritik an den Gesetzen. 

 

Kritiker sehen Unabhängigkeit der Gerichte in Gefahr

Das erste Gesetz bezieht sich auf den Landesrichterrats, die Institution, die für die Besetzung von Richterposten im Land zuständig ist. Er soll unter direkte parlamentarische Kontrolle gestellt werden. Bisher galt der Rat als unabhängig. Nach der Reform würde das Parlament neue Mitglieder des Rates wählen. Bisher wurden diese von Richtern bestimmt. Außerdem soll der jetzige Rat vollständig neu besetzt werden. Mit ihrer derzeitigen Mehrheit im Parlament könnte die PiS einen starken Einfluss auf den Landesrichterrats ausüben.

Eine zweite Reformvorlage erlaubt es dem Justizminister, den derzeit die PiS stellt, die Posten der Präsidenten an den ordentlichen Gerichten des Landes direkt zu besetzen.

Am Mittwoch hatte bereits das Unterhaus des polnischen Parlaments die Gesetzesvorlagen angenommen. Nun muss sie noch Präsident Andrzej Duda bestätigen, bevor die Reformen in Kraft treten.

Trotz der Kritik treibt die Regierung ihre Bestrebungen zum Ausbau der Kontrolle über die Justiz voran. Erst am Donnerstag brachte sie einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, der Kritikern zufolge den Obersten Gerichtshof entmachten soll. Der Entwurf sieht vor, dass dort tätige Richter, die vom Justizminister nicht gebilligt werden, in den Ruhestand gezwungen werden sollen. Für die Auswahl neuer Richter wäre ebenfalls der Justizminister zuständig.

Die rechtskonservative Regierung der PiS hat seit ihrem Amtsantritt vor rund einem Jahr eine Reihe von Reformen umgesetzt, die sowohl von der Opposition als auch von der EU als Eingriffe in den Rechtsstaat kritisiert werden. Die EU-Kommission leitete im Januar vergangenen Jahres ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen ein.

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Ende des Rechtsstaates in Polen?

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Aus Tagesschau.de

Die rechtskonservative Regierungspartei PiS treibt den Umbau der polnischen Justiz voran. Vor allem der Plan, alle Richter am Obersten Gerichtshof in den Ruhestand zu schicken, sorgt für Empörung. Kritiker sehen mit den Reformen die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr.

Polens Opposition läuft Sturm und spricht von der „Ankündigung eines Putsches“, die Zeitung „Gazeta Wyborcza“ spricht vom „Ende des Rechtsstaats“: Die nationalkonservative Regierungspartei PiS plant, den Obersten Gerichtshof dem Justizministerium zu unterstellen.

Dafür brachte sie einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, der diejenigen Richter des Obersten Gerichtshofs in den Ruhestand zwingen will, die der Justizminister nicht billigt. Für die Auswahl neuer Richter wäre ebenfalls der Justizminister zuständig.

Die Novelle sieht ferner vor, dass die Verfahren auf Kammern für Privat-, Straf- und Disziplinarrecht aufgeteilt werden.

Ein von der Regierung abhängiges Gericht

Die Vorsitzende Richterin des Obersten Gerichtshofes, Malgorzata Gersdorf, kritisierte den Vorschlag scharf. Ihrer Meinung nach solle das Gericht durch das Gesetz in ein „dem Justizministerium anhängiges Gericht“ verwandelt werden. Das Gericht wäre dann „stark abhängig von der Exekutive, was sehr unangebracht ist“. Auch ihre Nachfolge würde der Justizminister bestimmen, falls das Gesetz in Kraft tritt.

„Zur Nachspeise eine Säuberung im Obersten Gericht“, schrieb Adrian Zandberg von der linken Partei Razem sarkastisch auf Twitter.

