Archiv für das Schlagwort ‘Kirchenkritik

Kirche kassiert doppelt – Wie viel Geld steht der Kirche zu?   Leave a comment

.

.

.

Von „gbs“ – Text auf youtube.

.

Kirchensteuer darf grundsätzlich nur von Kirchenmitgliedern erhoben werden. Das gilt auch für den Fall, dass in einer Ehe ein Partner Kirchenmitglied ist, der andere Partner aber weder der evangelischen noch der katholischen Kirche angehört. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu erklärt, dass in so einer „glaubensverschiedenen Ehe“ nur ein Kirchenmitglied zur Kirchensteuer herangezogen werden darf – nach den Maßstäben des eigenen Einkommens und nicht des Ehegatten-Einkommens. Die Kirchensteuer beträgt auf Lohn- und Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, in den übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuerschuld. Insgesamt nahmen die katholischen Kirchen 2011 rund 5 Milliarden Euro Kirchensteuer ein. Die evangelischen Kirchen kamen auf 4,5 Milliarden Euro Kirchensteuer.

Zusätzlich wird seit 1979 in einer glaubensverschiedenen Ehe das „besondere Kirchgeld“ erhoben, wenn die Einkünfte der Ehepartner voneinander abweichen und der weniger verdienende Partner der Kirche angehört. Dann nämlich gilt nicht das Einkommen des Kirchenmitglieds als Richtschnur, sondern der gemeinsame Lebensstandard des Ehepaares. Juristen und Kirchenleute sprechen vom Lebensführungsaufwand. Nutznießerin ist die Kirche. Die Landesparlamente haben dem besonderen Kirchgeld nach Anträgen der Landeskirchen zugestimmt. Mittlerweile wird das besondere Kirchgeld von katholischen und evangelischen Kirchen überall erhoben. Eine Ausnahme bilden Bayern und Baden-Württemberg. Dort verzichtet die katholische Kirche auf die Eintreibung des Kirchgelds.

Nach Schätzungen des Kirchenkritikers Carsten Frerk sind circa 250.000 Menschen in Deutschland vom gemeinsamen Kirchgeld betroffen. Die Einnahmen liegen bei insgesamt 30 Millionen Euro. Das Kirchgeld wird auf der „Bemessungsgrundlage Gemeinsam zu versteuerndes Einkommen nach Paragraph 2 Abs. 5 ESTG“ berechnet:

Bei einem Jahreseinkommen des Ehepaars von 30.000 bis 37.499 Euro fallen 96 Euro an.
Zwischen 62.500 und 74.999 sind es 396 Euro.
Zwischen 100.000 und 125.000 Euro 840 Euro.
Ab einem Einkommen von 300.000 Euro: 3.600 Euro.

Vom besonderen Kirchgeld zu trennen ist das allgemeine Kirchgeld. Das ist eine freiwillige Abgabe zwischen 5 und 100 Euro pro Jahr, die in bestimmten Gemeinden für besondere Projekte eingeführt wurde.

Seit den 60er-Jahren gab es eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die das Kirchgeld bestätigt hat. Die letzte Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 2BvR591/ 06) hat das Bundesverfassungsgericht im November 2010 nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Informationen aus Kirchenkreisen ging man ursprünglich von folgendem Szenario aus: In einer glaubensverschiedenen Ehe ist der Mann konfessionslos, die kirchlich gebundene Frau hat kein eigenes oder nur ein verschwindend geringes Einkommen. Dazu kommen noch die kirchlich gebundenen Kinder. In einem solchen Fall wird die Kirchensteuer nur durch das besondere Kirchgeld möglich.

Heute aber wird es erhoben, wenn das Einkommen des kirchlich gebundenen Ehepartners weniger als 50 Prozent des gemeinsamen Einkommens beträgt. In diesen weit verbreiteten Fällen zahlt der kirchlich gebundene Ehepartner Kirchensteuer. Bei der Nachzahlung wird dann Kirchgeld erhoben. Und das berechnet sich aus dem Lebensstandard, also auch aus den Einkünften des konfessionslosen Ehepartners.

