Archiv für 28. April 2016

Paragraf 103 – Majestätsbeleidigung   Leave a comment

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Der Gauck möchte die Abschaffung des Paragrafen 103 bremsen. Einen solchen Schritt solle man in Ruhe bedenken. Merkel wollte diesen Paragraf 103 bis 2018 gestrichen sehen. Was versteht der Gauck also mit “in Ruhe bedenken” – 10 Jahre, 15 Jahre?, (dann ist er vielleicht schon nicht mehr unter den Lebenden).
Er glaubt wohl,  es wäre noch die Zeit, als die Pfaffen noch das Regiment führten und das Volk wie Würmer kuschen mussten… Diese Zeit ist zum Glück (nicht Go.. sei Da..) vorbei. Nicht vergessen darf man, dass dieser ominöse Paragraf aus dem fernen Jahr 1871 stammt und Monarchen und den Adel schützen wollte. Also höchste Zeit ihn im Müllkübel der Geschichte zu versenken. Es lebe die Volksherrschaft (wäre ja die Demokratie), nicht die Monarchie.

Warum ist der Paragraf 103 umstritten?

Der Paragraf sieht mit einer Höchststrafe von drei oder fünf Jahren Haft ein unverhältnismäßig hohes Strafmaß vor – verglichen mit dem Strafmaß für eine Beleidigung nach Paragraf 185 StGB, die für alle Bundesbürger gilt. Demnach droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Vor allem aber führen Kritiker an, dass der Paragraf 103 nicht mehr zeitgemäß sei. Tatsächlich stammt er aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte das Recht monarchischer Oberhäupter.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-das-besagt-der-paragraf-103-a-1087478.html

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Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt.

“Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient”, sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll. Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte er laut Vorabbericht vom Freitag.

http://de.reuters.com/article/deutschland-bundespr-sident-gesetz-idDEKCN0XJ1DT

 

Majestätsbeleidigung sollte nicht strafbar sein

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Ein Rechtsstreit in der Politik: Soll der Paragraf 103 gestrichen werden? Ausgelöst hat die Debatte die Affäre „Böhmermann“. Nun braucht das Strafrecht mehr Frischluft und weniger Obrigkeitsdenken.

Ein Kommentar von Jan Rübel

So einfach geht es nun wohl doch nicht: Bis 2018, hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärt, solle ein Paragraf aus dem Strafrecht gestrichen werden – der mit der Nummer 103 und welcher die Ahndung der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder oder Diplomaten vorsieht.

Die Debatten rund um die „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan haben plötzlich einen Paragrafen nach oben gespült, den nur wenige kannten und der eher als Prüfungsaufgabe für Jura-Studierende denn für praktische Anwendung in Frage kam. Gäbe es ihn nicht, hätte die Bundesregierung in der Causa „Böhmermann“ keine Krise an der Backe gehabt. Also: Weg damit, entschied Merkel.

Wie sich Jan Böhmermann auf seinen Prozess vorbereitet, lesen Sie hier.

Doch nun regt sich Widerstand. Bundespräsident Joachim Gauck mahnte, solch einen Schritt solle man in Ruhe bedenken; das klingt nach Zweifeln. Und auch in der Union melden sich Stimmen, die dem Paragrafen mit der „Majestätsbeleidigung“ etwas abgewinnen können.

Daraus erneut eine Regierungskrise zu stricken ist Dichtung. Paragrafen des Strafrechts sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft – soll einer hinzukommen oder wegfallen, benötigt das eine intensive und ruhig abwägende Debatte. Dass man also darüber nun, nach dem ersten Hühnerstallgehabe im Zuge des Falls „Böhmermann“, nachdenklicher herangeht und keine Schnellschüsse plant, ist vernünftig und normal. Merkel strauchelt nicht, wenn Gauck hustet.

Also: Meiner Meinung nach gibt es gute Gründe, diesen Paragrafen 103 zu streichen.

 

 

Der arme Adel

 

Seinen Ursprung hat er im Jahr 1871, damals herrschte in Deutschland ein Kaiser, und der Paragraf sollte kaiserliche Oberhäupter schützen, heißt: die Machtcliquen des nationalen wie internationalen miteinander verbandelten Adels schützen, damit sie sich weiterhin auf Kosten der Bevölkerungsmehrheiten bereichern und ausleben konnten. Die Geschichte beendete irgendwann diese Ausbeutung. Damit hätte auch dieser Paragraf enden können.