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Malgorzata Gersdorf, | Bildquelle: AP

Die Vorsitzende Richterin des Obersten Gerichtshofes, Malgorzata Gersdorf, kritisierte den Vorschlag scharf

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https://www.tagesschau.de/ausland/polen-rechtsstaat-101.html

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Gruß Hubert

 

Veröffentlicht 17. Juli 2017 von hubert wenzl in Justiz, Politik, Uncategorized

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Paragraf 103 – Majestätsbeleidigung   Leave a comment

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Der Gauck möchte die Abschaffung des Paragrafen 103 bremsen. Einen solchen Schritt solle man in Ruhe bedenken. Merkel wollte diesen Paragraf 103 bis 2018 gestrichen sehen. Was versteht der Gauck also mit “in Ruhe bedenken” – 10 Jahre, 15 Jahre?, (dann ist er vielleicht schon nicht mehr unter den Lebenden).
Er glaubt wohl,  es wäre noch die Zeit, als die Pfaffen noch das Regiment führten und das Volk wie Würmer kuschen mussten… Diese Zeit ist zum Glück (nicht Go.. sei Da..) vorbei. Nicht vergessen darf man, dass dieser ominöse Paragraf aus dem fernen Jahr 1871 stammt und Monarchen und den Adel schützen wollte. Also höchste Zeit ihn im Müllkübel der Geschichte zu versenken. Es lebe die Volksherrschaft (wäre ja die Demokratie), nicht die Monarchie.

Warum ist der Paragraf 103 umstritten?

Der Paragraf sieht mit einer Höchststrafe von drei oder fünf Jahren Haft ein unverhältnismäßig hohes Strafmaß vor – verglichen mit dem Strafmaß für eine Beleidigung nach Paragraf 185 StGB, die für alle Bundesbürger gilt. Demnach droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Vor allem aber führen Kritiker an, dass der Paragraf 103 nicht mehr zeitgemäß sei. Tatsächlich stammt er aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte das Recht monarchischer Oberhäupter.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-das-besagt-der-paragraf-103-a-1087478.html

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Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt.

“Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient”, sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll. Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte er laut Vorabbericht vom Freitag.

http://de.reuters.com/article/deutschland-bundespr-sident-gesetz-idDEKCN0XJ1DT

 

Majestätsbeleidigung sollte nicht strafbar sein

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Ein Rechtsstreit in der Politik: Soll der Paragraf 103 gestrichen werden? Ausgelöst hat die Debatte die Affäre „Böhmermann“. Nun braucht das Strafrecht mehr Frischluft und weniger Obrigkeitsdenken.

Ein Kommentar von Jan Rübel

So einfach geht es nun wohl doch nicht: Bis 2018, hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärt, solle ein Paragraf aus dem Strafrecht gestrichen werden – der mit der Nummer 103 und welcher die Ahndung der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder oder Diplomaten vorsieht.

Die Debatten rund um die „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan haben plötzlich einen Paragrafen nach oben gespült, den nur wenige kannten und der eher als Prüfungsaufgabe für Jura-Studierende denn für praktische Anwendung in Frage kam. Gäbe es ihn nicht, hätte die Bundesregierung in der Causa „Böhmermann“ keine Krise an der Backe gehabt. Also: Weg damit, entschied Merkel.

Wie sich Jan Böhmermann auf seinen Prozess vorbereitet, lesen Sie hier.

Doch nun regt sich Widerstand. Bundespräsident Joachim Gauck mahnte, solch einen Schritt solle man in Ruhe bedenken; das klingt nach Zweifeln. Und auch in der Union melden sich Stimmen, die dem Paragrafen mit der „Majestätsbeleidigung“ etwas abgewinnen können.

Daraus erneut eine Regierungskrise zu stricken ist Dichtung. Paragrafen des Strafrechts sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft – soll einer hinzukommen oder wegfallen, benötigt das eine intensive und ruhig abwägende Debatte. Dass man also darüber nun, nach dem ersten Hühnerstallgehabe im Zuge des Falls „Böhmermann“, nachdenklicher herangeht und keine Schnellschüsse plant, ist vernünftig und normal. Merkel strauchelt nicht, wenn Gauck hustet.

Also: Meiner Meinung nach gibt es gute Gründe, diesen Paragrafen 103 zu streichen.

 

 

Der arme Adel

 

Seinen Ursprung hat er im Jahr 1871, damals herrschte in Deutschland ein Kaiser, und der Paragraf sollte kaiserliche Oberhäupter schützen, heißt: die Machtcliquen des nationalen wie internationalen miteinander verbandelten Adels schützen, damit sie sich weiterhin auf Kosten der Bevölkerungsmehrheiten bereichern und ausleben konnten. Die Geschichte beendete irgendwann diese Ausbeutung. Damit hätte auch dieser Paragraf enden können.

 

Tat er aber nicht. Im Wortlaut heißt er:

„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Das ist eine harte Strafe – verglichen mit dem, was man für eine Beleidigung normal sterblicher Zivilisten kassiert; das ist ungefähr bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Lesen Sie hier, weswegen der Paragraf 103 in der Großen Koalition derart umstritten ist.