Steuerberater raten dem kirchlich gebundenen Ehepartner zum Kirchenaustritt. Kirchen raten dem kirchlich gebundenen Ehepartner zur getrennten steuerlichen Veranlagung. Dadurch erhöht sich aber die Einkommenssteuer für beide Ehepartner. Ein dritter Weg: Der konfessionslose Ehepartner tritt einem weltanschaulichen Verband für Konfessionslose bei, etwa dem Humanistischen Verband. Diese Organisationen dürften auch Steuern erheben, tun das aber nicht. Sie finanzieren sich aus Jahresbeiträgen die zwischen 50 und 100 Euro liegen und deren Höhe von den Mitgliedern bestimmt wird.

.

.

Wer aus der Kirche austritt, finanziert sie auch nicht mehr mit? Falsch!

Video:

https://www.facebook.com/funk/videos/354019525851238

.

Gruß Hubert

 

 

Veröffentlicht 7. September 2020 von hubert wenzl in Uncategorized

Getaggt mit , ,

Die verratene Schöpfung   2 comments

Die verratene Schöpfung – eine unendlich(e) traurige Geschichte: Kirche und Tierschutz
Immer Ärger mit Gottes unfähigem Bodenpersonal hier auf Erden.

„Himmelschreiende Ruchlosigkeit, mit welcher der christliche Pöbel gegen Tiere verfährt, sie lachend tötet, verstümmelt oder martert“ – mit so deutlichen Worten formulierte schon im 19. Jahrhundert Arthur Schopenhauer die moralische Verwerflichkeit des Menschen im Verhalten gegenüber seinen älteren Verwandten, den Tieren. Wahrlich, für Tiere hat der Teufel keinen Klumpfuß und keine Hörner, sondern ein Menschengesicht.

Zu ergänzen wäre dazu lediglich: Und die „Kronjuwelen der Schöpfung“, die Pfaffen im schwarzen Gewand, segnen all das unchristliche Wüten der „Dornenkrone Mensch“ per hoheitsvoll zelebrierten anthropozentrischen Kanzelreden willfährig ab – denn bekanntlich gibt es für den Homo sapiens keine größere Lust und Freude, als eine öffentliche, hochpriesterliche Würdigung des eigenen Tuns und Bestätigung seines vermeintlich einzigartigen Wertes.

Es erzeugt Gänsehaut, in welch traurigem, Gottes Schöpfung verhöhnenden Anthropozentrismus viele Kirchenchristen und Priester gefangen sind. Lebensverachtende Formulierungen, wie gerade im Katholischen Katechismus gebraucht, fordern förmlich, gar wörtlich, dazu auf, Leid und Schmerz empfindende tierische Mitgeschöpfe als bloße „Ressourcen“ anzusehen.

„Tiere, Pflanzen (…) sind von Natur aus zum gemeinsamen Wohl der Menschheit bestimmt“ (Nr. 2415), oder, „… man darf sich der Tiere zur Ernährung und Herstellung von Kleidern bedienen (…) und medizinische und wissenschaftliche Tierversuche sind in vernünftigen(!) Grenzen sittlich zulässig…“ (Nr.2417) oder, „… ist es unwürdig, für sie (Tiere) Geld auszugeben, das in erster Linie menschliche Not lindern sollte“. (Nr. 2418)

Albert Schweitzer hat all diesen Möchte-gern-Ethik-Aposteln in dieser Sache den selbstaufgesetzten Heiligenschein der Menschheit ganz tief über die Ohren gezogen: „Wie die Hausfrau, die die gute Stube gescheuert hat, Sorge trägt, dass die Türe zu ist, damit ja der Hund nicht hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstellte, also wachen die europäischen Denker darüber, dass ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen“.

Probleme gibt es weniger mit dem Himmlischen Hausherrn, sondern allzeit mit Gottes unfähigem Dienstpersonal hier auf Erden. Die Verkommenheit der Amtskirchen steht seit Jahrhunderten – bis heute – denen der weltlichen Entscheidungsträger in nichts, aber in gar nichts nach.