 

Tat er aber nicht. Im Wortlaut heißt er:

„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Das ist eine harte Strafe – verglichen mit dem, was man für eine Beleidigung normal sterblicher Zivilisten kassiert; das ist ungefähr bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Lesen Sie hier, weswegen der Paragraf 103 in der Großen Koalition derart umstritten ist.

 

https://de.nachrichten.yahoo.com/majest%C3%A4tsbeleidigung-sollte-nicht-strafbar-sein-100723395.html

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Siehe auch:

Beleidigungen von Religionen und Majestäten (in Deutschland)

https://hubwen.wordpress.com/2015/01/11/beleidigungen-von-religionen-und-majestaten-in-deutschland/

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Gruß Hubert

Traurige Nachrichten: Wenzel hat den Wolf Mt6 töten lassen!   2 comments

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Da ist sicher wieder einmal gelogen worden, dass sich die Balken biegen. Man setzt einfach das Wort „Problem“ vorne dran – und schon ist es ein Problem-Wolf. Dann kommt noch die Panikmache mit dem Vorwand Sicherheit und die Genehmigung für den Abschuss ist da. So ging es auch in Südtirol und im Trentino mit einigen Bären. Das mit der Sicherheit kann ich schon nicht mehr hören.
Hier der Text aus einer Petition.

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28. April 2016 — Traurige Nachrichten! Wenzel hat den Wolf Mt6 töten lassen!

Liebe Wolfsfreunde,

heute ist ein trauriger Tag. Der Munsteraner Wolf (Mt6 oder „Kurti“) ist im Auftrag des Umweltministeriums gestern erschossen worden (Tötungsauftrag vom Umweltminister von Niedersachsen Stefan Wenzel). Das seht ihr auf dem link Ndr online, weiter unten).

Der Goldenstedter Wolf und ich brauchen jetzt ganz dringend Eure Unterstützung!

Der Munsteraner Wolf hatte nichts getan. Er lebte bisher auch in Niedersachsen, wie unsere Goldenstedter Wölfin. Das Ministerium konnte nach meinem Anruf bei Frau Kottwitz gestern (Staatssekretärin im Umweltminsterium), keine seriösen Fakten darlegen, die eine Tötung des Munsteraner Wolfes rechtfertigen.

Und sie haben es trotzdem getan!

Jetzt ist eine Hemmschwelle weitere Wölfe in Niedersachsen und Deutschland zu töten nicht mehr vorhanden.
 
Als nächstes ist unsere Goldenstedter Wölfin an der Reihe. Helft bitte unendlich viele Unterstützer zu gewinnen! (change.org/wolf).

Sendet mit Eurer Unterzeichnung ein sehr starkes Signal nach Hannover, das wir die Tötung von Mt6 absolut verurteilen.

Sobald wir 100.000 Unterzeichnungen unserer Petition erreicht haben, werde ich weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Wölfin vornehmen. Und die werden eine ganz andere Qualität haben, das verspreche ich Euch!

Hinzukommt das unsere Petition in naher Zukunft im Landtagsausschuss von Niedersachen diskutiert wird. Dies wird einen großen Einfluß auf das weitere Verhalten der Verantwortlichen haben.

Jetzt ist unsere Petition noch wichtiger als je zuvor!

Macht bitte alle mit! Helft unserer Wölfin die 100.000 Unterstützerzahl zu erreichen und das sinnlose Töten zu beenden.

Wölfische Grüsse Jan Olsson

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Aus ndr.de

Kommt die „Schnelle Eingreiftruppe“

Bleibt es nach dem Tod von „Kurti“ bei diesem Einzelfall? Oder was passiert, wenn wieder ein Wolf zu zutraulich reagiert? Zunächst müsse alles getan werden, um auffällige Wölfe zu vergrämen, so Wenzel. Wie im aktuellen Fall setzt das Land dabei zunächst weiter auf die Hilfe des Experten aus Schweden. Mittelfristig sei aber auch eine eigene sogenannte „Schnelle Eingreiftruppe“ denkbar. „Kurti“ soll jetzt im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung genetisch sowie auf mögliche Krankheiten und Verletzungen untersucht werden.

Erste gezielte Tötung in Deutschland

Es ist das erste Mal seit der Rückkehr der Tiere, dass ein Wolf in Deutschland auf Anordnung der Behörden gezielt getötet wurde.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Wolf-Kurti-starb-um-kurz-nach-20-Uhr,wolf2460.html

 

Traurige Nachrichten: Wenzel hat den Wolf Mt6 töten lassen!