 

https://de.nachrichten.yahoo.com/majest%C3%A4tsbeleidigung-sollte-nicht-strafbar-sein-100723395.html

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Siehe auch:

Beleidigungen von Religionen und Majestäten (in Deutschland)

https://hubwen.wordpress.com/2015/01/11/beleidigungen-von-religionen-und-majestaten-in-deutschland/

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Gruß Hubert

Die heuchlerische Merkel   Leave a comment

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„Die Erklärung von Kanzlerin Merkel, in Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz „das letzte Wort“ haben, weshalb die Ermächtigung zur Strafverfolgung „keine Vorverurteilung Böhmermanns“ bedeute, bezeichnete Schmidt-Salomon als „heuchlerisch“: „Eine Ermächtigung zur Strafverfolgung kann nur dann erteilt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht.“

Die Giordano-Bruno-Stiftung kritisiert die Zulassung der Strafverfolgung als „Kniefall vor einem Despoten“

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„Wer hat Böhmermann verraten? Christdemokraten!“

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Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon hat die Entscheidung der Bundesregierung, eine Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann auf der Basis von §103 StGB zuzulassen, als „Kniefall vor einem Despoten“ kritisiert, der „in seinem eigenen Land den überkommenen Straftatbestand der Majestätsbeleidigung nutzt, um politische Gegner auszuschalten.“

Die Erklärung von Kanzlerin Merkel, in Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz „das letzte Wort“ haben, weshalb die Ermächtigung zur Strafverfolgung „keine Vorverurteilung Böhmermanns“ bedeute, bezeichnete Schmidt-Salomon als „heuchlerisch“: „Eine Ermächtigung zur Strafverfolgung kann nur dann erteilt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Insofern muss die deutsche Kanzlerin zumindest unterstellen, dass Jan Böhmermann gegen §103 StGB verstoßen haben könnte. Dies ist jedoch absurd, wenn man den Kontext berücksichtigt, in dem das umstrittene Gedicht ‚Schmähkritik‘ vorgetragen wurde.“

„Echte Schmähkritik setzt voraus, dass der Kritiker seine Schmähungen ernstmeint“, erklärte Schmidt-Salomon. „Liegt diese Voraussetzung hier vor? Ganz sicher nicht! Denn niemand, der die Sendung gesehen hat, und noch halbwegs bei Verstand ist, wird davon ausgehen, dass Jan Böhmermann ernsthaft unterstellen wollte, dass der türkische Präsident ungewöhnlich kleine Genitalien hat und sexuell mit Ziegen und Schafen verkehrt! Böhmermann ging es um etwas völlig anderes (siehe das Transkript der Sendung): Seine Satire zielte darauf ab, dass Erdogan zwischen berechtigter Satire und verbotener Schmähkritik nicht unterscheiden kann, was der türkische Präsident mit seiner Reaktion auf die ZDF-Sendung dann ja auch eindrucksvoll unter Beweis stellte. Schon allein dies wäre tragisch-komisch genug und ein Beleg für Böhmermanns satirische Qualitäten! Leider aber scheint auch die deutsche Kanzlerin samt ihrer Berater, wie sich heute gezeigt hat, nicht über das erforderliche Differenzierungsvermögen zu verfügen, denn ansonsten hätte sie dem Strafverfolgungsinteresse der Türkei aufgrund fehlenden Tatverdachts niemals nachgeben dürfen!“

Positiv hob Schmidt-Salomon hervor, dass sämtliche SPD-Minister gegen die Strafverfolgung gestimmt haben: „In Anlehnung an eine alte Redewendung, die ursprünglich gegen die SPD gerichtet war, könnte man heute sagen: ‚Wer hat Böhmermann verraten? Christdemokraten!‘ Wie schon bei der Sterbehilfedebatte ist die CDU/CSU nun auch bei der Frage des Umgangs mit der Türkei all jenen in den Rücken gefallen, die die Prinzipien einer offenen Gesellschaft stärken wollen. Die Kanzlerin hätte heute die Chance gehabt, ein klareres Profil zu zeigen und dem türkischen Präsidenten eine Lehrstunde in Sachen Demokratie, Meinungs- und Kunstfreiheit zu erteilen. Diese Chance hat Angela Merkel kläglich vergeben.“