Man vertritt und praktiziert schlicht eine „Ethik“ des Terrors gegen die Mitgeschöpflichkeit:

Pfarrer Reinald Fuhr, Evang. Kirchengemeinde Hüttenfeld bezeichnet die Jagd als sein „jagdliches Hobby“. Pastoren predigen und jagen in Personalunion, oder halten, der grünen Zunft sich schlicht prostituierend, gotteslästerliche Hubertusmessen ab, segnen vieltausendfach gewissenlosen Tiermord und bagatellisieren sich anbiedernd nach hier eingeschleppte anachronistische Sitten, wie betäubungsloses Schächten von Tieren.
Siehe Beitrag der Frankfurter Rundschau vom 6. Juli 2002, „Kirche wirbt um Verständnis fürs Schächten“ : Pfarrer Wegner und Landwirt Roos, Umweltreferenten der `Ev. Kirche in Hessen und Nassau´ preisen in diesem Beitrag skandalös und devot-anbiedernd das archaische betäubungslose Schächtmetzeln als „relativ naturnahe Tötung“ u.a. „…weil die demütige Haltung des Schlachtenden, die Ruhe der Prozedur und der Anrufung Allahs bei muslimischen Metzgern wesentlich zur Angstvermeidung beitragen könne“. Phantasien, die man eher orientalischen Märchenerzählern, denn den Hirnwindungen eines evangelischen Pfarrers zutrauen würde – ein hanebüchenes Geschwafel, das nur noch als gotteslästerliche, blanke Verhöhnung der gequälten Kreatur angesehen werden kann.

[…]

Die Grausamkeit gegen Tiere und auch die Teilnahmslosigkeit gegenüber ihren Leiden ist nach meiner Ansicht eine der schwersten Sünden des menschlichen Geschlechts. Sie ist die Grundlage der menschlichen Verderbtheit. Ich habe niemals an diese Millionen von still und geduldig ertragenen Leiden denken können, ohne von ihnen bedrückt zu werden. Wenn der Mensch so viel Leiden schafft, welches Recht hat er dann, sich zu beklagen, wenn er selbst leidet?

Romain Rolland 1866 – 1944 (Nobelpreisträger für Literatur)

Der ursprüngliche Link von diesem Beitrag funktioniert leider nicht mehr – stammt jedenfalls von http://www.pro-iure-animalis.de

.

Gruß Hubert

Glaubst Du noch oder denkst Du schon?   1 comment

.

Rebloggt von Tierfreund Wolodja auf wolodja51.wordpress.com

Ich hoffe ich darf ihn auch Kirchen- und Religionskritiker nennen.

.


Edward Current´s satirischer Feldzug gegen den Atheismus:

.

Kriege gehen NICHT von Christen aus!

.

Veröffentlicht 11. Juli 2018 von hubert wenzl in Kirchenkritik, Religionskritik, Uncategorized

Getaggt mit ,

Frauen und Kirchenlehrer   Leave a comment

.

Nun gehen wir ein Mal zurück in die Kirchengeschichte und sehen uns an wie „hochgeschätzt“ ( ha ha ha) Frauen in der Kirche waren und teilweise noch sind. Man muss die Vergangenheit kennen, um die Gegenwart zu verstehen. Ich wäre als Frau GANZ SICHER nicht bei diesem Verein. Ich bin auch als Mann nicht dabei. Und immer wieder geht es der Kirche bei der Frau nur um das Kinder gebären, dazu ist sie da. Eine missbrauchte Gebärmaschine. Wichtig ist auch, dass die Sätze der Kirchenlehrer für die Kirche auch heute noch volle Bedeutung haben.

Ihre Meinungen gingen in die römisch-katholische Lehrverkündigung ein.

Man kann es deshalb auf keinem Fall als Schnee von gestern oder vorgestern abtun.

Aus theologe.de

Paulus und seine Schüler

„Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Abbild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist Abglanz des Mannes. Denn der Mann stammt nicht von der Frau, sondern die Frau vom Mann. Der Mann wurde auch nicht für die Frau geschaffen, sondern die Frau für den Mann.“ (1. Korinther 11, 7-9; zur Kirchenlehre erhoben beim Konzil von Trullo bzw. der Trullanischen Synode, 691, Canon 70)

„Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist, sollen die Frauen in der Versammlung schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz es fordert. Wenn sie etwas wissen wollen, dann sollen sie zuhause ihre Männer fragen; denn es gehört sich nicht für eine Frau, vor der Gemeinde zu reden.“ (1. Korinther 14, 34-35)

„Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn (Christus); denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist; er hat sie gerettet, denn sie ist sein Leib. Wie aber die Kirche sich [angeblich] Christus unterordnet, sollen sich die Frauen in allem den Männern unterordnen.“ (Epheser 5, 22-24)

Kirchengelehrter Tertullian (nach 150 – nach 220)


„In Schmerzen und Ängsten musst du gebären, o Weib, zum Manne musst du dich halten, und er ist dein Herr. Und du wolltest nicht wissen, dass du eine Eva bist? Noch lebt die Strafsentenz Gottes über dein Geschlecht in dieser Welt fort; dann muss also auch deine Schuld noch fortleben. Du bist es, die dem Teufel [beim Sündenfall] Eingang verschafft hat.“ (De Cultu Feminarum („Über den weiblichen Putz“), Buch 1, 1. Kapitel, Absatz 1; zit. nach Bibliothek der Kirchenväter unifr.ch/bkv)

Der Frau steht nur Trauerkleidung zu. Sobald sie dem Kindesalter entwachsen ist, soll sie ihr so Gefahren bringendes Antlitz verhüllen, bei Gefahr des Verlustes der ewigen Seligkeit.
(Obwohl Tertullian gegen Ende seines Lebens auf Abstand zur Kirche ging, weswegen er auch nicht „heilig“ gesprochen wurde und nicht als „Kirchenvater“ gilt, hat seine Lehre doch den Katholizismus maßgeblich geprägt)

Wörtlich der Grund für die Anordnung der Verhüllung der Frau: „Damit sie umso vollständiger das, was sie von Eva an sich gezogen hat, ich nenne die Entehrung des ersten Sündenfalls und die Erbitterung über den Untergang des Menschengeschlechts, durch jede Art von Genugtuung sühne.“ (zit. nach Matthias Schwarzkopf, Christliche Identität und Moral, Studien zur Erwachsenenpädagogik Tertullians, Jena 2002, S. 99)



Kirchengelehrter Clemens von Alexandria (ca. 150 – 215)

Bei der Frau muss schon das Bewusstsein vom eigenen Wesen Scham hervorrufen.

Erzbischof und Kirchenheiliger Johannes Chrysostomos (ca. 344 – 407)

Den Sündenfall-Bericht der Bibel, wonach Eva auf den Rat der Schlange hin dem Adam eine verbotene Frucht reichte, geben die katholischen Kirchenväter in der Regel als Grund für ihre massive Frauenabwertung an. Als weiteres Beispiel sei auf den heilig gesprochenen Johannes Chrysostomos (ca. 344 – 407) hingewiesen, Erzbischof von Konstantinopel, der über den „Sündenfall“ schrieb:
Das Weib hat ein einziges Mal die Rolle eines Lehrers gespielt und hat lauter Unheil angerichtet.“ (Homilie Nr. 9 über den 1. Brief an Timotheus, 9, zit. nach unifr.ch/bkv)

Daraus ergibt sich für den Kirchenheiligen: Vorsteher einer Kirche und mit der Sorge für so viele Seelen betraut zu werden, da muss zunächst vor der Größe einer solchen Aufgabe das ganze weibliche Geschlecht zurücktreten, aber auch die Mehrzahl der Männer.“ (De sacerdotio, 2. Buch, Kap. 2)

„Es ist ihnen [den Frauen], will er [Paulus] sagen, nicht bloß verboten, zu reden, sondern auch in der Kirche um Etwas zu fragen. Dürfen sie aber nicht einmal fragen, um so mehr ist ihnen sonst zu reden verboten. Und warum verurteilt er sie denn zu einer so strengen Unterwürfigkeit? Weil die Frauen schwach, unbeständig und leichtsinnig sind. Darum setzt er ihnen die Männer zu Lehrern.“ (Homilie Nr. 37/II über den 1. Korintherbrief)



Doch der Kirchenvater hat für sie auch einen „Trost“: „Das Weib soll also nicht betrübt sein. Gott hat ihr einen nicht kleinen Trost verliehen: das Kindergebären“ und: „Gott hat euch eine andere Gelegenheit zum Seligwerden gegeben, die Erziehung der Kinder“. (Homilie Nr. 9, a.a.O.)

