Archiv für 2. August 2018

Region Brüssel verbietet Tierversuche an Affen, Hunden und Katzen   Leave a comment

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Region Brüssel verbietet Tierversuche an Affen, Hunden und Katzen sowie in der Ausbildung

Großartiger Erfolg gegen Tierversuche

Deutschland kann sich in punkto Tierversuche ein Beispiel nehmen an der Reigion Brüssel, die zumindest Tierversuche an Affen, Hunden und Katzen verbietet. Nicht umsonst hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht korrekter Umsetzung europäischer Tierversuchsvorgaben eingeleitet.

Die belgische Region Brüssel hat aktuell konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen angekündigt. Ab 1. Januar 2020 sind Tierversuche an Affen, Hunden und Katzen verboten, ab 2025 kommt ein Verbot von Versuchen in der Ausbildung hinzu. Die Hauptstadt-Region will außerdem ab 2025 Tierversuche für Sicherheitsprüfungen, z.B. Giftigkeitstests, verbieten, „außer wenn es keine Alternativen gibt“, Tierversuche in der angewandten Forschung sollen um 20% reduziert werden. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche gratuliert zu einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Der Erfolg ist der jahrelangen intensiven Arbeit des belgischen Vereins GAIA zu verdanken, einem Partnerverein der Ärzte gegen Tierversuche. Brüssel hatte zunächst eine Reduktion der derzeit etwa 92.000 Tierversuche um 30% bis 2025 anvisiert. „Aufgrund des massiven Widerstands der Tierversuchslobby wurde das Ziel abgeschwächt, dennoch ein großartiger Erfolg und guter Anfang, dass Teilbereiche gesetzlich verboten werden“, findet Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende der Ärzte gegen Tierversuche.

Belgien besteht aus den drei Regionen Brüssel, Flandern und Wallonien. In Brüssel wurden in den letzten zwei Jahren nur sehr wenige Hunde (2-4) und Affen (0-5) sowie keine Katzen in Versuchen verwendet. Die Ausbildungsversuche beliefen sich auf etwa 470 pro Jahr (0,5%). Die regulatorischen Tierversuche lagen um die 14.000 Tiere und die angewandte Forschung, die um 20% reduziert werden soll, bei 10.000-12.000 Tieren. Da noch unklar ist, um wie viel die regulatorischen Tests reduziert werden, kommt man auf insgesamt 2,7 – 18% Reduktion, was 2.500 – 16.000 Tieren entspricht, die weniger in Tierversuchen leiden und sterben werden.

„Deutschland ist von solchen konkreten Maßnahmen leider noch weit entfernt. Bei uns werden nicht einmal Versuche an Menschenaffen gesetzlich verboten, obwohl sie seit 1991 nicht mehr durchgeführt werden“, erläutert Gericke“. „Mit der grundgesetzlich verbrieften Forschungsfreiheit im Rücken soll jedes Hintertürchen offen bleiben. Und das, obwohl auch das Staatsziel Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz verankert ist.“

Neben den Niederlanden, die sich einen Ausstiegsfahrplan gegeben haben, ist nun auch Belgien Vorbild, was konkrete Schritte gegen Tierversuche angeht. Ärzte gegen Tierversuche setzt sich aus ethischen Gründen und wegen der fehlenden wissenschaftlichen Relevanz des Tierversuchs für seine komplette Abschaffung ein, begrüßt jedoch auch konkrete politische Schritte auf dem Weg dorthin.

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Region Brüssel verbietet Tierversuche an Affen, Hunden und Katzen

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Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt: Deutschlands Tierversuchsrecht mangelhaft

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27. Juli 2018

Die EU-Kommission hat aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht korrekter Umsetzung europäischer Tierversuchsvorgaben eingeleitet. Die bundesweit tätigen Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO begrüßen diese Maßnahme und sehen sich in ihrer jahrelang geäußerten Kritik bestätigt. Aus ihrer Sicht ist die Bundesregierung nun in der Pflicht endlich die notwendigen und umfassenden Korrekturen im deutschen Tierversuchsrecht vorzunehmen.

Aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli 2018 geht hervor, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt umsetzt. Die EU verweist hierbei auf Defizite in Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten.

Nach Einschätzung der Vereine dürfte die Liste der Defizite jedoch weit umfangreicher sein. Die Vereine stützen sich auf mehrere juristische Expertengutachten, die mindestens 18 zum Teil schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere im deutschen Tierversuchsrecht offenbaren. So hat Deutschland beispielsweise nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine „Schmerz-Leidens-Obergrenze“ einzuführen, obwohl dies verfassungsgemäß geboten wäre und eine klare Zielbestimmung der EU-Richtlinie darstellt. Auch der Umstand, dass das europäische Recht Angst als Leid definiert, wird in Deutschland komplett ignoriert. Zudem haben die deutschen Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen.

Bereits im März 2016 hatte Ärzte gegen Tierversuche eine umfassende Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt.

Mit ihrer aktuellen Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ fordern die Vereine insbesondere ein Verbot schwer belastender Tierversuche. Eine beim Bundestag eingereichte Petition, die von 200.000 Unterstützern mitgetragen wird, zeigt einen ersten Erfolg. Anfang Oktober können die Vereine ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestags vorbringen.

„Es kann nicht angehen, dass Deutschland den Tierschutz mit Füßen tritt und nicht einmal die ohnehin unzureichenden Tierversuchsvorgaben der EU einhält“, so die Verbände abschließend.

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Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt Deutschlands Tierversuchsrecht mangelhaft

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Gruß Hubert