Dass die Bundesregierung plant, §103 StGB in Bälde zu streichen, begrüßte der gbs-Sprecher: „Dies ist ein längst überfälliger Schritt! In diesem Zuge müsste allerdings auch §166 StGB fallen, da ‚Gotteslästerung‘ und ‚Majestätsbeleidigung‘ seit jeher eng miteinander verbunden sind. Beide Paragraphen gehen zurück auf die unselige Zeit der Vermählung von Thron und Altar und haben in einer modernen offenen Gesellschaft nichts zu suchen, da sie die Fundamente des demokratischen Rechtsstaats untergraben.“

Nachtrag von Michael Schmidt-Salomon (15.4., 20.00 Uhr):

In der Debatte um den Fall Böhmermann wurde behauptet, die Kanzlerin habe auf Basis der bestehenden Gesetze keine andere Möglichkeit gehabt, als eine „Ermächtigung zur Strafverfolgung“ zu erteilen. Dies ist unwahr, sehr viel eher lässt sich das Gegenteil begründen: Denn §104a StGB, der die Voraussetzungen zur Strafverfolgung nach dem überalterten § 103 regelt, soll Bundesbürgern einen gewissen Schutz vor verfassungsrechtlich bedenklichen Verfahren bieten, die vom Ausland her angestrebt werden. Die Bundesregierung ist daher gesetzlich verpflichtet (!), den juristischen Sachverhalt zu prüfen, bevor sie eine Ermächtigung erteilt! Dabei ist klar, dass sie ohne begründeten Tatverdacht keine Strafverfolgung nach §103 StGB zulassen darf. Diese Entscheidung den Gerichten zu überlassen, wie es Merkel nun vorsieht, ist somit ein Verstoß gegen die Bestimmungen von §104a, der keinen juristischen Automatismus vorsieht, sondern der Bundesregierung (zum Schutz der Bürger und der Grundrechte) eine aktive Rolle zuweist. Man muss daher sehr klar unterscheiden zwischen Beleidigungsverfahren nach §103 StGB (staatliche Ebene) und Beleidigungsverfahren nach §185 StGB (persönliche Ebene). Kurzum: Die heutige Entscheidung der Kanzlerin war nicht nur aus politischen, sondern auch aus juristischen Gründen höchst kritikwürdig. Tatsächlich wäre die Bundesregierung verfassungsrechtlich dazu verpflichtet gewesen, die Ermächtigung zur Strafverfolgung im „Fall Böhmermann“ nach §103/104 zu verweigern und Erdogan auf den persönlichen Klageweg nach § 185 zu verweisen, wie auch der Rechtsexperte Alexander Thiele in diesem „Verfassungsblog“ dargelegt hat.

Hier geht’s zum Originalartikel…

 

Die heuchlerische Merkel

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Gruß Hubert

 

Böhmermann – Satire nach der Satire   1 comment

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Despot Erdogan hat ja über 2000 Anklagen wegen Beleidigung in der Türkei laufen, darunter auch Minderjährige. Jedenfalls müsste man Paragraphen, die sich in Deutschland noch auf Majestätsbeleidigung berufen, dringendst abschaffen.

Neuer Aufreger im Fall Böhmermann

Beleidigungsorgie, Entmannung als Strafe, Staatsaffäre – der Fall Böhmermann wird mit harten Worten und Forderungen diskutiert. Für Aufsehen sorgt nun der Grünen-Politiker Palmer mit einem satirischen Brief. SPD-Vize Stegner kritisierte Kanzlerin Merkels Verhalten in dem Fall.

Die möglichen juristischen Folgen für den ZDF-Moderator Jan Böhmermann nach seinem „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sorgen in Deutschland weiter für heftige Debatten.

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer meldete sich mit einem offenen Brief an Erdogan zu Wort. In dem Text, den der Grünen-Politiker auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte, entschuldigte er sich in ironischem Ton bei Erdogan für die „schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die Böhmermann gegenüber dem türkischen Präsidenten verübt habe. Eine Verurteilung Böhmermanns werde „den Widerständigen in der Türkei klar machen, dass sie sich nicht auf westliche Werte berufen können“, fügte Palmer hinzu.

Den satirischen Charakter des Textes verdeutlichte der Grünen-Politiker, indem er ein Auslieferungsersuchen der Türkei ins Spiel brachte. Denn: „Es ist zu erwarten, dass daher die angemessen harte Strafe nur möglich ist, wenn sie in der Türkei erfolgt.“ Es folgte der Appell, Böhmermann zu entmannen.