.

[…]

Apostolische Konstitution III. (4. Jahrhundert), angeblich vom ersten Papst Clemens, später Grundlage für das 2. Vatikanische Konzil im 20. Jahrhundert

„Die Frau ist der Leib des Mannes, seiner Seite entnommen und ihm untergeordnet. Sie wurde von ihm losgelöst, um Kinder hervorzubringen. Denn so spricht er [angeblich Gott]: ´Er soll herrschen über dich.` Der wesentliche Teil der Frau ist der Mann als ihr Haupt. Wenn wir in den vorangegangenen Konstitutionen den Frauen verboten haben zu lehren, wie will ihnen irgend jemand erlauben, in widernatürlicher Weise das Priesteramt auszuüben? … Denn wenn Frauen die Taufe spenden könnten, so wäre unser Herr sicherlich von seiner eigenen Mutter getauft worden und nicht von Johannes; oder, als er uns ausgesandt hat zu taufen, hätte er Frauen mitgeschickt.“ (III, Nr. 9)



Kirchenvater Augustinus, Kirchenlehrer und Kirchenheiliger (354 – 430)


„Haec imago Dei est in homine, ut unus factus sit … ideoque mulier non facta ad imaginem Dei“ = „Dieses Ebenbild Gottes ist in dem Menschen, der als einziges geschaffen sei. Deshalb ist die Frau nicht zum Ebenbild Gottes gemacht worden.“ (zit. nach Karlheinz Deschner, Das Kreuz mit der Kirche, München 1974, S. 209 und 433)

Es entspricht „der natürlichen Ordnung unter den Menschen, dass die Frauen den Männern … dienen.“
Kirchenvater, Kirchenheiliger und Kirchenlehrer Augustinus (354 – 430) (Quaestiones in Heptateuch I, 153, zit. nach Karlheinz Deschner, Das Kreuz mit der Kirche, München 1974)

„Wenn nun gefragt, wozu dieses Gehilf [die Frau] nötig war, zeigt sich wahrscheinlich nichts andres als die Hervorbringung von Kindern, so wie die Erde das Hilfsmittel für den Samen ist, damit aus beiden die Pflanze wachse.“ Kirchenvater Augustinus (354 – 430), Über den Wortlaut der Genesis (De Genesi ad litteram) 6,3,5; „heilig“ gesprochen; Augustinus gilt als einer der bedeutendsten Kirchenlehrer.


„Ich finde also keine andre Hilfeleistung, für die dem Mann ein Weib erschaffen wurde, wenn nicht die, ihm Kinder zu gebären.“ (De Genesi ad litteram 9,5,9)

Kirchenlehrer und Kirchenheiliger Thomas von Aquin, Patron der katholischen Schulen und Hochschulen (1225 – 1274)


„… dass es notwendig war, dass die Frau wurde, wie die Schrift sagt, als Hilfe des Mannes; freilich nicht als Hilfe irgendeines anderen Werkes, wie einige sagten, weil ja zu jedem anderen Werk der Mann durch einen anderen Mann entsprechendere Unterstützung fände als durch eine Frau; sondern als Hilfe zur Fortpflanzung.“
(Summa Theologica I/92/1)

Der wesentliche Wert der Frau liegt in ihrer Gebärfähigkeit und in ihrem hauswirtschaftlichen Nutzen.

  Mädchen entstehen durch schadhaften Samen oder feuchte Winde.

Die Frau ist ein Missgriff der Natur … mit ihrem Feuchtigkeits-Überschuss und ihrer Untertemperatur körperlich und geistig minderwertiger … eine Art verstümmelter, verfehlter, misslungener Mann … die volle Verwirklichung der menschlichen Art ist nur der Mann.