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Gruß Hubert

 

Trotz Tierversuchen: Proband stirbt bei Studie   Leave a comment

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Tierversuche gehörten schon lange abgeschafft und mit tierversuchsfreien, alternativen Methoden ersetzt. Das Thema stößt aber auf wenig Interesse, erstens weil diese grausamen und schmerzvollen Tierversuche im Verborgenen passieren und zweitens weil der Mensch so egoistisch ist und ihn das Tierleid nicht kratzt, weil er irrigerweise glaubt es nütze der menschlichen Gesundheit. Natürlich denken nicht alle Menschen so, aber es sind zu wenige, viel zu wenige, die Tierversuche aus ehtischen Gründen ablehnen. Wie man immer wieder feststellen kann, führen Tierversuche auch zu für den Menschen irrigen Ergebnissen, wie man heuer im Jänner in Frankreich wieder feststellte.

 

Trotz Tierversuchen: Proband stirbt bei Studie

26.01.2016  Mitte Januar 2016 musste die klinische Phase I-Studie des Pharmaherstellers Biotrial im französischen Rennes nach dem Tod eines Probanden vorzeitig beendet werden. Bei vier weiteren Probanden traten neurologische Beschwerden auf, bei dreien stellten die Ärzte Hirnblutungen und eine Zerstörung von Nervengewebe fest. Derzeit liegt die Vermutung nahe, dass nicht erkannte sogenannte Art- bzw. Speziesunterschiede zu den schweren Nebenwirkungen bei den Probanden geführt haben.

Die zuständigen Behörden sind noch mit der Aufklärung der Hintergründe befasst. Mit der Substanz mit der Bezeichnung BIA 10-2474 sollte ein Medikament entwickelt werden, mit dem sich Angst und motorische Störungen aufgrund einer Parkinson-Erkrankung und chronische Schmerzen behandeln lassen. Der klinischen Studie waren umfangreiche Tierversuche an Mäusen, Ratten, Hunden und Affen (z. B. Makaken wie Rhesus- oder Javaneraffen) vorausgegangen. Bei den Tieren waren derartige Schäden nicht aufgetreten. Ob in den Versuchen auch Menschenaffen, nämlich Schimpansen, eingesetzt wurden, wie zwischenzeitlich bekannt wurde, ist noch nicht geklärt. Nach der Europäischen Tierversuchsrichtlinie EU/63/2010 ist die Verwendung von Schimpansen zu diesem Zweck nicht erlaubt.

Lebensgefährliche Risiken – nicht erkannte Speziesunterschiede

Derzeit liegt die Vermutung nahe, dass nicht erkannte sogenannte Art- bzw. Speziesunterschiede die schweren bis tödlichen  Erkrankungen bei den Probanden ausgelöst haben. Der Grund: Tierversuchs-Ergebnisse lassen sich nicht zuverlässig auf den Menschen übertragen. Selbst Menschenaffen reagieren mitunter ganz anders auf Wirkstoffe als wir. Es zeigt sich immer wieder, dass Tierversuche in vielen Fällen schwere Nebenwirkungen von Substanzen beim Menschen nicht vorhersagen können. Der aktuelle Fall erinnert an die Katastrophe der Firma TeGenero im Jahr 2006.

Siehe Pharmafirma TeGenero

Getestet wurde damals der Antikörper TGN1412. Nicht erkannte Speziesunterschiede zwischen Affen (Makaken) und Mensch hatten bei allen Probanden zu einer massiven Immunreaktion mit Multiorganversagen geführt. Nur durch wochenlange Behandlungen auf der Intensivstation konnten die jungen Männer gerettet werden. Die Übertragung von im Tierversuch gewonnenen Erkenntnissen auf den Menschen ist nicht nur fehlerhaft, sondern birgt auch lebensgefährliche Risiken. Diese Risiken bestehen auch noch nach der Zulassung von Medikamenten, wenn diese eigentlich als unbedenklich gelten sollten.

Der Bundesverband wird die Aufklärung des Falles weiter verfolgen

Um auch im Bereich der Langzeitgiftigkeitstests zuverlässige Vorhersagen machen zu können, sind von Anfang an humanspezifische Untersuchungsmethoden erforderlich. Der Fall BIA 10-2474 zeigt wieder, wie richtig unsere Verbandsforderung nach einem Ausbau von tierversuchsfreien Methoden wie Human-on-a-Chip-Systemen in Kombination mit Computervorhersagemodellen ist.

Trotz Tierversuchen: Proband stirbt bei Studie

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Gruß Hubert