 

Screenshot der Facebook-Seite von Boris Palmer

Boris Palmer veröffentlichte seinen offenen Brief an Erdogan im Netz.

Die Reaktionen auf Palmers Text fielen zwiespältig aus. Auch aus seiner eigenen Partei kamen kritische Stimmen. Der Tübinger Landtagsabgeordnete der Grünen, Daniel Lede-Abal, kommentierte auf Facebook: „Noch einer, der durchknallt.“

Stegner kritisiert Merkels Rolle in dem Fall

SPD-Bundesvize Ralf Stegner | Bildquelle: dpa

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SPD-Bundesvize Stegner hält es für einen Fehler, dass sich Kanzlerin Merkel öffentlich zum Böhmermanns „Schmähgedicht“ äußerte.

Der SPD-Bundesvize Ralf Stegner kritisierte auch das Verhalten von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Affäre. „Es gibt gar keinen Grund, dass Politik sich einmischt, wenn jemand einen Satirebeitrag macht“, sagte er im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. „Ich finde auch nicht, dass man Herrn Erdogan hätte anrufen müssen und sich bei ihm entschuldigen“, fügte er hinzu. Dass Merkel Erdogan angerufen habe, ziehe aus seiner Sicht die Urteilsfähigkeit der Kanzlerin ein bisschen in Zweifel.

„Ich glaube nicht, dass das in die auswärtigen Beziehungen hineingehört“, so Stegner, „und wir haben ganz andere Sorgen, als dass aus einer Satiresendung irgendwelche Staatsaffären werden“. Es sei zudem absurd, Böhmermann vor Gericht zu zerren. Stegner verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Satire als Teil der Freiheit in Deutschland.

Künstler solidarisch mit Böhmermann

Viele Künstler in Deutschland erklärten sich mit Böhmermann solidarisch. Unter anderem forderten Schauspieler Matthias Brandt, Pianist Igor Levit und Schauspielerin Katja Riemann in einem offenen Brief, die juristischen Ermittlungen gegen Böhmermann unverzüglich einzustellen. Das Schreiben veröffentlicht die Wochenzeitung „Die Zeit“ am Donnerstag.

Hier weiterlesen:

Böhmermann – Satire nach der Satire

 

Kritik am „Schah-Paragraf“

Der Paragraf 103 stammt ursprünglich aus dem Kaiserreich und fand nach dem Zweiten Weltkrieg Eingang in die Bundesgesetzgebung. Er wird auch „Schah-Paragraf“ genannt, weil sich der damalige persische Schah Reza Pahlevi mehrfach auf ihn berief und 1964 eine Geldstrafe gegen Mitarbeiter des „Kölner Stadt-Anzeigers“ wegen einer karikierenden Fotomontage durchsetzte.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger fordert die Abschaffung des Paragrafen 103. Es gebe einen ausreichenden zivilrechtlichen Weg, gegen Beleidigungen vorzugehen. Auch die SPD schloss sich dieser Forderung an: „Das ist eine antiquierte Vorschrift“, sagte Fraktionschef Thomas Oppermann.

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-131.html

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Gruß Hubert

 

Kachelmann – ein Präzedenzfall für besseren Journalismus   Leave a comment

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Es kann doch nicht sein, dass eine Frau sagen ich kann, ich wurde von dem und dem Mann vergewaltigt und der Mann ist damit schon schuldig. Das wäre ja dann wie bei den Inquisitionsprozessen der katholischen Kirche im Mittelalter bei den Hexen-„Prozessen“. Die Glaubwürdigkeit der Frau muss schon genauestens überprüft werden und auch die Schlüssigkeit ihrer Anschuldigungen. Und auch die Verteidigung des Mannes muss Gewicht haben.

Die Frau hatte sich ja schon am Anfang des Prozesses in Widersprüche verwickelt und vieles was sie zum Besten gab war nicht plausibel.
Karl Dall ging es ja auch so, dass er von einer Dame aus der Schweiz, nennen wir sie mal so, beschuldigt wurde, sie vergewaltigt zu haben. Diese Dame war schon bekannt, sie hatte schon mehrere Männer der Vergewaltigung bezichtigt, unter anderem Udo Jürgens. Es ist unverständlich warum ein Richter so einer Dame Gehör schenkt. Die wäre wenn schon ein Fall für den Psychiater, allenfalls für das Gericht, um wegen Verleumdung, Rufmord, angeklagt zu werden. Oder sonst ging es ihr darum mit dieser schändlichen Methode sich eine erkleckliche Summe zu ergaunern. Mit was sollte denn Karl Dall mit seinen 74 Jahren die Frau vergewaltigt haben – mit einem Vibrator? (ha ha ha).