„Hinsichtlich der Einzelnatur ist das Weib etwas Mangelhaftes und eine Zufallserscheinung; denn die im männlichen Samen sich vorfindende Kraft zielt darauf ab, ein ihr vollkommen Ähnliches hervorzubringen. Die Zeugung des Weibes aber geschieht auf Grund einer Schwäche der wirkenden Kraft wegen schlechter Verfassung des Stoffes.“
… „Femina es mas occasionatus“ (= „Die Frau ist ein verfehlter Mann“). (Summa Theologica I/92/1)

„Gemäß diesem Unterordnungsverhältnis ist das Weib dem Manne von Natur aus unterworfen. Denn im Manne überwiegt von Natur aus die Unterscheidungskraft des Verstandes.“
(Summa Theologica I/92/2)

Die Frau ist von Natur aus mit weniger Tugend und Würde ausgestattet als der Mann. Denn immer ist das ehrenwerter, was handelt, als das, was erleidet, wie Augustinus sagt.
(Summa Theologica I/92/1)

Kardinal Karl Lehmann über Thomas von Aquin: „Vor allem durch den Einfluss des Aristoteles hat z. B. Thomas von Aquin die Empfängnis (Conceptio) als ein zeitlich erstrecktes Geschehen (Sukzessivbeseelung) verstanden. Der Embryo hat also bereits Leben, wird aber erst später beseelt, das männliche Kind am 40. Tag, das weibliche am 90. Tag … Deshalb bezeichnet … Thomas von Aquin die vom Leib getrennte Seele [des Embryos] für die Zeit dieser Trennung nicht als Person.“
(zit. nach http://www.bistummainz.de/bistum/bistum/kardinal/texte/texte_2002/text_060402.html)



Weitere Lehraussagen der Vatikankirche

Die Frauen dürfen im eigenem Namen Briefe weder schreiben noch empfangen. Römisch-katholische Synode von Elvira, 300-303?

Priester, die Frauen beherbergen, die Verdacht erregen, sollen bestraft werden. Die Frauen aber soll der Bischof in die Sklaverei verkaufen. 3. Synode von Toledo, 589

  Frauen dürfen in der Kirche nicht singen. Der heilige Bonifatius, Benediktinermissionar und „Apostel der Deutschen“ (675-754)

  Wo sich ein Priester aufhält, darf kein Weib eintreten. Synode von Paris, 846

  Nahe der Kirche dürfen keine Frauen wohnen. Synode von Coyaca, 1050

  Weiteres z. B. im Decretum Gratiani

.

Jesus wollte gar keine Kirche errichten. Und was sagt er?

Prostituierte kommen laut Jesus früher in den Himmel als Theologen. Jesus wörtlich zu den Hohenpriestern und Religionsführern: „Amen, das sage Ich euch: Zöllner und Dirnen gelangen eher in das Reich Gottes als ihr.“ (Matthäus 21, 31)

So kennt auch der Urtext der Bibel bereits Junia als „Apostelin“ in der Zeit nach Jesus von Nazareth (Römer 16, 7), die jedoch von den kirchlichen Bibelfälschern zu „Junias“ „vermännlicht“ wurde.

.

Frauen und Kirchenlehrer

Kirchenfinanzierung in Österreich   Leave a comment

  • Es ist nicht hinnehmbar, dass Kirchen noch immer enorme Staatszuschüsse bekommen. Vor allem in Zeiten da man dem Volk enorme Lasten aufbürdet. Da in Österreich, auch auf Grund der Skandale um Missbrauch immer mehr Katholiken aus der Kirche austreten und damit keinen Kirchenbeitrag mehr bezahlen, verstärkt sich die Abhängigkeit von staatlichen Finanzierungen und Zuschüssen.
    Der bundesdeutsche Spezialist Carsten Frerk in Sachen Kirchenfinanzen ist der Situation in Österreich nachgegangen.

    Kirchenfinanzierung in Österreich

    Von Carsten Frerk

    Im September wird im Czernin-Verlag das Buch Gottes Werk und unser Beitrag. Kirchenfinanzierung in Österreich erscheinen. Darin wird untersucht, wie es mit den Finanzen, dem Vermögen und der Wirtschaft im Raum der Kirchen in Österreich aussieht. Eine Arbeit, die sich dort bisher noch niemand so systematisch gemacht hat.

