Archiv für 7. April 2016

„Mein Kind darf nicht mal in die Nähe einer katholischen Kirche kommen“   1 comment

Sehr gut der Satz: „Nach dem, was ich da erfahren habe, darf mein Kind nicht mal in die Nähe einer katholischen Kirche kommen.“

Katholische Eltern sind unheimlich leichtsinnig und auch naiv, die ihre Kinder zu den Ministranten bzw. auch Ministrantinnen neuerdings in die Höhle des Löwen (oder der Pädophilen) lassen.

Veröffentlicht 7. April 2016 von hubert wenzl in Uncategorized

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Böhmermann   3 comments

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Dieser Paragraf 103 des StGb ist völlig anachronistisch. Es kann nicht sein, dass wegen einer angeblichen oder wirklichen  Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten, eine Haftstrafe bis zu drei Jahren sich einhandeln kann. Da haben sicht die Politiker wieder einmal blendend einander geschützt. Vor allem auch in anbetracht dessen, dass es bei Erdogan um einen autokratischen und undemokratischen Staatschef geht, der die Pressefreiheit mit Füßen tritt und unschuldige Journalisten, die ihm zu nahe kamen, am liebsten lebenslänglich hinter Gittern sehen würde.
Wichtig ist auch in diesem Zusammenhang, dass gegen jemand nur vorgegangen wird, wenn die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Und Merkel hat nichts schnelleres zu tun als Erdogan irgendwo rein zu kriechen.

Tagesschau.de

Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Erdogan. Dabei geht es um den Verdacht der Beleidigung von Organen oder Vertreter ausländischer Staaten.

Das ZDF hatte sein Erdogan-Schmähgedicht aus der Mediathek gelöscht, Kanzlerin Angela Merkel hatte ihn gerügt – nun hat die Staatsanwaltschaft Mainz ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann eröffnet.

Dieses werde wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten geführt, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit und bestätigte damit einen Bericht von „Spiegel Online“. Zuvor waren nach Angaben Kellers rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen.

Anzeigen gebündelt

Diese sowie weitere mutmaßlich noch eintreffende Anzeigen würden alle in dem Verfahren zusammengeführt und bearbeitet. Dabei gehe es um einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches. Dieser sieht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Zur Sicherung der Beweise werde beim ZDF ein Mitschnitt der Sendung angefordert. Außerdem werde das Bundesjustizministerium informiert, um zu klären, ob von der Türkei oder ihrem Staatsoberhaupt ein Strafverlangen gestellt werde.

In Paragraf 104a des Strafgesetzbuches ist unter anderem geregelt, dass Straftaten gegen ausländische Staaten nur dann verfolgt werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem betroffenen anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

„Bewusst verletzend“

Zuletzt hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel das im ZDF ausgestrahlte und dann wieder gestrichene Schmähgedicht Böhmermanns über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ kritisiert. Das habe sie in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu deutlich gemacht, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Merkel habe in dem Telefonat auf die Konsequenzen verwiesen, die das ZDF bereits gezogen habe. Gleichzeitig habe sie den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse, so Seibert. Diese sei aber nicht schrankenlos.

Aus der ZDF-Mediathek entfernt

Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht vorgetragen, das als „Schmähkritik“ an Erdogan gekennzeichnet war. Er betonte dabei, der Beitrag habe die Grenze der Satire in Deutschland aufzeigen sollen.

Das ZDF entfernte die Sendung inzwischen aus der Mediathek. Die Parodie zum Umgang Erdogans mit Satire entspreche nicht den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stelle, teilte der Sender als Begründung mit.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Böhmermann

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Hier noch zwei Kommentare dazu.

Autokraten und Diktatoren in unserer Nähe wird das freuen.

Sollte es wirklich zu einer Anklage kommen.

Können die dann jetzt auf das wirtschaftlich stärkste EU Land verweisen, wenn die ihrerseits Oppositionspolitiker verfolgen. Wo doch genau so wie bei ihnen Spott und Beleidigung verfolgt wird.

Es sollte sich unsere Regierung überlegen, ob man dieses Gesetze nicht doch reformieren sollte. Dass die Beleidigung eines Politikers nicht mehr unter das Strafrecht fällt. Sondern nur mehr zivilrechtlich dagegen vorgegangen werden kann.

Aber so leicht werden es unsere Politiker ihren Kritikern dann doch nicht machen wollen…

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Satire darf alles

Vor kurzem hieß es noch, Satire darf alles. Jetzt zieht die Bundesregierung doch den Schwanz ein. Soll mir keiner kommen und sagen, die Regierung hat nicht beim ZDF interveniert. Soviel zum Thema Presse- und Meinungsfreiheit. Hätte das Gedicht Putin betroffen, hätte es in den Zeitgeist Anti-Russland gepasst. Da Frau Merkel nun Erdogan für die Rettung ihrer Flüchtlingspolitik braucht, wird ähnlich wie in der Türkei die freie Presse beschnitten. Viele haben davor gewarnt, sich abhängig von Erdogan zu machen. Es dauerte ja nicht lange, bis sich das gerächt hat…

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Gruß Hubert