Ein Präzedenzfall für besseren Journalismus

Der Fall Kachelmann: Springer-Verlag muss zur Entschädigung des Wetter-Moderators die Rekordsumme von 635.000 Euro bezahlen.

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Ein Präzedenzfall für besseren Journalismus

Jörg Kachelmann mit seiner Frau Miriam bei der Vorstellung seines Buches „Recht und Gerechtigkeit“ Bild: Reuters

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Jörg Kachelmann hatte komplizierte Wetterkapriolen so pointiert zusammengefasst, dass er aus der herkömmlichen Vorhersage, ob es morgen regnet, eine Unterhaltungsshow bastelte. Wem so etwas gelingt, der darf fast alles – außer in den Verdacht zu geraten, eine Frau vergewaltigt zu haben. In so einem Fall kommen Boulevard-Medien gerichtlichen Entscheidung gerne zuvor.

Durch das öffentliche Interesse an dem vermeintlichen Verbrechen fadenscheinig legitimiert, erhöhten sich die „Bild“-Zeitung und andere Medien der Springer-Verlagsgruppe zur Judikatur und druckten Denunzierungen samt haarsträubenden Halbwahrheiten, als wäre im Mittelalter eine Rothaarige mit Äxten und Sensen zur Hexenverbrennung zu treiben. Sogar Alice Schwarzer hatte sich mit ihren zugekauften Kommentierungen von der „Bild“ als Zündlerin einspannen lassen. (Anmerkung, was heißt hier SOGAR, für die sind ja alle Männer Vergewaltiger – „auch nette Männer vergewaltigen“ sagte sie ja).

Seit Ende Mai 2011 steht per Gerichtsurteil fest: Jörg Kachelmann hat nicht vergewaltigt. Sein Name ist dennoch für immer eingeäschert. Daran ändern auch jene 635.000 Euro nichts, die dem Schweizer das Landgericht Köln gestern zugesprochen hat. Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“, heißt es in dem Urteil. Und weiter: Die beanstandeten Berichte in der „Bild“-Zeitung sowie auf weiteren Internet-Plattformen hätten nicht einem berechtigten Informationsinteresse der Allgemeinheit, sondern allein „zur Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit“ gedient. Zudem sei es durch die Print- und Online-Berichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns gekommen. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als „frauenverachtender und gewaltbereiter Mensch“ stigmatisiert. Ursprünglich hatte Kachelmann sogar die Summe von 2,25 Millionen Euro gefordert.

Ob sich das Wetterpublikum von Kachelmanns Moderationstalenten nun hingerissen oder abgestoßen gefühlt hat, muss für rechtsstaatliche Grundsätze einerlei bleiben. Die Unschuldsvermutung ist so eine Garantie, an deren Verlässlichkeit nicht zu rütteln ist. Die Pressefreiheit darf sich nicht zum Freifahrtschein für Verleumdungen entwerten, auch wenn das Persönlichkeitsrecht keine unüberwindliche Barriere für kritische Berichterstattung ist.

Mediale Henker

Jörg Kachelmann hat sich gewehrt, weil ihn Medien gesellschaftlich ausgegrenzt und finanziell ruiniert haben. Kachelmann hatte nichts mehr zu verlieren und schuf auf diese Weise so etwas wie einen moralischen Präzedenzfall, während sich in Österreich Verleumdete von medialen Henkern meist außergerichtlich und preiswert abspeisen lassen. Der Österreichische Presserat existiert zwar formal, ist aber bei medienethischen Verstößen lediglich zur Rüge ermächtigt.

Die Boulevardpresse lässt mit ihrer Portokassen-Wiedergutmachung außer Acht, dass schäbige Arbeitsweisen die Vertrauenswürdigkeit der Medien insgesamt verringern. Rekordzahlungen wie im Fall Kachelmann könnten helfen, von multimedialen Jagdzeiten zum Journalismus zurückzukehren.

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Kachelmann – ein Präzedenzfall für besseren Journalismus

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Gruß Hubert