    Als Inländer ist man den deutschen Gegebenheiten näher, sie scheinen einem selbstverständlicher im nationalen Kontext, wie zum Beispiel die Deutsche Bischofskonferenz. Man übersieht anscheinend dabei leichter, dass die katholische Kirche eine internationale Organisation ist, mit ihrer Zentrale in Mittelitalien, in Rom, mit regionalen nationalen Filialen in Deutschland, in Frankreich, in Italien, in Österreich etc. Ihnen allen ist es gelungen, diesen internationalen Filialstatus weitestgehend vergessen zu machen, sich dessen ungeachtet in das jeweilige nationale Rechtssystem, die Rechtsprechung eingegliedert und sich einen rechtseigenen Raum reserviert zu haben, der als nationale Identität wahrgenommen wird. Ein perfektes System des Tarnens und Täuschens.

    Dieser internationale Aspekt von Eingriffen in die nationalen Gegebenheiten wird dann auch durch die geltenden Konkordate deutlich, die am 3. Juni 1933 (für Österreich) und 20. Juli 1933 (Deutsches Reich) abgeschlossen wurden und bei denen Dollfuß und Hitler in Konkurrenz gestanden haben sollen, wer als erster den Vertragsabschluss realisiert. Auch in Österreich wurden im Konkordat die Mitwirkungsrechte des Vatikans an der Besetzung der Theologischen Fakultäten vereinbart. Nach der Universitätsreform (2003) in Österreich wurde dann von Seiten der katholischen Kirche klar und fordernd darauf verwiesen, dass die Bestimmungen des Konkordats gelten und insofern nichts geregelt wurde, das Kanonische Recht der katholischen Kirche anzuwenden sei.

    Diese Aushebelung der nationalen Gesetzgebung und der Hochschulautonomie ist ebenso gemeinsam für Österreich und Deutschland, wie auch der rechtseigene Raum, der in beiden Ländern den Kirchen für straffällige Priester eingeräumt wird.

    Aber die Unterschiede sind gravierend. Ein paar Beispiele.

    Österreich ist, in religiöser Hinsicht, ein katholisches Land. Neben den Katholiken (64 % der Bevölkerung) sind Evangelische (ca. 3 %) und Muslime (ca. 4 %) Minderheiten. Insofern erschüttern die Probleme und Skandale in der katholischen Kirche das Land erheblich mehr als in Deutschland mit einer gleich starken katholischen und evangelischen Kirche. Davon abgesehen sind die Skandale in der katholischen Kirche in Österreich früher und heftiger gesellschaftliche Themen geworden. Der Vatikan nahm 1995 das Rücktrittsgesuch des Erzbischofs von Wien, Hans Herrmann Kardinal Groer, an, der des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen beschuldigt worden war. Vorwürfe, die auch von kirchlicher Seite später als im Kern zutreffend bestätigt wurden. Die Initiative Wir sind Kirche sammelte damals mehr als 500.000 Unterschriften für eine „grundlegende Erneuerung der Kirche Jesu“.

    Solche Zahlen lassen sich auf Deutschland in Relation zur Bevölkerungszahl von 1 zu 10 (Österreich zu Deutschland) übertragen. Was waren diese Vorwürfe im Vergleich zu den Unterschlagungen und Prügeleien des deutschen Bischofs Mixa? Und nehmen wir einmal an, was in Deutschland los wäre, wenn eine Initiative fünf Millionen Unterschriften für eine Erneuerung der Kirche sammelte?

    Auch die Austrittszahlen in Österreich muss man in dieser Relation sehen. Im Jahr 2010 erklärten rund 90.000 Kirchenmitglieder in Österreich ihren Austritt aus der Kirche (87.000 Katholiken und 3.000 Evangelische). Für Deutschland würde das eine Zahl von um die 900.000 Kirchenaustritten bedeuten, also das Vierfache der 226.000 tatsächlichen Kirchenaustritte in Deutschland (181.000 Katholiken und 145.000 Evangelische).
    Das alles hat auch mit den Finanzen zu tun, da in den vergangenen zehn Jahren (von 2002 bis 2011) rund 484.000 Katholiken
    in Österreich ihre Kirchenmitgliedschaft beendet haben und insofern auch keinen Kirchenbeitrag mehr bezahlen. Die Abhängigkeit der katholischen Kirche von staatlichen Finanzierungen und Zuschüssen verstärkt sich dadurch Jahr um Jahr.

    In dieser Hinsicht ist allerdings auch ein weiterer wesentlicher Unterschied zu benennen, denn die vermögendsten Rechtsträger innerhalb der katholischen Kirche sind nicht die Diözesen oder die Bischöflichen Stühle (wie in Deutschland)
    sondern die zahlreichen Ordensgemeinschaften, von denen die großen Stifte zu den größten Grundbesitzern zählen. Entsprechend zu ihren Besitzverhältnissen sind sie auch wirtschaftlich sehr aktiv (Forst- und Holzwirtschaft, Elektrizitätswerke u.a.m.) und erzielen Umsätze im dreistelligen Millionenbereich. Das hindert sie aber nicht daran, und dafür nennt die Recherche eine Vielzahl von Beispielen, in allen Kulturbereichen (sei es bei der Denkmalpflege, dem Bauunterhalt, ihren Museen etc.)
    aus staatlichen Töpfen nicht nur kleinere Zuschüsse sondern sechs- bis siebenstellige Euro-Beträge zu fordern und zu bekommen.

    Und in dieser Wahrnehmung, als der beherrschende religiöse Kulturträger, sind die katholischen Kirchenfunktionäre in Österreich auch öffentlich sehr viel direkter und unverschämter, ihre Partikularinteressen als allgemeine Interessen zu behaupten und staatliche Gelder einzufordern. Das geht hin bis zu, beispielsweise, dreisten Falschdarstellungen, was die Kirche selber für die Denkmalpflege ihrer Sakralbauten bezahlt und was sie von der Gesellschaft erhält. Die Kirchenfunktionäre konnten sich anscheinend bisher darauf verlassen, dass niemand ihre Darstellungen überprüft und einmal auch weitestgehend alle staatlichen Zahlungen erfasst und gegenüberstellt. Das hat sich nun geändert und es zeigt sich, dass die Kirchen nur etwa ein Fünftel von dem für ihre Sakralbauten bezahlt, was staatliche Stellen geben.

    Eine weitere Besonderheit in Österreich ist es, dass sich die beiden Kirchen, und innerhalb der katholischen Kirche exklusiv die Ordensgesellschaften, im Gesundheitsbereich als einziger nicht-staatlicher Anbieter etablieren konnten. Dabei ist auffallend, und stellt die behauptete Gemeinnützigkeit in Frage, dass die evangelische Diakonie etwa halb so groß ist (an MitarbeiterInnen und Umsätzen) wie die katholische Caritas. Der Grund dafür verdeutlicht sich insbesondere in der Sterbebegleitung, denn auch außerhalb der Ordensspitäler wird es kein allzu großes Problem sein, einen katholischen Priester für die Sterbebegleitung zu finden. Die Evangelischen, als kleine Minderheit, müssen dafür vergleichsweise größere Kapazitäten für ihre eigenen Bekenntnisangehörigen aufbauen.

    Aufgrund der sehr langen Traditionslinien des katholischen Österreichs, wo einige Informationen auch offener genannt werden, wenn auch bei weitem nicht alle, war es möglich, das für die katholische Kirche in Deutschland am entschlossensten gehütete Geheimnis – das Vermögen der Bischöflichen Stühle, d.h. des institutionellen Privatbesitzes der Bischöfe – im Detail in einigen Bereichen zu beschreiben und als mittleren dreistelligen Millionenbetrag zu bewerten.

    Aber die Kirche wäre nicht Kirche, wenn sie nicht in beiden Ländern die gleichen Prinzipien befolgen würde, die staatlich finanzierten Einrichtungen aus den Haushaltsplänen, in Österreich „Gebarungen“ genannt, herauszuhalten und insofern die Tatsache, wie stark kirchliche Einrichtungen und Zwecke staatlich finanziert werden, zu vertuschen versuchen. Damit hat es nun ein Ende.

    Das Ergebnis der Recherche, an der neben Co-Autor Christoph Baumgarten weitere säkulare Menschen mitgearbeitet haben, hat für diese Zusammenhänge, und das Staat-Kirche-Verhältnis, nicht nur einige öffentlich bereits bekannte aber verstreute Zahlen in dem im September erscheinenden Buch zusammengefasst, sondern darüber hinaus umfangreiche und detaillierte Informationen ermittelt, die so bisher öffentlich noch nicht bekannt waren.

    Artikel aus MIZ 2/12
    http://www.miz-online.de/node/354

    Gruß Hubert